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Ähnlichkeit des eigenen Autos zu Polizeifahrzeugen - was ist erlaubt?

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 15:28

Hallo allerseits,

mich würde mal interessieren, wie sehr die eigene Lackierung einem Polizeifahrzeug ähneln darf. Ich kann mich erinnern, dass ich auf einer Reise mal im Rückspiegel ein Auto hatte, das zumindest auf den ersten Blick wie ein Polizeiauto aussah. Sogar die weiße Schrift war da. Nachdem er mich dann aber überholt hatte, sah ich, dass da nicht "Polizei", sondern "Rennleitung" stand. :D Auch bei der Lackierung mag es Unterschiede zu echten Polizeiwagen gegeben haben; so genau konnte ich das dann in der Situation auch nicht studieren.

Der Vorteil liegt auf der Hand und ist in meinen Augen riesig: Alle umgebenden Verkehrsteilnehmer machen Platz und fahren äußerst zuvorkommend. Dauerlinksschleicher vor der Nase gehören der Vergangenheit an. Sowas würde mich auch sehr reizen. Aber wie weit darf man gehen? Welche Ähnlichkeit mit Polizeifahrzeugen wird noch hingenommen? Ich unterstelle mal, dass jenes Fahrzeug eine gültige Zulassung hatte.

Beste Antwort im Thema

Na ja, wer so etwas braucht.....

so ein wenig Amtsschimmel spielen, damit man schneller vorbeikommt oder die anderen mehr Respekt zollen vor der angallopierenden Obrigkeit...

Ist was für Leute mit wenig Selbstbewusstsein.

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Na ja, wer so etwas braucht.....

so ein wenig Amtsschimmel spielen, damit man schneller vorbeikommt oder die anderen mehr Respekt zollen vor der angallopierenden Obrigkeit...

Ist was für Leute mit wenig Selbstbewusstsein.

Wenn das deine einzigen Probleme im Straßenverkehr sind ..........?

am 16. Februar 2012 um 15:37

Mit Ausnahme der Signaleinrichtung und des Schriftzuges kann und darf das Fahrzeug dem Original gleich sein.

Hier liegt eine spätpubertäre Idee verbunden mit einem Hauch an Nervenkitzel vor. Warum nicht gleich einen ausgemusterten Streifenwagen samt abgelegter Polizeiuniform? Nur bei der Waffenbeschaffung wird es wohl Schwierigkeiten geben:D Muss wohl unter Faschingsscherz abgebucht werden!

Ich hatte bereits mehrmals ausgemusterte Polizeiwagen auf der Straße bzw. beim Gebrauchtwagenhändler gesehen (damals noch grün/weiß - inzwischen sind da ja abnehmbare Folien aufgeklebt). Natürlich mussten die Signalleuchten und die Schriftzüge entfernt werden, aber sonst scheint es offensichtlich erlaubt zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von w.master

aber sonst scheint es offensichtlich erlaubt zu sein.

Warum auch nicht? Ist doch nur eine Farbe.

Ich habe einen Freund in Lettland, der sammelt Panzer. Mit so einem alten T nochirgendwas über die Autobahn, das wäre doch was...

aber nur auf der linken Spur:D

am 16. Februar 2012 um 15:58

Das geht auch, wenn er demilitarisiert ist.

In BS fuhr auch mal ein privater Panzer rum, der nun in OB zugelassen ist

Die Farbe im Anhang wäre nicht erlaubt, ansonsten schon. Wers braucht...

Rw2-2

Unglaublich, wie viele nicht zum Thema gehörende Beiträge eine solch simple Frage hervorrufen kann. Er wollte weder etwas über Obrigkeitshörigkeit noch sonstwas in dieser Richtung und schon gar nichts über Panzer wissen :rolleyes: Kann man denn nicht einmal hier eine Frage beantworten, ohne dass auf den TE immer gleich eingeknüppelt wird? Ist schon mehr als traurig, was hier manchmal zu lesen ist...

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

aber nur auf der linken Spur:D

Aber mit einer Geschwindigkeit, dass so mancher ALGIIFahrer rot vor Zorn wird.

Und wen kümmerts?

@Tecci6N

 

Lies dir doch bitte mal den Thread noch einmal genauer durch! Eigentlich wäre es richtig gewesen, überhaupt auf so eine blödsinnige Idee nicht einen Buchstaben zu verschwenden.  Manchmal lässt man sich irgendwie hinreisen, auf Kindergartenideen zu reagieren. Wird mir nicht mehr passieren - ich verspreche es hiermit! Sollen sich doch Sascha, Leon, Maximilian, Sarah und Lea mit dem "Problem" beschäftigen:D

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