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Wieder einmal ein Problem mit meinem Auto!
Hallo!
Und zwar geht es mal wieder um meinem Opel Corsa B.
Nachdem ich mich mit den Steuern abgefunden habe. Mittlerweile ein neuer Auspuff drunter ist. Ich die Wasserpumpe+zahnriemen tauschen lassen musste, hatte ich gedacht, dass ich jetzt ruhe habe. Aber wie soll es anders sein, schon wieder ein neues Problem!
Und zwar kann ich mich als Fahrer nicht mehr anschnallen. Das Gurtschloss ist kaputt! Hab in einigen Werkstätten angerufen und mal nach gefragt, was es kosten würde einen neuen reinzubauen. Ein paar Werkstätte haben mir gleich abgesagt, dass sie es nicht machen weil der Corsa ein Gurtstraffer hat, das wäre ihnen zu riskant ( Was ne Werkstatt -.-). Da blieb mir nix anderes über als zur Opelwerkstatt zu fahren. Und da der schock: Das Ersatzteil 290€ + 60€ einbau oO. Das ist heftig viel! Daraufhin hab ich die gefragt ob die, wenn ich mir das ersatzteil woanders besorge, es einbauen. Machen die auch nicht. Habt ihr noch ne Idee, wie ich es machen kann? Und woran erkenne ich, dass der Gurtstraffer schonmal ausgelöst wurde? Wird der Gurtstraffer nur ausgelöst, wenn man einen Unfall hatte oder auch schon bei einer Vollbremsung? Wenn der nämlich nur beim Unfall ausgelöst wird, steh ich beim Händler auf der Matte! Er hat mir nämlich versichert, dass der Wagen unfallfrei ist. Versteht ihr worauf ich hinaus will?
Danke für eure Antworten!
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24 Antworten
Hallo, der Gurtstraffer ist am Sitz festgeschraubt. Schau doch mal auf der Autoverwertung nach. Wenn sie dir keinen einzeln verkauen wollen oder keinen haben frag doch mal was ein Sitz mit Gurtstraffer kostet. Er löst erst aus wenn du einen Unfall hast und der Airbag ausgelöst wird. Wenn der Gurtstarffer ausgelöst wurde, hängt dann ein kleises Kunststoffschild aus der Öffnung oben heraus.
Welche Öffnung meinste? Direkt am Gurtschloss? Da sind bei mir zu Gelbe Platikdinger.
Halt nein, dahiner ist noch ein schmale Öffnung wo dann ein gelbes Plasikschild, meist mit einem roten Dreieck drauf, herauskommt.
Schau mal HIER !
Und genau das ist beim Fahrer und beifahrer zusehen.. D.h also, dass das Auto einen Unfall hatte?
Ist das seit dem du das Auto hast, oder kam das erst im nachhinein? Leuchtet dei Airbaglampe. Kann auch eine Fehlzündung gewesen sein was jedoch recht unwahrscheinlich ist.
Ja ist schon da, seid ich das Auto habe. Habe mir dabei auch nix gedacht. Bin absoluter Laie! Erst heute als sich einer das Auto von FOH angesehen hat. Und mich daraufhingewiesen hat. Wurde ich stutzig. Der Airbagleuchte leuchtet nicht.
Und bisher hat der Gurt immer gehalten?
Er hat von Anfang an ab und zu probleme gemacht. Haben uns nichts weiter dabei gedacht.. Ist halt nicht mehr der jüngste.. Nur jetzt geht es garnicht mehr..
Ich kann den gurt nicht mal mehr reinstecken.. Da ist so ein Metallding, das den gurt festhält.. Und das geht nicht mehr zurück, also kann ich den Gurt nicht ganz reinstecken. Was mich momentan halt wirklich interessiert ist. Ob das ein zeichen dafür ist, dass der wagen ein Unfall hatte? Wenn ja, hat der Händler mir das Auto unter falschen tatsachen verkauft. Er hat deutlich gesagt, dass das Auto unfallfrei ist.
Eigentlich sollte der Gurtstraffer, auch wenn er ausgelöst wurde, ohne Probleme funktionieren. Das Gurtschloss sitz halt nur etwas tiefer. Wenn du das Auto noch nicht solang hast würde ich da mal hinfahren wo du es her hast!
Das problem ist, dass ich ihm beweisen muss, dass es schon so war als ich es gekauft habe. Und das kann ich nicht. Wie gesagt ich habe nur was gegen ihn in der hand, wenn sich herrausstellt, das der wagen einen Unfall hatte..
Da hast du recht. Ich muss mich korrigieren, der Gurtstraffer kann auch ausgelöst werden ohne das der Airbag ausgelöst wird!
Ich hab in einem meiner Corsas auf dem Beifahrersitz mal einen Karton mit dem Gurt angeschlossen - nachher war der Gurt ausgelöst (das gelbe Kärtchen kam raus) - war ein teurer gesicherter Transport ...
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Eine Frage wäre, ob Du noch im ersten halben Jahr bist oder im ersten Jahr nach Gebrauchtwagen-Kauf. Ich würde mich bezüglich der Beweisfrage von der juristischen Beratung der Verbraucherberatung (kostet bißchen was) oder bei Mitgliedschaft im ADAC von denen dazu beraten lassen - dann hätte man die Beweispflicht klar - ich glaube, im ersten halben Jahr muß der Händler beweisen, daß es ok war, im zweiten halben Jahr ist es wohl andersherum (?). -Bitte mich ggfs korrigieren!!-.
Grüße,
siffel
Hab bis märz noch zeit.. Dann ist ein jahr um..