Wertverlust Re-Import-Q5 nach 26 Monaten: 42,00 Euro
2.0 TDI 170 PS Quattro Handschalter
Ankauf: Januar 2010 für Barpreis 33.942 Euro mit 14 km
(Neuwagen, keine Überführungskosten)
Zur Orientierung:
Der dt. Listenpreis mit der vorl. Ausstattung wäre 45.050 Euro gewesen.
Verkauf: März 2012 für 33.900 Euro mit 24.700 km, Re-Import-Eigenschaft angegeben. Abnehmer: Verbraucher aus einem anderen EU-Staat.
Ein VW/Audi-Händler in Bayern hat mir vor einer Woche 23.000 Euro für das Fahrzeug geboten, wenn ich einen neuen Touareg kaufen würde.
Für die zahlreichen Interessenten aus anderen EU-Staaten war die Re-Import-Eigenschaft überhaupt nicht von Bedeutung. Der Weiterverkauf eines Fahrzeugs durch einen deutschen Verbraucher an einen Verbraucher aus einem anderen EU-Staat ist nach meinen Erfahrungen vollkommen problemlos. Wir haben das Fzg. gemeinsam abgemeldet und sind dann zur Bank gefahren, haben den Vertrag vervollständigt und er hat dann das Bargeld zur Bareinzahlung auf mein Konto hingelegt. So hatte ich kein Risiko hinsichtlich evtl. gefälschter Scheine.
Beste Antwort im Thema
Nur mal so am Rande bemerkt, gehört aber auch mehr als einwenig Dusel dazu, Jemanden zu finden, der bereit ist, für einen über 2 Jahre alten Q5 noch 75% vom Listenpreis zu bezahlen - dazu noch für einen Re-Import. Scheint nicht besonders gut informiert gewesen zu sein oder hat sich blind in das Auto verknallt. Anders kaum zu erklären, meine ich.
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spoofy77
Verkauf: März 2012 für 33.900 Euro mit 24.700 km, Re-Import-Eigenschaft angegeben. Abnehmer: Verbraucher aus einem anderen EU-Staat.
Hi,
jetzt übertreibst Du aber. Es sind doch nur 7,00€ Wertverlust.
Guckst Du hier: http://www.motor-talk.de/.../...ster-2012-q5-2-0-tdi-t3635694.html?...
tot ziens
PeNe99
Zitat:
Original geschrieben von PeNe99
Hi,
jetzt übertreibst Du aber. Es sind doch nur 7,00€ Wertverlust.
Guckst Du hier: http://www.motor-talk.de/.../...ster-2012-q5-2-0-tdi-t3635694.html?...
tot ziens
PeNe99
Der war gut.
Mascott
Nur mal so am Rande bemerkt, gehört aber auch mehr als einwenig Dusel dazu, Jemanden zu finden, der bereit ist, für einen über 2 Jahre alten Q5 noch 75% vom Listenpreis zu bezahlen - dazu noch für einen Re-Import. Scheint nicht besonders gut informiert gewesen zu sein oder hat sich blind in das Auto verknallt. Anders kaum zu erklären, meine ich.
Zitat:
Original geschrieben von Mascott
Zitat:
Original geschrieben von PeNe99
Hi,
jetzt übertreibst Du aber. Es sind doch nur 7,00€ Wertverlust.
Guckst Du hier: http://www.motor-talk.de/.../...ster-2012-q5-2-0-tdi-t3635694.html?...
tot ziens
PeNe99
Der war gut.
Mascott
Stimmt! Ich hatte den Ankaufspreis aus dem Gedächtnis falsch zitiert. Ich müsste wirklich in die Unterlagen schauen. Es gab seinerzeit geringe Abweichungen im Bereich unter 50 Euro, daran kann ich mich erinnern. Ich könnte einem Mod die gescannten An- und Verkaufsrechnungen bzw - verträge per Mail zusenden, wenn Vertraulichkeit zugesichert wird. Falls dies hier im Forum jemand für notwendig hält. Ich habe keine Bedürfnis in einem anonymen Forum unter einem Nicknamen Unsinn zu berichten.
Grüße in die Runde
PS:
Dass mein Bericht im Forum bei vereinzelten Lesern keine Freude auslöst, darauf war ich vorbereitet. Ich bitte es zu entschuldigen, wenn ich bei der Abwägung der Interessen zwischen Information und Schonung der Ersten Altennative den Vorzug gebe.
Oh, nicht falsch verstehen. Das hat mit "keine Freude auslösen" doch nichts zu tun. Ist doch schön, wenn Du noch so viel Geld bekommen hast. Dennoch halte ich das nicht für die Regel, dass Jemand für einen über zwei Jahre alten Q5 noch 75% des Listenpreises bezahlt. Aber ich bezweifle das auch keineswegs. Kann es halt nicht ganz nachvollziehen, wieso man noch so viel Geld bezahlt. Im Zweifelsfall ein schickes und gut gepflegter Wagen.
Hallo
Kann ich durchaus nachvollziehen. Wenn das Auto passt warum nicht. Hab selber mal mit den Gedanken gespielt mir einen jungen gebrauchten Q5 zu kaufen. Aber wenn man sucht und bestimmte Vorstellungen von einen Wagen hat dann wird es schwer was passendes zu finden. Hab mich dann entschieden einen neuen Q3 zu bestellen da ein passender Q 5 nicht zu finden war.
Habe vor Jahren ebenfalls einen etwas Extravaganten A4 B6 mit beiden S- Line Paketen in Misanorot zu einen für mich super Preis an einen Händler in Spanien verkauft. Der Händler hat ohne die geringste Verhandlung den von mir geforderten Preis bezahlt. War selbst etwas erstaunt und hab ihn bei der Übergabe gefragt warum er so schnell zugeschlagen hat? Die Antwort war kurz aber einleuchtend: Er hat einen Kunden in Spanien der ihn beauftragt hat genau so einen Wagen in der Ausstattung und Farbe zu besorgen. Er hatte schon fast 6 Monate nach genau so einen Wagen gesucht! Angebot und Nachfrage regeln eben den Preis.
Gruß Peter
Hallo spoofy,
freut mich, dass du deine Q so gut verkaufen konntest.
Es wundert mich aber, dass jemand aus dem europäischen Ausland für deine Q den gleichen Preis bezahlt, den er auch für einen Neuwagen zahlen würde.
Man muss eben Glück haben.
Grüße, WMF
So einfach war es nicht, das Fahrzeug zu beschaffen. Mein Vertragspartner, eine deutsche GmbH, hatte mir die Lieferung des im März 2009 bestellten Fahrzeugs verbindlich für den Dez. 2009 zugesagt. Ich bekam im Nov. 2009 die Nachricht, dass es nicht vor April 2010 wird. Ich habe dann einen RA mit der Klage auf Erfüllung vor dem LG Kiel beauftragt, d.h. mein Vertragspartner hätte sich anderweitig ein Fahrzeug beschaffen müssen oder ich hätte mir ein Äquivalent beschafft und den Differenzbetrag vom säumigen Vertragspartner eingefordert. Daraufhin hat mein Vertragspartner sich auf ein erstes Schreiben meines RA besonnen und ein anderes Fzg. beschafft. Dies war in der ursprgl. Bestellung ein 3.0 TDI mit Leder/Alcantara ... Die vorgerichtlichen Kosten betrugen 1.109,00 Euro. Mein RA hat trotz mehrfacher Aufforderung meiner Rechtsschutz nicht die Kosten eingefordert. Nun hat die Rechtsschutz einen neuen Schadensfall aufgemacht und mein RA wird auf Schadensersatz verklagt, denn mein Vertragspartner, die deutsche GmbH, ist inzwischen insolvent. Diese GmbH, so vermute ich, hatte zunächst Verträge für Q5 eingesammelt, um eine Abnahmegarantiefüreine spekulative Masse an Q5 zu haben. Als dann die Preise und die Lieferzeiten hoch gingen, haben Sie die im Zulauf befindlichen Fahrzeuge kurzfristig umkonfiguriert und an andere Käufer zu höheren Preisen veräußert. Die ursprünglichen Besteller wurden nicht oder nur mit äußerster Verspätung beliefert. Bei mir funktionierte das aber nicht. Ich führe die Beschaffungshistorie hier nur aus, um einen Eindruck davon zu vermitteln, dass vergleichbare Re-Import-Fahrzeuge mit einem Rabatt in Höhe von 24,78% (bezogen auf den dt. Listenpreis) seinerzeit nicht ohne weiteres zu beschaffen waren.
Mut, der sich gelohnt hat.
Glückwunsch
Zitat:
Original geschrieben von Spoofy77
So einfach war es nicht, das Fahrzeug zu beschaffen. Mein Vertragspartner, eine deutsche GmbH, hatte mir die Lieferung des im März 2009 bestellten Fahrzeugs verbindlich für den Dez. 2009 zugesagt. Ich bekam im Nov. 2009 die Nachricht, dass es nicht vor April 2010 wird. Ich habe dann einen RA mit der Klage auf Erfüllung vor dem LG Kiel beauftragt, d.h. mein Vertragspartner hätte sich anderweitig ein Fahrzeug beschaffen müssen oder ich hätte mir ein Äquivalent beschafft und den Differenzbetrag vom säumigen Vertragspartner eingefordert. Daraufhin hat mein Vertragspartner sich auf ein erstes Schreiben meines RA besonnen und ein anderes Fzg. beschafft. Dies war in der ursprgl. Bestellung ein 3.0 TDI mit Leder/Alcantara ... Die vorgerichtlichen Kosten betrugen 1.109,00 Euro. Mein RA hat trotz mehrfacher Aufforderung meiner Rechtsschutz nicht die Kosten eingefordert. Nun hat die Rechtsschutz einen neuen Schadensfall aufgemacht und mein RA wird auf Schadensersatz verklagt, denn mein Vertragspartner, die deutsche GmbH, ist inzwischen insolvent. Diese GmbH, so vermute ich, hatte zunächst Verträge für Q5 eingesammelt, um eine Abnahmegarantiefüreine spekulative Masse an Q5 zu haben. Als dann die Preise und die Lieferzeiten hoch gingen, haben Sie die im Zulauf befindlichen Fahrzeuge kurzfristig umkonfiguriert und an andere Käufer zu höheren Preisen veräußert. Die ursprünglichen Besteller wurden nicht oder nur mit äußerster Verspätung beliefert. Bei mir funktionierte das aber nicht. Ich führe die Beschaffungshistorie hier nur aus, um einen Eindruck davon zu vermitteln, dass vergleichbare Re-Import-Fahrzeuge mit einem Rabatt in Höhe von 24,78% (bezogen auf den dt. Listenpreis) seinerzeit nicht ohne weiteres zu beschaffen waren.
Zitat:
Original geschrieben von rogerauto
Mut, der sich gelohnt hat.
Glückwunsch
Auf so einen Rechts- und Klagemist kann
man aber auch gut verzichten
Das ist doch total nervig.
Und das für 10% mehr Rabatt als in Deutschland?
Na ich weiß nicht.
Ich habe es genossen .... Nichts, worüber man sich aufregen müsste ... allerdings ist mein beruflicher Alltag auch geprägt von Auseinandersetzungen, die ohne lange Verhandlungen geklärt werden. Nur sind die Streitwerte in diesem Bereich wesentlich höher. Versuche es doch mal von der Seite zu sehen: Ist unser Alltag als Verbraucher nicht geprägt von Situationen, in denen Gewerbetreibende die Konfliktscheu der Verbraucher in bare Münze verwandeln? Es sind nicht die Konfliktscheuen, die Korrekturen herbeiführen ( vgl. z.B. Kohlepfennig). Es sind die Anderen. Nun sind wir aber weit offtopic; ich bitte alle Mitleser um Entschuldigung!
OT macht ja nix. Zum eigentlichen Threadthema ist ja bereits im Eingangsposting alles gesagt worden. Von daher kann man dem hier freien Lauf lassen.
Wenn Du das als Sport siehst, dann hast Du ja auch Deinen Spass gehabt. Ich für meinen Teil bin froh, wenn ich Rechtsanwälte & Co. weder beruflich noch privat bemühen muss. Und das hat nicht mal was mit Konfliktscheuheit zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von Spoofy77
Nun hat die Rechtsschutz einen neuen Schadensfall aufgemacht und mein RA wird auf Schadensersatz verklagt, denn mein Vertragspartner, die deutsche GmbH, ist inzwischen insolvent.
Da wünsche ich viel Spaß beim Nachweis, dass der Verkäufer zum maßgeblichen früheren Zeitpunkt noch gezahlt hätte... Auch nur so OT.
Das muss man nicht beweisen. Maßgeblich ist die ein- bzw. dreimonatige Anfechtungsfrist nach der InsO (hier kommt ein Monat in Betracht, da ich kein Dauerschuldverh. o.ä. mit dem Betr. hatte, aus dem ich vor dem ersten Beschluss Kenntnis von der Insolvenz hätte haben können). Davor geht die Rechtspr. von der grds. Zahlungsfähigkeit aus. Ist aber auch Sache der Rechtsschutz, die will ihr Geld haben und sieht gute Erfolgsaussichten bei der Klage. Lassen wir sie doch einfach spielen. Alle verdienen daran und das Ganze nennt man Volkswirtschaft. Die Umsätze werden besteuert und die Steuern freuen die Griechen ... und so freuen sich alle ...