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Xenon nachrüsten Legal??? Golf 2

VW
Themenstarteram 9. August 2009 um 2:22

Hi@ all hab mal eine frage bezüglich Xenon nachrüsten!

Ich wollte mir Xenon Nachrüsten bei meinen Inpro Scheinwerfer nun welche Kriterien muss man den dafür erfüllen und muss ich das per einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen???

Weil ich hab mir jetz viele verschiedene Anbieter angeschaut von billig bis teuer was mich an der sache leicht verwirt ist das die Groß mit E-Prüfzeichen werben aber wen man das kleinegedruckte liest egal ob das jetz billige anbieter oder teure anbieter sind es steht überall dabei Ohne Zulassung nach der StVZO heißt das dan das zb. nur für den brenner das E-Prüfzeichen ist und der Rest ist dan schon wieder nicht zulässig! dan sind da auch so manche anbieter die das nicht dazu schreiben das die nicht zugelassen sind werben also nur mit E-Prüfzeichen aber wenn man nachfrägt sind die wenigstens so erlich und sagen dazu das die nicht zugelassen sind!

Beste Antwort im Thema

Du benötigst ein für Xenon zugelassenes Scheinwerfergehäuse, außerdem eine SWRA und ALW.

Beim TÜV muss dies nicht eingetragen werden, zum Betrieb von Xenon müssen halt alle Kriterien erfüllt sein, "mehr nicht".

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Du benötigst ein für Xenon zugelassenes Scheinwerfergehäuse, außerdem eine SWRA und ALW.

Beim TÜV muss dies nicht eingetragen werden, zum Betrieb von Xenon müssen halt alle Kriterien erfüllt sein, "mehr nicht".

am 9. August 2009 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Beim TÜV muss dies nicht eingetragen werden, zum Betrieb von Xenon müssen halt alle Kriterien erfüllt sein, "mehr nicht".

Das wage ich mal in Frage zu stellen. Wenn man so eine schwere Lichttechnische Veränderung vornimmt, muß man damit auf jeden Fall beim Tüver vorsprechen! Wie soll den sonst der gute Herr Polizei wissen ob der Scheinwerfer für Xenonbrenner zugelassen ist?!

Hatte das mal bei nem Bekannten miterlebt, wie ihm bei einer VK der Wagen stillgelegt wurde eben durch so einen nicht eingetragenen Umbau.

Die Frage die sich mir gerade stellt, gibt es denn für den 2er überhaupt Scheinwerfer mit Xenonzulassung? Xenonlook heißt ja nicht automatisch auch für Xenonbrenner zugelassen, sondern eben nur "schaut wie Xenonscheinwerfer aus".

 

mit HID Einsätzen von eBay kann man das nicht realisieren! Ich denke so wir es auch nciht gehen, da 1. benötigst du einen Scheinwerfer welcher für Gasentladungsleuchten zulässig ist, also mit der Kennung DC, die aLWR und die SWRA sind kein Ding sollte mit Zubehör möglich sein. Angeblich passen Scheinwerfer von der G-Klasse?!?!? Aber ich denke dies wurde schon sehr oft hier besprochen, einfach dort nachlesen.

Einige sagen Scheinwerfer von nem anderen Fz. würde nicht gehen, da die nicht auf dem golf 2 getestet wurde, ich meine aber das LTE einzeln geprüft werden, der Rest muss der Hersteller oder du machen, Anbauposition usw. wäre ja auch kein Ding, ich glaube eine solche Aktion ist für nen Golf 2 zu teuer...

Auch solltest du bedenken, dass du damit ständig angehalten wirst, weil es auffällt, auf sowas hätte ich zumindest keine Lust!

und vergiss die ABEs und Schreiben welche bei eBay angeboten werden Xenon legal vor EZ. 01.06.2000 ist nicht rechtens...

spare auf nen Golf IV und kauf dir da Xenons oder irgendein anderes Fz.

aber wenn du ein Gutachten erstellen lassen möchtest, kostet natürlich etwas, wieviel weiß niemand, es sich herausstellt, dass alles i.O. ist, kannst du es ja vertreiben, ich hätte daran auch interesse und würde es bezahlen, kannst ja mal drüber nachdenken.

zum auto stilllegen lassen, naja wenn ich bei nem Golf IV welcher in der ABE auch mit xenon ausgewiesen ist, welche nachrüste, brauchst man nichts eintragen lassen, kann es natürlich, bei nem Fz. wo es sowas nicht gab, würde ich immer die Eintragung bevorziehen um den größten Problemen aus dem Weg zu gehen!

am 9. August 2009 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Wie soll den sonst der gute Herr Polizei wissen ob der Scheinwerfer für Xenonbrenner zugelassen ist?!

Aus der Bauartgenehmigung (§ 22a Nr. 7 StVZO) ? Eine solche, basierend auf einem lichttechnischen Gutachten, braucht der TE in jedem Fall, sie wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt (§ 4 FZTV). Oder eine Einzelgenehmigung, die wird auf der Grundlage einer Begutachtung einer Prüfstelle nach § 5 FZTV von der Zulassungsstelle (!) erteilt, §§ 11, 13 FZTV. Afaik ist einziges zugelassenes deutsches Prüfinstitut für Beleuchtungseinrichtungen das Lichttechnische Institut der Universität Karlsruhe, vgl. Anlage 2 Teil 1 zur FZTV. Der TÜV hat mit der Erteilung imho gar nix zu tun, eine Einzelabnahme (mag man auch evtl. einen TÜV finden, der's macht) legailisiert die Fuhre nicht

meint

Arvin S.

absolut korrekt! aber ich denke der andere meinte, wenn er den weg über das Lichttechnische Institut geht, muss der Eintrag der Papiere getätigt werden dies geht halt über den TÜV/Dekra

kann sich nicht mal einer aufraffen und ein gutachten erstellen lassen???

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Beim TÜV muss dies nicht eingetragen werden, zum Betrieb von Xenon müssen halt alle Kriterien erfüllt sein, "mehr nicht".

Das wage ich mal in Frage zu stellen. Wenn man so eine schwere Lichttechnische Veränderung vornimmt, muß man damit auf jeden Fall beim Tüver vorsprechen! Wie soll den sonst der gute Herr Polizei wissen ob der Scheinwerfer für Xenonbrenner zugelassen ist?!

Lichttechnische Einrichtungen müssen nicht eingetragen werden, der gute Her Polizist erkennt dies an der Bezeichnung des Scheinwerfergehäuses, zusätzlich an der SWRA und auch an der aLWR.

Fehlt etwas davon, oder das Gehäuse hat nicht die passende Kennung, kann durchaus die Weiterfahrt untersagt werden.

Was eine Abnahme unter Umständen erfordert, ist der Umbau der Front auf das passende Scheinwerfergehäuse, gerade da der Fall wo es keine Serienscheinwerfergehäuse für Xenon gibt, aber die Xenon selbst nicht.

Um dann eventuellen Nachfragen aus dem Weg zu gehen macht es durchaus Sinn die Xenon ebenfalls im Bericht des Umbaues zu erwähnen, dies ist aber rechtlich nicht nötig.

Xenon muss genausowenig eingetragen werden wie nachträglich montierte Nebelscheinwerfer, oder Zusatzscheinwerfer oder wenn ich von Xenon auf Halogen umrüßte, es müssen eben wie erwähnt alle Anforderungen erfüllt sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Hatte das mal bei nem Bekannten miterlebt, wie ihm bei einer VK der Wagen stillgelegt wurde eben durch so einen nicht eingetragenen Umbau.

Dann hat er den Umbau nicht richtig durchgeführt, und es hat etwas entscheidenes gefehlt, ansonsten wäre eine Stilllegung nicht möglich.

 

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Die Frage die sich mir gerade stellt, gibt es denn für den 2er überhaupt Scheinwerfer mit Xenonzulassung?

Er kann jeden für Xenon zugelassenen Scheinwerfer nehmen, solange alle erforderlichen Bedingungen erfüllt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Das-Alti

Xenonlook heißt ja nicht automatisch auch für Xenonbrenner zugelassen, sondern eben nur "schaut wie Xenonscheinwerfer aus".

Von Xenon-Look redet ja keiner, da gibt es die einfache Möglichkeit einer im oberen Bereich blau gefärbten H7 Lampe.

 

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

und vergiss die ABEs und Schreiben welche bei eBay angeboten werden Xenon legal vor EZ. 01.06.2000 ist nicht rechtens...

Wenn alle Bedingungen erfüllt werden zum heutigen Stand, spricht nichts dagegen.

Vom Kostenaufwand macht ein solcher Umbau wenig Sinn, aber unmöglich ist dies nicht.

ist den Schreiben welche bei eBay vertickt werden wird der Übergangsparagraph StVZO § 72 zitiert, wo das Datum drin steht, wonach die Voraussetzungen nicht erfüllt werden müssen, ich habe so einen Wisch auch mal vorgesetzt bekommen... ist nur Abzocke!

bei manchen Polizisten klappt es, aber die lernen auch dazu!

Yo , den Wisch kenn ich, und weiß auch was du meinst ;)

Darin wird erwähnt soweit ich mich erinnere, das keine SWRA und keine aLWR nötig ist, dies Betrifft aber nur ein paar Fahrzeuge mit entsprechneder Ausnahmegenehigung vor EZ 01.06.2000, glaube BMW und Audi haben diese in den Top Modellen damals verbaut.

Mal schauen ob ich das Ding finde, finde den Wisch irgenwie lustig :D

ja genau der SLK fällt auch darunter!

am 9. August 2009 um 8:56

also n kumpel hats gemcht beim golf 3...

automatische leuchtweite regulierung muss rein.... und eine sprizwasseranlage für die scheinwerfer.... da er angel eyes drinn hatte erst mal keine abnahme bekommen da nicht klar war ob dir scheinwerfer das aushalten (hitze) dann musste er sich linzen holen die für einen xenongebrauch zulässig warn.... naja und trotzdem kein tüv :D:D:D

Xenon im 2er,die 5000. ....

 

Sorry,aba mich nervts.. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von AlexXD89

also n kumpel hats gemcht beim golf 3...

automatische leuchtweite regulierung muss rein.... und eine sprizwasseranlage für die scheinwerfer.... da er angel eyes drinn hatte erst mal keine abnahme bekommen da nicht klar war ob dir scheinwerfer das aushalten (hitze) dann musste er sich linzen holen die für einen xenongebrauch zulässig warn.... naja und trotzdem kein tüv :D:D:D

jo wegen der Hitze^^ Ich kenne jemanden in Halle, wo oft die Anfrage nach der Eintragung kommt, ein Kollege ist da wohl etwas unfähig und trägt Xenon bei Linsenscheinwerfern ein, ich denke mal das sich das bald geklärt hat.

Zitat:

Original geschrieben von AlexXD89

da er angel eyes drinn hatte erst mal keine abnahme bekommen da nicht klar war ob dir scheinwerfer das aushalten (hitze) dann musste er sich linzen holen die für einen xenongebrauch zulässig warn.... naja und trotzdem kein tüv :D:D:D

Da das Scheinwerfergehäuse 100% keine Zulassung für Xenon hat und nicht mit DC, DR oder DC/R gekennzeichnet ist, wird dies beim TÜV natürlich als Mangel eingestuft.

Zum Thema Hitze:

Xenon ist kälter als Halogen ;)

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