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WICHTIG, Tüv gefälscht? Anzeige?

Themenstarteram 8. März 2006 um 0:46

Hi, grosses Problem:

habe gestern einen wagen bei einem händler unter ausschluss von gewährleistung gekauft. dieser hat mir

den mit 2 jahre tüv/asu verkauft (gemacht auch gestern früh bei einem ingenieur in seiner nähe).

heute war ich bei atu sicherheitscheck machen, da fiel auf

Bremsbacken defekt, Bremsflüssigkeit defekt, Unterboden verfault, Bremsleitungen fast durchgerostet, Kühler undicht und noch mehr. Somit geht man davon aus dass das Betrug ist oder?

Habt Ihr Erfahrungen mit sowas? Wollte morgen zum Anwalt, aber das ganze zieht sich dann bestimmt oder?

Danke für Eure Infos...

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9 Antworten
am 8. März 2006 um 5:49

Das ganze auf jeden Fall sofort zur Anzeige bringen!!!

am 8. März 2006 um 6:31

Hallo ZeroQffm,

als erstes muß ich sagen, daß das Verhalten von dem Händler mit Sicherheit nicht in Ordnung ist.

Ganz davon abgesehen, kann beim Händlerkauf die Gährleistung ggü. Privatpersonen meines Wissens nach grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann; d. h. für die beim Kauf vorhandenen, offensichtlichen Mängel haftet der auf jeden Fall.

Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, daß man immer abwägen muß, was man bezahlt hat und was man dafür kriegt. (bei 2 Jahren TÜV und nur so zum Beispiel 1000,-- EUR Kaufpreis kann man nunmal keine Wunder erwarten).

Ich an deiner Stelle würde erstmal den "freundlichen" Weg über den Händler gehen; ihn mit der Angelegenheit konfrontieren und je nach dem, was du mit dem Auto vorhast die Rücknahme, eine Preisminderung oder die Reparatur der Mängel fordern.

Wenn hier kein Entgegenkommen zu erwarten ist würde ich ihm klarmachen, daß du dann ernsthaft über eine Anzeige und den Gang zum Rechtsanwalt nachdenkst.

Das wirkt oft Wunder.

Wenn das nichts bringt, würde ich die ganze Angelegenheit zur Anzeige bringen und einem Rechtsanwalt übergeben.

Ab diesem Zeitpunkt kann ich dir nur viel Glück, Zeit, Ausdauer und eine gute Rechtschutzversicherung wünschen.

Grüße

Mario

am 8. März 2006 um 6:50

Die Gewährleistung kann bei einem Privatkäufer, der beim Händler kauft nicht ausgeschloßen werden. Da gibts dann immer diverse Tricks um das zu umgehen, z.B. Verkauf im Auftrag als Vermittler oder nur an Gewerbetreibende.

Hier hast du gute Chancen, denn da wurde gemeinsame Sache mit nem Prüfer gemacht. Ansonsten hätte es keine Plakette gegeben.

Re: WICHTIG, Tüv gefälscht? Anzeige?

 

Zitat:

Original geschrieben von ZeroQffm

heute war ich bei atu sicherheitscheck machen, da fiel auf

Bremsbacken defekt, Bremsflüssigkeit defekt, Unterboden verfault, Bremsleitungen fast durchgerostet, Kühler undicht und noch mehr. Somit geht man davon aus dass das Betrug ist oder?

Bevor du zum Rechtsanwalt rennst, solltest du erst mal überprüfen, wer da betrügt. Bei ATU gab es schon haufenweise Fälle von Falschdiagnose zur Ankurbelung des Werkstattgeschäfts.

Also, lass mal von einer unabhängigen Stelle prüfen, welche Schäden tatsächlich vorhanden sind. Das geht z.B. beim Tüv oder bei einem Kfz-Sachverständigen.

Danach kannst du mit erheblich besseren Argumenten beim Händler auftreten und um Nachbesserung oder Wandlung des Kaufvertrages verhandeln.

Um was für einen Wagen und welchen Kaufpreis geht es denn überhaupt?

Sofort den Wagen bei einen unabhängigen Gutachter bringen oder beim ADAC. Sollte die Sachen wirklich so sein sich mit der Werkstatt auseinadersetzen und wenns nicht hilft zum Anwalt gehen.

italo

Hast du den TÜV Bericht? den solltest du ja haben, fahr mal zum TÜV und bitte die Herren das zu überprüfen... sollte da gemoggelt/sabotiert/betrogen/gefälscht worden sein, werden die TÜVer sehr wach... und der Prüfer bekommt ärger mitm TÜV, bis zum Arbeitsverbot... das bekommst oft auch schriftlich das die gemacht HU nichts wert ist... und damit zum händler... Auch wenn er ungesetzmässig die gewährleistugn ausschlägt (hast du trotzdem gewährleistung), hinzu kommt das du innerhalb einer kurzen Frist einen Kauf wandeln kannst, also vom kauf zurücktreten, und abgesheen davon hat er ja keinen TÜV, somit hat der Händler gegen die Auflagen seines eigenen Vertrages verstossen... und er muss die das Geld zurückgeben, und wenn es wirklich so scheiße aussieht... bring ihn lieber sofort zurück, bevor du noch frust bekommst...

Zitat:

Original geschrieben von Moses1

Hallo ZeroQffm,

als erstes muß ich sagen, daß das Verhalten von dem Händler mit Sicherheit nicht in Ordnung ist.

Ganz davon abgesehen, kann beim Händlerkauf die Gährleistung ggü. Privatpersonen meines Wissens nach grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann; d. h. für die beim Kauf vorhandenen, offensichtlichen Mängel haftet der auf jeden Fall.

Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, daß man immer abwägen muß, was man bezahlt hat und was man dafür kriegt. (bei 2 Jahren TÜV und nur so zum Beispiel 1000,-- EUR Kaufpreis kann man nunmal keine Wunder erwarten).

Ich an deiner Stelle würde erstmal den "freundlichen" Weg über den Händler gehen; ihn mit der Angelegenheit konfrontieren und je nach dem, was du mit dem Auto vorhast die Rücknahme, eine Preisminderung oder die Reparatur der Mängel fordern.

Wenn hier kein Entgegenkommen zu erwarten ist würde ich ihm klarmachen, daß du dann ernsthaft über eine Anzeige und den Gang zum Rechtsanwalt nachdenkst.

Das wirkt oft Wunder.

Wenn das nichts bringt, würde ich die ganze Angelegenheit zur Anzeige bringen und einem Rechtsanwalt übergeben.

Ab diesem Zeitpunkt kann ich dir nur viel Glück, Zeit, Ausdauer und eine gute Rechtschutzversicherung wünschen.

Grüße

Mario

Auch wenn die Karre nur 1000 Euronen gekostet hat,kann ich aber trotzdem mit TÜV Plakette "normalerweise" davon ausgehen,das SOLCHE Mängel nicht am Auto sind....

ein Ausschluss der Gewährleistung führt zur Nichtigkeit der Erklärung und folglicherweise hast du volle 2 Jahre Gewährleistung.

Ich würde auch nochmals nen Rat vom ADAC oder so einholen.

Sollte hier geschummelt worden sein, würde ich sofort nen RA einschalten. Denn das trifft den Händler hart. Nicht ihn bei Einsicht davonkommen lassen, solche schwarze Schafen müssen raus. Im Zweifel kannst den Händler gar net belangen, weil er auf das Gutachten vertraute. Dann bleibt nur noch der Weg den Prüfer anzuzeigen. Der wird mit Sicherheit dann keine Plakette mehr aufkleben dürfen.

Das was hier passiert ist, ist leider nicht selten bei uns.

Am besten morgen sofort zum Gutachter oder ADAC!

Gruss

Moin,

Ich schließe diesen Beitrag an der Stelle. Durch den "neuen" TÜV wird in der Tat impliziert, das es sich nicht um einen Bastlerwagen handelt. Diesbezüglich gibt es bereits ein wichtiges Urteil. Also entweder mit Diplomatie probieren, oder zum Anwalt gehen und das Recht auf Gewährleistung durchsetzen.

Hierzu ist jedoch eine formale juristische Beratung nötig.

MFG Kester

(Die entsprechenden Hinweise stehen im Mitsubishiforum)

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