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Woher soll ich beim Abbiegen wissen, dass es dort ein Tempolimit gibt?
Servus,
hier in meiner kleinen bayerischen Kleinstadt gibt es sehr viele Tempolimits, die für eine bestimmte Strecke gelten (z. B. Tempo 30 vor einer Schule auf einer Strecke von 150 Metern). Häufig münden jedoch andere Straßen ein und nach der Kreuzung wiederholt sich das Schild nicht!
Woher soll der Autofahrer, der auf die Straße mit Tempolimit abgebogen ist wissen, dass er dort z. B. nur 30 fahren darf? Denn angeblich heben Einmündungen Tempolimits nicht auf (Halteverbote jedoch schon?!). Ich bin verwirrt, zu mal die mobilen Blitzer häufig NACH der Kreuzung stehen.
Beste Antwort im Thema
Natürlich kann man ihm jetzt korrekte und "funktionierende" Ratschläge geben.
Ich für mein Teil unterstütze dieses Durchschlawinern bei vorsätzlichen OWis nicht. Regeln missachten wie die Männer können sie alle, aber angesichts der Folgen geht's "Mimimi, Forum rette mich".
Jedes Mal dasselbe hier.
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111 Antworten
Weiß er nicht, wenn er nicht ortskundig ist und muss es auch nicht wissen. Das kann dann nicht bestraft werden.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wenn ich in eine Straße abbiege, sollte ich später auch wissen woher ich kam, also was dort zulässig war.
Ja, nun kommen 20 Seiten oder mehr mit, die Sonne und das Schild, etc. Ich lese gelegentlich mal mit.
Du musst nachweisen, dass du nicht ortskundig bist und dass du in die Straße einbiegen konntest, ohne dass du von dem Tempolimit wissen konntest.
Führen die Seitenstraßen nun nur in Sackgassen oder sozusagen 1x im Kreis und münden wieder innerhalb des Tempolimits wieder in der Straße und es war vor dem Abfahren von der Straße sichtbar, so wird davon ausgegangen, dass du davon Kenntnis hast.
Generell gilt seit letztem Jahr (?) vor Schulen und Krankenhäusern ein Tempolimit von 30km/h. Sollte solch ein Gebäude erkennbar sein, könnte man dir dieses auch zu deinen Lasten auslegen. Vor diesen Gebäuden stehen seit dem immer Tempolimits.
Gelte ich als nicht ortskundig, wenn ich 2 KM entfernt wohne? Tatsächlich habe ich dieses Thema aufgemacht, weil ich gestern geblitzt wurde. Ich war mit deutlich über 50 unterwegs, weswegen mindestens Punkte im Spiel sind. Der Blitzer stand übrigens direkt nach der Einmündung.
2km ist sehr nah. Das ist ja maximal im Nachbarort. Gäbe es einen Grund, da nie lang zu fahren, den man einem Richter glaubhaft machen könnte?
Das hast wohl in fast jeder Stadt.
Wenn ich hier los fahre habe ich wenn ich auf die Hauptstraße abbiegen vorher 30ZoneEnde, auf der Hauptstraße ist Streckenlimit 30, nur ich habe kein Schild mehr, aber Stück weiter steht der Blitzer auf dem Gehweg.
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 01:31:11 Uhr:
Gelte ich als nicht ortskundig, wenn ich 2 KM entfernt wohne?
Dass das eine Ortschaft war hast Du aber schon erkannt oder?
Und sei mal ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du 2 km von der Stelle entfernt wohnst, wie oft bist Du dann da schon entlang gekommen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Verkehrsrichter darauf einlässt jemanden für ortsunkundig zu erklären der nur 2 km von der Stelle entfernt wohnt.
Ich finde es ist einfach eine schlampige Verkehrsführung wenn ein Richter mit dem schwammigen Begriff ortskundig oder ortsunkundig Recht sprechen soll.
Was für ein Limit gilt denn in der Straße, aus der du eingebogen bist?
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 14. März 2019 um 06:50:06 Uhr:
Was für ein Limit gilt denn in der Straße, aus der du eingebogen bist?
Das ist egal. Das Streckenverbot gilt nicht für die Straße, auf die man einfährt, so lange es keine 30-Zone o.ä. ist.
Man muss glaubhaft machen, dass man ortsunkundig und das Streckenverbot nicht ersichtlich ist, wenn man von dort auf die Straße auffährt.
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 01:31:11 Uhr:
Gelte ich als nicht ortskundig, wenn ich 2 KM entfernt wohne? Tatsächlich habe ich dieses Thema aufgemacht, weil ich gestern geblitzt wurde. Ich war mit deutlich über 50 unterwegs, weswegen mindestens Punkte im Spiel sind. Der Blitzer stand übrigens direkt nach der Einmündung.
Direkt nach der Einmündung schon deutlich über 50? Innerorts? Na dann...
Zitat:
@Toastbrot2018 schrieb am 14. März 2019 um 01:31:11 Uhr:
Tatsächlich habe ich dieses Thema aufgemacht, weil ich gestern geblitzt wurde. Ich war mit deutlich über 50 unterwegs, weswegen mindestens Punkte im Spiel sind. Der Blitzer stand übrigens direkt nach der Einmündung.
50 gelten innerorts doch auch ohne Schild? Mit „Ortskundigkeit“ hat das nichts zu tun, das ist Standard.
Am Ende geht's doch darum der TE wusste genau das da 30 ist hat ihn aber offensichtlich nicht interessiert, er wurde erwischt und versucht jetzt da möglichst billig raus zu kommen.
Du kannst es mit der Ausrede versuchen das du aus einer Seitenstraße gekommen bist, ist nicht sehr Erfolgsversprechend aber vielleicht hast du ja Glück.
Du könntest natürlich auch dazu stehen das du Mist gebaut hast und mit den Konsequenzen leben aber ne Ausrede macht das Leben halt leichter.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 14. März 2019 um 07:44:06 Uhr:
Am Ende geht's doch darum der TE wusste genau das da 30 ist hat ihn aber offensichtlich nicht interessiert, er wurde erwischt und versucht jetzt da möglichst billig raus zu kommen.
Es geht offenbar um ein 50er Limit. Deshalb sehe ich bisher das Problem nicht & was das mit „ortskundig“ zu tun haben sollte.