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1. Inspektion Honda Jazz freie Werkstatt?

Honda Jazz 3 (GK)
Themenstarteram 3. Januar 2017 um 7:59

Hallo zusammen,

mein Jazz will die 1. Inspektion haben, zeigt B an und noch 17 Tage.

Und dies ist mein Problem: Ich habe den Jazz bei Opel Elmer in Münster gekauft, die aber inzwischen ihre Honda-Vertretung verloren haben, also nicht mehr Honda Vertragspartner sind.

Die nächsten Vertragswerkstätten sind 33 bzw. 50 km entfernt. Ich habe eigentlich keine Lust, 2 Stunden Fahrtzeit (Hin- und Rückweg) und einen Tag Urlaub dafür zu opfern. Ich habe auch Honda dazu angemailt, und die sagen, sie empfehlen natürlich eine Vertragswerkstatt und man bemühe sich, baldmöglichst in Münster (> 300.000 Einwohner) wieder einen Händler zu installieren usw. (glaube ich nicht mehr dran).

Solange ich keine Garantiefälle habe (ok, meine Kupplung quietscht), überlege ich, die Inspektionen bei einer freien Werkstatt machen zu lassen.

Wie machen die das, nehmen die den Wartungsplan aus dem Serviceheft, reicht das?

Was ist mit vorgeschriebener Rostkontrolle?

Müssen die Inspektionen nicht elektronisch erfasst werden?

Können die Firmwareupdates einspielen?

Mir ist nicht ganz wohl dabei, hat jemand Erfahrungen in dieser Richtung?

Der Jazz hat jetzt 8500 km runter, kommt dann 1 Woche nach der B-Inspektion die A hinterher und ich muss noch einmal los??

Danke für Tipps,

ikarus

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15 Antworten

Hallo ikarus,

Ich persönlich würde die ersten Inspektionen (bis zum Ende der Garantie) beim Vetragshändler machen lassen. Oft werden noch Verbesserungen (z.B. Software-Updates oder anders) gemacht auch erhöhtes es die Wahrscheinlichkeit für Kulanz wenn mal etwas sein sollte.

Der Serviceumfang freier Werkstätten beschränkt sich typischerweise auf alles was so in einem Werkstattbuch (aka. "Jetzt Helfe ich mir Selbst") zu finden ist (sprich also typischerweise den Serviceplan). Firmware-Updates praktisch nicht. Auch das Auslesen von Fehlern ist meist beschränkt (Motor dank OBD kein Problem, alles andere meist schon).

Dinge wie Rostkontrolle sind teilweise notwendig für die Garantie. In so einem Fall kommt man schwer um die Markenwerkstätten herum (aber das hängt an den jeweiligen Garantiebedingungen).

Ein vollständiges Wartungsheft sollte als Nachweis für Garantiefälle genügen. Welche Werkstatt das macht ist eigentlich nicht entscheidend aber man weiß ja wie das teilweise läuft.

Was wann fällig ist kannst du dem Serviceheft (oder der Serviceanzeige) entnehmen. Wenn A und B so nahe beieinander sind sollte man die Punkte des Service zusammenlegen und gemeinsam prüfen.

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 14:36

Hallo und Danke für deine Antwort.

ikarus

In der Garantiezeit würde ich auch bei der Inspektion eine Vertragswerkstatt empfehlen.

Bei unserem Hybrid war kürzlich auch eine "B" Wartung laut Bordcomputer veranschlagt.

Binnen 1 Stunde war der Wagen fertig. Ich konnte also darauf warten und habe in der

Zeit einen Kaffee geschlürft und einige Prospekte inspiziert.

Oft wird dir aber auch - falls es länger dauern sollte - zum kleinen Preis ein

Werkstattersatzfahrzeug angeboten. Du würdest also mobil bleiben in der Zeit wo dein

Auto in der Werkstatt ist.

Themenstarteram 4. Januar 2017 um 12:16

Tja, was eben nervt ist dass ich fast 50 km bis nach Coesfeld fahren muss für die Inspektion.

Erstaunlich, dass Honda keine Vertragswerkstatt in Münster hin bekommt, ist ja kein Dorf.

Naja, sobald die Garantie weg ist ist das Thema damit durch.

Grüße,

ikarus

Prinzipiell gilt: Während der Garantiezeit Vertragswerkstätten aufsuchen. Gerade Honda kann sehr kleinlich sein, wenn es um Grenzfälle geht - und die können ja noch kommen.

Da ist Honda nicht kleinlicher als andere Hersteller auch. Gerade heutzutage, wo versucht wird, Margen auf Teufel komm raus zu machen.

Versuche es mal bei VW, BMW oder sonstigen hiesigen Marken mit Kulanz zu argumentieren. Nix vorhanden. Wenn du auch nur ein bisschen gegen die Garantieregelung verstoßen hast, ist sie weg. Da sind alle Hersteller identisch.

Sowohl Garantie als auch Kulanz sind FREIWILLIGE Leistungen der Hersteller. Für diese freiwillige Leistung wird ein (oft sehr begrenztes) jährliches Budget festgelegt. Wenn ich jetzt der Verwalter dieses Budgets bin, dann werde ich natürlich selektieren wem ich die Leistungen zufließen lasse. Und da hat ein jahrelang durchgängig bei meinen Händlern mit meinen Teilen gewartetes Fahrzeug bessere Chancen als eines, dass nie mehr wieder meinen Händler gesehen hat. Ist doch wohl logisch und hat nichts mit kleinlich zu tun. Eine Hand wäscht die andere - der Kunde meint aber, dass nur die Hersteller die Gnade der Produktwahl zu goutieren haben und dem Kunden alles regulieren was er will.

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 10:06

Garantie ist eine zugesagte Leistung, die ich bei Kauf berücksichtige, auch Kaufgrund sein kann.

Und diese ist nicht davon abhängig, ob die Wartung in einer Vertragswerkstatt stattfindet, sie muss lediglich den Kriterien Hondas genügen.

So jedenfalls verstehe ich das.

ikarus

Sie ist aber trotzdem freiwillig - ein Hersteller kann sich auch dafür entscheiden, ab morgen ohne Garantie zu verkaufen (wie zB BMW)

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 10:17

Ja, aber ich habe mit Garantie gekauft, daran wird er sich halten müssen, da sie zum Fahrzeug gehört, also mitgekauft wurde.

ikarus

Klar. Und die Bedingungen zur Garantie liegen bei den Fahrzeugpapieren dabei - und da wird auch etwas zu den Vorgaben zur Wartung drinnen stehen. Ich habe mir das noch nie zu Gemüte führen müssen

1. hatte ich bei Honda noch so gut wie nix auf Garantie

2. gehe ich brav zu meinem HH

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 10:28

So isses, und da steht drin, das die Wartug gem. Honda Wartungsplan ausgeführt werden muss, nicht, dass es ein Honda-Vertragspartner sein muss.

ikarus

Ich denke, dass wir bei Kulanzfällen bessere Karten haben wenn die Wartung in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurde, da sind wir einer Meinung.

Was die Garantiefälle angeht ist meist entscheidend wo die Beweislast liegt. Leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" ja zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Wenn der Kunde hinterher mit Gutachten, usw. um die Ecke kommen muss um seinen Garantieanspruch durchzusetzen ist es halt schwierig. Auch wenn es am Ende klappt ist es doch viel Ärger.

Im Laufe unseres Jazz-Lebens wurde z.B. bei der Wartung kostenlos im Dachbereich nachgedichtet und lackiert nachdem wohl andere Modelle undicht geworden sind (wir hatten da keine Problem und wussten auch nichts davon).

Nachdem die Garantie abgelaufen ist mache ich auch alles selber aber vorher hat es schon seine Vorteile beim Vertragshändler zu sein. Ist halt die Frage wieviele km Umweg einem das in der Praxis wert ist.

Hier in Stuttgart auch doof seit dem Honda Stierle in Stuttgart zugemacht hat. Ich hoffe nur der Mechaniker mit den NSX-Erfahrungen ist wieder zur anderen Filiale gewechselt.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 5. Januar 2017 um 11:13:15 Uhr:

Sie ist aber trotzdem freiwillig - ein Hersteller kann sich auch dafür entscheiden, ab morgen ohne Garantie zu verkaufen (wie zB BMW)

Häh ? In welchem Kontext spielt BMW da ne Rolle ? Die haben gerade die Garantie von 1 auf 2 Jahre plus 1 Jahr zus. Gewährleistung verlängert (siehe http://www.bimmertoday.de/.../) Immer noch weniger als div. Asiaten, aber immerhin...

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