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2 Autos mit Saisonkennzeichen - Hilfe!?

Themenstarteram 6. März 2006 um 22:33

Hallo!

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte...:

Ich habe ein Kadett Cabriolet und einen VW Käfer, ich möchte im Sommer das Cabrio fahren :-) , den Rest des Jahres also Herbst, Winter, Frühling den Käfer :-) .

Meine Idee dazu war es, beide Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen anzumelden.

Ist das möglich, und wenn, zahle ich dann auch jeweils nur die kosten für versicherung/steuer für das jeweilige fahrzeug für die jeweiligen Monate --> also nix doppelt?

Vielen Dank !!! Im Voraus schonmal! Grüße jan

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18 Antworten
am 6. März 2006 um 22:38

Genau so wie du es dir vorgestellt hast, kannsts machen :)

@Kadettillac,

dabei musst Du aber beachten, dass dann für die Fahrzeuge ausserhalb des Zulassungszeitraumes keine beitragfreie Ruheversicherung besteht.

Normalerweise kein Problem - könnte man meinen. Aber was ist wenn das Fahrzeug entwendet und damit ein Unfall verursacht wird? Die Garage abbrennt oder das Fahrzeug von Vandalen verschlimmbessert wird?

Themenstarteram 6. März 2006 um 23:00

Okay. Danke für eure Hilfe :-) ...

Das mit der Ruheversicherung ist kein Problem, Garage ist vorhanden und so teure Fahrzeuge sinds nun auch wieder nicht ;) . Aber danke für diesen Denkanstoß.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Kadettillac,

dabei musst Du aber beachten, dass dann für die Fahrzeuge ausserhalb des Zulassungszeitraumes keine beitragfreie Ruheversicherung besteht.

Sicher?

Musterbedingungen

§ 5 a Saisonkennzeichen

(2) Außerhalb dieses Zeitraumes wird Versicherungsschutz in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie in der Fahrzeugversicherung § 12 Abs. 1 I, Abs. 2 und 3 (Ruheversicherung) gewährt. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden, es sei denn für Fahrten i. S. von § 1 Abs. 3 a.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht worden ist.

@mindscape, ganz sicher, es ist zumindest auch nicht logisch, dass der VR zweimal die Gefahr für zwei Risiken trägt. Technisch ist eine Wiederinkraftsetzung des Vers.-Vertrages nicht möglich - weil der SFR abgezogen wurde.

Aber, ich würde bei meiner Versicherung explizit diesen Sachverhalt anfragen und im Falle des Bestandes der Ruheversicherung um schriftliche Bestätigung bitten, schließlich kostet eine beitragspflichtige Ruheversicherung nur Kleingeld. Die entsprechende Dokumentierung gegen Beitrag kostet dem VR u. U. mehr Geld, so dass man spekulieren kann, dass der VR "Beitragsfrei" dokumentiert.

@beukeod

wo liest Du raus das es auf einem Vertrag laufen soll?

Gruß Christof

Grundsätzlich ist unstrittig was eine Ruheversicherung ist.

Eine Ruheversicherung besteht beitragsfrei wenn ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet d.h. stillgelegt wurde. Der bisher gezahlte SFR abhängige Beitrag beinhalte den Leistungsanspruch Ruheversicherung für den im Vertrag definierten Zeitraum. Wenn über den SFR diese "Ruhevertrages" anderweitig verfügt wird, weil ein anderes Fahrzeug in den Vorteil des freigewordenen SFR gebracht werden soll, endet für das bisher damit versicherte Fahrzeug die beitragsfreie Ruheversicherung. Soweit ist das auch logisch, theoretisch könnte der VR in die risikounkalkulierbare Situation gebracht werden, dass er für xy Fahrzeuge das Haftpflicht- und Kaskorisiko tragen müßte und für das Fahrzeug, bei dem der Vertrag "in Kraft ist", nur einen SFR abhängigen Haftpflichtbeitrag erhält.

In der Praxis sieht es so aus:

Ruheversicherung besteht, die Dauer ist vertragsabhängig, solange nicht über den Vertrag verfügt wird.

Wird über den Vertrag verfügt, endet die beitragsfreie Ruheversicherung und kann antragsgemäß gegen Entgelt fortgeführt werden.

Wird bei einem Ruhevertrag der SFR "abgezogen" ist eine Wiederinkraftsetzung dieses Vertrages zu den alten Bedingungen und Tarifbestimmungen nicht mehr möglich wenn zwischenzeitlich der VR dem Neugeschäft neue AKB und TB zu Grunde gelegt hat.

In Kurzform:

Vertrag ruht unverändert, der Vertrag hat beim VR den Status Ruhe.

Dem Vertrag wird z.B. der SFR "abgezogen, der Vertrag hat dann beim VR den Status Storno, eine bedingungsgemäße Wiederinkraftsetzung ist dann nicht mehr möglich was aber eine Voraussetzung für den Bestand der Ruheversicherung ist.

Wer das anders sieht darf klagen:-)

@beukeod

Du hast ziemlich viel geschrieben, auch alles richtig.

war aber nie die Fragestellung, oder kannst Du hellsehen.

 

in der Schule hieß es Thema verfehlt, setzen 6.

hättest vielleicht, erwähnen sollen das es nur funktioniert mit zwei Verträgen.

 

Gruß Christof

@buckdanny99, Thema verfehlt ist richtig!

am 19. März 2006 um 22:01

Hallo,hatte auch mal 2 Fahrzeuge angemeldet.

Ein Fahrzeug 4 das andere 8 Monate.

Steuern und Versicherung sind dann sowieso nur für den angemeldeten Zeitraum fällig.

Der Sfr bleibt bestehen und wechselt auf das jeweilige angemeldete Fahrzeug.

Kostet Dir ca. 100€ mit Schilder für die komplette Änderung

Gruss purimar

Ist ja richtig.

Nur, dass der SFR dadurch beeinträchtigt wäre stand im Thread nie zur Debatte.

Zitat:

Original geschrieben von purimar

Hallo,hatte auch mal 2 Fahrzeuge angemeldet.

Ein Fahrzeug 4 das andere 8 Monate.

Steuern und Versicherung sind dann sowieso nur für den angemeldeten Zeitraum fällig.

Der Sfr bleibt bestehen und wechselt auf das jeweilige angemeldete Fahrzeug.

Kostet Dir ca. 100€ mit Schilder für die komplette Änderung

Gruss purimar

Genauso ist es, man sollte drauf achten, beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft zu versichern. Ansonsten kann es bezüglich des Schadenfreiheitsrabattes Probleme geben.

Btw. Die Ruheversicherung besteht immer 18 Monate ab der Abmeldung des Fahrzeugs bzw. außerhalb des Saisonzeitraums. Wie man die Verträge gestaltet spielt dabei keine Rolle. So kenne ich das jedenfalls....

Zitat:

Original schrieb Wuge...

Btw. Die Ruheversicherung besteht immer 18 Monate ab der Abmeldung des Fahrzeugs bzw. außerhalb des Saisonzeitraums. Wie man die Verträge gestaltet spielt dabei keine Rolle. So kenne ich das jedenfalls....

Gewaltiger Irrtum! - wenn der SFR anderweitig disponiert wird.

Wo der SFR liegt ist egal.

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