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wer muss zahlen
Hallo zusammen.
ich habe da mal Ne frage.
Ich habe meinen audi abgeholt. als ich zu hause angekommen bin.( Händler ca 220 km vom mir entfernt. ) Habe ich mein wagen abgestellt. Wollte Dann morgens los fahren, TJA wollte, aber nichts ging mehr, Der Anlasser hörte sich schrecklich an. Als er da an gesprungen ist, ich zur Werkstatt, die gleich. Batterie kaputt,
Jetzt, wer muss das zahlen, die Garantie tut es nicht. ich schrieb den Händler an der mir den wagen verkaufte, "Zitat" Reifen und Batterie sind nicht in der Garantie enthalten! Daher ist eine Abrechnung über die Versicherung oder uns nicht möglich! "Zitat ende "
Hat er recht ??
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11 Antworten
Hallo,
bevor ich was zum Thema schreibe: Bitte achte deutlich mehr auf Deine Zeichensetzung. Das ist ja noch schwerer zu lesen, als ohne Interpunktion, oder mit ausschließlicher Kleinschreibung.
BTT: Ich würde mal sagen, der Händler hat Recht. Allerdings würde Dich das Benzin für die Strecke, für den Austausch der Batterie, wohl soviel kosten, wie eine neue Batterie an Deinem Heimatort.
Allerdings wäre etwas Kulanz des Händler durchaus angebracht. Denn eigentlich sollte er einen Gebrauchten soweit checken, dass die Batterie nicht am Folgetag den Geist aufgibt. Vor allem bist Du ja auch ausreichend weit damit gefahren. Wie alt ist denn die Batterie (oder der Wagen)? Nach fünf bis sieben Jahren sind die Batterien meist hinüber.
Besten Gruß
hirotake
Hallo,
wann werdet Ihr merken, dass Ihr als private Käufer richtig viele Rechte habt. D.h. die Batterie war dann doch eindeutig am Vortag schon nicht mehr i.o. ergo der Händler muß sie zahlen, nicht weil es um Garantie geht, sondern um die Sachmängelhaftung. Er hat den Wagen angeblich frei von Sachmängeln übergeben und dafür muß er ein Jahr haften wenn er das 2. Jahr ausschließt. So einfach ist das. Sprich hast Du die Batterie nicht vorsätzlich leer werden lassen, weil das Radio an war oder das Licht die ganze Nacht, soll er den Wagen holen oder Dir eine Ersatzbatterie vorbeibringen und einbauen. Du kannst ihm aber auch kulanterweise anbieten die Rechnung zu übernehmen die Du sicherlich schon hast weil Du wolltest ja weiterfahren. Weigert er sich dann droh im mit Anwalt und nimm nicht das Wort Garantie in den Mund (da hat er Recht) sondern berufe Dich auf Sachmängelhaftung bzw. wenn er dafür zu dumm ist früher hieß das Gewährleistung.
Gruß Babsi
Des weiteren muß er in den ersten 6 Monaten beweisen, daß die Batterie nicht schon beim Kauf kaputt war, um aus der Gewährleistung rauszukommen. Das wird er wahrscheinlich nicht können.
Zitat:
Original geschrieben von Charly208
Des weiteren muß er in den ersten 6 Monaten beweisen, daß die Batterie nicht schon beim Kauf kaputt war, um aus der Gewährleistung rauszukommen. Das wird er wahrscheinlich nicht können.
Richtig.
Nach den 6 Monaten gilt dann die Beweislastumkehr, d.h. DU musst beweisen, dass es beim Kauf schon defekt war, bzw. der Mangel schon vorhanden war - was meist recht schwer wird.
Hatte ich an nem golf 4 mal. Gebraucht beim Händler gekauft. Ne Woche später Batterie platt. Habe anstandslos eine neue bekommen.
Zu dem Thema hab ich dann auch gleich mal eine Frage
Habe mir im August eine a4 avant gebraucht gekauft, im november habe ich die Sommerreifen gewechselt. Dabei hat mir der Reifenhändler mal die Reifen gezeigt, die inneren Flanken der 2 vorderen Räder waren so abgefahren dass schon tiefe Risse entstanden sind. Profiltiefe aussen ca. 4 mm. Also ist es die Spur. Bin mit diesen Reifen ca. 2000 km gefahren. Zudem leuchtet die Bremsenverschleissanzeige obwohl die Bremsen fast neu sind. Hab bei einen anderen Händler nachschauen lassen, der mir sagte die sind wohl nicht richtig eingebaut wurden, so dass das Kabel der Verschleissanzeige eins mitbekommen hat.
Und zum Schluss habe ich beim Kauf nicht gesehen dass der hintere Aschenbecher kaputt ist.
Händler sagt, dies sei alles nicht in der Gebrauchtwagengarantie mit dabei, wer hat nun Recht?
Danke im voraus
Wie schon geschrieben wurde, gibt es eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung).
Da muss binnen der ersten 6 Monaten der Händler beweisen, dass der Mangel NICHT bei Verkauf bestand.
Nach den 6 Monaten mussst du beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf da war.
Hier hast du jetzt den Vorteil, dass ein anderer Händler dir schon gesagt hat, dass was falsch eingebaut wurde.
Da wird der Händler wohl ausbessern müssen - außer du hast das nachträglich eingebaut / einbauen lassen (dann wäre derjenige zur Ausbesserung verantwortlich).
Der hintere Aschenbecher - ja gut, glaub ich nicht so ein wichtiges Teil.
Zitat:
Original geschrieben von dadomas
Zu dem Thema hab ich dann auch gleich mal eine Frage
Habe mir im August eine a4 avant gebraucht gekauft, im november habe ich die Sommerreifen gewechselt. Dabei hat mir der Reifenhändler mal die Reifen gezeigt, die inneren Flanken der 2 vorderen Räder waren so abgefahren dass schon tiefe Risse entstanden sind. Profiltiefe aussen ca. 4 mm. Also ist es die Spur. Bin mit diesen Reifen ca. 2000 km gefahren. Zudem leuchtet die Bremsenverschleissanzeige obwohl die Bremsen fast neu sind. Hab bei einen anderen Händler nachschauen lassen, der mir sagte die sind wohl nicht richtig eingebaut wurden, so dass das Kabel der Verschleissanzeige eins mitbekommen hat.
Und zum Schluss habe ich beim Kauf nicht gesehen dass der hintere Aschenbecher kaputt ist.
Händler sagt, dies sei alles nicht in der Gebrauchtwagengarantie mit dabei, wer hat nun Recht?
Danke im voraus
erstmals danke an euch ALLE
ich habe den Händler mal den Link gegeben, Dann kann er sich das hier mal durch leasen. Und ist Dann etwas einsichtiger.
@dadomas
fast so ist es bei mir, ich habe mein a 4 mit winterreifen gekauft, angeblich waren die vom Kunden, als ich Ne neue Batterie einbauen lassen habe, haben die auch gleich mal ein wintercheck gemacht. Zwei Reifen waren auch fast fertig.
Jetzt muss man schon beim Autokauf die Profiltiefe Prüfen so weit sind wir schon.
Aber ich warte mal ab vielleicht zeigt er sich ja ohne Anwalt kulant.
Zitat:
Original geschrieben von mariosBMW
erstmals danke an euch ALLE
Jetzt muss man schon beim Autokauf die Profiltiefe Prüfen so weit sind wir schon.
Aber ich warte mal ab vielleicht zeigt er sich ja ohne Anwalt kulant.
Dass ich als Käufer eines Autos, egal vom Händler oder von Privat, auch die Profiltiefe der Reifen überprüfe, halte ich für selbstverständlich.
OK von Privat JA aber doch nicht vom vertragshändler. Macht ihr das wirklich beim händler ?????
Mal wieder etwas Halbwissen...
Soweit ich informiert bin, darf der Händler keinen Wagen verkaufen, der weniger als 3mm Restprofiltiefe hat. Das das bei Winterreifen ein höherer Wert sein müsste, naja..., da hilft eben zur Sicherheit immer selber messen und gucken und prüfen...
Besten Gruß
Hirotake