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Auspuff zu laut Vr6 stillgelgt!
Ich wurde diese Woche von der Polizei angehalten und die haben mein ganzes Auto kontrolliert und es dann stillgelgt weil die Dämmmatte im Motorraum fehlte, die Reifen nicht eingetragen und der Auspuff zu Laut war.
Der auspuff ist von Bastuck und war vom TÜV eingetragen.
Die Polizei hat dann gesagt der Auspuff dürfte nicht einmal an dieses Auto gebaut werden.
Wie kann es dann sein das der TÜV ihn einträgt?
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21 Antworten
Wil der TÜV grob gesagt alles einträgt das anständig verbaut ist und wofürs ne Freigabe vom hersteller gibt.
Es gibt ja auch vorschriften über die Höhe eines Autos, die dem TÜV egal sind solange das Fahrwerk vernüngtig eingebaut ist und fürs Auto freigegeben... Wenn die Rennleitung sich das dann anschaut achten die auf solche sachen die beim TÜV nicht relevant sind...
MFG
Dann hau dir ne Dämmmatte rein, lass die Reifen eintragen und dann fahr nochma zum Tüv und rede mit denen.
Ist das nur ein ESD oder ne Komplettanlage?
Re: Auspuff zu laut Vr6 stillgelgt!
Zitat:
Original geschrieben von Tofiffee
Wie kann es dann sein das der TÜV ihn einträgt?
Öfter trägt der TÜV mal etwas ein und drückt dabei die Augen etwas zuer, einige fragen hier immer, wo man soclhe Prüfer findet, was dann bei so was rauskommen kann, hast du leider erfahren müssen, auch wenn du evtl gar nicht dran schuld warst...
re
Wegen ner fahlender Dämmmatte dürfen se dir schonmal nicht das Auto still legen. Fahr mit dem Auto zum TÜV trag die Reifen ein und gut ist. Wenn der TÜV dir die Tütte eingetragen hat würde mich das nicht stören egal was grün weiß dazu sagt. Hatte so ein Fall auch mal. Wegen meinen Felgen 7,5*15 ET25 die Stehen nämlich vorne und hinten dezent über dem Radkasten. Die Polizei war der Meinung dürfte ich net fahren, die wolten mir vor ort das Auto still legen. Ich hab den gesagt solang wie die Eingetragen sind juckt mich ihr gelabere net, sie meinten zwar dann ich söllte mit zum TÜV fahren, hab den dann gesagt das ich das net einsehe, da sie ja eingetragen sind, hab darauf hin denen en schönen Tag gewünscht und bin ins Auto und los gefahren, die haben sau blöd geguckt, hab bis heut noch nix von den gehört. (1 1/2 Jahre her)
Ich glaub es ist eine Komplett anlage von Bastuck bin mir da aber nicht sicher.
Habe das Auto so gekauft.
Werd mir wahrscheinlich einen neuen Kaufen und hoffen das sie sie da nichts zu beansatnden haben.
Kommt auch drauf an wann die Anlage eingetragen wurde. Du hast ja anscheinend nen Sportluftfilter (Dämmmatte ) Den darf man ja ab nem best. Zeitpunkt nur mit Serienanlage fahren, deshalb haben die vielleicht gesagt, dass du die Anlage nicht fahren darfst.
Aber wenn die Dämmmatte nicht eingetragen ist, wieso sagen die dann, dass die Dämmmatte fehlt? Oder steht das drin, dass du sie fahren musst?
Re: re
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
hab den dann gesagt das ich das net einsehe, da sie ja eingetragen sind, hab darauf hin denen en schönen Tag gewünscht und bin ins Auto und los gefahren
Dafür hättest Du ganz schön auf den Sack bekommen können. Glück gehabt...
Re: re
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Wegen ner fahlender Dämmmatte dürfen se dir schonmal nicht das Auto still legen.
Warum nicht? Das steht so in Verbindung mit dem K&N im Fahrzeugschein und wenn die Auflage nicht erfüllt wird, erlischt die Betriebserlaubnis!
die können dein auto stilllegen, denn du musst sicher stellen das alles eingetragen ist, denn du bist mit einem nicht verkehrssicherem auto durch die gegend gefahren.
denn die anlage von bastuck muss eingetragen werden, und ja die wird leicht laut ^^ vorallem bei sixpack
die felgen müssen ebenfalls eingetragen werden, da führt auch nix dran vorbei. (sind vielleicht gar nicht eintragungsfähig, durch zu geringe freigängigkeit, bzw schleifen am radkasten)
wenn du nen k&n in verbindung mit ner dämmmatte im motorraum eingetragen hast (was ich stark vermute) muss das auch so gefahren werden, sonst ist die eintragung ungültig.
macht 3 verstöße, irgendwann hört dann auch der spass bei denen auf und die machen ernst, und wenn du jetzt noch net mal weißt was eingetragen ist und was nicht bist du auch nen bissel selber dran schuld. wenn ich was kaufe muss ich auch drauf achten was ich kaufe und wenn ich keinen plan habe was ich kaufe muss ich jemand fragen der plan hat.
aber trotzdem viel glück
Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von BlueFreakVR6
Warum nicht? Das steht so in Verbindung mit dem K&N im Fahrzeugschein und wenn die Auflage nicht erfüllt wird, erlischt die Betriebserlaubnis!
es ist so, dass dein auto nicht wegen so einer kleinen nicht eingetragenen sache stillgelegtwerden kann. das dürfen die erst bei erheblichen mängeln, wie z.B. nirgendswo mehr profil auf den reifen etc. auch wegen zu lautem auspuff darf das auto nicht stillgelegt werden.
aber wenn räder z.b. nich eingetragen sidn,steht die kiste,die lassen sich da auch schlecht überreden
und bei 3sachen auf einmal isses schon nich ohne
und nur weil dekra oder tüv das ganze einträgt heißt es noch lange lange nich das es erlaubt is
für mein z.b. xenon eintragen ken problem aber erlaubt isses trotzdem nich
zu dem ich geh der guckt sich das kurz an und fertig,das quatschen danach dauert bedeutend länger
felgen/fahrwerk angeschaut welche reifen,traglast und eingetragen,keien probefahrt nix
das mit bastuck ist eine sach. die anlagen sind lauter als die angaben im gutachten. somit ist das gutachten für den arsch und die eintragung auch. viele haben damit probleme. und die grünen wissen das auch.
Re: Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von Soni04
es ist so, dass dein auto nicht wegen so einer kleinen nicht eingetragenen sache stillgelegtwerden kann. das dürfen die erst bei erheblichen mängeln, wie z.B. nirgendswo mehr profil auf den reifen etc. auch wegen zu lautem auspuff darf das auto nicht stillgelegt werden.
aha...steht das irgendwo?
Dass Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis nicht mehr fahren dürfen steht in der StVZO!
Re: Re: Re: Re: re
Zitat:
Original geschrieben von BlueFreakVR6
aha...steht das irgendwo?
Dass Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis nicht mehr fahren dürfen steht in der StVZO!
Das hat im Verwaltungswege mit Verhältnismäßigkeit zu tun.