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ABE und TÜV Eintragung

Mercedes
Themenstarteram 12. April 2003 um 20:07

Hallo

ich habe für meine Felgen ein ABE in der die montierte Reifengrösse auch drin ist. Meine Frage ist nun, muss ich dann trotzdem zum TÜV und die Reifen in mein Fahrzeugschein eintragen lassen oder darf ich auch so weiter fahren? Was kostet eine solche Eintragung überhaupt?

In dem von mir beschriebenen ABE ist auch vermerkt das 10mm Distanzscheiben bei dieser Felge zusätzlich verwendet werden können. Muss ich diese ebenfalls beim TÜV Eintragen lassen und falls ja, kostet das wieder EXTRA oder zahle ich nur einmal für Felgen/Reifen und Distanzscheiben?

Ich hoffe das mir wer helfen kann.

Mfg

SicAngel

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38 Antworten

Hallo SicAngel,

also wenn Du für die Felgen eine ABE hast, mußt Du sie nicht eintragen lassen. Die Distanzscheiben schon, sofern keine ABE sondern nur ein Teilegutachten dabei ist. Eine sog. Anbauabnahme kostet so um die 25 Euro.

MFG

Stefan

seit wann gibt`s für Reifen/Felgen eine ABE ??? höchstens eine TÜV-Prüfbescheinigung !!! bzw. ein Teilegutachten !!!

Alle Änderungen am Fahrzeug müssen den Segen vom TÜV haben... (In dem Teilegutachten sind 1000% auch Auflagen drin - z.B. Radhausabdeckung muß ausreichend vorhanden sein, Kotflügel müssen nachgearbeitet werden, oder Tachoangleichung erforderlich, oder eventl. Anbaumaßnahmen am Radhaus erforderlich, oder Tieferlegung erforderlich um ausreichend Radabdeckung zu gewährleisten, eventl. ist ja sogar nur ein Reifenhersteller zulässig... u.s.w. -da gibts tausende verschiedene Auflagen)

Zumal darfst du ja auch nicht jede X-Beliebige Distanzscheibe verwenden... (die muß freigegeben sein) - die muß zudem in Verbindung mit den Felgen eingetragen werden...

Aber laß dir gesagt sein - alle Reifen/Felgen & ET (KBA-NR) die nicht in deinem Fahrzeugschein / Brief eingetragen sind mußt du vom TÜV abnehmen lassen !!!

@SicAngel:

Stimmt nicht! Die ABE sagt nur aus, daß dem Rad eine KBA Nummer beim KBA zugeteilt wurde und das es für Verwendungen dieses Rades auf irgeneinem Auto eine ABE gibt. Deshalb steht da ABE drauf. Schau Mal in die Auflagen Deiner ABE und zwar in die "Allgemeinen Auflagen und Hinweise" bei Deinem Fahrzeugtyp. Steht da zufällig die Auflage "A01"? Dann ist das Ganze Eintragungspflichtig (Die Auflage kann natürlich auch anders heissen, als A01, kommt auf das entsprechende Prüfzentrum an).

Gruß

Bärchicar

@Nicod78:

Du schreibst hier gerade Nonsens!

@ Bärchicar

kauf dir nen Satz Felgen und du siehst was ich meine !!!

am 12. April 2003 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Nicod78

Aber laß dir gesagt sein - alle Reifen/Felgen & ET (KBA-NR) die nicht in deinem Fahrzeugschein / Brief eingetragen sind mußt du vom TÜV abnehmen lassen !!!

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Wenn bei den Felgen eine für das Fahrzeug und die aufgezogene Rad/Reifen-Kombination gültige ABE dabei ist, kann man diese zwar eintragen lassen (man spart sich das Mitführen der ABE), muss es aber nicht.

Voraussetzung ist natürlich, dass die in der ABE evtl. aufgeführten Auflagen erfüllt sind. Eine Auflage könnte nämlich auch darin bestehen, die Felgen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. ;)

Ganz genau Blubbc280 so siehts aus.

Sagt ja eigentlich der Begriff Allgemeine Betriebserlaubnis schon. Das ABE mußt Du natürlich dabei haben.

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Voraussetzung ist natürlich, dass die in der ABE evtl. aufgeführten Auflagen erfüllt sind. Eine Auflage könnte nämlich auch darin bestehen, die Felgen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. ;)

Schwachsinn !!!

die Auflagen kannst du ja auch umgehen - aber sobald irgendwelche Auflagen vorhanden sind (und das ist bei allen Felgen) muß das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer abgenommen und bestätigt werden... (Dann bekommst du eine Anbaubestätigung)

diese kann unter Umständen so ausgefretigt sein - das erst beim nächsten Umgang mit dem Straßenverkehrsamt eingeragen werden muß, es gibt aber auch Ausfertigungen (z.B. Federn/Fahrwerk) die sofort eingetragen werden müssen !!!

PS: Fragt beim TÜV einfach nach und laßt euch endlich belehren - eine ABE für nicht eingetragene Felgen gibt es nicht !!! -Auflagen existieren ja nicht umsonst...

@Nicod78:

Siehste, Ätsch.... :D (hab Dir schon Mal geschrieben: Ich hab damit beruflich zu tun, sollte mich also mit dem ganzen Reifen- und Felgenkram auskennen, ich lasse mich allerdings auch sehr gerne eines Besseren belehren, kein Thema!!)

Ich glaube allerdings, Du hast den Sinn und Zweck einer ABE nicht so ganz verstanden.

Keep smiling... :D :D :D :D

Gruß

Bärchicar

ne ABE bzw. ABG gibt z.B. für Spoiler oder Spiegel bzw. Scheinwerferblenden od Scheinwerfer aber nicht für Felgen !!!

für Felgen existieren Festigkeitsgutachten

Hallo Nicod78,

kannst Du mir dann mal den Unterschied zwischen einer ABE und einem Teilegutachten erklären? Nach deiner Aussage gibts da nämlich keinen.

@wagge77:

Jetzt bin ja Mal gespannt... :D

Bärchicar

Nicht nur Du, glaub mir!

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