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100 und ende aller streckenverbote an einem halter

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 23:46

eine äusserst komische zusammensetzung von verkehrszeichen aber was soll mir das sagen wenn an einer stange ein tempo hundert schild und direkt darunter ende aller streckenverbote angebracht ist?

Beste Antwort im Thema

Hast recht. Wieder was gelernt. Geh jetzt selbst zum Verkehrsunterricht.

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Zitat:

Original geschrieben von turbo93

eine äusserst komische zusammensetzung von verkehrszeichen aber was soll mir das sagen wenn an einer stange ein tempo hundert schild und direkt darunter ende aller streckenverbote angebracht ist?

Welches Streckenverbot bestand denn vorher?

am 9. Februar 2012 um 0:06

Dass an dieser Stelle alle bis dahin gültigen Streckenverbote aufgehoben sind…? Dass eine u.U. bestehende Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit gleichzeitig durch das Zeichen 274-60 implizit aufgehoben wird, ist ja nicht sonderlich tragisch.

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 0:19

gilt die aufgestellte 100 oder nicht?

Natürlich, wird doch aktuell angeordnet. Aufhebung gilt für die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung. Hätte man sich meiner Meinung nach aber schenken können, da ab Schild die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt wird.

am 9. Februar 2012 um 0:38

Vielleicht besteht die 100er Begrenzung nicht immer (Klappschild). Wenn vorher Überholverbote galten, sind diese ja auch aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Vielleicht besteht die 100er Begrenzung nicht immer (Klappschild). Wenn vorher Überholverbote galten, sind diese ja auch aufgehoben.

Hallo, muss da einer zum Verkehrsunterricht? Ende eines Überholverbots sieht anders aus. :D

am 9. Februar 2012 um 0:55

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Hallo, muss da einer zum Verkehrsunterricht? Ende eines Überholverbots sieht anders aus. :D

Hm? Streckenverbote können eine zulässige Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274), Überholverbot für KFZe aller Art (Zeichen 276) und/oder Überholverbot für KFZe ab 3,5t (Zeichen 277) anordnen - und alle können durch ihre Pendants (278 für 274, 280 für 276 und 281 für 277) oder durch das Ende sämtlicher Streckenverbote (Zeichen 282) aufgehoben werden… :confused:

Hast recht. Wieder was gelernt. Geh jetzt selbst zum Verkehrsunterricht.

Wobei denn zu fragen wäre welche Verbotsschilder denn da vorher standen.....Standen da keine war der Schilderaufsteller wohl von berauschenden Tees vernebelt.....:D

@turbo93

Sehr schön gemalt das Bild - sogar mit Schneemann. :D;)

am 9. Februar 2012 um 8:34

Gibtes diese Anordnung eventuell auch irgendwo in Wirklichkeit, oder nur als Ferienlangeweileprojekt? Zusammen machen diese Schilder keinen Sinn.

am 9. Februar 2012 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Gibtes diese Anordnung eventuell auch irgendwo in Wirklichkeit, oder nur als Ferienlangeweileprojekt? Zusammen machen diese Schilder keinen Sinn.

Klar macht es Sinn. Durch ein Schild wird alles aufgehoben. Damit spart man Geld. Ansonsten müsste man alles einzeln aufheben.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Gibtes diese Anordnung eventuell auch irgendwo in Wirklichkeit, oder nur als Ferienlangeweileprojekt? Zusammen machen diese Schilder keinen Sinn.

Jap, schon mehrmals gesehen.

Und wie bereits oft genug erwähnt wurde: das Aufhebungsschild hebt mitnichten nur die Geschwindigkeitsbeschränkung auf!

Sinnlose Schilder gibt es doch oft. Neulich hab ich ein "rechte Spur endet" Schild gesehen, ist aber nichts passiert. Ne Woche später stehr es immer noch da. Oder auf der Autobahn ein Baustelle 70km/h Schild. Einen Kilometer schleichen, Baustelle gabs keine.

Ich schätze mal dass auch offensichtlich falsch aufgestellte Schilder rechtskräftig sind. Also auch wenn es keine Baustelle gibt muss ich 70 fahren.

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