Werkstatt gibt Auto nicht raus
War eben in einer Audi Werkstatt, da das rote Warnsymbol im Tacho blinkt.
Ergebnis - Bremsflüssigkeit läuft am Bremszylinder aus.
Nun dürfen sie mich wohl nicht vom Hof fahren lassen - auch nicht wenn ich Ihnen unterschreibe, das ich es auf eigene Verantortung mache. Wie sieht das denn rechtlich aus?
Grund der Frage - Reparatut soll ca 450,- EUR kosten (Neuer Bremszylinder + Schlauch + Einbau), das finde ich ziemlich teuer.
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17 Antworten
Es ist dein Eigentum, und deine Verantwortung.
Solange die nichts am Auto gearbeitet haben müssen/dürfen sie dich nur darauf hinweisen.
Also ich hatte das selbe Problem mit einem festen Bremssattel.
Ich musste eine Erklärung unterschreiben, das mich die Werkstatt darauf hingewissen hat, das mein Auto nicht mehr verkehrssicher ist.
Hätten mich aber trotzdem fahren lassen.
Bei einem Unfall jedoch, wäre ich im Ars.... gewesen .
Keinerlei Versicherungsschutz und grober Verstoß gegen STvo.
Hab in dann mit einem Hänger geholt.
Die Werkstatt kann ein Fahrzeug laut Aussage der Machaniker, vorübergehend sicherstellen.
tja
Zitat:
Original geschrieben von Bayernknedl
...
Die Werkstatt kann ein Fahrzeug laut Aussage der Machaniker, vorübergehend sicherstellen.
tja
mit welcher rechtlichen Grundlage? Das würde mich jetzt interessieren. Ich kann mir das kaum vorstellen.
Ich hatte ja auch vorgeschlagen das ich sowas unterschreibe - wollten die trotzdem nicht...
Sie meinten das sie trotzdem in die Pflicht genommen werden würden...
Es geht bei der Sache um die gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Wenn ein massiver technischen defekt am Fahrzeug festgestellt wir (Grade Bremsen)
Müssen sie sogar handeln, hab grade bei meiner Werkstatt nachgefragt.
Kann ich aber auch irgendwie verstehen.
Der TÜV ist ja auch berechtigt, ein Fahrzeug das nicht mehr Verkehrsicher ist einzubehalten, sogar mit Hilfe der Polizei, selber schon erlebt, als einer meinte, das ist mein Auto und der Tüv hat kein Recht, sei Auto sicherzustellen.
Kann mir das auch bei einer Werkstatt vorstellen und laut meinen Anruf in meiner Werkstatt geht das auch, nur machen es die wenigsten.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernknedl
...
sogar mit Hilfe der Polizei,
...
Ich würde mal eher meinen nicht sogar, sondern nur mit der Polizei.
Eine Werkstatt und auch der TÜV, haben da keinerlei rechtliche Grundlage, um dir dein Auto vorzuenthalten.
Wenn sie der Meinung sind, es ist nicht verkehrstauglich, und du solltest damit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen, dann müssen sie schon die Polizei rufen. Aber nach dem Motto ätsch das bekommst jetzt nimmer, so gehts auch nicht. Da kann ja jeder herkommen, und sagen mein Auto ist nicht verkehrssicher.
Vor allem können sie sich daraus einen großen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dann können sie ja quasi den Preis für die Reparatur diktieren.
Das ist meine Rechtsauffassung. Kann ich aber auch nicht untermauern.
bremssattelreparaturdichtsatz... 10 euro oder so.. ich weiß gar net, was diese Preise immer sollen! oder vom schrott für 39 euro nen gebrauchten sattel holen und neu abdichte.. sind dann halt 49 euro... und immer dieses theater bei den werkstätten..
Also mir könnten die auch den Bock aufblasn.
Ich tät ma das Auto nehmen und damit Heim fahren. Dort dann selber machen.
Is halt auch die Frage wie vertretbar das ist. Wenns da pflatsch geht, und die Bremsflüssigkeit ist weg, ist das was anderes. Aber ich nehme mal an, da saftls bissal raus und das wars, oder?
Hallo,
kannst sicher sein das die werkstatt das Auto nicht rausgeben muß,
das heist du darfst damit nicht "Fahren" kannst es aber mit einer Abschlepstange Abschleppen lassen.
Also mach dir keinen ärger lass dich von jemanden mit einer Abschleppstange Abschleppen oder direkt vom Abschleppfahrzeug wenn du ADAC Mitglied bist kannst mal fragen ob die es nicht machen.
Die haben aber nur das recht weil das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist dieses gilt nicht für alle Reperaturen.
Die Sache ist einfacher als gedacht.
Ich kann jedem den Autoschlüssel wegnehmen wenn er versucht besoffen zu fahren. Damit wende ich eine Gefahr von anderen ab und hab einen "Rechtfertigungsgrund" für meine "Tat"
Die Werkstatt kann also dein Auto sicherstellen wenn sie davon ausgeht das du damit weiter im Straßenverkehr teilnimmst. Ist zwar ne Unterschlagung, Diebstahl, wie auch immer - aber nicht strafbar da die Werksatt damit ja eine Gefahr von anderen abwendet. Stehst du mit dem Abschlepper vor der Bude müssen sie die Karre rausgeben.
So, sache geklärt, habe mit nem Anwalt gesprochen, welcher mit bestätigte das es nicht rechtens ist das FZ einfach einzubehalten - trotz Mängel. Dieses bestätigte Wissen habe ich dann der Werkstatt mitgeteilt - jetzt hab ich mein Auto zurück. Danke für eure Beteiligung!
Zitat:
Original geschrieben von pieb
So, sache geklärt, habe mit nem Anwalt gesprochen, welcher mit bestätigte das es nicht rechtens ist das FZ einfach einzubehalten - trotz Mängel. Dieses bestätigte Wissen habe ich dann der Werkstatt mitgeteilt - jetzt hab ich mein Auto zurück. Danke für eure Beteiligung!
die haben wohl nur geld gewittert! ich bin auch mal mit einer gebrochnen Feder rumgefahren (musste ich auch unterschreiben) und mit einem undichten bremszylinder...
Diesen Verdacht habe ich auch - denn das gleiche Teil was mir die Audi Werkstatt verkaufen wollte für 320,- EUR, gibt es auf der Audi HP für 182,- EUR...zudem habe ich erfahren, dass man u.U. auch nur die Dichtung wechseln kann - Audi HP ~0,50 EUR...
Habe jetzt eine Werkstatt angerufen die die Rep. für ~150,- EUR (regulär!) macht.
Audi wollte alles in allem 450,- EUR.
Die würde die schon längst Anklagen..