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auffahrunfall wegen linksfahrer-Abbieger
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:
Ich bin auf einer Bundesstraße mit 90km/h unterwegs gewesen, vor mir war ein zweiter PKW, der deutlich langsamer aber recht sicher im Erscheinungsbild war, das heist er ist schön rechts gefahren.
Da die Stelle recht übersichtlich ist und auch kein Gegenverkehr war Fuhr ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, setzte den Blinker nach Links und wechselte auf die Gegenfahrbahn um den Pkw zu überholen. Plötzlich Zog der PKW immer weiter nach links bis in die Mitte der Bundesstraße.
Da auf der linken Seite ein Parkplatz ist, und der vor mir Fahrende PKW so langsam war, dass er ohne zu bremsen in den Parkplatz einfahren hätte können musste ich davon ausgehen, dass der Lenker des vor mir Fahrenden PKWs dies auch im Sinn hatte. Ob wohl dieser weder geblinkt noch gebremst hat.
Also ich 90 km/h der vor mir ca. 50 km/h in der Mitte der Bundesstraße.
Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht und gleichzeitig versucht wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu kommen. Leider gelang mir dieses Fahrmanöver nicht und ich kollidierte in das Heck des vor mir Fahrenden Mercedes der zum Zeitpunkt des Aufpralls immer noch in der Mitte der Bundesstraße Fuhr.
Was auch an Hand der Beweisfotos (meine Bremsspur) nachvollziehbar ist.
Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Wenn jemand Rat weis und mir helfen kann wäre ich sehr dankbar.
Gruß Quattromaschi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:
Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Nein warum soll der vor dir fahrende schuld oder eine Teilschuld bekommen?
Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein. zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage
Oi weh, wieder die rechtfertigung beim spurwechsel die anderen einfach nicht sehen zu koennen und diesen die schuld fuer das eigene fehlverhalten zuschieben wollen.
Das kennen wir ja bereits von dir. Auf der autobahn sind fahrzeuge unmoeglich zu sehen, und auf der landstr soll auch keiner wagen zu ueberholen gefaelligst.
An den TE,
natuerlich ist der andere fahrzeugfuehrer nicht nur teilschuld, sondern 100% schuld wenn er einen spurwechsel macht und dich uebersieht.
Haette er dich an deiner rechten seite getroffen wuerde das auch kaum einer bezweifeln, haettest du noch einen zeugen, dass du geblinkt hast und der vordermann nicht, wuerde es niemand mehr bezweifeln.
Leider sieht die lage ohne zeugen aber ganz anders aus....
Wenn man deinen aussagen nicht glaubt.
Wenn man sich vorstellt was der unfallgegener und "seine" zeugen aussagen koennten, dann bleibt nur, du bist auf der landstr einem anderen fahrzeug aufgefahren, als unbestreitbarer fakt.
Und damit bist du schuld.
Bitte verstehe mich nicht falsch, wenn deine beschreibung des sachverhaltes stimmt bist du nicht schuld. Aber das ist ein risiko, dass wir alle tragen. Wenn wir im recht sind, und koennen es nicht beweissen, dann wird man auch mal belangt ohne schuld zu sein.
Das kann uns allen passieren,
vielleicht haette ein alter hase instinktiv vorsichtiger gehandelt. Sehr langsamer mercedes auf der landstr, nicht umbedingt ein schluesselreiz fuer vollgas und vorbei...
Aber hinterher kann das jeder sagen....
3L
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49 Antworten
Hat es dich nicht stark gewundert, warum der vor dir Fahrende so langsam fuhr, bevor du zum Überholen angesetzt hast?
Erlich gesagt nicht das kommt auf der Strecke öfters vor. Und als ich Ihm vorgeworfen habe,dass er ja nach links abbiegen wollte, verneinte er dieses. Was macht er dann in der Mitte der Straße?
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Was macht er dann in der Mitte der Straße?
Böse Zungen könnten sagen: "Sein Auto an die (deine) Versicherung verkaufen"
Kommt häufiger vor als man denkt.
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Da die Stelle recht übersichtlich ist und auch kein Gegenverkehr war Fuhr ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, setzte den Blinker nach Links und wechselte auf die Gegenfahrbahn um den Pkw zu überholen. Plötzlich Zog der PKW immer weiter nach links bis in die Mitte der Bundesstraße.
Aber links (also auf der Gegenfahrbahn) wäre immer noch genügend Platz zum Überholen gewesen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:
Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Nein warum soll der vor dir fahrende schuld oder eine Teilschuld bekommen?
Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein. zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage
Hatte auch mal einen Überholcrash, jedoch innerorts in einer 40iger Zone. Wollte einen Traktor überholen der mit 25 vor mir her tuckerte und als ich auf dessen Höhe war knallt der mir voll in die Beifahrertür. Gott sei Dank kam zufälligerweise die Polizei vorbei und stellte fest das der linke hintere Blinker des Traktors defekt war. Schuldfrage war somit geklärt und ich bekam den Schaden voll ersetzt.
Vielleicht verhält es sich in Deinem Fall ähnlich. Nur, das eine Woche nach dem Crash zu checken würde ich als fast zwecklos ansehen.
Und ist er über einen längeren Zeitraum in der Mitte gefahren?
Es sieht so aus als ob du einfach Schuld bist. Da machste nix.
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Da auf der linken Seite ein Parkplatz ist, und der vor mir Fahrende PKW so langsam war, dass er ohne zu bremsen in den Parkplatz einfahren hätte können musste ich davon ausgehen, dass der Lenker des vor mir Fahrenden PKWs dies auch im Sinn hatte. Ob wohl dieser weder geblinkt noch gebremst hat.
Also ich 90 km/h der vor mir ca. 50 km/h in der Mitte der Bundesstraße.
Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht und gleichzeitig versucht wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu kommen. Leider gelang mir dieses Fahrmanöver nicht und ich kollidierte in das Heck des vor mir Fahrenden Mercedes der zum Zeitpunkt des Aufpralls immer noch in der Mitte der Bundesstraße Fuhr.
Verstehe ich nicht richtig - er fuhr so langsam, dass er von der Strasse ohne zu bremsen in einen Parkplatz einfahren konnte - aber er fuhr auch gleichzeitig noch 50km/h? Wie passt das zusammen?
In der Mitte der Bundestrasse - heißt dass er fuhr halb auf der eigenen und halb auf der Gegenfahrbahn? Wo fuhr er als du ihm aufgefahren bist - ward ihr da beide auf beiden Fahrspuren und du bist ihm "gerade/mittig" hinten aufgefahren?
Was wäre passiert wenn er tatsächlich hätte parken wollen und geblinkt und dann gembremst hätte - wäre es dann nicht auch zum Unfall gekommen?
Auf welche Geschwindigkeit war die Strecke begrenzt?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Hallo an alle,
Ich habe letzte Woche einen Unfall gehabt. Der sich wie folgt ereignet hat:
Meine Frage Ich bin derjenige der einem Auffahrunfall verursacht hat, laut Polizei.
Aber sprechen die Fakten nicht etwas anderes, dass der vor mir Fahrende schuld ist? Oder zumindest eine Teilschuld hat.
Nein warum soll der vor dir fahrende schuld oder eine Teilschuld bekommen?
Der Unfall wird wohl aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und zu geringen Sicherheitsabstand passiert sein. zudem ist ein Überholen bei unklarer Verkehrslage verboten
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage
Habe alle Voraussetzungen Erfüllt: Es war kein hohes Verkehrsaufkommen, Klare Sicht bei Sonnenschein mittags um 12.Uhr Geschwindigkeit war nicht überhöt Abstand war reichlich vorhanden, bis der andere PKW plötzlich nach links zog. Mein Vorhaben war links zu überholen.
Unklare Verkehrslage:
Was ist eine unklare Verkehrslage?
Ist es eine Unklare Verkehrslage, wenn ein einzelner PKW in weiter Flur mit einer Geschwindigkeit von 50 oder 60 km/h Fährt und das auch ganz rechts? Für mich nicht. Für mich ist klar der Fährt etwas langsamer wie Ich was er ja auch darf.
Zitat:
Original geschrieben von Sencer
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Da auf der linken Seite ein Parkplatz ist, und der vor mir Fahrende PKW so langsam war, dass er ohne zu bremsen in den Parkplatz einfahren hätte können musste ich davon ausgehen, dass der Lenker des vor mir Fahrenden PKWs dies auch im Sinn hatte. Ob wohl dieser weder geblinkt noch gebremst hat.
Also ich 90 km/h der vor mir ca. 50 km/h in der Mitte der Bundesstraße.
Ich habe sofort eine Vollbremsung gemacht und gleichzeitig versucht wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu kommen. Leider gelang mir dieses Fahrmanöver nicht und ich kollidierte in das Heck des vor mir Fahrenden Mercedes der zum Zeitpunkt des Aufpralls immer noch in der Mitte der Bundesstraße Fuhr.
Verstehe ich nicht richtig - er fuhr so langsam, dass er von der Strasse ohne zu bremsen in einen Parkplatz einfahren konnte - aber er fuhr auch gleichzeitig noch 50km/h? Wie passt das zusammen?
In der Mitte der Bundestrasse - heißt dass er fuhr halb auf der eigenen und halb auf der Gegenfahrbahn? Wo fuhr er als du ihm aufgefahren bist - ward ihr da beide auf beiden Fahrspuren und du bist ihm "gerade/mittig" hinten aufgefahren?
Was wäre passiert wenn er tatsächlich hätte parken wollen und geblinkt und dann gembremst hätte - wäre es dann nicht auch zum Unfall gekommen?
Auf welche Geschwindigkeit war die Strecke begrenzt?
Also vom Fahrwinkel nach Links hätte er mit 50 km/h ohne zu bremsen in den Pakplatz einfahren können liegt Paralel zur Bundesstraße mit Grünstreifen dazwischen.
Ich bin Ihm genau so aufgefahren wie Du geschrieben hast.
Wenn er das richtig gemacht hätte, also rechtzeitig wäre nichts Passiert.
Ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 100km/h
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Quattromaschi
Da die Stelle recht übersichtlich ist und auch kein Gegenverkehr war Fuhr ich mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, setzte den Blinker nach Links und wechselte auf die Gegenfahrbahn um den Pkw zu überholen. Plötzlich Zog der PKW immer weiter nach links bis in die Mitte der Bundesstraße.
Aber links (also auf der Gegenfahrbahn) wäre immer noch genügend Platz zum Überholen gewesen, oder?
Zum Zeitpunkt des Aufpralls schon, aber es hätte auch sein können daß ich mit meinem Schwung in die Seite des PKWs gerauscht wäre. Da sich der PKW so zielstrebig auf die linke Straßenseite bewegte entschloß ich mich für die Vollbremsung und die Flucht nach rechts alles reflex.
Ach ja auf der linken Seite wo der Pakplatz ist gibt es so ein kleines Wasser auffangbecken rund und ungefähr 4,5m Durchmesser 2m. tief, wenn ich da gelandet wäre würden wir heute warscheinlich nicht so schön miteinander schreiben.
Also ich hab hier mal ein anderes Beispiel:
Wenn ich so schön auf der Bundesstraße Fahre und komme aus einen unerfindlichen Grund nach links auf die GegenFahrbahn und es kommt zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug dann bin ich eindeutig Schuld.
Und in meinem Fall den ich oben beschrieben habe bin ich auch schuld weil ich hinten aufgefahren bin.
Stellt euch vor Ihr Fahrt auf der Straße und wollt einen langsameren Verkehrsteilnemer überholen was ja erlaubt ist. Ausgenommen überholverbot, gegenverkehr,u.s.w.
Plötzlich ziet der PKW vor euch nach links keine möglichkeit mehr zum abbremsen oder ausweichen.............................. wer ist schuld?
Rein rechtlich wohl Teilschuld, aber wie will man das beweisen..
Sind die Bremsspuren von meinem PKW und die Beschädigungen an beiden PKW`s nicht genug Beweis?