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3. Bremsleuchten-Problem von Junge-Sterne-Garantie abgedeckt ?

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 10. April 2012 um 14:55

Hallo,

 

Jetzt ist sie auch bei dem Fahrzeug meines Freundes ( 1.Hand Nov.2006er 200K mit 26000Km auf der Uhr ) abgefallen. Antwort zu obiger Fragestellung:

Denkste ! Die Mercedes-Niederlassung-Hamburg sagt, es ist ein Verschleissteil, da eine Leuchte und somit nicht durch die Junge-Sterne-Garantie gedeckt. Kulanz gäbe es nicht mehr, da der Fahrzeugtyp zu alt sei.

Wir sind beide "not amused" :mad: und ich froh, dass sie bei mir noch bombenfest sitzt.

Mein Freund wird sie jetzt in Eigenregie ersetzen.

 

Das wollte ich euch mal berichten und einen Gruss senden,

 

Marcus

 

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15 Antworten
am 10. April 2012 um 17:17

so ist es, hatte ich letzte Woche erst....gibt zig Threads zur 3. Leuchte

Themenstarteram 10. April 2012 um 21:05

Von der Garantie-Verweigerung hatte ich noch nichts gelesen. Deshalb der Kurzbericht. :)

am 11. April 2012 um 4:17

Doch. doch.......scroll mal bisschen runter......ist ja auch egal. Also bis ca. 3-4 Jahre gibts evtl. Kulanz. Ab dann nix mehr. Auch wieder sehr geschickt fuer einen eingebauten Fehler, der regelmaessig auftritt

Das ist natürlich recht enttäuschend. Verstehe hier aber zwei Sachen nicht:

A. Handelt es sich hier nicht um das Leuchtmittel als solches, sondern um die Leuchte. Wenn jetzt bspw. die Scheinwerferaufhängung abreißen sollte und er dann auf 1/2 sieben hängt, wäre dies sicher ein Fall für die Jungen*. Sollte bei diesem Bremslicht nicht anders sein.

B. Die Kulanz gibt es prinzipell ein (Auto-)Leben lang, nur eben mit prozentual sinkender Tendenz. Generell ist sie eine Einzelfallentscheidung des Annahmemeisters. Ich hatte mich mal über die Qualität der Glühkerzen mokiert und bekam bei der Reparatur 50% auf das Teil, waren satte 10€, der Arbeitslohn in voller Höhe blieb aber an mir hängen.

Erst neulich hatte ein Kollege von mit mit seinem E350 dieses Kettenradproblem. Er bekam 50% auf die Teile und 50% auf den Lohn; machte in Summe für ihn immernoch 2.600€ und das, obwohl der Wagen sechs Jahre alt, vierte Hand, über 160 TKM gelaufen war und in den letzten Jahren niemehr bei MB war.

Die Wege des Herrn sind unergründlich.

Themenstarteram 11. April 2012 um 8:56

Mein Freund schrieb mir zum Thema gerade noch das:

 

"2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

 

j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der

Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung

(auch in Form von Leucht dioden), Leuchtmittel

 

 

http://www.mercedes-benz.de/.../...-100_JungeSterneGarantieNDL-DFM.pdf

 

 

 

24 Monate Garantie auf was eigendlich ?

 

 

Und hiermit wird geworben:

 

„Junge Sterne sind die besten Gebrauchten von Mercedes-Benz. Die sprichwörtlich solide Verarbeitung, die Langlebigkeit und der hohe Werterhalt machen einen Mercedes-Benz auch als Gebrauchtwagen oder Jahreswagen zu einem begehrten Anlageobjekt. Junge Sterne erhalten Sie mit einem umfangreichen Garantiepaket für noch mehr Sicherheit. Genießen Sie mit einem Jungen Stern das gute Gefühl, einen Mercedes zu fahren.“

 

:mad: "

am 11. April 2012 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

(...)

"2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der

Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung

(auch in Form von Leucht dioden), Leuchtmittel

(...)

.

die leuchtmittel - in diesem falle die led's - leuchten doch und sind daher auch nicht teil der reklamation. sie leuchten aber nicht bestimmungsgemäß, weil sie in gänze ins "kofferraumfutter" gefallen sind. die reklamation bezieht sich also auf die leuchte und nicht das leuchtmittel.

im rahmen der js-garantie MUSS es ersetzt werden. ist sie abgelaufen, kann man nur auf kulanz hoffen und da gilt es mit engelszungen den meister von seinem problem zu überzeugen. wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand

Themenstarteram 11. April 2012 um 10:50

Wie schon erwähnt, verwehrt der Werkstattchef der Hamburger Mercedes-Niederlassung am Friedrich-Ebert-Damm den Eintritt der 24 monatigen Junge-Sterne-Garantie nach 12 Monaten für das dritte-Bremsleuchte-Problem in diesem Fall.

am 11. April 2012 um 11:04

jau, dann hast du noch

heidenkampsweg 96

bornkampsweg 146

kollaustr. 171

sowie jeweils einen nl-leiter, macht volle 7 chancen, inkl. dem aus dem f.-ebert-damm 115 und hohe-schaar-kamp 5 eventuell zusätzliche 2

good luck

Themenstarteram 11. April 2012 um 11:19

Gut recherchiert..... :-X

noch eine Argumentationshilfe:

wenn alles i.O mit der 3. ist, WARUM wohl hat MB die 3 mal überarbeitet ?

(zu erkennen an den verschiedenen Bestellnummern)

Themenstarteram 12. April 2012 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von Cheffren

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

(...)

 

"2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

 

j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der

Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung

(auch in Form von Leucht dioden), Leuchtmittel

 

(...)

.

die leuchtmittel - in diesem falle die led's - leuchten doch und sind daher auch nicht teil der reklamation. sie leuchten aber nicht bestimmungsgemäß, weil sie in gänze ins "kofferraumfutter" gefallen sind. die reklamation bezieht sich also auf die leuchte und nicht das leuchtmittel.

im rahmen der js-garantie MUSS es ersetzt werden. ist sie abgelaufen, kann man nur auf kulanz hoffen und da gilt es mit engelszungen den meister von seinem problem zu überzeugen. wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand

Dazu noch etwas von meinem Freund:

 

"was ist das den für einer...?

 

 

Zitat:

wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand.

 

 

 

 

"lord kacke":

 

 

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

"marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet":

 

 

§ 186

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

Ps. Gültig auch in Internet...!"

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

Zitat:

Original geschrieben von Cheffren

 

.

die leuchtmittel - in diesem falle die led's - leuchten doch und sind daher auch nicht teil der reklamation. sie leuchten aber nicht bestimmungsgemäß, weil sie in gänze ins "kofferraumfutter" gefallen sind. die reklamation bezieht sich also auf die leuchte und nicht das leuchtmittel.

im rahmen der js-garantie MUSS es ersetzt werden. ist sie abgelaufen, kann man nur auf kulanz hoffen und da gilt es mit engelszungen den meister von seinem problem zu überzeugen. wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand

Dazu noch etwas von meinem Freund:

"was ist das den für einer...?

 

Zitat:

wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand.

 

 

"lord kacke":

 

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

"marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet":

 

§ 186

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Ps. Gültig auch in Internet...!"

och nee, jetzt nicht auch noch selbsternannte Hilfssheriffs oder Google Juristen. Muss nicht sein.

Themenstarteram 12. April 2012 um 13:16

Aufruf zur Gesetzeslosigkeit, Rechtsfreiheit oder gar Anarchie :confused:

 

Grosses Kino !

Zitat:

Original geschrieben von clk200kmarcus

Zitat:

Original geschrieben von Cheffren

 

.

die leuchtmittel - in diesem falle die led's - leuchten doch und sind daher auch nicht teil der reklamation. sie leuchten aber nicht bestimmungsgemäß, weil sie in gänze ins "kofferraumfutter" gefallen sind. die reklamation bezieht sich also auf die leuchte und nicht das leuchtmittel.

im rahmen der js-garantie MUSS es ersetzt werden. ist sie abgelaufen, kann man nur auf kulanz hoffen und da gilt es mit engelszungen den meister von seinem problem zu überzeugen. wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand

Dazu noch etwas von meinem Freund:

"was ist das den für einer...?

 

Zitat:

wer da aber wie lord kacke auftritt oder marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet, hat noch nichtmal ne arschkarte in der hand.

 

 

"lord kacke":

 

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

"marke, fahrzeug, werkstatt schlechtredet":

 

§ 186

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Ps. Gültig auch in Internet...!"

§ 185

Natürliche Personen.

Nicht: marke, fahrzeug, werkstatt , Hund"

§ Artikel 5 GrundGesetz

Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2012)

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

 

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