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Werkstattwahl nach Unfall
Nachdem ich pünktlich 1 Woche vor dem geplanten Urlaub eine kleine "Konfrontation" mit einem LKW hatte, muss ich jetzt eine Werkstatt mit der Reparatur meines 13 Monate alten/jungen Passats beauftragen.
Bei dem Unfall hat mir der ausscherende Auflieger des LKW auf der rechten Seite von hinten bis vorne eine Beule ins Kettenhemd getreten. Repariert werden muss:
- Tür hinten (lackieren)
- Tür vorne (lackieren)
- Aussenspiegel (ersetzen)
- Kotflügel vorne (ersetzen)
- Scheinwerfer (ersetzen)
- Stoßstange vorne (ersetzen)
Der Schaden dürfte sicherlich bei 10-12T€ liegen.
Nun sieht es so aus, dass man in einer Vertragswerkstatt ewig keinen Termin bekommt. Teilweise schaffen die es nicht innerhalb eines Werktages wegen eines Termin zur Terminvereinbarung zurückzurufen.
Das stimmt mich nicht zuversichtlich, auf eine Reparatur bis nächste Woche Samstag hoffen zu können.
Die Frage ist also, ob ich vielleicht besser auf eine gute (markenaffine) freie Werkstatt setzen sollte?
Kriegen die das erstens genauso gut hin und dazu noch schneller? Die Kosten können mir eigentlich egal sein, solange die nicht teurer sind, als das Gutachten (was ich noch nicht vorliegen habe) vorsieht.
Bei Karosserie- und Lackierarbeiten hätte ich nicht so viele Bedenken, aber bei der Elektronik. Zu nennen wäre hier die Kalibrierung der AreaView-Kamera und des DLA im Scheinwerfer.
Hat jemand vielleicht sogar einen guten Tipp im Münchner Stadtgebiet oder Münchner Westen?
PS: Ach ja... schafft euch eine Dashcam an. Der Delinquent wäre fast davongekommen.
Beste Antwort im Thema
Heute habe ich das Gutachten bekommen. Daraus geht ein Reparaturaufwand von 7800€ hervor, eine Wertminderung von 1000€ und ein Nutzungsausfall von 59€ pro Tag.
Damit ist der Schaden nicht ganz so groß wie befürchtet und der Nutzungsausfall ist in der höchsten von 3 möglichen Stufen angesiedelt. Dann schauen wir jetzt also mal, wie sich die Versicherung anstellt.
Falls es für einige von Interesse ist, liste ich hier mal ein paar Preise auf, die aus dem Gutachten hervorgehen.
Stundenlohn Monteur (also Karosserie) wird mit 145€ angegeben.
Stundenlohn Lackierer wird mit 170€ angegeben.
Die vordere Stoßstange (kein R-Line) kostet 450€.
Ein Parksensor kostet 75€.
Der Scheinwerfer (LED-High mit DLA) kostet 820€ (hätte ich teurer vermutet).
Der Aussenspiegel (mit AreaView) kostet ca. 650€, wovon 50€ auf die Spiegelkappe und 55€ auf das Spiegelglas entfallen.
Die Preise sind immer zuzüglich Mehrwertsteuer.
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44 Antworten
Mein beileid. Hattest du die Kamera laufen und dadurch sein Kennzeichen? Oder hat er angehalten? Ich würde alles bei VW machen lassen.
Erstmal Beileid und zum Glück wurde niemand verletzt. Ich würde mich bei der Reparatur zeitlich nicht unter Druck setzen lassen. Du müsstest eigentlich Anspruch auf einen Leihwagen in der gleichen Fahrzeugklasse haben. Würde den Wagen direkt bei VW reparieren lassen und zwar v.a. wegen dem späteren Wiederverkauf. Die fachgerechte Reparatur ist dann bei VW dokumentiert.
@autofreake46
Die Kamera lief nicht; im Wesentlichen, weil ich mir immernoch nicht sicher bin, ob ich das (mit meiner Dashcam) darf.
Der LKW ist weitergefahren. Aber ich war so geistesgegenwärtig dem LKW hinterher zu fahren, mit dem Handy sein Nummernschild zu fotografieren und ihn ein paar hundert Meter vor der Autobahnauffahrt stoppen zu können. Der Fahrer war auch erst von der Polizei davon zu überzeugen, dass er am Unfall beteilligt war. Mein Spiegelglas lag nämlich in einer Ritze seines Aufliegers.
@johnny ramone
Das mit dem Mietwagenanspruch ist so eine Sache.
Anspruch habe ich theoretisch auf ein Fahrzeug gleicher Klasse.
Nun ist ein 35T€ Passat und ein 60T€ Passat durchaus auch die gleiche Klasse.
Ich finde also durchaus bei den diversen Vermietern Passat und ähnliche Fahrzeuge (gleiche Klasse). Sobald ich aber nach Fahrzeugen mit Automatik suche, bin ich gleich mindestens eine Klasse drüber. In den Urlaub fahren möchte ich sehr gerne MIT dem Komfort, den mir mein eigener Passat bietet. Insbesondere lege ich bei 1800km Strecke Wert auf Automatikgetriebe und Abstandsregeltempomat. Auf Kamera, DLA und weitere Assistenten könnte ich verzichten, aber diese beiden Merkmale will ich dabei haben. Und dann bin ich sogar eher zwei Klassen drüber.
Am liebsten wäre mir also, wenn ich mit dem eigenen Auto fahren könnte. Aber man kann wohl nicht alles haben.
Sofern das Auto noch verkehrssicher ist, nur den Spiegel ersetzten lassen (von VW) und den Rest nach dem Urlaub.
Wenn du ins Ausland fährst, schau dass du das Gutachten dabei hast (Kopie). Sonst kann es bei der Ausreise (zurück nach Dtl.) zu Problemen kommen, wenn du einen frischen Schaden hast.
Ich habe leider auch Werkstatt Bindung, nie wieder. Mach bloß bei vw.
Ist der LKW Fahrer wenigstens verwarnt worden und hat die Verwarnung angenommen? Nimm einen Anwalt soweit noch nicht geschehen, sowas entwickelt sich manchmal völlig anders als man glaubt.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 30. Mai 2019 um 20:27:50 Uhr:
Anspruch habe ich theoretisch auf ein Fahrzeug gleicher Klasse.
Vorsicht, am besten mit Versicherung vorher abklären!
Du hast zwar Anspruch auf ein Fhzg gleicher Klasse, allerdings darfst davon dann 10-15% selbst berappen, weil Du ja mit Deinem Fahrzeug auch km-Kosten gehabt hättest wie Reifen, Bremsen und sonstiger Verschleiß!
Das war schon immer so! Früher, in der guten alten Zeit, haben die Versicherer darauf verzichtet wenn Du eine Klasse drunter genommen hast und viele Vermieter haben Dich dann wieder eine Klasse höher upgegradet, weil sie an Versicherungen eh das 3-fache berechnen wie sie am freien Markt nehmen können.
Das war allerdings einfach so Usus und es gab nie ein offizielles Abkommen. In der heutigen Abzock-Zeit greifen viele Versicherer deswegen auch diesen Nutzungsausgleich ab, wenn Du freiwillig eine Klasse tiefer nimmst. Vorher Aushandeln geht aber meist!
Und wenn das Fahrzeug erst 2 Wochen nach dem Unfall repariert wird, die Reparatur dann eine Woche dauert aber der Mietwagen für 3 Wochen gebucht wird wegen Urlaub, sind auch Probleme vorprogrammiert!
GUTE Vertragswerkstatt macht das mit Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Versicherung, handelt das mit denen aus und stellt dann auch den Mietwagen, da sind wir dann allerdings auch wieder in der guten alten Zeit. Heute haben die meisten Vertragshändler nur noch Bock auf Kohle, aber nicht auf Häckmäck mit einer Versicherung.
Zitat:
@GOLF-LIFE schrieb am 30. Mai 2019 um 21:06:33 Uhr:
Ich habe leider auch Werkstatt Bindung, nie wieder. Mach bloß bei vw.
Als Geschädigter hast du immer freie Werkstattwahl, die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Du meinst glaube ich die Bindung bei selbst verschuldeten Kasko-Schäden, die dann deine Versicherung begleicht. Dafür ist die Versicherung bei der Werkstattbindung dann aber auch günstiger.
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
Der Vorteil, sich einen Mietwagen erstatten zu lassen ist, dass man eine längere Mietzeit durchsetzen kann (wenn sie denn erfoderlich ist). Der Nachteil ist, dass es häufig über die Fahrzeugklasse (und in meinem Fall die anfallende km-Kosten Ersparnis auf meinem eigenen Fahrzeug während der Urlaubsreise) zum Streit kommt.
Die Alternative ist, sich den Nutzungsausfall entschädigen zu lassen. Dabei ist der Satz fest und bekannt; der geht nämlich aus dem Gutachten hervor. Nutzungsausfall wird in der Regel nicht länger als 14 Tage entschädigt. Bei mir liegt der bei 50 bis maximal (mein Fahrzeug ist innerhalb der Klasse überdurchschnittlich gut ausgestattet) 60€ pro Tag.
Meine Strategie ist da, dass ich den Nutzungsausfall entschädigen lasse. Mal angenommen ich bekäme 50€ pro Tag und das für 10 Tage, dann wären das 500€. Für einen Mietwagen könnte ich mit maximal 440€ plus Mehrwertsteuer pro Woche rechnen. Ich könnte also länger mit dem "falschen" Fahrzeug fahren, oder genau den Zeitraum, den ich abdecken muss mit dem "richtigen". Da tendiere ich eher zur zweiten Variante.
Ich muss mich an dem Unfall nicht gesundstoßen, aber ich will natürlich auch keine Unsummen draufzahlen, versteht sich.
Morgen suche ich mir erstmal eine Werkstatt und bringe die Reparatur ans Laufen. Gutachter habe ich schon erledigt. Die Schuldfrage ist (aus meiner Sicht) auch völlig unstrittig.
Es ist einfach nervig, weil das eine Woche vor dem Urlaub passiert und die Nummer so wieder komplizierter wird, als nötig.
Der beste Unfall taugt nix.
Zitat:
@johnny ramone schrieb am 30. Mai 2019 um 21:37:43 Uhr:
Zitat:
@GOLF-LIFE schrieb am 30. Mai 2019 um 21:06:33 Uhr:
Ich habe leider auch Werkstatt Bindung, nie wieder. Mach bloß bei vw.
Als Geschädigter hast du immer freie Werkstattwahl, die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Du meinst glaube ich die Bindung bei selbst verschuldeten Kasko-Schäden, die dann deine Versicherung begleicht. Dafür ist die Versicherung bei der Werkstattbindung dann aber auch günstiger.
Wenn man für die eigene Kaskoversicherung Werkstattbindung vereinbart hat, kann man im Reparaturfall trotzdem in eine Werkstatt seiner Wahl gehen. Wenn die Werkstattvorschläge der Versicherung nicht akzeptabel sind, dann geht man in die Werkstatt seiner Wahl. Man bekommt dann lediglich den Teil erstattet, der in der vorgegebenen Werkstatt angefallen wäre. Den Rest (!) muss man dann selbst bezahlen. Dafür ist der Beitrag aber auch günstiger.
Hallo, hast Du Dir denn einen Anwalt genommen?
Zitat:
@takaratak schrieb am 30. Mai 2019 um 20:33:37 Uhr:
Sofern das Auto noch verkehrssicher ist, nur den Spiegel ersetzten lassen (von VW) und den Rest nach dem Urlaub.
Wenn du ins Ausland fährst, schau dass du das Gutachten dabei hast (Kopie). Sonst kann es bei der Ausreise (zurück nach Dtl.) zu Problemen kommen, wenn du einen frischen Schaden hast.
So hatte ich das vor ca 8 Jahre auch gemacht. Der Spiegel wurde repariert und ich konnte erst mal in Urlaub fahren. Danach wurde Beifahrertür ausgewechselt und die ganze Beifahrerseite lackiert.
Während dieser Zeit hatte ich dann einen Ersatzwagen, der für den Arbeitstag tauglich war.
Und einen Anwalt hatte ich auch, man spart sich selbst Ärger und Arbeit.
Zitat:
@schorschfranzose2012 schrieb am 31. Mai 2019 um 13:00:28 Uhr:
Hallo, hast Du Dir denn einen Anwalt genommen?
Naja, wenn Polizei da war, alles aufgenommen hat und die Schuldfrage unstrittig sieht, muss man auch nicht wegen jedem Mist zum Anwalt rennen und unnötig Kosten produzieren, die alle über die Versicherungsprämien mitbezahlen!
"Vorgreifend" kann der gegenüber der gegnerischen Versicherung eh nichts machen, bevor die nicht Schadenhöhe oder Schuldfrage bestreiten und dann kann man immer noch einen Anwalt einschalten!
Gibt übrigens auch schonmal Schadensbearbeiter und Gesellschaften, die dann ihrerseits den ganzen Vorgang zu ihrer Rechtsabteilung geben, wenn sich bei auf den ersten Blick eindeutiger Schuldfrage ein Anwalt legitimiert, nach dem Motto "warum nimmt der sich einen Anwalt, hab ich was übersehen?"
Sobald die Versicherung auch nur anfängt rumzuzicken, keine Frage, dann sofort Anwalt hinzuziehen, vorher macht's aber keinen Sinn! Viel wesentlicher ist, generell einen freien Gutachter zu nehmen statt den der Versicherung, da gibt's nämlich die häufigsten Streitereien mit denen sich dann die Anwälte beschäftigen!