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Wertminderung wegen Entfall Garantie - Kona Elektro

Hyundai Kona OS
Themenstarteram 26. Dezember 2024 um 20:53

Hallo,

Ich habe meinen geleasten Kona Elektro neulich nach 4 Jahren und 56.000 km zurückgeben müssen.

Leider hatte ich ein Service-Intervall vergessen, wurde aber mit dem nächste Servicetermin dann nachgeholt.

Jetzt wurde mir eine Wertminderung wegen Entfall der uneingeschränkten Herstellergarantie in Höhe von 1.800 Euro in Rechnung gestellt.

1.800 Euro bei einem 4 Jahre alten Auto mit einer Restgarantiezeit von einem knappen Jahr!?

Ist die wirklich soviel Wert? Wo kann ich prüfen ob dieser Wertansatz angemessen ist?

Bitte keine Grundsatzdiskussion! Ich weiß, dass ich bin selber Schuld bin!

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9 Antworten

Hat der eKona nicht 8 Jahre Garantie?

Auf die Hochvoltbatterie

Naja vielleicht nimmt der Leasinggeber an das es 8 Jahre für das Gesamtfahrzeug sind und hat weitere 4 Jahre angesetzt.

Eine Garntieverlängerung bei Hyundai kostet ca. 270€ pro Jahr. Frage ist nur ob die auch verlängern wenn der Service unterbrochen wurde.

Frage: Hat Dich Dein Händler- schriftlich- auf den bevorstehenden Inspektions-Termin hingewiesen und um eine Terminvereinbarung gebeten.

So fängt das mal an.

Ohne die Umstände zu kennen, sollte man doch wissen, dass es bei einigen (Händlern ? Finanzierungsgesellschaften? ) durchaus in Mode zu sein scheint, bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen nachzufordern. Ne Inspektion um ein Jahr zu überziehen- wenn das stimmt ist das schon herbe. Aber ob daraus wirklich für irgend jemanden ein finazieller Schaden wird?

Zitat:

@KIMI2014 schrieb am 29. Dezember 2024 um 11:59:15 Uhr:

Aber ob daraus wirklich für irgend jemanden ein finazieller Schaden wird?

Wenn der Käufer die erloschene Garantie nicht in Anspruch nehmen muss dann nicht. Erschwert nur den Wiederverkauf.

Hyundai ist (doch) bekannt dafür, dass man auf die stringente Einhaltung der regelmäßigen Wartungen zum Erhalten der Garantie pocht. Das Leasingverträge u.a. die Einhaltung der Herstellervorgaben beinhalten ist im Vertrag beschrieben. Und das an bevorstehende Termine seitens des Händlers etc. erinnert wird, sehe ich nicht als zwingend an.

Erinnert der TÜV an die jeweilig bevorstehende HU hin oder ist (auch) das Sache des Halters ……

Also ich habe es noch nicht erlebt, zu einem Service oder TÜV Termin nicht eine Benachrichtigung des Händlers erhalten zu haben. Das macht die Sache nicht besser, aber ich meinte damit, dass in diesem Fall ja der Wartungstermin vorsätzlich unterblieben wäre.. Das Hersteller, die eine längere Garantie gewähren, dann auf die Einhaltung der Service-Intervalle achten ist schon klar.

Tja die Garantie ist ja erloschen bzw. musste neu verlängert werden. Würde sagen Lehrgeld.

Der TE stellt eine Frage und dann zeigt er kein Interesse mehr :confused:

Hat er bestimmt auch vergessen wie den Service ;)

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