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Wird die Bearbeitungsgebühr immer erhoben?

Themenstarteram 24. Juli 2024 um 11:02

ja, mich hat's erwischt. Bin schnell noch über die Gelbphase und dabei natürlich beschleunigt. Bliiiitz. Dachte, dass war wegen "Rot" aber heute kam der Bogen und es war "nur" eine Geschwindigkeitsübertretung von 11km/h.

Bin etwas überrascht, dass nur 50 Euro gefordert werden, dachte, dass da immer noch die Bearbeitungsgebürh erhoben wird. Aber es sind nach QR-Code für die Überweisung tatsächlihc nur 50.

Ich frage mich jetzt ob da ein Fehler passiert ist oder ob ich etwas übersehen habe. Habe nochmal durchgelesen, da steht:

"Der rechtzeitige und vollständige Eingang des Verwarnungsgeldes in einem Betrag mit Angabe des Aktenzeichens und des Kfz-Kennzeichens bis spätestens bis....führt regelmäßig zur Erledigung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens."

Ich frage mich jetzt ob die 50 der vollständige Betrag ist.

Wird bei Kommunen die Bearbeitungsgebühr nicht erhoben?

Hat das jemand schon selber erlebt?

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16 Antworten

Das Verwarnungsgeld ist ohne Gebühren. Erst wenn du nicht zahlst und es kommt der Bußgeldbescheid, kommen Gebühren dazu.

Themenstarteram 24. Juli 2024 um 11:07

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 24. Juli 2024 um 13:04:36 Uhr:

Das Verwarnungsgeld ist ohne Gebühren. Erst wenn du nicht zahlst und es kommt der Bußgeldbescheid, kommen Gebühren dazu.

Danke, das beruhigt mich. Wollte sicherstellen, dass ich den vollständigen Betrag gezahlt habe.

Ja, bei Verwarnungen kann auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet werden. Wenn du innerhalb der i.d.R. sehr knappen Frist den Betrag überweist (auf korrekten Betreff achten, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann!!), ist die Sache aus der Welt geschafft. Würdest du widersprechen oder nicht rechtzeitig zahlen, wird ein Verfahren mit Anhörungsboden usw. eingeleitet und die Bearbeitungsgebühr fällig.

Themenstarteram 24. Juli 2024 um 11:25

Zitat:

@aditreiber schrieb am 24. Juli 2024 um 13:09:57 Uhr:

J...(auf korrekten Betreff achten, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann!!), ...

Danke auch dir, habe den QR-Code gescannt und nochmal überprüft ob Kennzeichen und Aktenzeichen stimmen. Überwiesen, hätte noch bis zum 29. Zeit.

Hoffe mal, dass es jetzt passt.

Zitat:

@bimota schrieb am 24. Juli 2024 um 13:07:26 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 24. Juli 2024 um 13:04:36 Uhr:

Das Verwarnungsgeld ist ohne Gebühren. Erst wenn du nicht zahlst und es kommt der Bußgeldbescheid, kommen Gebühren dazu.

Danke, das beruhigt mich. Wollte sicherstellen, dass ich den vollständigen Betrag gezahlt habe.

Auch so, das steht eine Zahl, da steht eine Bankverbindung .... ich überweise.

Der Anhörungsbogen kommt mit einem Angebot das Verwarngeld zu bezahlen. Weil es sich erstmal nur um eine Anhörung im Verfahren handelt, ist da keine Gebühr dabei.

Wie sieht es aus, wenn man im laufenden Verkehr von der Polizei rausgezogen wird, um mit der begangenen Geschwindgkeitsüberschreitung konfrontiert zu werden?

Ich war außerorts nach Toleranzabzug ganze 26 km/h zu schnell und musste Fahrzeugschein und Führerschein vorzeigen, um die Datenaufnahme zu gewährleisten.

Kommen auch hier die Bearbeitungsgebühren zum Tragen?

Afaik ja, da hier eine Owi vorliegt.

Sehr schade!

Demnach werden statt 150 € stolze 178,50 € und ein Punkt fällig.

-> Wer nicht hören wiil, muss eben fühlen (oder den Staatshaushalt füllen). :rolleyes:

Wieso Staatshaushalt füllen, der SB muss für seine Arbeit doch bezahlt werden oder was glaubt Du wofür die Bearbeitungsgebühr verwendet wird?

Das ist gefühlt so, also ob einem der Folterknecht die Peitschenhiebe in Rechnung stellt.

Themenstarteram 26. Juli 2024 um 14:43

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2024 um 11:36:45 Uhr:

Wieso Staatshaushalt füllen, der SB muss für seine Arbeit doch bezahlt werden oder was glaubt Du wofür die Bearbeitungsgebühr verwendet wird?

Guter Witz :)

Ein Angestellter der Verwaltung bekommt sein Gehalt von unseren Steuern.

Eine Bearbeitungsgebühr ist so wie wenn ich einen Arbeiter in meiner Firma anstelle, dem ein monatliches Gehalt zahle und wenn er tatsächlich mal eine Hand rührt, ich dann diese Tätigkeit extra zahlen muss.:D

Aber wir als Bürger trauen uns da nicht nachfragen.:mad:

Gehe voran mutiger Bürger bimota! Und frage nach!

Zitat:

@bimota schrieb am 26. Juli 2024 um 16:43:52 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juli 2024 um 11:36:45 Uhr:

Wieso Staatshaushalt füllen, der SB muss für seine Arbeit doch bezahlt werden oder was glaubt Du wofür die Bearbeitungsgebühr verwendet wird?

Guter Witz :)

Ein Angestellter der Verwaltung bekommt sein Gehalt von unseren Steuern.

Eine Bearbeitungsgebühr ist so wie wenn ich einen Arbeiter in meiner Firma anstelle, dem ein monatliches Gehalt zahle und wenn er tatsächlich mal eine Hand rührt, ich dann diese Tätigkeit extra zahlen muss.:D

Aber wir als Bürger trauen uns da nicht nachfragen.:mad:

Du kannst doch nachfragen. Die Haushalte sind öffentlich. Mit bisschen Hilfe kannst Du herausfinden wieviel des Haushaltes durch erhobene Verwaltungsgebühren gedeckt sind.

Und für die vermeidbaren Verwaltungsgebühren bei bspw Bußgeldverfahren, Betriebsuntersagungen etc ist doch nicht die Verwaltung verantwortlich!

Wenn Du einer Kommune mal richtig den Daumen zeigen willst, fahrt so,dass es keine Fotos usw gibt.

Denn mit dem Wegfall der Einnahmen kommt der Haushalt ganz schnell ins wanken. Insbesondere bei kleinen Kommunen,die weniger Umlage bekommen.

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