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Anderes Fahrwerk eingebaut. Änderungsabnahme = Eintragung?

Themenstarteram 4. April 2020 um 10:58

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe einen neuen (gebrauchten) Wagen gekauft.

Nun ist es so, dass bei dem Wagen neue "Federn" bzw ein anderes Fahrwerk eingebaut wurde. Dies hab ich total übersehen beim Kauf.

Ich habe von der Dekra Folgendes:

 

Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO

m. Fahrwerk KW automotive GmBH, Kennz. genehm.

Für diese Änderungsabnahme wurden 60€ bezahlt.

Ist dies sozusagen die Abnahme des Fahrwerks und das ist so in Ordnung?

Danke und liebe Grüße

Jenny

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49 Antworten

Ja! Das wird doch auch in dem Kfz- Schein eingetragen sein!?

Themenstarteram 4. April 2020 um 11:15

Danke dir.

Puh, im Schein sind zumindest LM-Räder angegeben (dafür hab ich auch eine ABE). Und dann stehen da ein paar Sachen, die mir nichts sagen bzw die ich nicht zuordnen kann. Denke aber nicht dass es das Fahrwerk ist

Diese Bescheinigung komplett lesen, steht alles drauf. Und dann entsprechend verfahren...

Gruß Thomas

Themenstarteram 4. April 2020 um 11:34

Also, in dem Bericht zur Änderungsabnahme steht u.a. :

Für das Fahrwerk 166023 / 266023 des Herstellers XYZ liegt ein Teilgutachten des Technischen Dienstes: TÜV Nord Strassenverkehr GMBH mit der Gutachten-Nr.: 1344/14 vom 15.12.2004 vor.

Dieses Teilgutachten habe ich allerdings nicht. Ich habe daneben eben nur diese oben genannte Änderungsabnahme. Diese wurde 2017 gefertigt. 2018 kam der Wagen so auch durch den TÜV.

Außerdem:

Hiermit wird bestätigt, dass die Änderung mit den im Nachweis genannten Bauteilen am oben beschriebenen Fahrzeug ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.

 

Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den KFZ-Papieren zu befassen hat.

Die Änderungen am Fahrzeug hat wohl der Vor-Vorbesitzer machen lassen. Im aktuellen KFZ-Schein steht, neben den eingetragenen LM-Rädern, nur so etwas:

13: 1267*30:A1:1555; A2: 1563*35: LM-Rad6.5Jx16/ET50;225/45R17 ... usw ... Was ist das?

Sorry, bin nicht bewandert in dem Thema :(

LG Jenny

Dann liegt nur der Bericht zur Änderungsabnahme vor. Wenn es nicht in der Zulassungsbescheinigung steht, sollte sich über die Prüfberichtsnummer und das Datum ein Duplikat bei der DEKRA besorgen lassen. Aber Achtung. Vorhin war die Rede von ABE Rädern. Das kann die Gültigkeit beeinträchtigen. Da du dich nicht auskennst, lass dich in der Prüfstelle informieren. Der einfachste Weg...

Themenstarteram 4. April 2020 um 11:45

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 4. April 2020 um 13:41:42 Uhr:

Dann liegt nur der Bericht zur Änderungsabnahme vor. Wenn es nicht in der Zulassungsbescheinigung steht, sollte sich über die Prüfberichtsnummer und das Datum ein Duplikat bei der DEKRA besorgen lassen. Aber Achtung. Vorhin war die Rede von ABE Rädern. Das kann die Gültigkeit beeinträchtigen. Da du dich nicht auskennst, lass dich in der Prüfstelle informieren. Der einfachste Weg...

Danke dir. Aber das alles ist, im Schlimmsten Fall, zu korrigieren bzw nachträglich eintragen zu lassen?

Ich sehe nur ein Problem mit den Rädern. Die ABE gilt (normalerweise) nur für das Serienfahrwerk. Bei geändertem Fahrwerk muss eine Abnahme erfolgen. Kein Beinbruch. Würde auch raten bei der Prüfstelle vorzusprechen.

Themenstarteram 4. April 2020 um 11:52

Hallo,

hier mal ein Bild von der Änderungsabnahme. Ich denke das ist aussagekräftiger :)

Das wird bei Ummeldung auf Dich eingetragen.

Themenstarteram 4. April 2020 um 12:03

Verstehe nicht, wieso das beim letzten Ummelden nicht eingetragen wurde. 2017 wurde das gemacht (bzw. aus 2017 ist die Änderungsabnahme) und 2018 hat der Vorbesitzer den Wagen gekauft. Hätte da ja schon passieren müssen?

Hier nochmal ein Bild vom KFZ-Schein... das ist alles was eingetragen wurde.

Richtig, steht sogar im Protokoll . ". . .bei nächster Befassung "

Wurde dann 2018 nicht vorgelegt.

Ist der Wagen schon auf Dich angemeldet.?

Wenn nicht alles mitnehmen, dann wird das gemacht und alles gut.

Themenstarteram 4. April 2020 um 12:12

Nein, ich melde den Wagen Dienstag um.

Also alles mitnehmen und eintragen lassen und gut ist? Soll ich im Vorfeld am Montag mal nachfragen bei der DEKRA, wegen diesem Teilegutachten für das Fahrwerk? Oder reicht diese bestätigte Änderungsabnahme für die Eintragung aus?

Welche Felgen hast du denn? In der Änderungsabnahme sind die DOTZ Felgen und im Schein aber Irmscher Felgen eingetragen (ohne Fahrwerk).

Im Nachweis der Änderungsabnahme sollten die Irmscher-Felgen als "vorangegangene Änderungen" vermerkt sein, sonst ist da was faul.

Ebenfalls etwas seltsam sind die Eintragungen zu Feld 30 und Feld 35 im Fahrzeugschein; da hat jemand die Feldbezeichnungen des CoC abgeschrieben. Ist das ein Grauimport oder ähnliches?

(ahja: bei der Änderungsabnahme sollte man natürlich mal schauen, ob sie zum Auto (FIN vergleichen) und zu den Federn (Kennzeichnung vergleichen) passt...)

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