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Auto Anzahlung geleistet. Jetzt Türe leicht zerkratzt

Themenstarteram 26. Juni 2021 um 13:28

Hallo,

 

wie ist es rechtlich?

Ich habe eine Anzahlung mit Kaufvertrag gemacht.

Dem Verkäufer ist jemand seitlich an Auto gefahren.

Welchen Anspruch habe ich bzw. der Besitzer.

Ich will das Auto auf jeden Fall kaufen da es günstig ist.

 

gutachter Bericht liegt vor.

 

Er meinte ich könnte zurück treten.

Ich will wie gesagt nicht zurück treten...

Er hat mir nur ca. 30% Von dem Schaden lt. Gutachter angeboten den Preis zu reduzieren?

 

Was meint ihr?

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60 Antworten

Rechtsberatung kann dir hier keiner geben. Und wer es kann, darf es wahrscheinlich hier nicht. Bleiben wieder nur die Meinungen. Hier meine...

Du hast einen Kaufvertrag. Darin ist ja wahrscheinlich der Zustand des Wagens beschrieben. Der Verkäufer muss den entstandenen Schaden beseitigen lassen. Das ist meiner Meinung dann erledigt, wenn er den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lässt.

Es gibt ein Gutachten. Und genau das! ist der Betrag, um den der Wagen weniger wert ist. Sag ihm, du ziehst den Betrag aus dem Gutachten vom vereinbarten Kaufpreis ab.

Es kann ja nicht sein, dass der Verkäufer sich daran noch bereichert.

Meines Erachtens kann der Verkäufer den Wagen nicht zurückhalten. Du hast ihn ja gekauft.

Nein, noch ist doch offenbar der Verkäufer des Autos der Eigentümer des Autos, da keine Übereignung stattgefunden hat...!

Insofern kann der Verkäufer entscheiden, wie er den Schaden reguliert!

Wenn er nicht reparieren lässt und lieber fiktiv abrechnen lassen möchte, dann ist das ok.

Der Kaufgegenstand ist natürlich dann nicht mehr in dem Zustand, der zum Zeitpunkt des KVs vorlag (unverschuldet).

Darüber müssen sich dann beide Seiten erneut einigen, monetär natürlich.

Natürlich kann der Verkäufer auch reparieren lassen und dann ist ja alles beim Alten und der KV wird durchgezogen...

Aber ich würde da auch als Verkäufer darauf achten, wie ich dabei am besten raus komme...!

Der Kauf ist aber erst abgeschlossen, nachdem das Fahrzeug übergeben wurde.

@DarkDarky naja, selbst wenn der Verkäufer den Wagen repariert, entspricht er trotzdem nicht dem im Vertrag vereinbarten Zustand. Nämlich unfallfrei . Der Vertrag ist also sogesehen (unverschuldet) nicht erfüllbar.

Kommt auf den Schaden an sich an..., wenn es nur Kratzer und leichte Beulen sind, muss es nicht zwingend alleine dadurch ein Unfallwagen sein...;-)

Themenstarteram 26. Juni 2021 um 16:25

Wie gesagt ich habe den Wagen günstig gekauft bzw. Angezahlt. Ich will Ihn haben.

Meine Frage wäre. Ob jemand weiß wie es rechtlich ist.

Ich würde sagen rechtlich kannst du ihn nicht dazu zwingen, weil der Wagen nicht mehr dem vereinbarten Zustand entspricht. Kannst ihn ja vielleicht versuchen auf Schadensersatz zu verklagen, dann musst du den dir entstandenen finanziellen Schaden erstmal nachweisen.

Akzeptiere einen von den beiden Vorschlägen des Verkäufers, versuche etwas mehr rauszuhandeln oder suche dir einen anderen Wagen. Alles andere wäre verloren Zeit und Nerven.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. Juni 2021 um 17:10:03 Uhr:

Kommt auf den Schaden an sich an..., wenn es nur Kratzer und leichte Beulen sind, muss es nicht zwingend alleine dadurch ein Unfallwagen sein...;-)

Wenn es um ein paar Kratzer und leichte Beule gehen würde, dann würde man nicht wegen den 100-200 Euro so ein Tam Tam machen.

Ähnliches gibt es auf _iBäh_ zu hauf. Die Beschädigung nach dem Vertragsschluss ändert den Vertrag nicht. Der Verkäufer bleibt zur Übereignung verpflichtet. Die müsste ohne den Mangel geschehen.

Wenn der Verkäufer den Schadenersatzanspruch an den Käufer abtritt und dieser das annimmt, dann wäre das die sinnvollste Lösung und unterm Strich hat jeder das was er wollte.

Ohne den Mangel kann es ja schlecht geschehen. Der Mangel ist da. Auch wenn das Fahrzeug repariert (also die Tür nachlackiert) wird, entspricht das Fahrzeug nicht dem im Vertrag festgehaltenen Zustand. Also Vertrag unverschuldet nicht erfüllbar. Zumindestens meinen laienhaften Verständnis nach.

Ob man das ganze aber überhaupt rechtlich ausfechten will? Einfach mit dem Verkäufer nochmal nachverhandeln oder sich ein anderes Fahrzeug suchen. Das Leben ist anstrengend genug um sich mit sowas noch auseinander zu setzen.

Um welchen Kaufpreis geht es denn überhaupt? wie hoch ist der Schaden?

Ich würde auch sagen, der Vertrag kann, so wie er geschlossen wurde, nicht mehr erfüllt werden, da der Gegenstand nicht mehr die Eigenschaften hat, wie vorher, auch nach einer Reparatur nicht.

Der Käufer kann dann in der Konsequenz auch seine Anzahlung zurückfordern, weil der Verkaufsgegenstand nicht vertragsgemäß geliefert werden kann.

Beide Parteien können natürlich einen neuen Kaufvertrag schließen. Und da ist es Verhandlungssache, worauf man sich einig. Verkäufer läßt Auto reparieren oder Verkäufer läßt Auto im jetzigen Zustand und reduziert Kaufpreis um die Schadenhöhe oder sonstwas.

Der Verkäufer hat doch Anspruch an die gegnerische Versicherung und kann - für ihn kostenneutral- den Schaden reparieren lassen.

Für den neuen Käufer ist dadurch wieder das Fahrzeug im Stand wie vor dem Schadenseintritt.

Auf ein Drittel Preisnachlass vom Gutachten würde ich mich daher nicht einlassen.

Wenn der Wagen repariert ist ist doch alles gut.

Der Verkäufer hat gar keinen Schaden. Er möchte das,Auto behalten, den Schaden für kleines Geld reparieren und ihn dann nochmal verkaufen.

Oder eben zum Verkaufspreis noch zwei Drittel des Schadens in die Tasche stecken.

Wenn ich einen Kaufvertrag mache und nutze den Gegenstand dann weiter, muss ich eben das,Risiko tragen dass ich für Schäden gerade stehen muss.

Sonst kann ich ja bei jedem Gegenstand sagen...och nö. Ist Kratzer dran gekommen. Ich brauch meinen Vertrag nicht einhalten. Das wäre ja einfach....

Es gibt einen Kaufvertrag. Das ist keine Option auf einen möglichen Kauf.

Der,Gutachter hat festgestellt wie hoch der Schaden ist. Schon mal über 1000 €. Darunter läuft sowas normalerweise über Kostenvoranschlag. Ich hab mal Gutachten machen lassen. Das,allein waren schon über 500 €.

Oder der Käufer nimmt den Wagen wie er ist und regelt seine Ansprüche mit dem Verursacher

Aber stell dir mal vor, es passiert ein größerer Unfall, zig Teile müssen getauscht werden. Der Verkäufer läßt es reparieren.

Dann würde ich als Käufer trotzdem sagen, ich will das Auto nicht mehr. Es entspricht nicht mehr dem, was im Vertrag vereinbart war. Es hatte einen Unfall, auch wenn der jetzt repariert ist.

Wenn Dinge kaputtgehen, die ohne Probleme ersetzt werden können (Winmdschutzscheibe, Antenne, usw.) das ist sicher was anderes, dadurch ist das Auto nicht schlechter. Aber eine nachlackierte Tür....

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