Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Wichtig - Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag

Wichtig - Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 7:24

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen, habe letzte Woche meine Audi A4 Avant verkauft, da ich leider zum dem Zeitpunkt kein Job mehr hatte. Ich habe das nur aus finanziellen Gründen getan, da ich mich in einigen sachen einschränken mußte und ich davon ausgegangen bin das ich wohl längere Zeit arbeitslos bleibe. Nun habe ich heute ein tolles Vorstellungsgespräch gehabt und auch eine zusage bekommen, nun möchte ich mein A4 nicht hergeben *er bedeutet mir wirklich viel, hoffe Ihr versteht das.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, hab auch schon mit dem Käufer gesprochen und er möchte meinen Audi unbedingt haben. Habe einen Kaufvertrag, wo jedoch ich hoffe zu meinen Vorteil, wir vergessen haben meinen kompletten Namen und Anschrift anzugeben. Ist der Vertrag dadurch nichtig???

Ähnliche Themen
26 Antworten
am 18. Juli 2007 um 7:35

Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag, wenn beide Parteien ihn unterschrieben haben, bindend und kann nur mit Zustimmung beider aufgelöst werden. Da der Käufer Dein Auto unbedingt haben will, sehe ich da momentan keine Möglichkeit, aus dem Vertag heraus zu kommen.

Was für einen Vertrag habt Ihr denn verwendet? Ich habe im Mai meinen A2 verkauft und ich habe damals den Mustervertrag des ADAC genommen.

Vielleicht läßt der Käufer mit sich reden, wenn Du ihm ein Angebot im Form einer "Entschädigung für entgangene Freuden" machst....

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 8:04

ja ich hatte Ihn auch schon 500,- € angeboten, aber er läßt in keinsterweise mit sich reden. Ich bin jetzt auch nur laie, aber wenn in dem Kaufvertrag nur der Name und Anschrift des Käufers erwähnt wird und nur eine unlesbare Unterschrift vom Verkäufer zu sehn ist, ist es doch nicht nachvollziehbar mit wem er den Vertrag geschlossen hat, kann ja auch meine Frau gewesen sein, oder sehe ich das komplett falsch??

am 18. Juli 2007 um 8:12

Ich bin zwar kein Jurist, aber mein normaler Rechtsverstand :D sagt mir, dass der Vertrag bindend ist, auch wenn auf beiden (?) Verträgen der Name und die Anschrift des Verkäufers fehlt, die Unterschrift beider Parteien jedoch vorhanden sind.

Vielleicht kann sich hier jemand äußern, der sich mehr im Vertragswesen auskennt.

Alternativ: Investiere ein paar Euro und rufe eine Rechtsanwalts-Hotline an. Die sollten Dir schnell Auskunft geben können.

am 18. Juli 2007 um 8:53

Ich kann mich den vorrednern hier nur anschließen, dass ich den Vertrag für bindend halten würde. Ich gehe ja auch mal davon aus, dass du den Wagen bereits mit allen Papieren übergeben hast?

Mal noch eine Randbemerkung: Wie würde es dir gehen, wenn du ein Auto gekauft hast (mit Vertrag), du dich riesig freust und dann der Verkäufer mit solchen Aktionen kommen würde? Den Thread würde ich dann auch mal gerne lesen :rolleys: (einfach mal darüber nachdenken, ob man das selbst so gut finden würde)

just my2cents

@Peruzi: hast Du den Wagen an privat verkauft oder an einen Händler?

Wenn Du den Wagen an privat verkauft hast und der Käufer noch nichts bezahlt hat, sehe ich die Chancen gar nicht so schlecht, daß Du den Wagen nicht herausgeben musst.

Ich würde dem Käufer nett erklären, daß Du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest und ihm auch die Kosten für z.B. den Anfahrtsweg erstatten möchtest.

Sollte der Käufer damit nicht einverstanden sein, dann könntest Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Vorweg: der Vertrag ist bindend und die fehlenden Angaben machen den Vertrag nicht nichtig.

Aaaber:

Wenn Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, dann würde ich erst einmal(!) einfach gar nichts machen.

Der Käufer muss sich dann seinerseits ersteinmal eine Rechtsanwalt holen, welcher Dir zuerst eine Frist setzen wird, bis zu der Du den Vertrag erfüllen sollst.

Wenn Du jetzt nicht einlenkst, muss der Käufer Klage einreichen. Die Gerichtskosten sind vorab von der Person zu zahlen, welche die Klage einreicht, also dem Käufer.

Sollte Dir eine gerichtliche Klage zugestellt werden, kannst Du 1. entweder einlenken oder Dir 2. einen RA suchen, welcher Dich vor Gericht vertritt.

Wenn 1. eintritt, muss der Käufer versuchen Dich per Schadenersatzklage dazu zu bringen, die ihm bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.

Bei 2. tja, mal schauen wie gut Dein RA ist ;).

Ich würde an Deiner Stelle bei vorhandener RS Versicherung einen anwaltlichen Rat einholen. Das kostet so zwischen 50,- u. 100,- Euro und Du bist auf der sicheren Seite.

Aber egal wie Du es anstellst:

Der Käufer muss ersteinmal in Vorlage gehen (also RA einschalten, Gerichtskosten vorschiessen usw.). Zusammen mit den Fristen und Terminen schreckt das doch IMHO gewaltig ab. Er muss sich überlegen, ober er monatelang

für das Auto einen Rechtsstreit mit grundsätzlich ungewissem Ausgang führt und derweil Bus fährt ;).

Sollte es schlussendlich zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, wirst Du IMHO unterliegen.

Übrigens kann der Käufer Dich nicht "einfach so" auf Schadenersatz für den Rücktritt vom Kaufvertrag verklagen, da er den entstandenen Schaden glaubhaft nachweisen muss und der Schaden unvermeidbar gewesen sein muss.

Also könnte es passieren, daß Du ihm am Ende eine Monatskarte bezahlen muss. Hat er sich einen Leihwagen genommen, wirst Du den mit sehr hoher Warscheinlichkeit nicht zahlen müssen, da er eben günstigere Verkehrsmittel hätte nutzen können.

Also an Deiner Stelle würde ich einfach mal den ersten Brief eines RA abwarten. Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du es darauf ankommen lässt oder nicht.

Merke: es ist besser sich verklagen zu lassen als selbst klagen zu müssen. ;)

Gruß,

Thilo

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 9:43

danke erstmal für die antworten, besonders dir Thilo!

Leider hat er auch eine kleine Anzahlung gegeben, jedoch hab ich Ihn sofort nach 2 Tagen auch bescheid gesagt das ich aus dem Vertrag zurücktreten will, er hat ja auch noch ein Auto, ich glaube das er es auch darauf ankommen lassen will, also wenn mir jemand 500 Eueo für nichts anbietet würde ich persönlich zuschlagen, aber zum Glück hab ich eine Rechtsschutzversicherung.

Kann vielleicht noch ein anderer seiner Meinung dazu geben?

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 9:44

achso Fahrzeugbrief und Schein hab ich alle noch er hatte mir nur eine Anzahlung von 250 Euro gemacht.

am 18. Juli 2007 um 9:52

also ich finde die Aussagen von Thilo T. einfach zu locker. Schade, daß es Rechtschutzversicherungen gibt.

Hier ist doch ganz einfach ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen, wobei die Eigentumsübertragung durch Einigung und Übergabe erfolt. Die Einigung ist bereits durch den rechtsgültigen Vertrag vollzogen, fehlt es also nur noch an der Übergabe. Da Dein Vertragspartner den Rücktritt vom Vertrag nicht akzeptiert bist Du zur Herausgabe der Sache verpflichtet. M.E. liegt der Fall ganz klar. Du wirst haushoch verlieren. Und der Schadenersatz betrifft vermutlich, bei nicht Herausgabe, nicht nur ein paar Fahrkarten, sondern mindestens den Mehrpreis für das vergleichbare Fahrzeug von einem anderen Anbieter.

Zitat:

also ich finde die Aussagen von Thilo T. einfach zu locker. Schade, daß es Rechtschutzversicherungen gibt.

Der Vertrag ist gültig und ich fände es auch nicht schön, wenn ich ein Fahrzeug nicht übergeben bekommen würde.

Ich habe Peruzi nur aufgezeigt, was er machen kann. Ob das nun fair ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

Wenn ich eine RS bezahle, steht es mir auch zu diese in Anspruch zu nehmen. Fair oder nicht spielt juristisch gesehen (Gott sei Dank) keine Rolle.

Wer heutzutage keine umfassende RS hat, ist IMHO ziemlich wahnsinnig.

Zitat:

Und der Schadenersatz betrifft vermutlich, bei nicht Herausgabe, nicht nur ein paar Fahrkarten, sondern mindestens den Mehrpreis für das vergleichbare Fahrzeug von einem anderen Anbieter.

Das ist absoluter Quatsch. Genau das funktioniert eben nicht und daher sind Schadenersatzklagen zwischen Privatpersonen ziemlich unsicher.

Was wenn es das selbe Fahrzeug woander günstiger gibt? Bekommt Peruzi dann Geld zurück?

Gruß,

Thilo

am 18. Juli 2007 um 10:15

für mich klingt das ganze ziemlich nach "ich habe ein auto vieeel zu günstig verkauft und es nun gemerkt. was kann ich tun?"....

ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber wieso verkauft man sein auto und merkt kurze zeit später, dass man es doch nicht verkaufen muss?

da der käufer seinerseits auch hartnäckig zu bleiben scheint muss es wohl entweder ein schnäppchen gewesen sein, oder der käufer ist rentner und hat zuviel zeit....

ganz abgesehen von der rechtlchen situation (schlimm genug, dass hier angemerkt wird, der käufer sei zwar im recht, dieses recht durchzusetzen sei aber zu schwierig, als dass es sich lohnt) finde ich es einfach unfair dem käufer gegenüber! wenn er z.b. aufgrund des kaufs (der ja mit anzahlung und vertrag nen sehr sicheren eindruck gemacht hat) andere autos links liegen gelassen hat und sich sicher war ein auto zu haben, steht er unter umständen ziemlich doof da.... oder stell dir vor er hat sein altes auto auch bereits verkauft und ist auf ein auto täglich angewiesen....

steh zu dem von dir gebauten mist und erfülle deinen teil des vertrags! alles andere fände ich feige und peinlich!

edit: stell dir die situation mal so vor: der käufer kommt zu dir und will den vertrag nicht erfülllen und seine anzahlung zurück, weil er bemerkt hat, dass er zuviel bezahlt hat und nun ein viel günstigers auto gefunden hat. würdest du vom vertrag ablassen?

Zitat:

Du wirst haushoch verlieren

Was heißt denn haushoch?

Im schlimmsten Fall muss er das Auto übergeben und eben nachgewiesene Transportkosten übernehmen.

Demgegenüber steht eine IMHO recht hohe Warscheinlichkeit das Auto behalten zu können.

Als Käufer wäre ich auch unsicher, ob mit dem Wagen bei so einem Verhalten des Verkäufers noch alles i.O. ist. Da ja mit Sicherheit die Gewährleistung ausgeschlossen ist, würde ich alleine deshalb den Wagen nicht nehmen.

Allerdings würde ich auf die Erstattung meiner Anfahrtskosten bestehen.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.

Allerdings würde ich auf die Erstattung meiner Anfahrtskosten bestehen.

... die wahrscheinlich durch die vom Verkäufer angebotenen 500,- mehr als abgedeckt sein dürften.

am 18. Juli 2007 um 10:27

Hallo Thilo,

Du machst es Dir sehr einfach....;)

Wenn unser Mitglied noch den Brief hat und keine Übergabe erfolgt ist, dann ist er der Eigentümer UND sogar noch Besitzer und hat m.E. noch alle Chancen.

Gab da doch mal so spektalkuläre Fernsehfälle mit Autohäusern, die in Konkurs gegangen waren....

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Wichtig - Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag