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Zahnriemen hin, wie gehts nun weiter?

Audi
Themenstarteram 24. April 2012 um 11:26

Hallo

ich habe vor ca 4 Wochen ein A4 Avant V6 2,5L mit 163 PS gekauft, für gut 5000 euro

das auto ist an sich im noch ganz guten Zustand

ich habe ihn mit 209.000 km gekauft,

nun bin ich vor einer woche liegen geblieben, weil der zahnriemen hin ist.

 

Leider habe ich keine Möglichkeit über den Verkäufer etwas zurück zu holen oder ähnliches, ich hänge nun also selber an dem Schaden

Das Auto ist nun bei einem bekannten in der Werkstatt, dieser hat nun auch feststgestellt das einige Zylinderköpfe hinüber sind.

Er will das ganze nun irgendwie mit spezialwerkzeug von audi/vw genauer ansehen, evtl kann er da noch was machen.

sorry bin selber nur leihe und kanns nur so weitergeben, wie es mir erzählt wurde ....

es kann wohl aber auch gut sein das diese ausgetauscht werden müssen.

 

Das ganze wird dann wohl noch sehr teuer, er deutete schon etwas von 2500 euro an.

Was noch dazu zu sagen ist:

ich habe mit dem letzten Besitzer gesprochen (hab es aber nicht von diesem gekauft, sondern von einen "privathändler", was ich lieber hätte lassen sollen. Der letzte besitzer erklärte mir dann nochmal, das er das Auto mit einem Kolbenfresser verkauft hatte und das der Km stand schon runter gedreht wurde als er das auto kaufte, sodas es nun ca 250.000km runter haben dürfte

 

 

Die Frage ist nun wie kann man hier am sinnvollsten vorgehen?

Das Geld reinstecken oder verkaufen?

Was wäre sinnvoll zu machen? motor neu? oder zylinderköpfe?

Der Bekannte in der Werkstatt hat schon ahnung was er da tut, ich möchte nur eben auch einfach mal eure Meinung zu dem ganzen wissen.

Gruß

Daniel

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

Ja das weiß ich alles

der Verkäufer hat allerdings jegliche gewärhleistung und rückgabe "aufrhgund der hohen laufleistung" ausgeschlossen, da das auto über noch einen weiteren verkäufer/händler/betrüger oder wie auch immer lief, wird es verdamt schwierig das alles nachzuweisen

es war mein eigender fehler, ich hätte mich auf den vertrag nie einlassen dürfen

ja der erste Zahnriemen wurde bei 115.000 gewechselt, interfall sind 120.000 + 20.000 bis er aufgibt, kommt genau hin ...

Wenn die ein Schreiben vom Anwalt in der Hand halten, werden solche Händler auch ganz schnell wieder kulant. Bei dem du den Vertrag unterzeichnet hast, MUSS drinne stehen, dass x y z.

Betrug hat ja nichts mit Gewährleistung zu tun.

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Hat der "privathändler" dir diese Infos weitergereicht?

Falls Nein => Betrug, ihn einmal damit konfrontieren...

Falls er sich nicht einigen will muss das ganze zum Anwalt.

Hast du Rechtssschutz?

LG

P.S.

Das würde die Geschichte mit dem Zahnriemen erklären.

Hat das Auto als Intervall nicht alle 120.000km ?

Dann wäre der Riemen quasi vor 10.000km fällig gewesen.

LG

Themenstarteram 24. April 2012 um 12:23

Ja das weiß ich alles

der Verkäufer hat allerdings jegliche gewärhleistung und rückgabe "aufrhgund der hohen laufleistung" ausgeschlossen, da das auto über noch einen weiteren verkäufer/händler/betrüger oder wie auch immer lief, wird es verdamt schwierig das alles nachzuweisen

es war mein eigender fehler, ich hätte mich auf den vertrag nie einlassen dürfen

ja der erste Zahnriemen wurde bei 115.000 gewechselt, interfall sind 120.000 + 20.000 bis er aufgibt, kommt genau hin ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

Ja das weiß ich alles

der Verkäufer hat allerdings jegliche gewärhleistung und rückgabe "aufrhgund der hohen laufleistung" ausgeschlossen, da das auto über noch einen weiteren verkäufer/händler/betrüger oder wie auch immer lief, wird es verdamt schwierig das alles nachzuweisen

es war mein eigender fehler, ich hätte mich auf den vertrag nie einlassen dürfen

ja der erste Zahnriemen wurde bei 115.000 gewechselt, interfall sind 120.000 + 20.000 bis er aufgibt, kommt genau hin ...

Wenn die ein Schreiben vom Anwalt in der Hand halten, werden solche Händler auch ganz schnell wieder kulant. Bei dem du den Vertrag unterzeichnet hast, MUSS drinne stehen, dass x y z.

Betrug hat ja nichts mit Gewährleistung zu tun.

am 24. April 2012 um 12:32

Wenn es ein Händler war, darf er die Sachmangelhaftung doch garnicht ausschliessen!

Themenstarteram 24. April 2012 um 12:52

er tritt dort als privatverkäufer auf

es war alledrings so ein autogroßmarkt

im vertrag steht:

vorschäden, preisnachlass aufgrund optischer und technischer mängel unfallschaden, motorlauf unrund

aufgrund der hohen laufleistung sind auftrenende Mängel nicht ausschließbar, keine gewährleistung, kein Rückgaberecht

zudem ist der vertrag nur über 3000 euro, den rest haben wir so gemacht

War ein großer fehler sich drauf einzulassen, nicht nur auf dem vertrag sondern überhaupt erst dort zu kaufen.

der verkäufer + das auto kam im gegensatz zu fast allen anderem dort ganz vernünftig rüber.

man könnte den verkäufer sicherlich wegen einiges dran kriegen, aber ich glaube mit diesen sch... vertrag hat er sich recht gut abgesichert.

Er hat noch frisch tüv machen lassen, er meinte das ihm der tüv prüfer noch sagte das der Zahnriemen noch recht gut aussieht und noch recht neu sein müsste, auch wenn noch nichts eingetragen ist (sagte er deswegen weil ein bekannter der das auto mit mir ansah ihm darauf ansprach ob der zahnriemen nicht bald fällig wäre)

 

@Erklaerbaer1207

Was es nicht so alles gibt :D

Mal vornweg...was verstehst du unter "Privathändler" ? Lass es mich mal so erklären:

Ich verkaufe ein Fahrzeug was auf mich zugelassen war...das ist ein Privatverkauf.

Kaufe ich Fahrzeuge an, und veräußere die wieder...ohne dass diese nachweislich auf mich zugelassen waren, ist dieses gewerbsmäßiger Handel mit KFZ. Habe ich kein Gewerbe angemeldet ist es Steuerhinterziehung obendrauf ! Ein dazwischen gibt es nicht.

Somit, gehe ich mal davon aus, dass es ein Händler "ohne" Gewerbeschein war. Böse Ausgangssituation für den...gut für dich !

Ein Händler muss Dir eine Garantie gewähren (gesetzlich vorgeschrieben). In dem ersten halben Jahr liegt die beweislast des schadens beim Händler (er muss dir nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand)...schwierig und somit ist der in der Haftung.

Nach diesem verstrichenen halben Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft, heist, Du must Nachweisen dass der Schaden bestand.

Der nächste Punkt ist, da Du mit dem letzten Besitzer telefoniert hast....der einen Motorschaden nebst Tachomanipulation außerte...glatter fall von wissentlicher Täuschung im Klartext Betrug.

Hier kommen nun mehrer Tatbestände zusammen, Steuerhinterziehung da gewerblicher Handel sowie Betrug. Konfrontiere den Händler damit...Geld zurück oder Strafanzeige...er hat die Wahl. Dass "wie" und warum geht Dich gar nichts an. Im Gegenteil, die entstandenen Auslagen (Anmeldung, Fahrtkosten ect.p.p.) gehen zu Lasten des Verkäufers. Les Dich mal in`s BGB ein.

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

 

vorschäden, preisnachlass aufgrund optischer und technischer mängel unfallschaden, motorlauf unrund

aufgrund der hohen laufleistung sind auftrenende Mängel nicht ausschließbar, keine gewährleistung, kein Rückgaberecht

zudem ist der vertrag nur über 3000 euro, den rest haben wir so gemacht

War ein großer fehler sich drauf einzulassen, nicht nur auf dem vertrag sondern überhaupt erst dort zu kaufen.

man könnte den verkäufer sicherlich wegen einiges dran kriegen, aber ich glaube mit diesen sch... vertrag hat er sich recht gut abgesichert.

Erklärung zum Verkauf mein vorheriger Post. Obiges ist alles quatsch und nichtig sofern ihm der gewerbliche Handel nachgewiesen wird.

Ist in dem Punkt schon erfüllt, da der Wagen nicht auf ihn zugelassen war.

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

Er hat noch frisch tüv machen lassen, er meinte das ihm der tüv prüfer noch sagte das der Zahnriemen noch recht gut aussieht und noch recht neu sein müsste, auch wenn noch nichts eingetragen ist (sagte er deswegen weil ein bekannter der das auto mit mir ansah ihm darauf ansprach ob der zahnriemen nicht bald fällig wäre)

TÜV sagt über den Antrieb rein gar nichts aus...sei denn er ist eine Ölsardine.

Zitat:

Original geschrieben von Erklaerbaer1207

zudem ist der vertrag nur über 3000 euro, den rest haben wir so gemacht

Wird ja immer doller...hast du da einen ladungsfahigen Zeugen für ? Kommt der Verdacht, dass er einen Gewerbeschein hat, aber effektiv Geld am Fiskus vorbei schleust...anderes macht keinen Sinn.

Nein, konfrontiere ihn mit dem von mir geschriebenen. Geht er darauf nicht ein, Strafanzeige bei der nächsten Polizei wegen Betrug stellen und weiterhin kurz mit dem Finanzamt telefoniert und denen die Adresse des pseudo Verkäufers übermittelt. Sei dir ganz sicher....bei dem brennt dann die Luft...aber wie !

Da steht nämlich dann die Steuerfahndung vor der Tür...und dreht ihm die Hütte komplett auf den Kopf :D

Moin,

 

da stimme ich voll zu....(auch wenn ein Händler immer noch Gewährleistung geben muß und nicht Garantie :D)...

 

Es könnte natürlich sein, dass der Verkäufer (so wie es diese " 1000 EURO" Händler gern tun) damit herauszureden versucht, dass er Privatverkäufer sein und das Auto ja eigentlich selbst fahren wollte, dann aber doch etwas anderes gefunden hat.. blablabla....

 

Da könntest Du dann schlecht drohen...aber der Hinweis, dass sich ggf. das Finanzamt auch für nicht stimmende Beträge in Kaufverträgen unteressieren könnte, stimmt ihn vielleicht um, wenn er diese Masche, was ich vermute, häufiger abzieht.

 

Aus meiner Sicht, kannst Du nur so versuchen, die Sache rückabzuwickeln.

 

@Mercedes Diesel:

 

"Kaufe ich Fahrzeuge an, und veräußere die wieder...ohne dass diese nachweislich auf mich zugelassen waren, ist dieses gewerbsmäßiger Handel mit KFZ"

 

Wenn ich das mit einem Fahrzeug mache, bei dem ich mich "verkauft" habe, ist das noch lange keine gewerbsmäßiger Handel...der Nachweis dürfte schwierig sein, dass er das häufiger macht, es sei denn, man findet über die gängigen Portale mehrere Verkaufsanzeigen dieses "Privatmannes".  Deshalb verkauft er seine Autos ja über den Automarkt :-)

 

Gruß

 

Uwe

 

P.S. Dieser Post hätte hinter den ersten von Mercedes Diesel gehört...aber der schreibt ja schneller als ich denken kann :D

 

Ich vermute der Händler wird "Im Kundenauftrag" verkauft haben :)

dann wirds schwer, soweit ich informiert bin ist es dann quasi Privatverkauf.

am 24. April 2012 um 13:31

Ausserdem kann der TS doch offenbar nachweisen, dass der Tacho runtergedreht wurde. Damit ist doch gewerbsmässiger Betrug gegeben.

@goldenfox

Kommt drauf an, wer im Kaufvertrag stehr und das Geld bekommen hat. Auch wenn im Vertrag steht "im Kundenauftrag" ist der Händler trotzdem der Vertragspartner.

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

 

Es könnte natürlich sein, dass der Verkäufer (so wie es diese " 1000 EURO" Händler gern tun) damit herauszureden versucht, dass er Privatverkäufer sein und das Auto ja eigentlich selbst fahren wollte, dann aber doch etwas anderes gefunden hat.. blablabla....

Da könntest Du dann schlecht drohen...aber der Hinweis, dass sich ggf. das Finanzamt auch für nicht stimmende Beträge in Kaufverträgen unteressieren könnte, stimmt ihn vielleicht um, wenn er diese Masche, was ich vermute, häufiger abzieht.

Vergiss es, die Gerichtsbarkeit sieht es genauso wie ich schrieb...ich weis es ;)

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

 

@Mercedes Diesel:

"Kaufe ich Fahrzeuge an, und veräußere die wieder...ohne dass diese nachweislich auf mich zugelassen waren, ist dieses gewerbsmäßiger Handel mit KFZ"

Wenn ich das mit einem Fahrzeug mache, bei dem ich mich "verkauft" habe, ist das noch lange keine gewerbsmäßiger Handel...der Nachweis dürfte schwierig sein, dass er das häufiger macht, es sei denn, man findet über die gängigen Portale mehrere Verkaufsanzeigen dieses "Privatmannes".  Deshalb verkauft er seine Autos ja über den Automarkt :-)

Wie meinst du dass ..mit dem "mich" verkauft ? Privat ist definitiv wenn das Fahrzeug auf mich den Verkäufer zugelassen war, der auch Vertragspartner ist. Alles andere zählt nicht bzw. ist Gewerbsmäßig. Natürlich gibt es immer auf den Automärkten welche die sich ein paar Taler dazu verdienen wollen. Geht was schief -wie in diesem Fall- geht die Post...wenn der richtige Empfänger vor einem steht, aber richtig ab. Der gesetzgeber kennt diese Grauzone und hat genau aus diesem Grund die Gesetze so dargelegt.

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403

P.S. Dieser Post hätte hinter den ersten von Mercedes Diesel gehört...aber der "Kerl" schreibt ja schneller als ich denken kann :D

:D heute Zeit und keine Sitzungen im Gericht....deswegen schnell Tipper ;)

Wie kann er das (mit dem gedrehten KM-Stand) denn nachweisen, wenn das Auto - wie er sagt - durch mehrere (Händler) Hände

ging?

Wer sagt denn, dass der letzte Händler davon wusste? Würde ich als Händler entschieden abstreiten.

"Verkauft im Kundenauftrag oder Privatverkauf" - Ich bin der Ansicht, dass man relativ schnell auf dem Rechtsweg herausfinden kann, ob das alles so richtig oder falsch ist.

Wie dem auch ist, wird es doch sicher schwierig einen gerissenen Zahnriemen als Sachmangel zu deklarieren. Das ist immerhin ein Verschleissteil.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von goldenfox

Ich vermute der Händler wird "Im Kundenauftrag" verkauft haben :)

dann wirds schwer, soweit ich informiert bin ist es dann quasi Privatverkauf.

Dass er das nicht hat, wissen wir schon. ;) Denn der TE hat ja mit dem letzten eigetragenen Privat-Besitzer gesprochen. Alle, die danach über das Auto Geschäfte gemacht haben, können denkgesetzmäßig nur Händler sein, die nicht "im Kundenauftrag" verkauft haben. Das müsste sich außerdem aus den Kaufpapieren ergeben...

 

Ansonsten kann man Mercedes-Diesel und uwes2403 nur zustimmen. Der "Privathändler" ist Gewerbetreibender und kann daher die Gewährleistung NICHT ausschließen. Und zwar für keinen noch denkbaren Verkauf. Denn dass er nicht in Kommission oder Kundenauftrag gehandelt hat, ergibt sich ja aus den dem TE vorliegenden Unterlagen m. E. unstreitig.

 

Im Rahmen der Gewährleistung (die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers!) müsste der Händler also den Schaden beseitigen, oder -was bei dem vorliegenden Schadensbild wahrscheinlicher sein dürfte- die Kiste zurücknehmen.

 

D. h., TE, geh schnell zu einem Rechtsanwalt, wenn der Händler die Kiste nicht zurücknimmt und lass diesen Deine Ansprüche geltend machen. Solange der Händler liquide ist, sollte da kaum etwas schiefgehen können. In der Theorie zumindest... ;)

 

Grüße

Markus

Themenstarteram 24. April 2012 um 13:45

ja ich sehe schon ich werde wohl dann doch mal zum Anwalt

 

folgendes möchte ich aber nochmal verdeutlichen:

zwischen den letzten Besitzer (fahrer) mit dem ich telefoniert habe und dem verkäufer von dem ich das auto gekauft habe, liuegt noch ein weiterer betrüger (vermutlich hat dieser das auto wieder aufgebaut)

 

der tachostand war laut letzten Fahrer bereits als er das auto kaufte zurückgedreht worden

 

Ich werde die sache wie gesagt mal meinem anwalt zu gute geben, sollte die sache aber trotzdem auf nichts hinauslaufen was wäre dann reparaturmäßig der beste weg?

 

 

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