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Wie finde ich heraus wem das Auto gehört?

Themenstarteram 4. August 2011 um 23:27

Wenn Kennzeichen vorhanden ist.

- Name usw...

MfG

Henrik

Beste Antwort im Thema

Neugierig sind viele, vor allem einige scharfe Lumpis bei blonden Damen. Man nennt es Datenschutz und deshalb gibt es viele Hürden, bis ein privater Bürger seine Neugier befriedigt bekommt.

Also vergiss es..

Dunkelgrün wäre es, wenn du einen Kumpel bei der Verkehrspolizei hast, der könnte evtl mal seinen Job für dich riskieren und ne private Halterabfrage machen...:rolleyes:

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am 5. August 2011 um 0:18

Mit dem Nummernschild rufst du beim Zentralverband der Versicherer an, dort erhälst du die Versicherung der Person. Alles weitere ist im dunkelgrünen Bereich. Daher die Frage, wozu?

Themenstarteram 5. August 2011 um 0:30

Zentralverband der Versicherer anrufen?

Was ist dunkelgrüner berich??

Ich bin neugierig, wem das Auto gehört.

MfG

Henrik

Neugierig sind viele, vor allem einige scharfe Lumpis bei blonden Damen. Man nennt es Datenschutz und deshalb gibt es viele Hürden, bis ein privater Bürger seine Neugier befriedigt bekommt.

Also vergiss es..

Dunkelgrün wäre es, wenn du einen Kumpel bei der Verkehrspolizei hast, der könnte evtl mal seinen Job für dich riskieren und ne private Halterabfrage machen...:rolleyes:

Mit Nachweis von berechtigtem Interesse gehts auch.

z. B. bei Parkverstößen im privaten Bereich kann man das über die Zulassungsstelle auch als Privatperson -kostenpflichtig- abfragen.

Aber ganz einfach ist es nicht.

Und rein ein "ich möchte wissen wem das Auto gehört" schon gar nicht.

 

Für die Kontaktanbahnung gibts noch Internetseiten auf denen man Nachrichten für Kennzeichen hinterlassen kann. Man muß aber Glück haben, daß a) dasjenige Wesen sein Auto dort angemeldet hat und b) es dann auch das Wesen ist, das man im Fahrzeug gesehen hat. :D

am 5. August 2011 um 5:45

Neugierig, wem das Auto gehört..oh..man...wenn jeder meine Daten abfragen könnte, würden hier alle paar Tage beleidigte Autofahrer mit Totschlägern vor der Tür stehen :D.

Wie schon geschrieben- bei berechtigtem Interesse gibt es Infos von der Zulassungsstelle..aber ACHTUNG!!! 5 EUR Gebühren! :)

Einfach so gehts mal gar net, warum auch? Wäre ja noch schöner, wenn jeder Hinz und Kunz persönliche Daten eines x-beliebigen Halters in Erfahrung bringen könnte :rolleyes: Schon mal was von Datenschutz gehört?

am 5. August 2011 um 6:19

Es gab doch mal früher das KenzeichenVZ. Da konnte man freiwillig mit seinem Kennzeichen angemeldet sein und Leute kennenlernen. Sowas wie StudiVZ.

am 5. August 2011 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Es gab doch mal früher das KenzeichenVZ. Da konnte man freiwillig mit seinem Kennzeichen angemeldet sein und Leute kennenlernen. Sowas wie StudiVZ.

Ohhhh sowas gab es mal?

Aber ich denke das eher ein Meteorit auf Guido Westerwelle fällt als das man über dieses Medium einen Halter ermittelt. Und das ist auch gut so......... (nicht das mit dem Meteorit). ;)

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Wie schon geschrieben- bei berechtigtem Interesse gibt es Infos von der Zulassungsstelle..aber ACHTUNG!!! 5 EUR Gebühren! :)

Geben die dann die Daten raus? Brauchte das vor einigen Jahren mal, da war das so dass ich gegen Gebühr einen Brief abgeben durfte und die haben die Adresse draufgeschrieben. Rausgegeben haben die die Daten aber nicht.

Wäre auch noch schöner wenn jeder Hinz und Kunz mal eben eine Halterabfrage machen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Neugierig, wem das Auto gehört..oh..man...wenn jeder meine Daten abfragen könnte, würden hier alle paar Tage beleidigte Autofahrer mit Totschlägern vor der Tür stehen :D.

ach DU bist das also?!

Zitat:

Wie schon geschrieben- bei berechtigtem Interesse gibt es Infos von der Zulassungsstelle..aber ACHTUNG!!! 5 EUR Gebühren! :)

DAS wage ich zu bezweifeln!

Antwort auf die Frage des TE gibt § 39 StVG.

 

O.

am 5. August 2011 um 8:04

Soweit ich weis sind diese Daten nur an Staatliche Behörden oder Versicherungen bei Schadensfall auszuhändigen.. den Versicherungen auch nur wenn es ein Aktenzeichen gibt.

 

Neugierde - schreib nen Zettel mit deiner Nummer und dazu das sie dich mal anrufen soll..... :D Stelzbock

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Soweit ich weis sind diese Daten nur an Staatliche Behörden oder Versicherungen bei Schadensfall auszuhändigen.. den Versicherungen auch nur wenn es ein Aktenzeichen gibt.

Kann ich aus dem § nicht herauslesen.

 

Siehe hier; jeder kann Auskunft erhalten:

www.bochum.de/.../halterauskunft.pdf

 

Voraussetzung ist: Antragsteller muss sein Interesse glaubhaft darstellen; d.h. er muss nachprüfbare Sachverhalte anführen.

 

O.

Stalker? Autoschieber?

Da wird einem ja Angst und Bange...

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