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abgesenkter Bordstein zum eigenen Grundstück?

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 11:23

Hallo Zusammen,

ich weiß, dass man generell nicht vor einem abgesenkten Bordstein parken darf.

Ändert sich hieran irgendwas, wenn der abgesenkte Bordstein einzig dazu dient, um die private Gründstückseinfahrt zu befahren?

Beispiel: bei uns in der Straße stehen mehrere Einfamilienhäuser auf jeweils Privatgrundstücken die Straße entlang. Davor verläuft ein Gehweg. Jedes Grundstück verfügt über eine Garage/Stellplatz, um genau diese zu erreichen, ist dort jeweils der Bordstein abgesenkt.

Dürfte ich jetzt vor meiner eigenen Einfahrt und somit am abgesenkten Bordstein parken?

Vermutlich nicht, oder?

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2013 um 11:33

Zitat:

"Der Verfügungsberechtigte kann vor seiner eigenen Ausfahrt auch parken, da dann der Schutzzweck entfällt. Streitpunkt ist jetzt, wenn diese Zufahrt auch einen abgesenkten Bordstein hat. Hier muss geprüft werden, ob diese Absenkung auch als Querung für den Fußgängerverkehr dienen kann. Ist dies zu bejahen, ist wieder der Zweck der Absenkung gegeben und auch Parkverbot. Wenn nicht, entfällt § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Dann kann auch der Verfügungsberechtigte dort parken. Für andere bleibt Parkverbot."

Quelle und kopiert von hier.

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am 4. Januar 2013 um 11:31

Der Gehweg ist öffentlich! Bei uns zählt der öffentliche Gehweg zum öffentlichen Rettungsweg...und somit das parken nicht erlaubt!

 

Bei der zuständigen Gemeinde anfragen....! ;)

Nein, darfst du nicht. Siehe StVO

am 4. Januar 2013 um 11:33

Zitat:

"Der Verfügungsberechtigte kann vor seiner eigenen Ausfahrt auch parken, da dann der Schutzzweck entfällt. Streitpunkt ist jetzt, wenn diese Zufahrt auch einen abgesenkten Bordstein hat. Hier muss geprüft werden, ob diese Absenkung auch als Querung für den Fußgängerverkehr dienen kann. Ist dies zu bejahen, ist wieder der Zweck der Absenkung gegeben und auch Parkverbot. Wenn nicht, entfällt § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO. Dann kann auch der Verfügungsberechtigte dort parken. Für andere bleibt Parkverbot."

Quelle und kopiert von hier.

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von Anwantzer

Hier muss geprüft werden, ob diese Absenkung auch als Querung für den Fußgängerverkehr dienen kann.

Vielen Dank!

Ja, grundlegend kann jegliche Absenkung von Fußgängern genutzt werden. Bleibt fraglich, ob es bei unzähligen Absenkungen im Abstand von nur wenigen Metern (jeweils eine Grundstücksbreite) auf eine mehr oder weniger ankommt. Die Straße selbst eine sehr ruhige Nebenstraße.

Ist die Straße noch zusätzlich beschildert, von wegen Parken nur in den gekennzeichneten Flächen?

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

. Bleibt fraglich, ob es bei unzähligen Absenkungen im Abstand von nur wenigen Metern (jeweils eine Grundstücksbreite) auf eine mehr oder weniger ankommt.

Tja nur doof, dass das Recht dann jedem anderen Nachbarn auch zustünde und somit potentiell "alle" abgesenkten Bordsteine mit Fahrzeugen blockiert sind.

am 4. Januar 2013 um 12:42

Ich vermute mal, dass man hier die genauen Bedingungen berücksichtigen muss:

  1. Befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch ein abgesenkter Bordstein?
  2. In welchen Abständen finden sich gegenüberliegende Bordsteinabsenkungen?

 

Solltest du das Glück haben, dass sich gerade bei dir gegenüber keine Bordsteinabsenkung befindet, bei den meisten anderen aber schon, dann kann man eine Fußgängerquerung an deiner Ausfahrt wohl problemlos verneinen, da es günstigere Querungen gibt. (Denkt bitte immer auch an Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Omis mit Rollator, ...)

 

Hast du jedoch das Pech, dass du einer der ganz wenigen bist, bei dem sich genau gegenüber eine Bordsteinabsenkung befindet, dann solltest du es tunlichst vermeiden, deine eigene Einfahrt zuzuparken.

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 13:17

Nein, die abgesenkten Bordsteine befindensich allesamt nur auf einer Straßenseite. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein ganz normal durchgängiger Gehweg, weil es dort keine Grundstücks-Einfahrten gibt.

Auf der Seite mit den Einfamilienhäusern passen immer ca 2-4 Autos zwischen die Absenkungen.

am 4. Januar 2013 um 13:25

Dann fällt mir noch ein, dass abgesenkte Bordsteine in unmittelbarer Nähe zu einer Kreuzung bzw. Einmündung als Fußgängerquerung zu interpretieren sein könnten.

am 4. Januar 2013 um 13:57

Da auf der gegenüberliegenden Seite kein abgesenkter Bordstein ist, kannst du deine Einfahrt ruhig zuparken.

am 4. Januar 2013 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Da auf der gegenüberliegenden Seite kein abgesenkter Bordstein ist, kannst du deine Einfahrt ruhig zuparken.

Und du zahlst ein eventuelles Ticket?

Oder gibt es eine brauchbare Begründung für deine Theorie?

am 4. Januar 2013 um 23:49

Habe mal vor meinem eigenen Zugang zu meinem Grundstück geparkt. Abgesenkter Bordstein (öffentlicher Grund und Boden) auf Gehweg! Staatsmacht war gerade dabei ein Ticket aufzunehmen, als ich aus dem Haus kam. Ich erklärte, dass ich der Eigentümer bin und vor meiner Einfahrt stehe.

Ich wurde darüber belehrt, dass der Gehweg ein öffentlicher Rettungsweg ist! Und deswegen niemals zugeparkt werden darf! Er löschte die bereits eingegeben Daten (die noch nicht gespeichert waren) und belies es bei der mdl. Belehrung.

 

;)

Beispiel dafür ist gerade heute zu lesen

http://www.bild.de/.../was-sollen-diese-einfahrten-27964260.bild.html

"abgesenkte Bordsteine dienen auch den Entsorgungsbetrieben"

Das sind ja

1. wohl größere Mietshäuser mit mehr als 1 Partei.

2. Motorräder können da wohl durch. Nen alter Mini auch?

3. Die Versorgungsbetriebe sind schon lustig...

4. Was zum Lesen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss09.php

 

PeterClio:

Auf dem Gehweg selbst darfst du nicht parken außer es ist explizit erlaubt.

 

Und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten nie.

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