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Zahlt Kasko bei Ganzjahresreifen

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 19:10

Hallo zusammen,

unser Auto war über meine Mama versichert. Mein Mann hatte am 18.11.2005 einen Unfall mit dem Auto. Er ist bei Glatteis in den Graben gerutscht. Wir haben im Dezember 2004 Ganzjahresreifen gekauft und drauf gemacht.

Der Gutachter der Versicherung hat das Auto als Totalschaden eingestuft, da die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Autos. Laut Gutachten hatten die Reifen vorne ein Profil von 5,0 und hinten 6,0.

Reparaturkosten = 6009 €

Wert des Autos = 5300 €

Restwert = 2200 €

Da das Auto noch finanziert wurde, brauchten wir eine Versicherungsfreigabe der Bank. Abzuzahlen waren noch 2000 €. Das Auto haben wir für den ermittelten Restwert des Autos mit Genehmigung der Bank verkauft. Die Bank hat am 16.12.2005 der Versicherung die Freigabe für die Entschädigungssumme erteilt.

Vor ca. 3 Wochen wurde mir in einem Telefonat mit der Versicherung mitgeteilt, das man noch das mit den Reifen überprüfen muss. Bei einem heutigen Anruf bei der Versicherung, wurde mir mitgeteilt, das mein Kaskoschaden noch nicht bearbeitet wurde und die Bearbeitung erst frühsten Anfang Januar gemacht wurde. Daher wissen wir nun nicht, ob die Versicherung zahlt und wie viel sie zahlt.

Ich habe mir das mal ausgerechnet:

Wert des Auto 5300

- 2% differnz. Steuer 106

- Eigenbeteiligung VK 325

- Restwerterlös 2200

= 2269 €

1.Ist meine Berechnung korrekt

2. Müssen wir uns Sorgen machen, dass die Versicherung den Schaden wegen den Ganzjahresreifen nicht bezahlt.

3. Wielange darf sich die Versicherung mit der Bearbeitung zeit lassen

4. Wann müssen sie die Entschädigungssumme überweisen.

LG Nicole und vielen Dank

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21 Antworten
Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 19:20

Ach ich wollte noch anmerken, dass wir das Auto vor 6 Jahren Volkasko versichert haben, da es ein Neuwagen war. Wir haben unsere Kasko und Haftpflicht bis zum heutigem Datum immer pünktlich gezahlt.

Die Bereifung muss der Jahreszeit angepasst sein. Wer im tiefsten Winter mit Sommerreifen durchs Allgäu rutscht, der muss befürchten, dass das als grob fahrlässig eingestuft wird. Wer Mitte November im Flachland von plötzlichem Wintereinbruch überrascht wird, der kann Glück haben, und die Versicherung muss den Schaden übernehmen. Es sind also die Umstände entscheidend.

Waren es richtige Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen? Hatten sie eine M+S Kennung?

Hi,

schließe mich da ytna an - wie so oft "es kommt drauf an".

Zunächst würde mich aber auch interessieren, ob die Versicherung übehaupt den Einwand der groben Fahrlässigkeit führt (wobei du ja schon gesagt hattest, dass ihr das seit 6 Jahren laufen habt - kann dort schon n Problem sein) - in die Bedingungen schaun.

Ansonsten abwarten - Ganzjahresreifen sinds ja nicht umsonst - und wenn die i.O. sind spricht nix gegen ne Regulierung.

Wobei man ja auch mal sagen muss.... Soll mir mal einer den Reifen zeigen der bei Glatteis (!) tatsächlich richtige "Haftung" bietet.

Deine Rechnung passte im Übrigen soweit ich sehe.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 20:19

@ ytna

ich habe diese letzte Jahr bei Reifendirekt online mit folgender Beschreibung gekauft.

Marken Ganzjahresreifen Tigar TG-621 175/65 R14 82T - nagelneu!!!!

Mit dem TG-621 Reifen können Sie das ganze Jahr über fahren. Die ausgewogenen Fahreigenschaften bei allen Temperaturen machen den Tigar zum idealen Reifen für die Autofahrer, die sicher durch alle Jahreszeiten kommen wollen ohne die Reifen ständig zu wechseln. Er hat auch das M+S Symbol für die Zulassung im Winter.

Tigar ist der Geheimtipp für Qualitätsreifen: Mehr Qualität für diesen Preis werden Sie nicht finden. Unser Bestseller in Ganzjahresreifen-Segment. www.reifendirekt.de

In meiner Überweisung für die Reifen, habe ich auch als Verwendungszweck Ganzjahresreifen mit angegeben.

Ob sie tatsächlich das M+S Symbol hatten, kann ich nicht genau sagen, denn das Auto wurde schon verkauft.

 

@schreddi

Stimmt mit dem Glatteis

Ich wohne im tiefsten Bayern und ich bin schon im Winter mit Winterreifen und Ganzjahresreifen hier gefahren. Bei Glatteis hast du mit keinen Reifen halt.

Die Versicherung hat mir gegenüber direkt keinen Einwand wegen grober Fahrlässigkeit erhoben. Die Sachbearbeiterin hat lediglich geagt, es wird noch geprüft was es für Reifen sind, ich habe ihr gesagt es waren Ganzjahresreifen. Sie hat gemeint sie trägt es ein.

Was meinst du damit:

(wobei du ja schon gesagt hattest, dass ihr das seit 6 Jahren laufen habt - kann dort schon n Problem sein) - in die Bedingungen schaun.

Lg Nicole

Der Reifenhersteller sagt mir überhaupt nichts. Dass die Reifen die M+S Kennung haben, sollte aber völlig ausreichen. Es sei denn, es waren auf der Strecke Schneeketten vorgeschrieben... ;)

Ich sehe da kein Problem mit den Reifen kommen. Wenn die Versicherung das prüfen will, dann soll sie das tun, wird nichts bei rauskommen.

1. Autos, die älter als 6 Jahre sind und/oder mehr als 150.000 km gelaufen haben, unterliegen nicht mehr der Differenzbesteuerung.

2. Die Profiltiefe ist i.O., ebenso das Alter.

Unumstritten grob fahrlässig ist die Verwendung von Sommereifen in Winterregionen.

Der M+S Reifen gilt in D als wintertauglich und damit kann die Verwendung keinesfalls als grob fahrlässig bezeichnet werden. Eine Verwendung Mitte November in schneefreier Gegend ist zu dem nicht als winterliche Straßenverhältnissse zu bezeichnen.

3. Die Versicherung muss unverzüglich zahlen (max. drei Wochen) nach dem die Eintrittspflicht und die Schadenshöhe feststeht. Nach den hier gemachten Angaben sollten keine Zweifel an beidem bestehen.

Das Gutachten lag offensichtlich zumindest seit Ende November vor.

4. Ich würde die Versicherung schriftlich auffordern bis zum 31.12.2005 zu regulieren.

Kommt bis dahin weder Geld noch ein Hinweis, so deutet das auf Probleme hin und Ihr solltet zum RA gehen.

Morgen,

huch stimmt ja - >6 Jahre ;)

Dann stimm ich dem madcruiser einfach mal wieder zu *gg*.

Zu dem Einwand der groben Fahrlässigkeit vielleicht nur kurz soviel:

In vielen Fahrzeugversicherungen verzichtet mittlerweile der Vericherer auf eben diesen Einwand (Stichwort: Über rote Ampel gefahren und dennoch Geld bekommen) - das ist aber meines Wissens vor 6 Jahren noch nicht üblich gewesen.

Hättet ihr diesen Passus drin, gäbe es überhaupt keine OProbleme - da dann quasi nur der Vorsatz ausgeschlossen schein.

Grüße und trotzdem eine schöne Weihnachtszeit dir und deiner Familie - seid zunächst doch auch froh, dass nix schlimmeres passiert ist und es deinem Mann gut geht

Schreddi

Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 10:56

Das Problem ist das meine Versicherung am 16.12.2005 Stichtag hat, wo die letzten Zahlungen raus gehen - wegen der Bilanz

Deshalb wurde das noch nicht weiter bearbeitet. Eine Bearbeitung undeine mögliche Zahlung erfolgt somit erst im Januar.

Ich wollte mit der Entschädigungssumme von meinen Eltern ihr altes Auto bei der Bank ablösen, da sie sich ein neues gekauft haben.

Nun macht die Bank meiner Eltern für das neue Auto, Schwierigkeiten, weil das alte Auto in höhe von 3400 € noch nicht abgelöst wurde. Sie haben zwar das neue Auto schon, aber die Bank wollen ihnen erst den neuen Darlehensvertrag geben, wenn das alte Auto abgelöst ist. Die Bank würde auch eine Bestätigung von der Versicherung reichen, das die Zahlung der Entschädigungssumme im Januar erfolgt.

Besteht eine Möglichkeit, dass die Versicherung mir so eine Bestätigung noch dieses Jahr geben muss. Den ich möchte unbedingt das alte Auto meiner Eltern haben, denn ansonsten werde ich ja für 2670€ die ich noch von der Versicherung bekommen, kein akzeptables Auto bekomme. Aber ich will ja auch nicht, dass meine Eltern wegen mir den neuen Darlehensvertrag nicht bekommen.

LG Nicole

Wann die irgendwelche Bilanzierungen machen, ist deren Problem und befreit sie nicht von Verpflichtungen. Forder die Abrechnung so ein, wie von madcruiser beschrieben. Alle Ausreden (Ganzjahresreifen, Bilanzierung...) sind in meinen Augen Hinhalte-Taktik, auf die ich nicht eingehen würde und auf die ich mich auch nicht einlassen würde.

Man hat dort offensichtlich Probleme und schiebt die Zahlungen hinaus. Diese Form der Buchführung ist nicht im Sinne des Erfinders. :confused:

Mit der Versicherung sprechen und sie bitten die Eintrittspflicht dem Grund und der Schadenshöhe nach schriftlich zur Vorlage bei der Bank zu bestätigen.

Welche Versicherung macht so einen Ärger ?

Gute Frage. ;)

Themenstarteram 20. Dezember 2005 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Herm

Welche Versicherung macht so einen Ärger ?

Wir sind beim Deutschen Herold versichert. Wir hatten bis jetzt noch nie Probleme mit dieser Versicherung. Meine Eltern haben alles bei denen versichert. Insgesamt 3 Auto - meins ist auch mit dabei, Haus, Lebensversicherungen usw.

Wir hatten auch schon einen Teilkoskoschaden, die Heckscheibe war defekt, da hat die Versicherung anstandslos der Werkstatt die Rechnung beglichen und jetzt kommen sie nicht aus dem Knick - das finde ich merkwürdigt.

LG Nicole

Der Deutsche Herold wurde von der Zürich übernommen.

Kann am neuen Konzern liegen, aber auch spartenspezifisch an dem Massengeschäft zu günstigen Prämoen mit dem ADAC.

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