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Auto - Verkauf

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 17:57

Servus...

Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch.

Ich verkaufe mein gebrauchtes Auto (noch angemeldet) aber will der dubiosen figur die es zu einem mir unbegreiflichen Preis kaufen will meine Schilder nicht mitgeben... Der soll sich gefälligst rote Nummern mitnehmen.

Aber wie krieg ich mein auto dann abgemeldet, wenn ich keinen Brief mehr habe, sondern nur noch die Schilder? und Braucht der nicht auch die Schilder wenn er es Um/Anmeldet?

 

Allgemein... ich kann das gerade nicht so recht glauben... gibts da Betrugsmaschen? Mir hat jemand für eine halbe Schrottkiste mehr geboten, als ich in Mobile verlangt habe (habe innerhalb von 2 Tagen über 40 Anfragen erhalten) - sowohl von Privat als auch von Händlern.

Da kommt man schonmal ins Grübeln :)

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14 Antworten

Denen kommt es nicht auf die Karre sondern meist auf die Papiere an. Schätze mal, wenn der abgemeldet ist wird das Interesse schlagartig verpuffen....Daher: Melde ihn vorher ab, den Brief oder die Zulassungsbescheinigung händigst du dem Käufer aus, der kann sich damit Kurzzeitkennzeichen holen,die Schilder braucht er nicht. So habe ich das auch gemacht, für dich risikolos.

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 18:09

Hallo...Treffpunkt ist zu einer Zeit wo die Zulassungsstelle nicht offen hat. Freitag Mittags...

Ich melde das Fahrzeug nicht ab ohne die 100%ige Sicherheit, dass Person X das auch kauft.

Denn wenn nicht fahr ich selber noch damit und es sind Probefahrten möglich - das ist also keine Option. Da muss es doch einen anderen Weg geben?

Gibt es rote Nummern die universal nutzbar sind?

Wie machen die ganze Autokäufer die die Karren immer gleich mitnehmen. Die sind doch nie alle abgemeldet und wenn ja sind die dann doch nie direkt bei der Zulassungsstelle sondern fahren das Ding so vom Hof?

Besorg dir von einer anderen Versicherung eine EVB Nummer für 5 Tageskennzeichen und melde dein Fahrzeug ab.

Dann holst dir bei der Zul. gleich die Schilder und kannst 5 Tage fahren.

Nur die Schilder behalten bringt nix, denn du kannst damit das Fahrzeug nicht abmelden.

Zitat:

Original geschrieben von refromresk

Hallo...Treffpunkt ist zu einer Zeit wo die Zulassungsstelle nicht offen hat. Freitag Mittags...

Ich melde das Fahrzeug nicht ab ohne die 100%ige Sicherheit, dass Person X das auch kauft.

Denn wenn nicht fahr ich selber noch damit und es sind Probefahrten möglich - das ist also keine Option. Da muss es doch einen anderen Weg geben?

Gibt es rote Nummern die universal nutzbar sind?

Wie machen die ganze Autokäufer die die Karren immer gleich mitnehmen. Die sind doch nie alle abgemeldet und wenn ja sind die dann doch nie direkt bei der Zulassungsstelle sondern fahren das Ding so vom Hof?

Händler haben Transporter oder Rote Kennzeichen die wirklich noch Rot sind.

Ein zugelassenes Fahrzeug geht bei mir niemals vom Hof , bringt nur Ärger und

wenn der Mensch die karre ausgeschlachtet nachher in den Wald stellt bist

Du der Dumme...

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von refromresk

Hallo...Treffpunkt ist zu einer Zeit wo die Zulassungsstelle nicht offen hat. Freitag Mittags...

Ich melde das Fahrzeug nicht ab ohne die 100%ige Sicherheit, dass Person X das auch kauft.

Denn wenn nicht fahr ich selber noch damit und es sind Probefahrten möglich - das ist also keine Option. Da muss es doch einen anderen Weg geben?

Gibt es rote Nummern die universal nutzbar sind?

Wie machen die ganze Autokäufer die die Karren immer gleich mitnehmen. Die sind doch nie alle abgemeldet und wenn ja sind die dann doch nie direkt bei der Zulassungsstelle sondern fahren das Ding so vom Hof?

Händler haben Transporter oder Rote Kennzeichen die wirklich noch Rot sind.

Ein zugelassenes Fahrzeug geht bei mir niemals vom Hof , bringt nur Ärger und

wenn der Mensch die karre ausgeschlachtet nachher in den Wald stellt bist

Du der Dumme...

Jol.

genau so isses !

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 21:02

ja aber dann hab ich immernoch das problem, dass es auf mich angemeldet ist...

scheint da wirklich keinen effektiven weg zu geben.

ist doch fürn bobbes - mit kaufvertrag und nummernschildern sollte man ein auto heutzutage abmelden können... fälschungssicher ist sowieso eh nichts.

naja... das ist mir so aber zu heiß - dann verschiebe ich den verkauf eben. der verkäufer mit interesse wird warten.

Zitat:

Original geschrieben von refromresk

mit kaufvertrag und nummernschildern sollte man ein auto heutzutage abmelden können... fälschungssicher ist sowieso eh nichts.

Nein, es wurde und wird ja in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Also alle Papiere und die Kennzeichen, so wie es sich gehört, sonst könnte ja jeder kommen und die Kennzeichen vom Nachbarn abschrauben - nen KV tippen und ein Fahrzeug nach dem Anderen in der Straße abmelden

autos werden NUR abgemeldet verkauft!!! wen du das nicht willst ist der nepp schon vorprogrammiert!

les dir das mal durch: http://www.motor-talk.de/.../...frage-bitte-um-ratschlag-t2935424.html

@popeye

kkz kosten 30euro PLUS je nach versicherung bis zu 150euro pfand...also sooo eine alternative ist das nicht unbedingt. ausserdem ist das doch dem käufer sein problem wie er die kiste vom hof bekommt.

btw und so als tip:

MIT den entstempelten nummernschildern KANN und DARF man am tag der abmeldung bis 24.00uhr noch fahren! du hast ja steuer und versicherung für DIESEN tag schon bezahlt. somit ist die nummer TROTZ fehlendem stempel weiterhin gültig. kann man im übrigen auch in jeder zulassungsstelle nachlesen. somit lasst dir ne anzahlung geben, meldest die kiste ab und mittags kann der typ dann den rest bezahlen und das abgemeldete auto an DIESEM tag noch bis 24.00uhr fahren.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

autos werden NUR abgemeldet verkauft!!! wen du das nicht willst ist der nepp schon vorprogrammiert!

Richtig,so mache ich das auch. Es gibt genug Fälle, wo dann mit der Karre noch Monate hermgegurkt wird und der alte Halter lustig die Bußgeldbescheide nach Hause bekommt, weil die Kiste weder um- noch abgemeldet wird.

am 15. Oktober 2010 um 8:29

Ich habe es auc hschonmal andersrum gemacht. Sowohl im Verkauf, also auch im Ankauf. Dann habe ich bzw er das Auto abgemeldet. Dies wurde im Vertrag geregelt. Und mit dem Kaufvertrag, ausweiskopie und dem genauen Verkaufszeitpunkt bist du eigentlich auf der sicheren Seite.

Es gibt einen sicheren Weg. Der Verkäufer mochte eine Probefahrt machen, klar! Solange bleibt das Azto zugelassen. Wenn er kaufen will, den Kaufvertrag mit Anzahlung machen. Danach melde ich das Auto ab un er kriest das KFZ und Papiere. Wenn er aus dem selben Kreis kommt, fahre ich zur Z.Stelle mit und das Auto wird umgemeldet.

Es gibt da kein Pfand o.ä.

Kurzzeitkennzeichen bei einer ANDEREN Versicherung beantragen.

Kann man sogar online machen incl. Schilder 70 Euronen. ( geht aber auch noch günstiger )

Ein ausländischer Käufer kannn in D eben kein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Der Käufer kann aber auch kostengünstig über SEINE Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und man einigt sich preislich eben.

Alles eine Sache der Verhandlung.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Es gibt da kein Pfand o.ä.

aber sicher doch ;) die allianz berechnet z.b. 150€ pfand. wird dann ein auto innerhalb von 4 wochen angemeldet gibts das pfand zurück bzw wird mit dem versicherungsbetrag verrechnet. damit wird ein "dauerhaftes fahren mit kkz" verhindert bzw eben finanziell unatraktiv gemacht. ;)

Zitat:

Kann man sogar online machen incl. Schilder 70 Euronen. ( geht aber auch noch günstiger )

70? bissle teuer. kost mich 32€ incl. schilder...

Zitat:

Ein ausländischer Käufer kannn in D eben kein Kurzzeitkennzeichen beantragen.

ein ausländer allgemein?! das wusst ich allerdings nicht. gilt das grundsätzlich für ausländer oder nur für leute mit keinem wohnsitz in deutschland haben?

 

@zerostar

ein schriftlicher vertrag der eine sache zwischen 2 personen regelt ist soviel wert wie klopapier! beispiel:

du vermietest eine wohnung. dein mieter bezahlt aber nie die miete obwohl das vertraglich geregelt ist. was dann? abmahne, anwalt, rausklagen. das kostet a) geld, b) dauerts und c) ob du dieses geld jemals wiederbekommst steht in den sternen!

oder noch besser: jeder von uns hat ja n arbeitsvertrag der die monatlichen bezüge und leistungen regelt. wen nun dein chef sagt "ich zahl dir nur die hälfte" was dann? er verstösst mal eben gegen den arbeitsvertrag...klagen? kost auch wieder geld und zeit.

solche schriftliche sachen die NICHT durch den gesetzgeber geregelt sind spielen sich im zivilrecht ab. da kann die polizei oder die zulassungsstelle nix bis kaum was dagegen unternehmen. und wen du 10 mal in deinem kaufvertrag eine "abmeldeklause" drinne hast...wen dein vertragspartner sich nicht dran hällt dann schaust du eben die röhre und misst immense kosten auf DICH erstmal aufnehmen und dein recht durchzusetzen. diese kosten kannst du auch wieder einklagen aber wen der typ dann sagt "ich hab nix" dann haste dein geld in den wind geschossen.

ein finanzamt und eine versicherung die interesiert es mit verlaub gesagt einen feuchten ob du ein auto verkaufst. DU bist vertragspartner und DU haftest dafür. wen der käufer das auto nie abmeldet dann zahlst DU versicher und steuer. und zwar solange bis das a) gerichtlich geregeltg wird oder b) der käufer die kisten endlich ummeldet. da kannst du im kaufvertrag stehen haben was du willst, das interesiert nicht.

wen DU ein auto finanzierst und DU im brief stehst dann haftest DU für alles. geh mal ne runde googlen und such nach "autosponor service" oder "plue pegasus". nehm dir zeit und les die das alles durch. dort wurde auch alles hieb und stichfest in verträgen festgehalten. und der dumme is immer der der einen vertrag unterschreibt. was da zwischendrin läuft is auch egal.

oder du schenkst deinem kind/frau/freundin etc ein handy plus vertrag das auf deinen namen läuft. sönchen/frau/freundin etc bezahlt aber. ja was glaubst wer post vom gerichtsvollzieher bekommt wen die das mal nicht machen bzw was die das interesiert was du sonstige absprachen egal ob schriftlich oder mündlich hast?! ;)

@topic

wie schon der eine oder andere erwähnt hat gibts da genug alternativen. allerdings muss man sagen das die abholung und überführung eines fahrzeuges GRUNDSÄTZLICH die aufgabe und das problem des käufers ist! vorallem wens um einen privatverkäufer geht!

1) wie schon erwähnt und wens net allzuweit ist: mit dem käufer zusammen "nach hause" fahren, dort den wagen abstellen (in ne garage den auf öffentlichen plätzen gibts auch ärger!), nummernschilder weg, halben kaufpreis kassieren, auto am nächsten tag abmelden, dem käufer die papiere übergeben, vollen kaufpreis kassieren.

2) den käufer mit angemeldetem auto ziehen lassen, im gegenzug wird eine horrende pfandsumme kassiert (so 1000-1500€ sollten reichen) die bei ummeldung wieder zurückerstattet wird. wird sich nur warscheinlich keiner drauf einlassen.

3) auch sehr wild und rechtlich bringts einem garnix: vom käufer den perso einbehalten als pfand. hab ich einmal gemacht aber da hat der käufer einfach mein vertrauen gewonnen. ausserdem war das von einem bekannten der kleine bruder. aber das schützt einen auch nicht davor. würde ich grundsätzlich NICHT empfehlen!

32 Euro incl Schilder ?

Das gibts höchstens bei der eigenen Versicherung...wenn man dann danach ein anderes Fahrzeug dort versichern möchte.

Eine gute Versicherung berechnet dann dafür allerdings nichts und es fallen nur die Kosten der Schilder an.

Jedoch würde es dann bei einem Unfall wieder an die eigene SF gehen und das sollte ja auch verhindert werden.

Mit " ausländische Käufer " meinte ich natürlich Personen, welche im Ausland eine Meldeadresse haben und nicht im Inland.

Wenn weit vorher alles gplant, so können die dann ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. ( Das Kurzzeitkennzeichen gilt eh nur bis zur Grenze )

Mein Ex-GTI ging nach Dänemark, da hatte ich schon alle Möglichkeiten abgefragt.

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