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Anzeige wegen abgelaufenen TÜV kurz nach Verkauf

Themenstarteram 3. April 2024 um 17:26

7 Tage bevor ich mein altes Auto abgemeldet hatte, hat mich jemand wegen abgelaufenen TÜV angezeigt.

Wenn die Zulassungsstelle jetzt auch noch ankommt wegen abgelaufenen TÜV (was ich annehme!) muss ich die Strafe trotzdem nur einmal zahlen, oder? Kann ich der Zulassungstelle dann sagen, dass ich bei der Stadt (ist ne andere Stadt als die Zulassungsstelle) schon die Strafe bezahlt habe, oder?

Danke!

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31 Antworten

Das hat jetzt aber nix mehr mit Kaufberatung zu tun. Und Rechtsberatung gibt es hier nicht.

Ruhig Blut, ich habe schon geklingelt und um Verschiebung nach V&S gebeten... ;)

Wie lange war der TÜV denn abgelaufen?

Zitat:

@midnightrambler schrieb am 3. April 2024 um 19:26:43 Uhr:

Kann ich der Zulassungstelle dann sagen, dass ich bei der Stadt (ist ne andere Stadt als die Zulassungsstelle) schon die Strafe bezahlt habe, oder?

Wenn sich der Tatvorwurf auf denselben Zeitraum bezieht, dann musst du nur einmal bezahlen. Wenn aber die Tat nach Zahlung des ersten Verwarnungs- oder Bußgeldes erneut begangen wurde, dann kann sie auch erneut geahndet werden. Es ist zwar eine weit verbreitete Vorstellung "Jetzt habe ich ja schon einen Strafzettel, dann lasse ich das jetzt so", aber die erste Ahndung berechtigt natürlich nicht dazu, den Verstoß weiterhin bzw. erneut zu begehen.

Wenn du bei Bemerken der Überziehung das Auto abgemeldet hast, solltest du auf der sicheren Seite sein.

Themenstarteram 3. April 2024 um 18:33

Zitat:

@tomold schrieb am 3. April 2024 um 20:03:43 Uhr:

Wie lange war der TÜV denn abgelaufen?

3/23 wäre TÜV gewesen. Also 1 Jahre TÜV überzogen.

Chronologisch lief das so ab:

Ich war schon lange Zeit auf der suche nach einem neuen Auto. Dann endlich eines gefunden und gekauft. Glaub das war der 7.3.24, derselbe Tag wo die Privatperson mich angezeigt hat. Da war ich ja noch mit meinem alten Auto unterwegs mit dem abgelaufenen TÜV.

Danach hab ich mein altes Auto abgemeldet. (14.3.24)

Wochen später flattert (heute) diese Anzeige rein. Erst heute wurde ich drauf aufmerksam dass mich überhaupt jemand angezeigt hatte.

Jetzt hab ich halt das Problem der Anzeige und dass sich evtl noch die Zulassungsstelle wegen derselben Sache meldet (abgelaufener TÜV). Daher die Frage wegen evtl. Doppelbestrafung.

Die Zul.stelle macht da m.W. von sich aus gar nix.

Sonst hätte die Dich bei der Abmeldung des alten Autos bestimmt auf den 1 Jahr überzogenen TÜV angesprochen.

Themenstarteram 3. April 2024 um 19:09

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. April 2024 um 20:59:56 Uhr:

Die Zul.stelle macht da m.W. von sich aus gar nix.

Sonst hätte die Dich bei der Abmeldung des alten Autos bestimmt auf den 1 Jahr überzogenen TÜV angesprochen.

Die Sachbearbeiterin hat gemeint ich bekomm wegen dem TÜV noch Post. Ich hatte sie gefragt.

Die Anzeige vom 7.3 beschert Dir schon einen Punkt und Bußgeld.

Themenstarteram 3. April 2024 um 19:13

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. April 2024 um 21:09:13 Uhr:

Die Anzeige vom 7.3 beschert Dir schon einen Punkt und Bußgeld.

Das sowieso. Aber sind es nicht eher 2x60 Euro + 2x1 Punkt, weil die Zulassungstelle sich wegen abgelaufenen TÜV ebenso melden wird?

Sollte ich vor dem Einspruch eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, kann ich gleich die Doppelbestrafung hinnehmen, da sie mir günstiger kommen würde.

Klar kann ich auf Gut Glück Einspruch einlegen. Aber eine Ablehnung bedeutet automatisch ein Gerichtsverfahren (soweit ich gelesen habe). Auch riskant.

Vielleicht nehme ich die Doppelbestrafung einfach hin? Habe leider keine Rechtschutz.

Dann wäre der Verstoß nach dem 07.03. bis zum 14.03. erneut begangen worden. Ich bin mir aber recht sicher, dass das zweite Verfahren nach einem Hinweis auf das erste Verfahren (mit entspr. Nachweisen) eingestellt wird.

Dass sich jetzt die Zulassungsstellen zu den Erfüllungsgehilfen der Bußgeldstellen machen, finde ich auch eher suboptimal ...

Zitat:

@Pauliese schrieb am 3. April 2024 um 20:59:56 Uhr:

Die Zul.stelle macht da m.W. von sich aus gar nix.

Sonst hätte die Dich bei der Abmeldung des alten Autos bestimmt auf den 1 Jahr überzogenen TÜV angesprochen.

Warum sollte die Zulassungsstelle einen ansprechen? Der Tatbestand ist erfüllt, wird an die Bußgeldstelle abgegeben und von dort gibt's dann die OWI mit TBNR 329610 punkte- 1 Bußgeld 60,00

Doppelt bestraft wird nichts. Du müsstest nach dem 7.3 ja von der Zulassungsstelle eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung bekommen haben.

Themenstarteram 3. April 2024 um 19:25

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. April 2024 um 21:20:57 Uhr:

Doppelt bestraft wird nichts. Du müsstest nach dem 7.3 ja von der Zulassungsstelle eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung bekommen haben.

Das macht keinen Sinn. Ich bitte dich, nochmal meinen Post von Heute 20:33:40 Uhr zu lesen, wo ich den chronologischen Ablauf der Ereignisse beschrieben habe ;)

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