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Auffahrunfall

Themenstarteram 10. April 2011 um 17:27

Hallo,

mir ist gestern jemand ins Heck gefahren. Bei ca. 20km/h habe ich abgebremst weil 2 Kinder auf dem Gehweg standen und sich gegenseitig schupsten und rumalberten. Wie gesagt fuhr ich sehr langsam, und kaum war ich auf der Bremse und schon krachte es hinten. Alles ging sehr sehr schnell. Kein großer Schaden nur die Heckschürze und das Kennzeichen, ich denke um die 500€.

Der Unfallverursacher behauptet jedoch ich hätte ohne jeglichen Grund abgebremst, da wären keine Kinder gewesen und ich hätte absichtlich gebremst damit er mir hinten rein fährt. Also haben ich die Polizei angerufen ( es kam ein riesen Bulli mit nur einem Polizisten drin ) der hat alles aufgeschrieben, Bilder gemacht und meinte das der Sachverhalt nicht eindeutig ist usw... wir sollen das mit der Versicherung klären ( Hallooooo der Sachverhalt ist nicht eindeutig, der ist mir bei dieser geringen Geschwindigkeit rein gefahren, wahrscheinlich hat er gepennt oder hat keine 50cm Abstand gehalten ).

Ich behaupte also ich musste abbremsen der Hintermann meint ich habe ohne jeglichen Grund gebremst daher sei der Sachverhalt/Rechtslage nicht eindeutig.

Wir sind auch noch beide bei der gleichen Versicherung, ich habe den Schaden bei der Versicherung gemeldet.

Was soll ich nun machen. Direkt zum Gutachten und zum Anwalt damit dieser alles regelt ( wird wahrscheinlich viel mehr kosten als der Schaden ) oder in die Werkstatt fahren Kostenvoranschlag machen und diesen bei der Versicherung einreichen in der Hoffnung das alles reibungslos klappt.

Wie wird die Versicherung reagieren, mir glauben oder seiner albernen Geschichte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

wenn du keine zeugen hast, die deine ansicht bestätigen und der andere keine zeugen hat...würde ich mal darauf tippen, das du eine teilschuld bekommst...während der andere den hauptteil der schuld trägt, da er - unabhängig davon ob du nun unbegründet gebremst hast oder nicht - entweder zu schnell war oder zu wenig abstand hatte...

Daneben!

 

Grundsatz: Bei Auffahrunfällen gilt immer der Beweis des ersten Anscheins (auch Lebenserfahrungs- oder Prima-facie-Beweis genannt).

 

Und der Anscheinsbeweis beim typischen Auffahrunfall sagt, dass der Auffahrende entweder zu geringen Abstand eingehalten hat, unaufmerksam war oder beides zusammen - und damit die Schuld an dem Unfall trägt.

 

Damit geht der Anscheinsbeweis immer von einer vollen Haftung des Auffahrenden aus.

Dieser Anscheinsbeweis muss durch bewiesene Tatsachen widerlegt werden.

Es müssen also von dem Auffahrenden Umstände bewiesen werden, aus denen sich ein mögliches Abweichen von der typischen Wertung (der Auffahrende hat Schuld) ergibt, z. B. ein unbegründetes abruptes Abbremsen.

 

Der Auffahrende ist insoweit in der Beweispflicht und nicht der TE.

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Wenn du den Schaden gemeldet hast, wird sich in Kürze ein Mitarbeiter der Schadenabteilung bei dir melden. Warte erst einmal ab, was der sagt, bevor du weiterreichende Schritte einleitest.

Ich habe das Thema in das Versicherungsforum verschoben. Da passt es wohl etwas besser hin :)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

und meinte das der Sachverhalt nicht eindeutig ist usw...

völlig korrekt!

der polizist war nicht dabei...und kann damit auch keinerlei angaben zum unfallhergang machen...er kann nur "aussage gegen aussage" aufnehmen...

wenn du keine zeugen hast, die deine ansicht bestätigen und der andere keine zeugen hat...würde ich mal darauf tippen, das du eine teilschuld bekommst...während der andere den hauptteil der schuld trägt, da er - unabhängig davon ob du nun unbegründet gebremst hast oder nicht - entweder zu schnell war oder zu wenig abstand hatte...

hast du eine rechtschutzversicherung?

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

wenn du keine zeugen hast, die deine ansicht bestätigen und der andere keine zeugen hat...würde ich mal darauf tippen, das du eine teilschuld bekommst...während der andere den hauptteil der schuld trägt, da er - unabhängig davon ob du nun unbegründet gebremst hast oder nicht - entweder zu schnell war oder zu wenig abstand hatte...

Daneben!

 

Grundsatz: Bei Auffahrunfällen gilt immer der Beweis des ersten Anscheins (auch Lebenserfahrungs- oder Prima-facie-Beweis genannt).

 

Und der Anscheinsbeweis beim typischen Auffahrunfall sagt, dass der Auffahrende entweder zu geringen Abstand eingehalten hat, unaufmerksam war oder beides zusammen - und damit die Schuld an dem Unfall trägt.

 

Damit geht der Anscheinsbeweis immer von einer vollen Haftung des Auffahrenden aus.

Dieser Anscheinsbeweis muss durch bewiesene Tatsachen widerlegt werden.

Es müssen also von dem Auffahrenden Umstände bewiesen werden, aus denen sich ein mögliches Abweichen von der typischen Wertung (der Auffahrende hat Schuld) ergibt, z. B. ein unbegründetes abruptes Abbremsen.

 

Der Auffahrende ist insoweit in der Beweispflicht und nicht der TE.

Es gab mal eine Theorie und Praxis "Der Auffahrende hat immer Schuld" und die wird immer noch häufig angewand ... frag mal deinen Anwalt ;)

Themenstarteram 10. April 2011 um 22:56

Ich war nicht alleine, mein Schwager saß auch im Auto. Der andere war alleine.

Mich ärgert es jedoch enorm, das der Auffahrende anscheinend versucht noch ein Schlupfloch zu finden.

Vor allem meinte er noch er würde bei der Allianz arbeiten, er war auch mit der ganzen Thematik bestens vertraut. Hat immer wieder untermauert das ich ohne Grund gebremst hätte. Es war noch nicht einmal eine Vollbremsung von mir. Da jedoch mein Fuß auf der Bremse war habe ich spontan/Reflex nach dem Knall stark gebremst.

Als wir ausgestiegen sind waren beide Autos direkt hintereinander, seine Front war ca. 10cm hinter meiner Heckschürze. Hat das eine Bedeutung. Denn wenn ich nicht stark gebremst hätte müsse der Abstand deutlich größer sein, so seine Deutung.

Bisher ist mir zum Glück keiner hinten drauf gefahren, habe natürlich auch schon gegooglet, und es gibt tatsächlich Fälle wo der Vordermann eine Teilschuld trägt, meistens auf der AB, Kreuzungen, Ampeln usw.....

Bei mir trifft dies alles ja nicht zu, warum dann die Sachlage nicht eindeutig ist kann ich einfach nicht verstehen.

Ist es richtig das im Unfallbericht der Polizei die unter Punkt1. aufgeführte Person der Verursacher ist?

Warum hat die Polizei von keinem von uns die 35€ verlangt?

 

 

Gucke einfach nach nem Anwalt :) weil die Sachlage eben net klar ist :(

Ick bin auch schon mitn Moped jemand raufgerauscht ,, und habe keine Kinder gesehn .. aber es gab wohl welche .. und da nur du die gesehn hast hilft dir nurn An walt ... schiet auf den Beifahrer , lass dich net einschüchtern ..

am 11. April 2011 um 5:42

Erstmal abwarten, die Versicherung wird sich in den nächsten Tagen melden, dann schilderst du den Unfallhergang nach bestem Wissen und Gewissen. Desgleichen gibst du deinen Schwager als Zeugen an. Der beschreibt den Unfallhergang dann selbst nochmal. Selbst wenn er die Kinder nicht gesehen hat, kann er bezeugen, dass du nur leicht gebremst hast, damit solltest du ohnehin aus dem Schneider sein.

Dann wird die Versicherung dich auffordern, erstmal einen Kostenvoranschlag einzuholen, wenn der Schaden tatsächlich so klein ist. Die Werkstatt suchst DU dir aus, bevorzugt nimmst du natürlich eine, mit der du schon gute Erfahrungen gemacht hast. Wenn der Schaden dann doch zu groß ist, wird die Versicherung dir einen Gutachter von sich aus anbieten, den lehnst du ab und suchst dir selbst einen - gibt es eigentlich in jeder nennenswerten Stadt.

Für den schlimmsten Fall stellst du dir zwei Fragen:

1) Habe ich eine Rechtsschutzversicherung?

2) Kenne ich einen brauchbaren Anwalt für Verkehrsrecht?

Wenn die Versicherung dann rumzickt, kannst du immer noch zum Anwalt gehen. Aber man muss es ja nicht unnötig verbürokratisieren.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Mich ärgert es jedoch enorm, das der Auffahrende anscheinend versucht noch ein Schlupfloch zu finden.

das ist in soweit verständlich, das du, wenn du eine teilschuld bekommst, einen teil seines schadens zahlen musst und er so nicht ganz leer ausgeht...

aber das du einen zeugen hast, ist schonmal ein pluspunkt für dich...

Zitat:

Vor allem meinte er noch er würde bei der Allianz arbeiten, er war auch mit der ganzen Thematik bestens vertraut.

joar...die allianz kann prima wirre sachverhalte, die so garnicht existieren aufstellen und die zahlung an den geschädigten damit massiv hinauszögern...

hab selbst schon ein paarmal mit dem verein zu tun gehabt...ohne anwalt und ohne polizei, die den arroganz-gutachter von meinem grundstück verwiesen hat, nachdem er mehrfach hausfriedensbruch begangen hat lief da nix...ähnliche erfahrungen über diesen verein liest man im übrigen immer und immer wieder!

leg dir also schonmal die telefonnummer eines passenden anwaltes raus...

Zitat:

Bei mir trifft dies alles ja nicht zu, warum dann die Sachlage nicht eindeutig ist kann ich einfach nicht verstehen.

du siehst es aus deiner sicht...

der auffahrende hat vllt. garkeine spielenden kinder gesehen und schildert seine sicht...

wem soll man nun glauben? keiner von uns und auch nicht der polizist oder der sachbearbeiter der versicherung waren dabei...hier gibt es lediglich zwei unterschiedliche aussagen...

wie du siehst, ist die lage doch nicht so eindeutig, wie du vllt. meinst...

Zitat:

Warum hat die Polizei von keinem von uns die 35€ verlangt?

weil die sachlage unklar ist und der polizist keinen bock hatte, eine quittung für die 35€ zu schreiben...dieses verwarngeld kann verlangt, muss es aber nicht...hängt grob gesagt von der laune des polizisten ab...

 

 

Themenstarteram 11. April 2011 um 10:45

Vielen Dank nochmal,

war heute bei Opel, der wollte keinen Kostenvoranschlag machen und hat ein Gutachter gerufen.

Also habe ich jetzt ein Gutachten, denn der Schaden wäre höher als 500 - 700€ meinte der Herr von der Werkstatt daher wäre es besser wenn man ein Gutachten erstellt.

Eine Rechtsschutz ist nicht vorhanden. Muss ich dann die Kosten vom Anwalt selbst tragen wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, oder wird das ganze von der KFZ Vers. übernommen.

am 11. April 2011 um 15:03

Das hängt letztlich davon ab, ob du am Ende Recht bekommst. Falls ja, dann muss die gegnerische Versicherung deinen Anwalt zahlen/erstatten. Falls nicht, dann nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Ist es richtig das im Unfallbericht der Polizei die unter Punkt1. aufgeführte Person der Verursacher ist?

Warum hat die Polizei von keinem von uns die 35€ verlangt?

Hallo

Ja, in aller Regel ist es so, dass unter 01 der Verursacher steht. Allerdings sieht es ja in deinem Fall so aus, dass die Polizei sich nicht festgelegt hat. Somit ist die Sachlage unklar und die Vergabe der Ordungsnummern, so heißen diese Dinger, ist ohne Belang.

Hätte die Polizei sich festgelegt, hätte der Auffahrende wie du schon richtig sagtest, 35 Euro bezahlt.

Bei unklarer Sachlage wird die ganze Sache in Form einer Unfallanzeige zu Papier gebracht.

So ist es zumindest in NRW. Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht.

Gruß

Andreas

am 28. April 2011 um 7:55

Hi,

ähnlichen Fall gab es vor kurzem in meinem Bekanntenkreis. Der Fahrer näherte sich im Schrittempo einer Vorfahrtberechtigten Strasse, bremste kurz ein, da ein Auto auf der Vorfahrtstrasse fuhr und schon rumste es. Der Gegner von hinten ist drauf gefahren. Schaden ca 7.000 EUR. Der Gegner behauptet, es gebe kein Auto auf der Vorfahrtstrasse und der Fahrer hätte unnötig gebremst.

Zeugen zwar da, haben aber nichts gesehen (standen zu weit hinten).

Hinzugekommene Polizei legte sich ebenfalls nicht fest, sondern nahm alle Aussagen fest.

Ergebnis: der Unfallgegner, der von hinten auffuhr, trägt erstmal nach dem Anscheinbeweis die volle Schuld. ER muß nun beweisen, daß der Fahrer des ersten Fahrzeuges unnötig gebremst hatte. Da es sich um eine VOrfahrtstrasse handelt, mußte er mit einem möglichen Bremsvorgang rechnen. Daher bekam er auch tatsächlich die volle Schuld zugewiesen und seine Versicherung mußte die Kosten übernehmen. Der auffahrende bekam sogar noch einen Bußgeldbescheid.

Als Laie würde ich das gleiche in Deinem Falle sagen. Da Du schon von 20 km/h sprichst, gehe ich von einer verkehrsberuhigten Zone aus, da muß man als Hintenfahrender stets mit einer Bremsung wegen Kindern etc. rechnen. So wird es auch die Versicherung und Anwalt sehen. Also, entweder stimmt die Versicherung des Gegners sofort zu, oder gleich Anwalt nehmen. Die Sache ist ziemlich klar.

Problematisch wäre nur, wenn man als Hinterherfahrender unter normalen Umständen nicht mit einem Bremsvorgang rechnet, zum Beispiel auf einer gut ausgebauten Landstrasse legt man plötzlich eine Vollbremsung ein, weil eine Hase die Strasse überquert. In jedem anderen Falle sollte die Sache klar sein und Schuld ist beim Auffahrenden zu suchen.

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