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Akustischer Gurtwarner

Opel Astra J
Themenstarteram 8. September 2013 um 12:09

Hallo Leute, habe seit 1 Woche nun den Astra J Sporttourer. Mich nervt dieses akustische Warnsignal beim Nichtanschnallen. Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte hier keine Diskussion über den Sinn des nichtanschnallens ins Rollen bringen.

Es geht darum das ich den Astra auf unserem Gelände, auf dem keinerlei Autos fahren, bewege und mich hierfür nich anschnallen möchte, da ich ständig ein und aussteigen muss, auch auf der Beifahrerseite steht des öfteren ein Karton mit Prospekten.

Ich habe gelesen das man nur den El.Stecker der vom Gurtschloß unter dem Fahrer und Beifahrersizt liegt trennen muss, schon wäre Ruhe.

Nun meine Frage:

Wenn ich mich nun inkl. Beifahrer im Starßenverkehr anschnalle, erkennen ja jetzt die gekappten Stecker nichts mehr. Laufe ich jetzt Gefahr das bei einem Unfall die Airbags nicht mehr auslösen, bzw. andere Sicherheitsrelevanten Systeme nicht mehr starten da die Steckerverbindungen gelöst sind?

Danke bereits jetzt für euere Hilfe...........

Beste Antwort im Thema

Aufgrund bestehender Rechtslage können wir hier keine Anleitungen zum rumbasteln am Airbag/Gurtstraffer System geben.

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31 Antworten

Aufgrund bestehender Rechtslage können wir hier keine Anleitungen zum rumbasteln am Airbag/Gurtstraffer System geben.

Zitat:

Original geschrieben von guardian-angel

Es geht darum das ich den Astra auf unserem Gelände, auf dem keinerlei Autos fahren, bewege und mich hierfür nich anschnallen möchte, da ich ständig ein und aussteigen muss, auch auf der Beifahrerseite steht des öfteren ein Karton mit Prospekten.

Ich habe ein Verständnisproblem das mich blockiert. Ich kenne Betriebsgelände die sind so groß das man dort verständlicherweise mit dem Auto fährt. Die sind dann aber so groß, das dort nicht nur andere PKW, sondern auch, Busse, LKW, Züge, Stapler, Rangierkatzen, Radfahrer fahren.

Ein Gelände das so groß ist das es Autowürdige Distanzen gibt, dort aber nur 1 Fahrzeug ist, blockiert meine Vorstellung ein wenig. Sprich, es scheint mir unwahrscheinlich weswegen ich mich auch schwer tue Ideen rauszuhauen die anderen Ignoranten auf der Straße später schaden.

Den Prospektkarton könnte man evtl. im Kofferraum, im Fußraum oder auf die Rücksitzbank positionieren? Sich für die nächsten 300 bis 5000m anzuschnallen ist wirklich zu viel verlangt?

Ich habe gelesen das man nur den El.Stecker der vom Gurtschloß unter dem Fahrer und Beifahrersizt liegt trennen muss, schon wäre Ruhe.

Zitat:

Nun meine Frage:

Wenn ich mich nun inkl. Beifahrer im Starßenverkehr anschnalle, erkennen ja jetzt die gekappten Stecker nichts mehr. Laufe ich jetzt Gefahr das bei einem Unfall die Airbags nicht mehr auslösen, bzw. andere Sicherheitsrelevanten Systeme nicht mehr starten da die Steckerverbindungen gelöst sind?

Danke bereits jetzt für euere Hilfe...........

Keine Ahnung, die Frage geht aber soweit ob man nicht sogar gänzlich KFZ-Schutz und auch Sozialversicherungsschutz verliert, da man das Fahrzeug so manipuliert hat das man außerhalb der Zulassung ist.

Außerdem verliert der Astra dann einen Stern beim NCAP-Crashtest (siehe Dacia) :D ...

Rumbasteln ist nicht, wegen Gurtstraffer.

Probiers mal hiermit.

http://www.ebay.de/.../261171919090?pt=Jagen&hash=item3ccf0f38f2

Ob sich einer anschnallt oder nicht sollte hier nicht diskuttiert werden, jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Du solltest dir aber um eins im klaren sein. Hast du einen Unfall öffnen auch Beifahrerairbags, wenn das Ding im Schloss steckt...wird also ziemlich teuer das ganze.

Zitat:

Original geschrieben von Astradruide

 

Keine Ahnung, die Frage geht aber soweit ob man nicht sogar gänzlich KFZ-Schutz und auch Sozialversicherungsschutz verliert, da man das Fahrzeug so manipuliert hat das man außerhalb der Zulassung ist.

Wenn das Fahrzeug als Betriebsmittel in seinem Job benutzt wird, verliert er damit in der Tat jeden Versicherungsschutz. (bei unfallbedingter Krankheitsfolge keine Lohnfortzahlung/Krankengeld usw.)

Das könnte im extremfall sogar zur Kündigung führen.(sofern der TE nicht selbstständig ist).

Ob's mir das Wert wäre.

Zitat:

Original geschrieben von guardian-angel

 

Es geht darum das ich den Astra auf unserem Gelände, auf dem keinerlei Autos fahren, bewege und mich hierfür nich anschnallen möchte, da ich ständig ein und aussteigen muss, auch auf der Beifahrerseite steht des öfteren ein Karton mit Prospekten.

Wie wäre es damit, die Prospekte mit dem Beifahrergurt einfach "anzuschnallen"? Dann ist Ruhe... Vorausgesetzt du bist auch angeschnallt:D

An der vorhandenen Technik würde ich nichts verändern, sondern sie nutzen;)

Das Thema Versicherungsschutz ist doch auch so lala...wenn man mit 50kmh irgendwo gegen fährt ist man immernoch in der Lage das Ding mal eben ausm Schloss zu ziehen und einzustecken...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von loug

Das Thema Versicherungsschutz ist doch auch so lala...wenn man mit 50kmh irgendwo gegen fährt ist man immernoch in der Lage das Ding mal eben ausm Schloss zu ziehen und einzustecken...:rolleyes:

Es geht nicht darum, was man noch kann oder nicht, sondern darum, was der Gesetzgeber vorschreibt. Davon abgesehen traue ich Gutachtern, die die Unfallfolgen/Verletzungen beurteilen müssen durchaus zu, zu entscheiden, ob ein Fahrzeugführer angeschnallt war oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von loug

Das Thema Versicherungsschutz ist doch auch so lala...wenn man mit 50kmh irgendwo gegen fährt ist man immernoch in der Lage das Ding mal eben ausm Schloss zu ziehen und einzustecken...:rolleyes:

Ein Auffahrunfall mit 50 km/h entspricht einem Aufprall aus 10m Höhe, da steckst du nix mehr ein: Klick! ...

Genau! Bei einem Aufprall mit 50 km/h auf ein stehendes festes Hindernis wie eine Mauer oder einen Baum hat man nichts mehr zu lachen. Da steckt keiner mehr was ein oder aus ...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

Zitat:

Original geschrieben von loug

Das Thema Versicherungsschutz ist doch auch so lala...wenn man mit 50kmh irgendwo gegen fährt ist man immernoch in der Lage das Ding mal eben ausm Schloss zu ziehen und einzustecken...:rolleyes:

Ein Auffahrunfall mit 50 km/h entspricht einem Aufprall aus 10m Höhe, da steckst du nix mehr ein: Klick! ...

Na dann schau dir mal die Russen-Videos an. Die sagen da anderes...

Zitat:

Original geschrieben von loug

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

 

Ein Auffahrunfall mit 50 km/h entspricht einem Aufprall aus 10m Höhe, da steckst du nix mehr ein: Klick! ...

Na dann schau dir mal die Russen-Videos an. Die sagen da anderes...

Du darfst aber einen Auffahrunfall auf ein bewegliches Hinderniss, nicht mit einem Crasch auf eine Hauswand vergleichen.

Davon mal abgesehen: selbst wenn du bei einem Unfall mit 50km/h keine nennenswerten körperlichen Schäden davon getragen hast, geht dir glaube ich was anderes durch den Kopf. Da denkst du an keinen Gurt mehr. Zumal du ja, wenn du noch aussteigen kannst eh abgeschnallt bist. Feststellbar ist es in jedem Fall. (auch am Gurt)

am 8. September 2013 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von loug

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

 

Ein Auffahrunfall mit 50 km/h entspricht einem Aufprall aus 10m Höhe, da steckst du nix mehr ein: Klick! ...

Na dann schau dir mal die Russen-Videos an. Die sagen da anderes...

Probieren geht über studieren ..... sag uns einfach Bescheid, wenn du es ausprobiert hast :D

Zitat:

Original geschrieben von loug

Das Thema Versicherungsschutz ist doch auch so lala...wenn man mit 50kmh irgendwo gegen fährt ist man immernoch in der Lage das Ding mal eben ausm Schloss zu ziehen und einzustecken...:rolleyes:

Nö, dazu bist du garantiert nicht in der Lage. Schon mal versucht einen Gurt zu ziehen nachdem der Gurtstraffer ausgelöst hat? Da sind schon einige hinterher mit auf die Nase gefallen, und die Berufsgenossenschaften sind ziemlich schmerzfrei was Leistungskürzungen bei Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen betrifft. ;-)

So Ideen hatten schon andere, auch Gurt hinten um den Sitz legen und ins Schloss stecken, beim Schrotti einzelne Schnalle holen und einstecken, ...

Und Anschnallpflicht wird auch auf größteren Betriebsgeländen bestehen, nicht unbedingt aufgrund der StVO sondern auf Basis der UVV. Da steht auch was von Ladungssicherung.

 

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