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Wohin mit dem Oldtimer?
Wer kennt das nicht. Da hat man einen fast fertig restaurierten Oldtimer, nur der TÜV-Aufkleber und ein paar Kleinigkeiten fehlen noch, und man weiß nicht wohin mit dem Schätzchen. Die Lösung: einfach ein paar Monate auf einen ordnungsgemäß zugelassenen Anhänger auf die Straße stellen. Zu lang? Na ja. Das Anhängerkennzeichen nicht sichtbar aber doch vorhanden? Macht nichts, so kleinlich sind wir doch nicht.
Oder?
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24 Antworten
ok, und die frage ist?
Da war ein Rechtschreibfehler: Wohin mit dem ollen Eimer
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 10. Mai 2021 um 16:36:15 Uhr:
ok, und die frage ist?
Das Frage ich mich auch.
Lange Weile, Home Office?
Das Bild passt auch nicht zur Aussage.
Ob wir so kleinlich sind oder nicht, interessiert die Behörde wohl nicht.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 10. Mai 2021 um 16:36:15 Uhr:
ok, und die frage ist?
Durch intensives Nachdenken (was sicher nicht so einfach ist) wärst Du auf folgende Fragen selbst gekommen:
Darf man ein unzugelassenes Auto auf einem zugelassenen Anhänger hinstellen für ein paar Monate?
Darf das Auto hinten gewaltig überstehen?
Dürfen die Räder den Boden berühren?
Hier ist es wie in der Waldorf-Schule... Gunny bittet um klare Anweisungen
Den Hänger mußt man auch erstmal suchen
Die Kiste steht doch hinten eindeutig auf der Straße. Ich glaube kaum, dass das ohne Probleme durch geht.
@Handschweiß
Die Antworten hast Du dir doch schon selber gegeben,Kennzeichen nicht erkennbar,Ladungsüberstand nicht markiert,Ladung berührt den Boden etc.
Dafür muss man sich nur mal die Vorschriften zur Ladung auf einem Anhänger anschauen.
Die einzige Frage wäre dann zwangsläufig ob sich die Ladung,falls ordnungsgemäß geladen,auch mehrere Monate darauf befinden darf.
Klappt eh nicht:
§ 12 Abs. 3b der StVO:
Ein mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Und ich möchte wissen, wie man den Hänger mit der Ladung überhaupt bewegen will.
Ein interessanter Artikel über dieses Kuriosum. Der Wagen war als Expresstransporter gedacht: https://autoclassic.de/.../...-loadrunner-skurriler-mammut-transporter
Also Thema erledigt,nun weiß er ja Bescheid.
Hätte er wahrscheinlich schneller gegoogelt.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 10. Mai 2021 um 18:26:48 Uhr:
Klappt eh nicht:
§ 12 Abs. 3b der StVO:
Ein mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Und ich möchte wissen, wie man den Hänger mit der Ladung überhaupt bewegen will.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 10. Mai 2021 um 18:26:48 Uhr:
Klappt eh nicht:
§ 12 Abs. 3b der StVO:
Ein mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Und ich möchte wissen, wie man den Hänger mit der Ladung überhaupt bewegen will.
Ok, und wenn man das Ganze mit dem Traktor alle 2 Wochen 20 Meter vorschiebt?
Willst Du das jetzt echt noch Seitenlang ausdiskutieren?
Alle 2 Wochen verschieben,mit der gleichen Ladung.
Wem willst Du das verkaufen?
Glaubst Du das die doof sind?