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Werkstatt beschädigt sitzheizung
Hallo .
Ich habe heute meinen Hyundai ix35 zum Austausch des sitzbezugs zu hyundai in die Werkstatt gebracht. Kurz danach rief mich die Werkstatt an und sagte mir, dass sie die sitzheizung stark beschädigt haben, dass eine neue verbaut werden soll für 300€ .
Ich habe mich mit dem Werkstattleiter heftig gestritten und sagte ihm, dass ich nicht bereit bin für den Schaden den sie verursacht haben gerade zu stehen und sagte dass ich nen Anwalt einschalten werde.
Er rief die Geschäftsführung an und ich bekam eine Rückmeldung. Man bot mir an, dass ich den Einkaufspreis den die Werkstatt bekommt von 160€ bezahlen soll und mehr würde nicht gehen. Man wies mich nicht im vorraus daraufhin auf eventuelle Schäden.
Meine Frage: "Muss die Werkstatt nicht für den Schaden aufkommen, den sie verursacht hat?"
Beste Antwort im Thema
Privatfahrzeuge dürfen nicht fest gehalten werden
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19 Antworten
Schwierige Frage. Fehler und Schäden können passieren. Für eine Lösungsfindung ist ein Streitgespräch natürlich kein guter Ansatz.
Je nach Baujahr ist der Wagen 5 bis 10 Jahre alt. Es kann zudem sein, dass die Heizmatten mit dem Bezug verklebt sind oder mit dem Sitzpolster. Dies macht ein Entfernen schwierig. Zudem kann sich das Alter und die ständige Benutzung (des Sitzes) auch negativ auf die Robustheit der Heizmatte auswirken.
Hört sich blöd an, aber es ist schon positiv, dass die Werkstatt den Schaden nicht einfach verheimlicht in der Hoffnung, dass du die Sitzheizung erst wieder nach dem Sommer benutzt.
Also mein Auto ist 5 Jahre alt und ist seit letzten Monat aus der Garantie raus.
Das ist nicht der erste Schaden den die Werkstatt an meinem Fahrzeug verursacht hat.
Letztes Jahr war mein Auto zur Inspektion dort. Als ich auf dem Parkplatz der Werkstatt Ausparken wollte, funktionierte meine Rückfahrtkamera nicht mehr und ging sofort in die Werkstatt. Diese stellte fest, dass sie voll mit Wasser sei. Zu dem Zeitpunkt hatte es wochenlang nicht geregnet. Als Antwort bekam ich, es könnte sein, dass beim Waschen des Autos der Hochdruckreiniger zu lange draufgehalten wurde. Es musste eine neue Kamera verbaut von 130€ und auf den Kosten bin ich damals auch sitzen geblieben.
Setz dich mit der KFZ-Schiedsstelle in Verbindung. Einfach bei der Handwerkskammer anrufen.
Eigentlich ist es so, dass der Auftragnehmer auf besondere Risiken hinsichtlich Folgeschäden, die durch eine Reparatur auftreten können, bereits bei Auftragserteilung hinweisen muß. Tut er es nicht, hat er das Schadensrisiko zu tragen. Ob er für solche Bagatellschäden wie in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, ist sein Problem.
Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass das passieren kann. Weder bei Auftragserteilung noch bei Abgabe des Fahrzeugs. Erst als der Schaden angerichtet war, wurde ich informiert.
Die Schiedsstelle habe ich gerade schon angeschrieben.
Reparaturen an Sitzheizungen sind, wie oben schon beschrieben, problematisch. Da ist ein Kompromiß schon sinnvoll.
Was die Rückfahrkamera an geht, war der Fall eigentlich klar und hätte von der Werkstatt beglichen werden müssen.
So langsam würde ich mir auch überlegen, eine andere Werkstatt zu suchen.....
wenn die werkstatt einen auftrag annimmt und dann einen schaden anrichtet, muss sie für den auch aufkommen. frage mich, warum man darüber diskutieren muss?
wenn sie mit solchen arbeiten nicht vertraut sind, sollten sie es bleiben lassen.
Wollte dann vorhin mein Auto abholen und den vezug bezahlen. Aber nicht den Schaden den die Werkstatt verursacht hat. Sie haben mir mein Fahrzeug nicht ausgehändigt. Und meinten ich müsse die neue sitzheizung bezahlen obwohl ich dazu keinen Auftrag erteilt habe. War bereits damit im Anschluss beim anwalt.
Mal abwarten
Privatfahrzeuge dürfen nicht fest gehalten werden
Zitat:
@Denbal84 schrieb am 19. Mai 2020 um 10:16:02 Uhr:
Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass das passieren kann. Weder bei Auftragserteilung noch bei Abgabe des Fahrzeugs. Erst als der Schaden angerichtet war, wurde ich informiert.
Die Schiedsstelle habe ich gerade schon angeschrieben.
Ja und das hätte man dir sagen müssen.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 19. Mai 2020 um 20:09:39 Uhr:
Privatfahrzeuge dürfen nicht fest gehalten werden
genauso ist es. einfach die polzei holen - und zuletzt diese werkstatt nie mehr besuchen.
Ich denke, du darfst dir jetzt einen Mietwagen nehmen, zumindest dann, wenn du das Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit brauchst. Aber vorher klären, ob die Werkstatt nicht kurz vor der Pleite steht, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 19. Mai 2020 um 20:52:24 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 19. Mai 2020 um 20:09:39 Uhr:
Privatfahrzeuge dürfen nicht fest gehalten werden
genauso ist es. einfach die polzei holen - und zuletzt diese werkstatt nie mehr besuchen.
So einfach ist es nicht. Jede Werkstatt hat in ihren AGB's eine Pfandrechtklausel.
Diese besagt, dass sie das Fahrzeug als einbehalten dürfen bis Rechnung komplett beglichen wurde.
Zitat:
@Spargel1 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:03:01 Uhr:
Ich denke, du darfst dir jetzt einen Mietwagen nehmen, zumindest dann, wenn du das Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit brauchst. Aber vorher klären, ob die Werkstatt nicht kurz vor der Pleite steht, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Pleite sind die nicht. Die Werkstatt ist direkt Haus des Hyundai Händlers wo, der Wagen gekauft.
Wurde. Mein Anwalt ist bereits an der Sache dran. Und ein Mietwagen unvermeidbar da ich zur Arbeit fahren muss.
Zitat:
@Denbal84 schrieb am 20. Mai 2020 um 11:21:56 Uhr:
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 19. Mai 2020 um 20:52:24 Uhr:
genauso ist es. einfach die polzei holen - und zuletzt diese werkstatt nie mehr besuchen.
So einfach ist es nicht. Jede Werkstatt hat in ihren AGB's eine Pfandrechtklausel.
Diese besagt, dass sie das Fahrzeug als einbehalten dürfen bis Rechnung komplett beglichen wurde.
Nein dürfen die nur beim Gewerbe. Privat müssen die das Fahrzeug ausgeben.