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reicht der HU Bericht der Nachprüfung für die PKW-Anmeldung aus?

Themenstarteram 16. April 2024 um 19:52

Hallo Zusammen,

wir haben uns einen Golf 7 gekauft und mit den Papieren leider nur den HU-Bericht der Nachprüfung bei der Übergabe erhalten.

Reicht dieser HU-Bericht für die PKW-Anmeldung aus, oder müssen auch die zwei anderen Berichte (HU +AU) bei der Anmeldung vorgelegt werden. (Die anderen Papiere sind alle vorhanden)

Da wir das Auto am 23.04. gerne zulassen möchten, wäre es gut wenn ich nicht erst auf der Zulassungsstelle erfahre, dass das so nicht anzumelden ist ;)

Danke im Voraus.

Horst

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13 Antworten

Hallo

Der zuletzt erhaltene TÜV Bericht ist gültig.

Also genügt dieser Bericht.

Gruß

Theoretisch nein, praktisch reicht der meist aus da bei Zulassung meist nur die Fälligkeit der nächsten HU nachgeguckt wird. Auf der Nachuntersuchung steht ja quasi nur drauf "Mängel aus Vorbericht XY abgestellt".

Je nach Mangel ist der Nachuntersuchungsbericht ja unvollständig, da fehlen u.U. Bremswerte, der Nachweis der bestandenen Abgasuntersuchung oder die Hinweise.

Was geht die Zulassungsstelle die Bremswerte an oder sonstige Befunde? Die muss wissen, dass die HU gültig ist und fertig.

Auch GM müssen abgestellt werden.

Und die Zulassungsstelle sieht den Bericht eh beim KBA Abruf

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. April 2024 um 22:43:10 Uhr:

Und die Zulassungsstelle sieht den Bericht eh beim KBA Abruf

Genau daher spielt es in der Praxis keine Rolle.

Formal ist es aber eben trotzdem so dass nur der Nachuntersuchungsbericht einfach unvollständig ist. Steht in Anlage VIII 3.1.5.1, "Die Untersuchungsberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten" Und da ist eine NU ohne den zugehörigen HU-Bericht eben nicht ausreichend da er nur die Mangelbeseitigung bestätigt, nicht aber die HU selber.

Aber wie gesagt, seit es den Online-Abruf gibt habe ich noch nicht mitbekommen dass ein SVA noch den Ursprungsbericht oder wenn separat die Bescheinigung über die UMA/AU sehen möchte. Wenn man Angst hat kann man sich auch einfach bei der Prüforganisation den Bericht nochmal ausdrucken lassen, steht ja drauf wer die HU gemacht hat.

Auffällig ist, das Fahrzeugerwerber bei KiesplatzHändlern oft nur den Bericht der Nachkontrolle bekommen und so keine Kenntniss von Hinweisen und GM haben.

Bei einer Nachkontrolle darf es keine GM geben.

Ausnahme wäre die Nachkontrolle am selben Tag, und dann haben die GM natürlich auch auf dem Bericht zu stehen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. April 2024 um 22:49:56 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. April 2024 um 22:43:10 Uhr:

Und die Zulassungsstelle sieht den Bericht eh beim KBA Abruf

... Bescheinigung über die UMA/AU ...

Was ist UMA?

Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems.

Klick.

Zitat:

Bei einer Nachkontrolle darf es keine GM geben.

Ausnahme wäre die Nachkontrolle am selben Tag, und dann haben die GM natürlich auch auf dem Bericht zu stehen.

Eben deshalb fehlt ja wohl der Hauptbericht ;)

Ich glaube dass die Nachkontrolle am selben Tag (mit Uhrzeit) nicht mehr zulässig ist.

Da hat sich m.W. vor kurzem was geändert

Themenstarteram 18. April 2024 um 8:32

Ich hatte parallel auch die Zulassungsstelle (LK: DA-DI) und den Verkäufer angeschrieben und folgende Rückmeldung erhalten:

von der Zulassungsstelle kam die Rückmeldung, dass der Bericht der Nachuntersuchung ausreichend ist

vom Verkäufer habe ich zwischenzeitlich einen Nachdruck vom Hauptbericht (mit den Mängeln) und dem AU-Bericht erhalten.

Somit wird der Zulassung am Dienstag nicht mehr im Wege stehen :)

So macht man das.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 18. April 2024 um 09:59:59 Uhr:

Ich glaube dass die Nachkontrolle am selben Tag (mit Uhrzeit) nicht mehr zulässig ist.

Da hat sich m.W. vor kurzem was geändert

Die Ente ging vor kurzem munter durch Presse und Foren. Geändert hat sich da nichts, die sog. Mängelschleife gibt es weiterhin.

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