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WSS kaputt durch nervende Wespe

VW
Themenstarteram 31. August 2012 um 8:39

Hi Leute,

bin neu hier bei euch im Forum, und habe gleich mal ein kurioses Problem...!!

Bin gestern mit meiner Freundin auf der Bundesstrasse unterwegs gewesen. Musste dann raus zum Tanken, und bin dann weiter gefahren. Meine Freundin hat bemerkt das sich ne Wespe ins Auto geschlichen hat, und da sie ne Allergie gegen Wespenstiche hat ist sie in Panik verfallen. Das Mistvieh flog vorne an der Windschutzscheibe rum. Auf jeden Fall habe ich mir ihr Schal um den Handballen gewickelt, und wollte das Drecksvieh killen. Den Schal habe ich mir drum gewickelt damit mich das Vieh nicht stechen kann!! Dumm nur das ich aus Panik zu hart gehauen habe und nun die Scheibe nen Schuss ab hat. Is n schöner Stern jetzt in der Windschutzscheibe. Sprich die Windschutzscheibe is zerstört. Das is mir noch nie passiert!! Ich sag mal knallhart: DUMM GELAUFEN !!!

Jetzt meine Frage:

Übernimmt das meine TK-Versicherung wenn ich denen den Unfallhergang wahrheitsgemäß so schildere???

Wenn nicht, was soll ich denn jetzt machen?!

Oh man was blöderes kann echt nicht mehr passieren!

Bitte um Hilfe!

P.S.: Das Vieh hats auch erwischt :-P

Grüße, Dieter

Beste Antwort im Thema
am 31. August 2012 um 9:42

*delete*

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am 31. August 2012 um 9:06

passiert.

normalerweise interessiert sich die Vers. nicht dafür, Glasschaden ist Glasschaden, die Scheibe kann ja auch blind gewesen sein. Geh zu einer gescheiten Werkstatt die wechseln dass Ding fertig. Mein Sohn hat mir mal die HEckscheibe mit nem tennisball zerstört, hab dann Wandalismus gesagt :-) war kein Thema.

Des arme Vieh!!!

Wo ist der Tierschutzverein????:D

am 31. August 2012 um 9:42

*delete*

Themenstarteram 31. August 2012 um 9:55

:D :D :D

Habs der Versicherung jetzt genau so geschildert. Die Angestellte musste voll lachen :-D

Dann hat sichs ja erledigt! :-)

Danke

Lg

Sascha

Kann die Panik aber verstehen.

Hab meine gleichfalls allergische Nachbarin mal anschwellen sehen und wenn nicht ein Arzt in der Nähe gewesen wäre, wär´s wirklich kritisch geworden.

Nicht lustig, sowas, gar nicht lustig!

Insgesamt ist es dann ja noch mal gut gegangen!

Zitat:

Habs der Versicherung jetzt genau so geschildert. Die Angestellte musste voll lachen

Sie musste lachen weil bei vorsätzlicher Beschädigung die Haftplicht nicht eintritt.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

 

Sie musste lachen weil bei vorsätzlicher Beschädigung die Haftplicht nicht eintritt.

Ob sie das auch so sieht?

Die Scheibe wurde mir auch schon von der Teilkasko ersetzt, als ich mal aus Versehen an den Innenspiegel gerumpelt bin. Knacks hats gemacht und ich konnte ein "Spinnennetz" bewundern.

Kein Ding mit der Versicherung, die zahlt den Glasschaden, egal wie der entstanden ist. Vorsatz natürlich ausgenommen.

Gruß

Nic

Das erinnert mich an den Mythos von dem Ami, der seine Kohibas gegen Feuer versichert hat:

Er hat Sie dann geraucht und wollte die Versicherungssumme kassieren. Das ganze Endete vor Gericht und er hat erst mal Recht bekommen. Schlußletzlich hat ihn die Versicherung aber wegen Brandstiftung dran gekriegt und neben der verhängten Freiheitsstrafe überstieg die Geldstrafe die zuvor kassierte Versicherungsprämie.

am 31. August 2012 um 15:19

Es war keine vorsätzliche Beschädigung. Der TE hat gegen die Scheibe gehauen, aber es war nicht seine Absicht sie zu zerstören. Genau darum aber geht es bei "Vorsatz".

am 31. August 2012 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von Eliot012345

Den Schal habe ich mir drum gewickelt damit mich das Vieh nicht stechen kann!! Dumm nur das ich aus Panik zu hart gehauen habe und nun die Scheibe nen Schuss ab hat. Is n schöner Stern jetzt in der Windschutzscheibe.

Hi,

 

das möchte ich live sehen:) Wenn ein spitzer Stein maximal einen Steinschlag in der Scheibe hervorbringt, wie kann dann ein stumpfer "Gegenstand" solch eine Beschädigung an einer Scheibe verursachen:confused:

Ich würde es nicht schaffen, mit einem Schal umwickelten Handgelenk eine Verbundglasscheibe zu beschädigen.

 

MfG

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von Eliot012345

:D :D :D

Habs der Versicherung jetzt genau so geschildert. Die Angestellte musste voll lachen :-D

Dann hat sichs ja erledigt! :-)

Danke

Lg

Sascha

Trotzdem hab ich jetzt noch nicht heraus lesen können, ob die Versicherung dies nun übernimmt!?

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Sie musste lachen weil bei vorsätzlicher Beschädigung die Haftplicht nicht eintritt.

Er hat nicht von Haftpflichtversicherung gesprochen - das diese es nicht übernehmen würde, ist klar. Es ging um die Teilkaskoversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

 

das möchte ich live sehen:) Wenn ein spitzer Stein maximal einen Steinschlag in der Scheibe hervorbringt, wie kann dann ein stumpfer "Gegenstand" solch eine Beschädigung an einer Scheibe verursachen:confused:

Ich würde es nicht schaffen, mit einem Schal umwickelten Handgelenk eine Verbundglasscheibe zu beschädigen.

 

globalwalker

Da täuscht du dich, eine Verbundglasscheibe ist schneller kaputt, als du gucken kannst.

Auf die aus Einscheibensicherheitsglas an den Seiten und am Heck kannst du hingegen treten und schlagen soviel du willst, die bekommt nur mit scharfkantigen Sachen kaputt.

am 31. August 2012 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von WOB

 

Da täuscht du dich, eine Verbundglasscheibe ist schneller kaputt, als du gucken kannst.

Auf die aus Einscheibensicherheitsglas an den Seiten und am Heck kannst du hingegen treten und schlagen soviel du willst, die bekommt nur mit scharfkantigen Sachen kaputt.

Ah ja.

 

Ein Verbundglasfrontscheibe kann man mit einem "Notfallhammer" beschädigen und eine Seitenscheibe zertrümmern. Ich glaube eher, dass Du einem Irrtum aufsitzt:D Warum gibt es in Bussen Notfallhammer? Sicher nicht an den Scheiben, die aus Verbundglas bestehen.

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