ForumA4 B5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. xenon mit und ohne automatischer nivelierung?

xenon mit und ohne automatischer nivelierung?

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 20:50

hi ich bin grad verwirrt über das xenon licht im b5

also bei mir niveliert sich das licht selbst

aber ich hab neulich einen gesehen der hatte xenon aber konnte es per dreschalter einstellen

gab es da unterschiedliche xenon systeme ??

Ähnliche Themen
40 Antworten

nein gabs nicht....das muss immer eine ALWR haben; genau so wie die SWRA. Dürfte dann wahrscheinlich nachträglich eingebaut worden sein.

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 21:06

also hier der link von der fahrzeugfront

http://cgi.ebay.de/...279QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|65%3A1|39%3A1|240%3A1318|301%3A1|293%3A1|294%3A50#ebayphotohosting

und hier vom inneren

http://cgi.ebay.de/...727QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|65%3A1|39%3A1|240%3A1318|301%3A1|293%3A1|294%3A50#ebayphotohosting

liegt es daran das er für den englischen markt ist ??

hmmmm...echt komisch

Kann schon sein, dass es in England oder so, das Gesetz nicht gibt, dass beim Xenon auch ALWR und SWRA vorhanden ist.

Themenstarteram 4. Mai 2009 um 21:19

jo und wir deutschen trottels müssen natürlich den mist kaufen und die engländer treiben was sie wollen

Hi,

als mist würde ich das net bezeichnen. Xenon scheinwerfer sind nun man heller und blenden entsprechend mehr. Und da der durschnittliche Autofahrer einfach zu blöd ist die Scheinwerfer korrekt einzustellen wenn er den Kofferraum beladen hat ist das schon reichtig ist.

Die Inselaff.. äääh Engländer sind in sachen Auto eher locker drauf,aber dafür haben sie wieder andere Dinge sie strenger sind als bei uns,außerdem sitzen die auf der falschen seite:D

Übrigens,das sind Scheinwerfer für den Linksverkehr die kann man in Deutschland eh net fahren,selbst wenn die ALWR hätten:rolleyes:

Gruß Tobias

Hallo,

 

wie kommst du drauf, dass das Xenonlicht ist? Steht das irgendwo? Aus dem Bild der Fahrzeugfront geht das nicht hervor.

 

Gruß

du kannst scheinwerfer fürn linksverkehr genauso im rechtsverkehr verwenden, kann man problemlos mit einem handgriff umstellen.

was man auch tun sollte wenn man z.b. mal nach england fährt mit dem eigenen auto.

kann gut sein das die engländer da bissl lockerer sind was das angeht, kann aber auch sein das es kein xenon ist oder es nachträglich eingebaut wurde ohne das der besitzer wert drauf gelegt hätte.

ausserdem gibt es auch in DE autos mit xenon die keine ALWR haben und auch nicht brauchen.

z.B. die ersten A6, damals als sie für die scheinwerfer ihre abnahme bekamen gabs keine solche vorschrift, also gabs auch keine ALWR in dem auto.

bis anfang 2000 war es legal xenon nachzurüsten ohne die ALWR in dem auto, jetzt nicht mehr.

nun muss dir aber erstmal einer nachweisen wann du nachgerüstet hast :D

problem nur die scheinwerfer sind extrem teuer :mad:

da kannste im A4 problemlos die ALWR nachrüsten für das geld.

am 5. Mai 2009 um 14:45

Naja da du die Xenondinger ja eintragen lassen musst bist du in der Beweispflicht. So einfach ist das ja net. Nun find mal nen Tüvprüfer, der dir die Dinger rückdatiert einträgt. ;)

am 5. Mai 2009 um 15:42

wie schon mgpunkt sagt der wagen hat garkein xenon steht ja nigends..

deswegen hat er auch die manuelle höheneinstellung!!

am 5. Mai 2009 um 16:18

Hi, habe einen Facelifter Bj. Mitte 99, mit Sogenanntem Xenon-Licht ohne ALWR. Von außen sieht der Scheinwerfer aus wie Xenon ist aber keiner sonder ein Elypsonscheinwerfer mit ner H7 drin.( siehe Avatarbild)

MfG Kai

Zitat:

Original geschrieben von jojoDD

Naja da du die Xenondinger ja eintragen lassen musst bist du in der Beweispflicht. So einfach ist das ja net. Nun find mal nen Tüvprüfer, der dir die Dinger rückdatiert einträgt. ;)

seit wann müssen die denn eingetragen werden?

die xenon scheinwerfer sind originalteile vom erstausrüster.

solange die dinger e-nummer haben und damit einduetig für dieses fahrzeug vom KBA ohne ALWR freigegeben wurde muss da nix eingetragen werden.

am 5. Mai 2009 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

seit wann müssen die denn eingetragen werden?

die xenon scheinwerfer sind originalteile vom erstausrüster.

solange die dinger e-nummer haben und damit einduetig für dieses fahrzeug vom KBA ohne ALWR freigegeben wurde muss da nix eingetragen werden.

Naja da es aber de A4 nur mit ALWR und SWRA in D gab, werden die wohl nur in Verbindung damit freigegeben sein, oder?

am 5. Mai 2009 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

solange die dinger e-nummer haben und damit einduetig für dieses fahrzeug vom KBA ohne ALWR freigegeben wurde muss da nix eingetragen werden.

es gibt aber KEINE freigabe vom kba xenon ohne alwr und/oder ohne swra einzubauen...

da bei der umrüstung auf xenon das datum der umrüstung und NICHT das datum der ez des fz maßgeblich ist....und demnach MÜSSEN alle fz die nach mitte 2000 mit xenon ausgerüstet werden swra sowie alwr haben....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

solange die dinger e-nummer haben und damit einduetig für dieses fahrzeug vom KBA ohne ALWR freigegeben wurde muss da nix eingetragen werden.

es gibt aber KEINE freigabe vom kba xenon ohne alwr und/oder ohne swra einzubauen...

da bei der umrüstung auf xenon das datum der umrüstung und NICHT das datum der ez des fz maßgeblich ist....und demnach MÜSSEN alle fz die nach mitte 2000 mit xenon ausgerüstet werden swra sowie alwr haben....

stimmt auch soweit

hast du jedoch ein fahrzeug mit EZ vor 2000 für das damals auch Xenon ohne ALWR gab kannst du es illegal nachrüsten ohne das dir jemand nachweisen kann das du es nach 2000 nachgerüstet hast.

denn vor 2000 wurde es nirgends vermerkt wenn du es nachrüstest

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. xenon mit und ohne automatischer nivelierung?