Worauf nach Auffahrunfall achten?
Hallo,
Gestern Mittag fuhr eine junge Frau in der Baustelle Einfahrt Elbtunnel auf der Fahrt in den Urlaub auf meinen B200 auf.
Mussten die Unfallstelle so O-Ton Polizei sofort räumen. Hab aber Fotos gemacht. Bei einer nahegelegenen Tankstelle haben wir die Schäden begutachtet und ich hab die Polizei gerufen. An meinem B200 ist bis auf ein paar Schrammen an der Stoßstange äusserlich nichts zu sehen, die Spaltmaße links und rechts zum Kotflügel sind gleichmäßig. Gute „Daimlerplaste“! Hab die Versicherungsdaten von der jungen Frau. Wenn ich wieder zu Hause bin, werde ich den den B200 zum FMH zu schaffen, zwecks Begutachtung. Die Versicherung der Unfallgegnerin sollte die Begutachtung übernehmen? Sollte ich außer der Funktion der Parksensoren noch was überprüfen? Rückfahrkamera wurde nicht getroffen.
Gruß, Frank
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17 Antworten
Moin Frank,
Hatte im Frühjahr das gleiche Problem.Unverschuldeter Seitenaufprall. Bin zur Dekra zwecks Gutachten gefahren, dort wurde alles begutachtet und mir der Rat gegeben einen Anwalt hinzuzuziehen da die Verzicherungen gerne kürzen. Hat sich gelohnt, bin ohne Kürzungen davongekommen.
Gruss Jens
Übergebe die Sache einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der macht alles nötige für dich.
Immer diese Empfehlungen einen Anwalt zu nehmen. Lass ein Gutachter kommen dann geht alles zur Versicherung und gut ist.
Mal davon abgesehen, dass dieses Problem nur wenig Bezug zum W247 hat: Bei so einem wohl leichteren Auffahrunfall würde ich einfach zu einem bewährten Karosseriebetrieb fahren, den Schaden untersuchen und abschätzen lassen. In der Regel hat so ein Betrieb auch Erfahrung mit der Abwicklung, rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, stellt falls nötig einen Ersatzwagen und zieht einen Gutachter hinzu, wenn das sinnvoll sein sollte. Nach der Reparatur kann man dann einfach z. B. per EMail noch eine Kostenpauschale sowie Nutzugsausfall bei der Versicherung geltend machen, wenn kein Leihwagen genommen wurde. Je nach Schadenumfang und Fahrzeugalter ist ggf. noch eine Wertminderung drin, die sich auch ohne Gutachter berechnen lässt. So ist der Unfall mit geringem Aufwand schnell vergessen.
Einen Anwalt kann man immer noch einschalten, falls sich Streitpunkte ergeben sollten.
Und die gegnerische Versicherung bohrt sich ein Loch ins Knie und schüttet Himbeersaft durch, sprich wieder einen dummen gefunden der das ohne Anwalt machen will.
Und wenn man dann in der Fachwerkstatt reparieren lässt zieht die Versicherung einen Betrag ab weil es ja eine preiswertere Werkstatt billiger macht.
Der Anwalt kennt alle diese Fallstricke und schreibt der gegnerischen Versicherung schon was sie zu zahlen hat.
Ausserdem ist der Anwalt dein Recht als Geschädigter.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 9. August 2022 um 21:08:15 Uhr:
Und die gegnerische Versicherung bohrt sich ein Loch ins Knie und schüttet Himbeersaft durch, sprich wieder einen dummen gefunden der das ohne Anwalt machen will.
Und wenn man dann in der Fachwerkstatt reparieren lässt zieht die Versicherung einen Betrag ab weil es ja eine preiswertere Werkstatt billiger macht.
Der Anwalt kennt alle diese Fallstricke und schreibt der gegnerischen Versicherung schon was sie zu zahlen hat.
Ausserdem ist der Anwalt dein Recht als Geschädigter.
Stimme dir 100% zu.
Ohne RA läuft heutzutage nichts mehr.
Auch nicht bei " Kleinkram".
Wer ohne Anwalt kommt, wird über den Tisch gezogen.
Die versuchen es sogar mit RA!
Alles schon selbst erlebt.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 9. August 2022 um 21:17:55 Uhr:
Die versuchen es sogar mit RA!
Aber da bleibt es wenigstens beim Versuch.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 9. August 2022 um 22:27:13 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 9. August 2022 um 21:17:55 Uhr:
Die versuchen es sogar mit RA!
Aber da bleibt es wenigstens beim Versuch.
...es sei denn, du hast eine Lusche als RA erwischt..
Soll es ja auch geben...
Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Es geht um einen vermutlich überschaubaren Schaden an einem maximal 3 Jahr alten Auto. Der Stoßfänger wird gegen einen neuen ausgetauscht, und gut ist. Was soll eine Versicherung denn abziehen - und mit welcher Begründung? Mehr, als die genannten Anspruchspositionen, also: Kostenpauschale, Leihwagen bzw. Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung kann auch ein Anwalt nicht "herausholen". Und - wie gesagt - klärt die Werkstatt die Reparaturkosten mit der Versicherung ab.
Und noch mal: Einen Anwalt kann man immer noch zuziehen, wenn es Probleme geben sollte. Also, warum gleich "die Welle machen?"
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 10. August 2022 um 08:20:14 Uhr:
Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf! Es geht um einen vermutlich überschaubaren Schaden an einem maximal 3 Jahr alten Auto. Der Stoßfänger wird gegen einen neuen ausgetauscht, und gut ist. Was soll eine Versicherung denn abziehen - und mit welcher Begründung? Mehr, als die genannten Anspruchspositionen, also: Kostenpauschale, Leihwagen bzw. Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung kann auch ein Anwalt nicht "herausholen". Und - wie gesagt - klärt die Werkstatt die Reparaturkosten mit der Versicherung ab.
Und noch mal: Einen Anwalt kann man immer noch zuziehen, wenn es Probleme geben sollte. Also, warum gleich "die Welle machen?"
Moin,
es ist ja laut Threaderöffner noch nicht einmal bekannt, ob die Unfallpartnerin
den Schaden schon ihrer Versicherung gemeldet hat.
Das wäre das erste, was ich überprüfen würde.
Und ob die Unfallpartnerin/Vers. sich für schuldig erklärt, ist auch nicht bekannt.
Ein falsches Kreuzchen beim Ausfüllen des Vers. Fragebogen,
kann dir auch schon zum Verhängnis werden.
Schon allein beim Leihwagen kürzen die Vers. ganz gerne mal!
Sicher kann man das so machen, wenn man so gutgläubig ist wie du.
Zu 98% verliert man dabei aber nur Zeit und meist auch noch Geld dazu.
Und wer selbst schon einmal in so einer Lage war und eine RS hat,
der wird die zu 100% auch sofort in Anspruch nehmen!
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 10. August 2022 um 08:44:33 Uhr:
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 10. August 2022 um 08:20:14 Uhr:
...
Sicher kann man das so machen, wenn man so gutgläubig ist wie du.
Zu 98% verliert man dabei aber nur Zeit und meist auch noch Geld dazu.
Die Unfallgegnerin hat dem Threaderöffner doch die Versicherungsdaten gegeben. Die Polizei war zugezogen. Als Kfz-Geschädigter hat man einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Verursachers und kann den Anspruch direkt da anmelden. Ganz einfach sogar telefonisch. Ein Formular braucht man bei so einem überschaubaren Schaden meistens gar nicht ausfüllen. Die Werkstätten wissen z. B. auch, welchen Leihwagen man ohne Abzüge nehmen kann bzw. klären das mit der Versicherung ab.
Mein Beitrag hat übrigens weniger damit zu tun, dass ich gutgläubig bin. Vielmehr war ich bis zur Pensionierung mehr als 35 Jahre lang im Schadenmanagement einer führenden Versicherung tätig und habe deshalb etwas Ahnung von dem, was ich hierzu sage.
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 10. August 2022 um 12:22:47 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 10. August 2022 um 08:44:33 Uhr:
Die Unfallgegnerin hat dem Threaderöffner doch die Versicherungsdaten gegeben. Die Polizei war zugezogen. Als Kfz-Geschädigter hat man einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Verursachers und kann den Anspruch direkt da anmelden. Ganz einfach sogar telefonisch. Ein Formular braucht man bei so einem überschaubaren Schaden meistens gar nicht ausfüllen. Die Werkstätten wissen z. B. auch, welchen Leihwagen man ohne Abzüge nehmen kann bzw. klären das mit der Versicherung ab.
Mein Beitrag hat übrigens weniger damit zu tun, dass ich gutgläubig bin. Vielmehr war ich bis zur Pensionierung mehr als 35 Jahre lang im Schadenmanagement einer führenden Versicherung tätig und habe deshalb etwas Ahnung von dem, was ich hierzu sage.
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 10. August 2022 um 12:42:40 Uhr:
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 10. August 2022 um 12:22:47 Uhr:
Richtig,
es steht aber nichts davon da, das die UPartnerin
den Schaden der Vers. gemeldet hat!
Ansprüche kann man stellen , ob man die
durchsetzen kann ist eine andere Sache.
So wie du das beschreibst sollte es eigentlich sein.
Die Realität sieht leider anders aus
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 10. August 2022 um 12:46:12 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 10. August 2022 um 12:42:40 Uhr:
Richtig,
es steht aber nichts davon da, das die UPartnerin
den Schaden der Vers. gemeldet hat!
Ansprüche kann man stellen , ob man die
durchsetzen kann ist eine andere Sache.
So wie du das beschreibst sollte es eigentlich sein.
Die Realität sieht leider anders aus
Dann für dich noch mal etwas deutlicher: Du kannst einen Schaden auch dann schon bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst noch nicht gemeldet hat.
Und: Wie gesagt - kann man einen Anwalt immer noch einschalten, wenn es Probleme gibt. Und das wiederum ist entgegen deiner Ansicht bei den weit überwiegenden Fällen tatsächlich nicht so.
Bevor dieser Thread aber weiter ausufert, sollten wir uns vielleicht darauf besinnen, dass es dafür andere Foren gibt. Das Thema hat keinen Bezug zur B-Klasse.