ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. auto auf werkstattgelände zerkratzt was nu`wer zahlt??

auto auf werkstattgelände zerkratzt was nu`wer zahlt??

Themenstarteram 11. Januar 2007 um 22:32

hallo!

Ich hatte gestern mein auto aus der werkstatt abgeholt und bekam da die nachricht das es auf dem gelände der werkstatt über nacht zerkratzt wurde mit anderen pkw zusammen.die werkstatt sagt das meine vollkasko dafür aufkommt aber müsste nich eigentlich die werkstatt für den schaden aufkommen da es bei denen auf dem gelände passiert ist????Gruß Hauke

Ähnliche Themen
39 Antworten
am 11. Januar 2007 um 22:35

die werkstatt ist doch versichert, was geht das dich den an normalerweise?

am 11. Januar 2007 um 22:36

Das muss die Werkstatt zahlen, vom kollegen wurde der wagen über nacht auf gelände des lackierers total zerkratzt und zahlen musste auch hier der lackierer.

War das Werkstattgelände umzäunt und mit einem verschlossenen Tor ausgestattet?

am 12. Januar 2007 um 8:27

Hallo,

an deiner stelle hätte ich den wagen nicht mit genommen sondern drauf bestanden das die Werkstatt den Schaden ordnungs gemäß repariert. Denn wenn deine VK dafür aufkommen soll dann steigen auch deine VK % und das will ja keiner.

Zu dem sind die Werkstattbetreiber selber dafür verantwortlich wie und ob sie ihr Gelände sichern. Und Versicherungen für solche fälle haben die auch.

Also noch mal hin sich beschweren und hartnäckig bleiben.

MfG

Anwalt !!

oder habt ihr immer noch kein Rechtschutz ???

eindeutig ein fall für die werkstatt.

mir ist bei einem starken hagel mal neben den vielen beulen ein dachziegel in die heckscheibe geflogen, dass hat die hausratversicherung meines vermieters damals bezahlt. die beulen natürlich nicht.

gruß

am 12. Januar 2007 um 9:55

Na, das würd eich nicht so leicht sagen.

Frag deine Werkstatt, ob sie für solche Fälle keine Versicherung abgeschlossen -

die Versicherung gibt es nämlich.

Wenn nicht, hast du vermutlich pech gehabt, da die Werkstatt für den Vandalismus vermutlich nicht haftbar gemacht werden kann.

- das war zumindest die Aussage von meinem Versicherungsmenschen gerade ben.

Sehe das so wie Meingott. In der Regel kann ja der Händler nicht für den Schaden von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Und Vandalismus liegt nicht in seinem Verantwortungsbereich, solange sich das Ganze auf einem gesicherten Gelände abspielt. Er dürfte nur haftbar gemacht werden, wenn im grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann oder der Schaden durch ihn zu vertreten ist. Ob da eine Versicherung für eintritt, bezweifle ich ebenso. Es ist ja nichts durch das Haus beschädigt worden (Gebäudeversicherung) oder durch einen Mitarbeiter (Haftpflichtversicherung).

Meinem bekannten haben sie den Kopf vom Motorblock geklaut, als der Wagen beim :) war. Da gab es nen kompletten Neuen Motor, weil der teilweise schon Flugrost angesetzt hatte.(das blieb 2 Wochen unbemerkt!)

Ging auch über die Versicherung des Händlers.

Ich bin der Meinung, das du erstmal bei deiner Versicherung einen Termin machen solltest und dich beraten läßt. Dann nochmal zum Händler und dem die Sache vortragen. Wenn er nicht auf dich eingeht, würde ich erneut bei deiner Versicherung anfragen und dir einen Anwalt für den Fall empfehlen lassen. Es tritt ja schließlich ein Versicherungsfall ein.

MFG GUNNAR

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

War das Werkstattgelände umzäunt und mit einem verschlossenen Tor ausgestattet?

genau das ist hier die frage, alles andere sind persönliche erfahrungen.

kenne das problem auch, ist das gelände nicht 100% "gesichert", zählt es zwar als privatgrundstück aber mit "öffentlichen" zugang...

wobei "gesichert" auslegungssache des richters ist. in Hh zählt ne Stahlkette, in München zb ist ein Tor vorgeschrieben bzw wurde dort gefordert...

mfg

möchte trotzdem gern wissen wie die geschichte ausgeht...

Zitat:

Original geschrieben von lecaro

Anwalt !!

oder habt ihr immer noch kein Rechtschutz ???

wozu käse

hilft eh nur begrenzt.

lieber selber und fertig.

 

Zum Thema.

klar muss die Versicherung der Werkstatt aufkommen, da gibt es keine Frage.

Da reicht bestimmt ein Brief vom Anwalt ~30-50euro.

am 15. Januar 2007 um 21:49

ein anwaltsbrief 30€`?

also meiner hat letztens 150€gekostet?!?

^^ein schreiben aufsetzten, dass die Werkstatt zahlen soll, kostet keine 50euro.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. auto auf werkstattgelände zerkratzt was nu`wer zahlt??