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Winterreifen - Reifendrucksensoren notwendig?

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 18:02

Hallo,

ich fahre einen Jahreswagen ohne Winterreifen, die ich mir nun kaufen möchte. Ich wurde vom Händler gefragt, ob das Auto Sensoren an Felgen benötigt. Soweit ich weiß, nicht.

Wie kann ich herausfinden, ob ich nur die "normale" Reifendruckverlust-Warnung über das ESP habe oder Sensoren?

Wenn ich im Dispay auf Service - Reifendurckverlust-Warnung gehe, steht dort nur "Reifendrucküberwachung aktiv - Neu starten mit OK". Daraus schließe ich, dass ich nur das "normale" System habe und demnach keine Sensoren an der Felge benötige, richtig? Hätte ich Sensoren, müsste dort ja der aktuelle Luftdruck pro Reifen stehen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

es gibt zwei Systeme 1.) Die Reifendruckverlust-Warnung über Drehzahlsensoren wird der Druckverlust festgestellt und man wird aufgefordert den Reifendruck zu überprüfen. Es wird nicht angezeigt um welchen Reifen es sich handelt. 2.) RDK= Reifendruckkontrolle über Drucksensoren im Reifen/ am Ventil wird der Reifendruck ins Fahrzeug übertragen und im KI an einer Autoskizze für jeden Reifen angezeigt.

Nach meinen Infos ist die Reifendruckverlustwarnung immer kostenlos gewesen. RDK war Sonderwunsch und wird seit Juni 2014 als Standard kostenlos verbaut. Ist ab 1.11.2014 per Gesetz Pflicht. Ich hoffe damit "etwas Licht ins Dunkle" gebracht zu haben.

Viele Grüße: aseibi

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31 Antworten
Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 18:02

Hallo,

ich fahre einen Jahreswagen ohne Winterreifen, die ich mir nun kaufen möchte. Ich wurde vom Händler gefragt, ob das Auto Sensoren an Felgen benötigt. Soweit ich weiß, nicht.

Wie kann ich herausfinden, ob ich nur die "normale" Reifendruckverlust-Warnung über das ESP habe oder Sensoren?

Wenn ich im Dispay auf Service - Reifendurckverlust-Warnung gehe, steht dort nur "Reifendrucküberwachung aktiv - Neu starten mit OK". Daraus schließe ich, dass ich nur das "normale" System habe und demnach keine Sensoren an der Felge benötige, richtig? Hätte ich Sensoren, müsste dort ja der aktuelle Luftdruck pro Reifen stehen?

Danke!

Zitat:

@Satanlike schrieb am 8. Oktober 2014 um 20:02:24 Uhr:

Hallo,

ich fahre einen Jahreswagen ohne Winterreifen, die ich mir nun kaufen möchte. Ich wurde vom Händler gefragt, ob das Auto Sensoren an Felgen benötigt. Soweit ich weiß, nicht.

Wie kann ich herausfinden, ob ich nur die "normale" Reifendruckverlust-Warnung über das ESP habe oder Sensoren?

Wenn ich im Dispay auf Service - Reifendurckverlust-Warnung gehe, steht dort nur "Reifendrucküberwachung aktiv - Neu starten mit OK". Daraus schließe ich, dass ich nur das "normale" System habe und demnach keine Sensoren an der Felge benötige, richtig? Hätte ich Sensoren, müsste dort ja der aktuelle Luftdruck pro Reifen stehen?

Danke!

Wenn du die Ausstattungsliste hast, wird es dort aufgeführt, da es Aufpreispflichtig war/ist.

wenn du einen Jungen Stern hast, ist die sicher dabei. Wenn nicht, und du auch keine hast, kannst du das über die Fahrzeugnummer herausfinden.

Aber es geht auch einfacher: bei der Aupreispflichtigen Reifendruckkontrolle kann man sich im Kombiinstument den Reifendruck jedes einzelnen Rades ansehen. Suche einfach etwas im Bord-PC, und wenn du nichts findest, hast du ziemlich sicher keine drin. Und selbst wenn du die falschen Felgen kaufst: das einzige, was passiert, ist, dass die RDK nicht funktioniert.

Gruß Sitzheitzung.

Deiner Display-Anzeige nach hast du keine Sensoren. Das Gleiche zeigt mein Display auch an und mein Fzg. hat auch keine Sensoren - hats aber absolut nichts mit "Junger Stern" zu tun ....

Du musst nur nach dem Reifenwechsel diese Anzeige reseten, sonst bekommst du ständig eine Fehlermeldung.

Gruß Peter

am 9. Oktober 2014 um 17:00

Du brauchst keine Sensoren an den Felgen. Die normale Ausstattung nennt sich Reifendruckverlust-Warnung dabei zeigt das Display kurz nach dem Start einmal das Auto mit den Insassen vorn und hinten und darunter drei Personen.

Die Personen auf den Rücksitzen im Auto sind weiss gekennzeichnet. Leider ist dieses Bild in der Bedienungsanleitung nicht erläutert, sonder nur das Bild mit den Drücken aller Räder.

In der Deutung des Bildes gehe ich davon aus, das hier nur angezeigt wird wenn Du einen Platten hast.

Hatte ich noch nicht. Richtig ist, wenn Du den Reifendruck korrigierst oder die Reifen wechselst, im Service unter Reifendruckkontrolle reseten musst.

Gruß GN631

am 15. Oktober 2014 um 9:26

Hallo,

es passt zu diesem Thema: Ich habe heute Winterreifen montiert bekommen. Der Reifenhändler hat Sensoren für die Reifendruckkontrolle mit eingebaut. Da ich nur die "normale" Reifendruckkontrolle habe, ist jetzt die Frage, ob man in der MB-Werkstatt eine Systemänderung (Softwareänderung) vornehmen lassen kann. Der Reifenhändler meinte, dass es ohne Probleme möglich sein müßte.

Kann das jemand bestätigen?

Gruß Gaki91

Ich persönlich würde dem Reifenhändler "aufs Dach" steigen - er zockt dir mal easy 300,- € für unnötige Sensoren ab - ein Betrag der nun bei jedem Reifenwechsel erneut fällig wird (die eingegossenen Batterien halten ca. 5-6 Jahre).

Zudem müssten dann auch die Sommerreifen umgerüstet werden.

Wo ein Sender ist (Sensor) muss auch ein Empfänger sein - ich bezweifle, dass dein Fahrzeug mit dem Funk-Signal was anfangen kann - da fehlt es auch an der Hardware.

Allein schon die Sensorgeschichte würde mich von einem gewissen Modell abhalten und ich bin sehr froh dass mein Fzg. dieses Gimmick nicht hat...

Gruß Peter

Ich misch mich hier mal ein, ohne einen W246 zu haben. Habe aber W245.

Selbst hier schon Serie des RDW (ReifenDruckWächter)

Ich kann mir nicht vorstellen, das der 246er zusätzliche Reifendrucksensoren an jeder Felge benötigt.

Hat er doch schon die RDW an Bord.

(Ermittling des Reifendruck-Verlustes über die Sensoren der Raddrehzahl).

Das kann doch auch so schwer nicht zu verstehen sein ??? Oder doch ?

Wer ganz sicher gehen möchte recherchiere doch bitte selbst über die gegebenen Möglichkeiten.

Diese wären in Eigeninitiative:

1- Google oder sonstige Suchmaschinen

2- Anruf beim TÜV oder sonstiger Prüforganisationen (kostet nix bei Flat)

3-MB-Händler ob die gegeben Bordeigenen Mittel des Fahrzeuges ausreichen um der gesetzl. Forderung zu entsprechen.

Nichts anderes versucht hier MT-Mitglied "Oltti" seit Tagen zu beschreiben.

Himmel, es ist doch gar nicht so schwer ...

Geht mal in euch und fragt nicht immer vorab "gefühlte 80 Leute".

Fragt dort wo es verbindlich wird.

Gesetzestext ausdrucken, lesen, richtig deuten, verstehen und fertig !!!

Punkt und aus die Maus !!!

Was Einigen hier heftig erscheinen mag ist lediglich die "ganz klare Aussage" eines MT-Users der hier mal aufzeigt wie es zu laufen hat.

Zitat:

@Gaki91 schrieb am 15. Oktober 2014 um 11:26:53 Uhr:

Hallo,

es passt zu diesem Thema: Ich habe heute Winterreifen montiert bekommen. Der Reifenhändler hat Sensoren für die Reifendruckkontrolle mit eingebaut. Da ich nur die "normale" Reifendruckkontrolle habe, ist jetzt die Frage, ob man in der MB-Werkstatt eine Systemänderung (Softwareänderung) vornehmen lassen kann. Der Reifenhändler meinte, dass es ohne Probleme möglich sein müßte.

Kann das jemand bestätigen?

Gruß Gaki91

Hallo,

erstens würde ich den Händler verklagen, da er wohl ungefragt und ohne Auftrag Reifensensoren eingebaut hat. Zumindest lese ich das aus diesen deinen Beitrag hier.

Wenn das mit deiner Zustimmung gemacht wurde, würde ich mich selbst wegen Unvermögen in den Hintern treten.

So jetzt mal Spaß beiseite.

Du kannst doch keine Reifensensoren einbauen lassen ohne dich vorher darüber zu informieren.

So viel ich weiß funktioniert die "einfache" Reifendruckkontrolle über die verbauten ABS-Sensoren. Das hat also nichts mit dem System zu tun, was nun in deine Winterreifen verbaut wurde. Erstens brauchst du zusätzlich noch den Empfänger und die Elektronik damit es auch im Display angezeigt wird. Dazu muß das Teil auch mit den nun verbauten Sensoren kompatibel sein. Ob der Sender/Empfänger von Mercedes mit den nun verbauten Reifensensoren funktioniert lass ich mal im Raume stehen. Denn diese kommunizieren ja auch untereinander und müssen aufeinander abgestimmt werden. Das ist also nicht zwingend das es funktioniert.

Mit einem Update ist das jedenfalls nicht getan.

Im Grunde hast du das Pferd von hinten aufgezäumt. Der Mercedes Händler vor Ort hätte dich da sicher besser beraten. Am Ende wäre dich dieser Gang sicher guenstiger gekommen.

Am besten klärst du jetzt bei Mercedes ab, ob dieses System überhaupt nachträglich verbaut werden kann.

Dann klärst du ab, ob die bereits verbauten Sensoren überhaupt kompatibel sind oder raus müssen.

Und wenn alles geklärt ist, suchst du dir für deinen nächsten Reifenkauf einen anderen Reifenhändler. Wenn jemand schon von dem keine Ahnung hat mit dem er sein Geld verdient, dann möchte ich nicht wissen wie die Leistung seiner Arbeit aussieht.

 

 

 

Hallo Leute,

es gibt zwei Systeme 1.) Die Reifendruckverlust-Warnung über Drehzahlsensoren wird der Druckverlust festgestellt und man wird aufgefordert den Reifendruck zu überprüfen. Es wird nicht angezeigt um welchen Reifen es sich handelt. 2.) RDK= Reifendruckkontrolle über Drucksensoren im Reifen/ am Ventil wird der Reifendruck ins Fahrzeug übertragen und im KI an einer Autoskizze für jeden Reifen angezeigt.

Nach meinen Infos ist die Reifendruckverlustwarnung immer kostenlos gewesen. RDK war Sonderwunsch und wird seit Juni 2014 als Standard kostenlos verbaut. Ist ab 1.11.2014 per Gesetz Pflicht. Ich hoffe damit "etwas Licht ins Dunkle" gebracht zu haben.

Viele Grüße: aseibi

Zitat Wikipedia:

In Europa leitete die Europäische Union durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009[3] eine ähnliche Gesetzgebung ein. Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64[4] müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Ab 1. November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen vorgeschrieben. (Zitat Ende)

Es muss kein direkt messendes System vorhanden sein.

Der Gesetzestext spricht von einer Meldung des Druckverlusts innerhalb von 10 Minuten nach auftreten der Druckänderung - was ja auch völlig genügt (wenn man es nicht gleich optisch erkennen kann, ist es bestimmt kein Fehler mal den Druck aller Reifen zu kontrollieren!)

Auf alle Fälle ist obiger Sensoreneinbau in ein Fahrzeug mit indirektem System völlig sinnfrei!

Gruß Peter

Zitat:

@Oltti schrieb am 17. Oktober 2014 um 09:16:55 Uhr:

Zitat Wikipedia:

In Europa leitete die Europäische Union durch die EU-Verordnung Nr. 661/2009[3] eine ähnliche Gesetzgebung ein. Mit der am 19. August 2010 in Kraft getretenen ECE-Regelung Nr. 64[4] müssen seit dem 1. November 2012 alle neu homologierten Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Ab 1. November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen vorgeschrieben. (Zitat Ende)

Es muss kein direkt messendes System vorhanden sein.

Der Gesetzestext spricht von einer Meldung des Druckverlusts innerhalb von 10 Minuten nach auftreten der Druckänderung - was ja auch völlig genügt (wenn man es nicht gleich optisch erkennen kann, ist es bestimmt kein Fehler mal den Druck aller Reifen zu kontrollieren!)

Auf alle Fälle ist obiger Sensoreneinbau in ein Fahrzeug mit indirektem System völlig sinnfrei!

Gruß Peter

Ja sehr schön.

Endlich jemand der es beim Namen benennt (Wiki).

Warum auch sollten Sensoren in jedem einzelnen Reifen vorhanden sein, wenn ein Bordeigenes System dieses bereits vollstens erledigt !!!

Und das wesentlich günstiger als diese nervige, kosteninsive Nachrüsterei bei jedem Reifensatz.

Ich hoffe jetzt ist jedem hier klar, das MB hier eine allumfassende, weniger Gedanken machen müssende Möglichkeit schon im Vorfeld verbaut hat.

Dafür mal "Danke Mercedes". Manche sagen auch Innovativ !!!

 

Wie schon geschrieben, ist seit Preisliste 7.4.14 das RDK mit Sensoren standardmäßig in der B-Klasse verbaut. Alle, die vorher bestellt/gekauft haben, freuen sich über ein indirekt messendes, kostengünstiges System. Alle anderen können sich den exakten Reifendruck einzeln anzeigen lassen, bereichern aber den Reifenhändler ;)

Hier, Zitat von der Seite eines freunlichen :-)

Zitat:

Das Reifendruck-Kontrollsystem (RDK) wird ab November 2014 für alle neu in der EU zugelassenen Autos zur Pflicht. Mercedes-Benz führt die Reifendruckkontrolle ab 2014 serienmäßig in allen Baureihen ein. Das System wird ab Juni 2014 ab Werk verbaut - und muss dafür nicht hinzubestellt werden - für den GLK und für das C-Klasse Coupé erfolgte dies bereits im Mai 2014.

Hi,

eventuell hilft diese Zusammenfassung:

Fahrzeuge der Klasse M1 und Fahrzeuge der Klasse M1G - Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW, Van und Wohnmobile) und geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen), die das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen dürfen, jedoch maximal 3,5 t. -müssen mit einem präzisen System zur Überwachung des Reifenluftdrucks ausgerüstet sein, das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr warnt, wenn es in einem Reifen zu einem Luftdruckverlust kommt.

Welche Fahrzeuge sind von der RDK-Pflicht betroffen?

Die RDK-Pflicht ist gültig für alle Fahrzeuge der Klasse M1 und M1G, wenn:

- diese ab dem 01.11.2012 neu homologiert (typgenehmigt) wurden.

Bei Mercedes-Benz und smart betrifft dies die neue C-Klasse (BR 205), den GLA (BR X156), die V-Klasse

(BR 447), den neuen smart (BR 453) und alle danach folgenden neuen Baureihen.

- diese ab dem 01.11.2014 erstzugelassen werden.

ALLE Fahrzeuge, die ab dem 01.11.2014 erstzugelassen werden, müssen über ein serienmäßiges RDK-System verfügen, ansonsten ist eine Erstzulassung innerhalb der EU und den angrenzenden

Mitgliedssaaten nicht möglich.

Dürfen diese Fahrzeuge auch mit Kompletträdern ohne RDK-Sensoren betrieben werden?

NEIN !!! - Nach EU-Verordnung 661/2009 ist es untersagt, bei allen Fahrzeugen, die von der RDK-Pflicht

betroffen sind, das RDK-System durch fehlende RDK-Sensoren zu deaktivieren. Da die RDK-Sensoren

mittlerweile ein fester Bestandteil der Typgenehmigung sind, stellt die Deaktivierung des Systems einen

Verstoß gegen die EG-Typgenehmigung dar. Es muss zu jeder Zeit ein funktionstüchtiges RDK-System

gewährleistet sein, das bedeutet, dass diese Fahrzeuge immer mit Rädern inkl. RDK-Sensoren ausgestattet sein müssen.

Eine Nichtbeachtung der EU-Verordnung kann im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Polizei geahndet werden und wird spätestens bei der nächsten HU als ein „geringer Mangel“ festgestellt, welcher umgehend zu beseitigen ist. Voraussichtlich wird die Nichtbeachtung der EU-Verordnung ab Mai 2018 zu einem „erheblichen Mangel“ hochgestuft.

Gruß Dirk

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