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ärger mit die polizei

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 14. März 2011 um 4:29

Moin Moin,

Hey Leute mh ... mal sone Frage, ich weiß hat hier eigendlich nichts zu suchen aber das Forum is ja da um zu helfen auch bei nicht technischen Sachen ...

und zwar ...

Bin ich vor ner Stunde von Nachtschicht gekomm und ab auch meine Freundin von Arbeit abgeholt. So da kam sie auf die Idee auf dem großen Globusparkplatz hier ne Runde Auto zu fahren ... weil möchte üben fängt nächste Woche mit ihrem praktisch Stunden beim Führerschein an ... so dachte mir is kein Problem weil abgelegendes Gelände und dunkel isses au ... wies der Zufall nun will hats keine 10 Minuten gedauert als die polizei auf den Platz geschwebt kam ... pgh würd ich sagen !

meine Frage is nun da ja beide Verkehrstechnisch und auch sonst keinerlei Vorstrafen haben und es ja im Prinzip ne Ersttat war

Kann meine Perle ihren Führerschein zu Ende machen bzw was muss sie Stafe Zahlen ?

Und was können die mir, is ja immerhin zulassen des Fahrens ohne Frührerschein auf öffentlich zugänglichem Gelende ? Der Polizist hat irgendwas von Freiheitstrafe und Geldstrafe erzählt ?

und wieviel Geld wird das sein ? =(

hab au keine aussage dazu gemacht und zugeben bvrachte ich ja nichts die hams ja gesehen war ja eindeuteig ...

Jemand erfahrung hiermit ? Was soll ich tun ?

Danke schonmal !

Beste Antwort im Thema

Man oh man, hier werden ja so einige Flauseln verfasst...!?:confused::eek:

Es steht nunmal nachlesbar im Gesetz was erlaubt ist und was nicht, sinnvoll hin oder her!

Natürlich wird woanders drüber hinweg gesehen, aber seid froh dass die Beamten zB speziell in dieser Sache keinen Ermessensspielraum haben, denn gerade DANN wirds ungerecht, weil in einem Fall drüber hinweg gesehen wird und in einem anderen Fall die Höchststrafe verhängt wird.

Was vor über 20 Jahren im Verkehr war hat damit auch rein gar nichts zu tun. Es scheint an einigen Leuten vorübergegangen zu sein was sich in dieser Zeit verändert hat...

Das Ganze mit Mördern zu vergleichen!? Da sieht man ja schon wie ernst so etwas genommen wird...

Zu sagen was ein Polizist vor 20 Jahren vielleicht mal verbrochen hat passt dazu ebenfalls mal gar nicht. Wie kann man denn so denken!?

"Ich weis ich habe was verbrochen, aber du hast dir ja auch shcon mal was geleistet...." :rolleyes:

Die haben in diesem Fall einfach ihren Job (richtig) gemacht.

Außerdem sehe ich überhaupt keinen Sinn darin auf einem Parkplatz nachts zu üben (Ok, Grundgefühl bekommen usw....).

Nachts ist der Platz leer, d.h. realitisches einparken kann man nicht zu üben...

Warum geht man nicht auf einen gut ausgestatteten, sehr oft kostenlosen Verkehrsübungsplatz??

Dort kann man realistisch üben! Sämtlich Verkehrsregeln, rechts vor links, einparken, Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer und und und...

Ansonsten würde ich so etwas nur auf dem wirklich eigenen, privaten und der öffentlichkeit unzugänglichen Grundstück machen.

Ich wollte hiermit niemand zu nahe treten sondern mal meine Meinung zu den letzten 3 Thread-Seiten schreiben.

@ TE Grundsätzlich sieht die Bestrafung erst mal so aus dass du FS-Entzug bekommst und der Fahranfänger eine Sperre.

Dazu natürlich Punkte, Geldstrafen...

Woran das genau ermessen wird weis ich jetzt gerade auch nicht.

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47 Antworten
am 14. März 2011 um 5:00

Hallo

Komisch, dass es immer wieder gemacht wird. Ist Fahren ohne Führerschein und Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Geldstrafe, Führerscheinentzug bzw. Sperre und eine evtl. MPU sind möglich. Über das Strafmaß entscheidet ein Richter, über eine mögliche MPU die Führerscheinstelle. Die Anordnung einer MPU kann auch lange nach dem Urteil kommen, je nachdem wann die FES die Akten bekommt.

Schönen Gruß BSCom

Themenstarteram 14. März 2011 um 5:05

also abwarten ... anhörungsbogen ausfüllen wenn er kommt ... und wieder abwarten ... oh man ! passiert mir bestimmt kein zweitesmal !

aber wer rechnet schon damit das sonntag nacht bzw montag morgen halb 5 die polizei an sonem abgelegenem gelende lang fährt ey ...

Sind solche Parkplätze nicht eigentlich Privatgrundstücke? Dass das Gelände öffentlich zugänglich ist, reicht da meines Erachtens nicht aus. Anders sähe es aus, wenn der Grundstückseigentümer die Polizei benachrichtigt hätte, bzw. eine Anzeige erstattet hat. So gesehen, dürfte das Ganze mMn. haltlos sein. Ein Anwalt weiß da sicher genauer Bescheid- das empfiehlt sich sicher uch in einem solchen Fall.

Grüße,

Micha.

Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat

aber wer rechnet schon damit das sonntag nacht bzw montag morgen halb 5 die polizei an sonem abgelegenem gelende lang fährt ey ...

Die Polizei ist zum Schutz des Kapitals da, unter anderem. Dazu gehört auch die Überwachung von Konsumtempeln und Supermärkten. Natürlich auch und gerade dann, wenn niemand mit einer Überwachung rechnet- auch bei der Verhinderung oder Aufklärung von Einbrüchen ist es nicht selten das Überraschungselement, was entscheidend hilft.

Insofern ist es- mit Verlaub- naiv, an diesem Ort nicht mit dem Erscheinen der Bullerei zu rechnen. Zeitlich gesehen mag die Erwartung plausibel scheinen, der Ort jedoch ist prädestiniert für Polizeipräsenz- jederzeit.

Das mag Dir alles nicht weiterhelfen, tut mir leid. Aber hier lesen ja auch Leute mit, die das gleich vorhaben wie Du es hattest, und die nicht erwischt werden wollen. Nachdem ich einigen jungen Menschen das Autofahren beigebracht habe und es auch selbst lange vor der Fahrschule gelernt und erprobt habe, sage ich dazu nur: Wer will, soll es dort tun, wo es nichts zu überwachen oder zu schützen gibt. Also möglichst fernab besiedelter Gebiete.

Was ich nicht empfehle (will mich nicht strafbar machen, also: Finger weg!): Natürlich rechnet die Polizei nicht damit, daß jemand ohne Fleppen am Straßenverkehr teilnimmt. Wer sich unauffällig verhält und sein Fahrzeug beherrscht, wird nur mit der Wahrscheinlichkeit des Zufalls in einer allgemeinen Verkehrkontrolle erwischt, was mir nie passiert ist. Aber wenn es kracht, gibt es richtig Ärger mit der Versicherung und mit Justitia. Ich persönlich halte letztgenanntes Risiko für überschaubar, wenn man dort unterwegs ist, wo sonst zur fraglichen Zeit bestenfalls keiner fährt. Es ist für die Polizei immer weniger verdächtig, einem Fahrzeug für wenige Sekunden auf der Straße zu begegnen, als zu sehen, daß jemand über Minuten Kreise auf dem (meist von der Straße einsehbaren) Parkplatz fährt. Und: einen erfahrenen und nüchternen Vielfahrer an der Seite zu haben, der ins Lankrad greifen kann und dies im Zweifelsfall auch tut, ist hin und wieder hilfreich. Aber wie schon gesagt: Man macht sich damit strafbar, also nicht nachmachen, gell!

Im übrigen kann ich nur sagen, daß ich es bei den immer weiter steigenden Anforderungen an den Fahrschüler für sinnvoll erachte, mit möglichst viel Vorbildung zur Fahrschule zu gehen. Ich finde die Anzahl an Pflichtstunden heutzutage schlicht absurd, von dem finanziellen Aufwand ganz zu schweigen. Zumal diese keinesfalls sicherstellen, daß das Fahrzeug nach Absolvieren der Prüfung wirklich beherrscht wird.

Es gibt tatsächlich auch Verkehrsübungsplätze, wo man in Begleitung das Fahren üben, ohne bereits einen Führerschein besitzen zu müssen. In meiner GHeimatstadt betreibt eine Fahrschule ein solches Gelände.

Ich glaube, auch auf einem abgeschlossenen Privatgelände, dass nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, kann man üben, sofern der Eigentümer damit einverstanden ist...

Aber öffentlicher Parkplatz, das war keine gute Idee...

Zitat:

Original geschrieben von Spassat

Dass das Gelände öffentlich zugänglich ist, reicht da meines Erachtens nicht aus.

das "dumme" daran ist, das der gesetzgeber da nicht deines erachtens ist...sondern den öffentlich zugänglichen platz - trotz event. privatgeländes - zum öffentlichen verkehrsraum zählt und hier dementsprechnd tätig werden kann...

anders hätte es ausgesehen, wenn das gelände durch schranken/zäune nur einem bestimmten personenkreis zugänglich gewesen wäre...

Wenn an der Auffahrt zum Parkplatz dieses Supermarktes ein Schild steiht: "Hier gilt die Stvo" dann haste schlechte Karten.

Wenn dieses Schild aber nicht dort steht ist es ein Privatgelände auf dem kein Führerschein notwendig ist.

Es gibt wohl noch ne Teils/Teils Alternative. Das Gelände kann während der Öffnungszeiten öffentlich sein.

Und wenn geschlossen ist "Nicht öffentlich". So ist es wohl bei der Tankstelle auch.

am 14. März 2011 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Magic82

Hmm auf Tankstellen kann mir die Polizei doch auch nix soweit ich weiß, weil eben Privatgelände.

Wenn an der Auffahrt zum Parkplatz dieses Supermarktes ein Schild steiht: "Hier gilt die Stvo" dann haste schlechte Karten.

Wenn dieses Schild aber nicht dort steht ist es ein Privatgelände auf dem kein Führerschein notwendig ist.

Falsch, wenn der Parkplatz nicht abgesperrt ist gilt er als öffentlicher Verkehrsraum. Das gleiche gilt auch für Tankstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Magic82

Hmm auf Tankstellen kann mir die Polizei doch auch nix soweit ich weiß, weil eben Privatgelände.

wurde doch bereits hier im thread erläutert...:rolleyes:

das gelände einer tankstelle ist ebenso wie der mc donalds parkplatz - da jedermann zugänglich - öffentlicher verkehrsraum....

Zitat:

Wenn dieses Schild aber nicht dort steht ist es ein Privatgelände auf dem kein Führerschein notwendig ist.

unsinn...

 

Themenstarteram 14. März 2011 um 15:11

naja jedenfalöls extrem dumm gelaufen würd ich sagen ! also im prinzip abwarten und darauf hoffen das der staatsanwalt gnädig ist und es bei mir bei ner geldstrafe belässt und meine perle keine sperre für ihre prüfung bekommt =( geld is weniger ein problem wie ein nichtvorhandener bzw gesperrter führerschein =(

naja danköööscheeen

am 14. März 2011 um 15:16

Ich hatte mal nen Unfall während der fahrschulzeit.bin nachts schwarz gefahren.viel Wasser.keine Straße mehr zu sehen so hat es geregnet.0,65promille.zu schnell und das Wetter unterschätzt.da hat es gekracht.Polizei kam und hat alles aufgenommen.Bin dann nicht mehr zur Fahrschule gegangen.aus Angst nicht weiter machen zu dürfen.irgendwann hat die Fahrschule dann angerufen und gefragt ob ich nicht weiter machen will.bei mir gab es also keine Sperre und keine nachschulung.1200euro ärmer(für Reparatur der Hauswand) und eine Erfahrung reicher.Alkohol gehört nicht in den Straßenverkehr.

am 14. März 2011 um 15:20

Beim Bund habe ich in der LKW- Fahrschule gelernt, das ein privater Parkplatz mur dann als Solcher gilt, wenn er zum einen mit einem darauf hinweisenden Schild gekennzeichnet und zu anderen abschließbar (Kette, Tor, o.ä) ist.

 

Ebenfalls wurde uns erklärt, das Schilder wie " Privatparktplatz- Unbefugt angestellte Fahrzeug werden Kostenpflichtig abgeschleppt" nur dann ernst genommen werden müssen, wenn es die möglichkeit gibt diese Parkplätze abzuschließen. Andernfalls ist, wie oben schon jemand schrieb, der Parkplatz (vom Gesetz her) frei zugänglich und somit als öffentlich anzusehen!

 

Das sich hier niemand in eine Feuerwehr Auf- oder Zufahrt zum Parken stellt, setze ich mal voraus!

 

Aber ich denke, das es grundsätzlich das Beste ist, mit dem alleine Fahren zu warten, bis man den Führerschein in der Tasche hat.

Oder man begibt sich auf einen "befriedeten" abschließbaren (natürlich mit Erlaubnis der Besitzer), oder auf einen Verkehrsübungsplatz!

Themenstarteram 14. März 2011 um 15:20

naja da hoffe ich mal das es nur bei zwei geldstrafen bleibt ! schade ums geld aber naja ... hätte man au lecker eis essen gehn ...

wenn bei dir sogar alk im spiel war ... ich musste schon 12 mal pusten bei 5 jahren fürherschein ! einmal sogar 3mal an einem tag =/ sinnlos ... aber naja is halt nen ganzes stück bis in die schweiz ... aber ich trinke nie alkohol wenn ich fahre ! gibt nur ärger wenns ein erwischt

am 14. März 2011 um 15:21

Zitat:

Original geschrieben von Passat3BG Kombi

Alkohol gehört nicht in den Straßenverkehr.

Stimmt.

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