Wirtschaftlicher Totalschaden oder ist er noch zu retten?
Guten Abend,
ich hatte am Wochenende einen kleinen Unfall mit einem Corsa E gehabt ich wurde beim Ausparken übersehen und desse Anhängerkupplung hatte eine Kollision mit meinem Rad Hinten Rechts der Reifen ist geplatzt und steht jetzt quer im Radkasten siehe Bild.
Das Auto ist Baujahr 2015 und hat 105000 Kilometer runter ich schätze den derzeitigen Wert auf ca 8000 Euro +- habe vor 2 Jahren 9000 Euro bezahlt.
Ausstattungslinie Ist Color Edition er hat den 95 PS Dieselmotor.
Nachgerüstet wurde eine Anhängerkupplung und LED Lampen ( Auf legaler Ebene selbstverständlich )
Was meint Ihr ist realistisch den Wagen wieder Fit zu bekommen oder suche ich besser gleich was anderes.
Der Gutachter kommt mir lässt das ganze aktuell sehr wenig ruhe und sitze auf Heißen Kohlen deshalb stelle ich die frage.
Ich danke für Eure Antworten!
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8 Antworten
@Scharf99
Gebrauchte Hinterachse rein und fertig, wenn an der Aufhängung keine weitere Schäden zu entdecken sind.
2 mal 3 Schrauben jede Seite lösen und weg mit der alten Achse.
Bekommst du schon für 250 Euro gebaucht plus Versand.
Da würde ich so schnell die Flinte nicht ins Korn werfen.
Kann man sogar aufgebockt vor der Haustür machen.
https://www.proxyparts.de/.../
Anhand deiner FG. Nr. muss man nur die richtige finden, was aber nicht schwer ist.
Sag ich auch. Wenn augenscheinlich nur die HA krumm ist, dann diese ersetzen und der Corsa ist wieder fit
.......und in 2 Jahren 6k Wertverlust? Unwahrscheinlich...... warte auf den Gutacher.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt erst vor, wenn die Wiederbeschaffungskosten die Reparaturkosten übersteigen würden. Aber auch dann würde, wenn man trotzdem reparieren lassen wollten noch die 130% Regelung zum tragen kommen.
Wie soll aber hier jemand anhand dieses einen Fotos, ohne den Wagen direkt gesehen/bewertet zu haben dies beurteilen. Der eigentlich Schaden lässt sich eh nur in der Werkstatt seriös ermitteln, wenn das Ding auf der Bühne steht und man drunter schauen kann. Ggf. muss der Wagen auch vermessen werden.
Warte auf das Gutachten. Nimm dir einen Anwalt, ggf. sogar einen eigenen Gutachter.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 3. September 2024 um 06:49:38 Uhr:
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt erst vor, wenn die Wiederbeschaffungskosten die Reparaturkosten übersteigen würden.
umgekehrt
Zitat:
@hwd63 schrieb am 2. September 2024 um 20:18:41 Uhr:
@Scharf99
Gebrauchte Hinterachse rein und fertig, wenn an der Aufhängung keine weitere Schäden zu entdecken sind.
2 mal 3 Schrauben jede Seite lösen und weg mit der alten Achse.
Bekommst du schon für 250 Euro gebaucht plus Versand.
Da würde ich so schnell die Flinte nicht ins Korn werfen.
Kann man sogar aufgebockt vor der Haustür machen.
https://www.proxyparts.de/.../
Anhand deiner FG. Nr. muss man nur die richtige finden, was aber nicht schwer ist.
So wie das Rad im Radhaus steht, ist es ziemlich sicher nicht mit einer gebrauchten Achse getan.
Ich würde tendenziell von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgehen. Wenn man selbst nichts machen kann, aus Mangel an Werkzeug, handwerklichem Geschick, oder was auch immer, ist das wahrscheinlich nicht mehr rentabel. Eine Werkstatt die gebrauchte, mitgebrachte Teile verbaut ist auch nicht so einfach zu finden.
Das Spaltmass von Stoßfänger zu Seitenteil zeigt, dass es den Stoßfänger zumindest mal etwas nach hinten gedrückt hatte, wenn hier Halterungen gebrochen sind und eventuell auch noch Lachschäden entstanden sind, wird es teuer.
Ihr müsst bedenken, der Gutachter schreibt alles erkennbare auf und kalkuliert mit regionalen Werkstattpreisen, wenn der Wagen scheckheftgepflegt ist, kann er die Stundensätze der Vertragswerkstatt heranziehen.
Alles zu reparieren mit Neuteilen, neue Felge, 2 neue Reifen (paarweise wegen Alter und Abnutzung), ggf. Lackierarbeiten, Stoßdämpfer, usw. addieren sich zu einem stattlichen Sümmchen.
Den Wagen zu reparieren lohnt meiner Meinung nach nur wenn man Kompromisse eingeht und nicht jedes Detail instandsetzt und es entweder selbst machen kann oder jemanden hat der sich kümmert.
Unabhängig von den Möglichkeiten, muss erst mal vermessen werden, ob alle Aufnahmen noch da sitzen wo sie auch sein sollen.
@ANBOJA
Ich habe ja gesagt.
Voraussetzung ist, das der Unterboden an dem die Hinterachse befestigt wird, nicht größer beschädigt wurde.
Eine Freie Werkstatt die mit sich reden lässt, wird das schon machen.
Sogar meine Freie Werkstatt im Ort macht das z.B. mit neuen Teilen, die der Kunde nach Rücksprache mitbringen darf.
Mach dich nicht verrückt und warte auf den Gutachter.
Am Besten wäre ein selbst gewählter, denn mit den Versicherungsgutachtern, speziell denen der Allianz, habe ich keine guten Erfahrungen gemacht.
Gutachter Schätzung knapp 3000 und Rep Kosten von über 6000 ist dann schon ein ""kleiner"" Unterschied. Das alles nur weil der Kerl zu faul war sich zu bücken.