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Winterreifen - Fahrzeugschein

Audi Q5 8R
Themenstarteram 22. Januar 2013 um 12:02

Audi Q5 2.0 TDI lt. Fahrzeugschein sind da 235/55 R19 101V eingetragen. Werkstatt montierte jedoch Winterreifen der Größe 235/65 R17 montiert. Müssten diese nicht auch eingetragen sein?

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12 Antworten

Nein!

Gruß qsmart

Hallo und guten Tag,

im Fahrzeugschein steht bei den neuen Fahrzeugscheinen nur noch EINE Reifenspezifikation drin. Alle weiteren, ebenfalls zugelassenen Reifenspezifikationen sind nur noch in der COC-Bescheinigung zu finden. Sollten die Reifen da jedoch auch mit dieser Größe nicht drinstehen - und auch nicht in einer ABE, die Du ggf. mit den Felgen hast - musst Du die Reifen per Einzelabnahme (§19 StVZO) eintragen / freigeben lassen.

Gruß

Benedict

am 22. Januar 2013 um 12:48

Hallo,

ist diese COC Bescheinigung eigentlich immer bei sich zu führen ? Ich denke so an Kontrollen, wenn die Reifengröße nicht mehr im Fahrzeugschein steht.

Viele Größe

freitag

Zitat:

Original geschrieben von freitag

Hallo,

ist diese COC Bescheinigung eigentlich immer bei sich zu führen ? Ich denke so an Kontrollen, wenn die Reifengröße nicht mehr im Fahrzeugschein steht.

Viele Größe

freitag

Hallo,

im Zweifel: Ja! Denn Du bist in der Bringschuld nachzuweisen, dass Dein Fahrzeug dem entspricht, was in der Typfreigabe seinerzeit gegenüber dem Hersteller genehmigt wurde. Klaro könnte man nun sagen, es steht nirgendwo geschrieben, dass ich die COC-Erklärung als verpflichtendes Dokument mitführen muss. Das Einpacken in die Fahrzeugkladde ist aber sicherlich weniger Arbeit, als von der Rennleitung erst mal auf Verdacht eine Mängelkarte zu kriegen - und hierher den Sachverhalt in der Wache aufklären zu müssen.

Mich persönlich hat aber noch nie jemand nach Reifentyp und COC-Erklärung gefragt. Liegt aber wohl auch daran, dass meine letzte Teilnahme an einer Polizeikontrolle gefühlte 500 Jahre her ist. Und dabei hatte ich zumindest bei meinem 2. Zafira (Bilder siehe mein Profil) immer nen ganzen Aktenordner ABEs und §19er-Einzelabnahmen dabei. :cool:

Gruß

Benedict

am 22. Januar 2013 um 13:21

Hallo,

und ich dachte aufgrund der heutigen Vernetzung sei das endgültig Vergangenheit. Ich komme nur darauf, da am Wochenende entsprechender Bericht im TV. Wo die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein stand bzw. nachgewiesen werden konnte. Wagen stillgelegt und Abschlepper bestellt.

Viele Grüße

freitag

Zitat:

Original geschrieben von freitag

Hallo,

 

und ich dachte aufgrund der heutigen Vernetzung sei das endgültig Vergangenheit. Ich komme nur darauf, da am Wochenende entsprechender Bericht im TV. Wo die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein stand bzw. nachgewiesen werden konnte. Wagen stillgelegt und Abschlepper bestellt.

 

Viele Grüße

 

freitag

Ich hatte in einem anderen Thread schon geschrieben, dass ich denke gelesen zu haben, dass die Rennleitung auf irgendeinem Wege Zugriff auf die CoCs hat. Aber um den ganzen Heckmeck vorzubeugen habe ich immer eine Kopie im Handschuhfach. Ist zwar auch lange her, dass ich kontrolliert wurde, dennoch möchte ich so eine Kontrolle so schnell und reibungslos wie möglich hinter mich bringen. Ist nicht grade meine Lieblingszielgruppe.

Das mit der Kopie ist immer sinnvoll, denn es vermeidet jede Diskussion. Tatsache ist aber, dass man der Rennleitung eben nicht nachweisen muss, dass man bestimmte Reifen fahren darf (zumindest bei den Reifen, die in der COC stehen), sondern die Polizei muss von sich aus überprüfen, ob man das darf oder nicht.

Mittelfristig sollen wohl tatsächlich alle Streifenwagen entsprechend ausgerüstet werden, aber vor 2030 sehe ich da bei der Finanzlage der Polizei eher schwarz.

Daher ist es sicher keine schlechte Idee, eine Kopie der COC ins Handschufach zu packen (ein Fach fürs Bordbuch wurde beim Q5 ja vermutlich auch eingespart...).

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das mit der Kopie ist immer sinnvoll, denn es vermeidet jede Diskussion. Tatsache ist aber, dass man der Rennleitung eben nicht nachweisen muss, dass man bestimmte Reifen fahren darf (zumindest bei den Reifen, die in der COC stehen), sondern die Polizei muss von sich aus überprüfen, ob man das darf oder nicht.

[...]

Aaaah!

Und wie weißt Du nach, dass eben diese Reifen in der COC stehen (so wie oben fettgedruckt markiert)? Indem Du der Rennleitung die COC - oder eine Kopie - vorlegst. Sind wir uns doch wieder alle einig!

Und dass die Polizei von sich aus prüfen muss, ob Reifen, die nicht in der COC stehen auch vielleicht dennoch gefahren werden dürfen - wage ich mal arg zu bezweifeln. Zumindest nach deutschem Recht ist alles, was nicht explizit durch Typfreigabe (-> COC), ABE oder §19er Einzelfreigabe genehmigt ist - schlichtweg unzulässig. Und Dir ist damit die Mängelkarte sicher.

Gruß

Benedict

Themenstarteram 23. Januar 2013 um 10:02

So, Händler kontaktiert. Er sagt ich dürfe die Reifen in jedem Fall fahren aber eine COC könne er nur gegen Gebühr von 56 Euro ausstellen. Mein Einwand, dass ich das Fahrzeug mit den dazugehörigen Satz Winterreifen gekauft habe und er diese sogar montiert habe wolle er zunächst unkommentiert so stehen lassen. Auch dass es ja eigentlich bereits eine COC Bescheinigung des Vorbesitzers habe geben müssen könne er nicht wirklich kommentieren.

Natürlich ist der entsprechen zuständige Mitarbeiter derzeit in Urlaub ;-)

Man abgesehen von dem Verhalten des Händlers, kann Audi da nicht eingreifen und eine Bescheinigung über die entsprechend zugelassenen Reifen vorhalten?

die COC-Bescheinigung war bei unserem Neuwagen mit dabei wie bei jedem anderen und auch erforderlich zur Zulassung.

die muß dir der Händler beim Kauf auch mitgeben. Ich würde den Händler mal Dampf machen.

Gruß Bebberl

Zitat:

Original geschrieben von WichtelmannFord

So, Händler kontaktiert. Er sagt ich dürfe die Reifen in jedem Fall fahren aber eine COC könne er nur gegen Gebühr von 56 Euro ausstellen...

Die COC gehört allgemein zum Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung II. Es ist also entscheidend, wer den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II im Einzelfall aufbewart. Falls es sich um eine Finanzierung oder Leasing handelt, natürlich die (Leasing-/ Finanzierungs-) Bank.

Man kann/sollte in diesem Fall eine Kopie der COC verlangen. Die Kopie kostet mit Sicherheit nichts, nicht einmal Kopiergeld. ;)

Wenn es ein (in bar gezahlter) Gebrauchtwagen ist, der über den Händler erworben wurde und die COC nun fehlt, hat entweder der Vorbesitzer die COC verschlampt oder der Händler (bei der Fahrzeugübernahme nicht kontrolliert). Man sollte dem Händler ordentlich Druck machen. Die COC muss er dann m.M.n. auf eigene Kosten neu für den Kunden ausstellen lassen. Alles andere würde ich nicht akzeptieren.

am 3. April 2013 um 18:08

Bin neu hier und sage erstmal Hallo.

Ich bekomme meinen gebrauchten Q5 TSFI 2.0 Quadro erst in 14 Tagen und der Händler hat noch die Zulassungsbescheinigungen. Möchte mich aber schon mal nach Winterreifen erkundigen. Gibts irgendwo im Netz die COC für den Q5 ?

Dank im Voraus

Stephan

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