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Auto verkauft - plötzlich Motorschaden

Opel Astra H
Themenstarteram 19. Juli 2024 um 9:36

Hallo,

ich habe Anfang Juli meinen Opel Astra H verkauft.

Baujahr 2009, ca. 170 000 km

Das Auto hatte einige Mängel: Kratzer, Flecken, Rost, eine tiefe Schramme links unter der Beifahrertüre wodurch die Türe etwas schleift beim Öffnen, sowie Quietschgeräusche (vorne links), Öl- und Flüssigkeitsverlust und die Öl-Kontrollleuchte ging immer Mal wieder an und dann wieder aus.

All die genannten Mängel habe ich dem Verkäufer gesagt, er hat sich das Auto angeschaut und hat eine Probefahrt gemacht. Danach haben wir uns auf 720 Euro geeinigt. Am 05.07.24 habe ich ihm das Auto gebracht und es danach abgemeldet.

Heute habe ich vom Verkäufer eine Nachricht bekommen, in der stand, dass er das Auto gestern angemeldet hat und heute das erste Mal gefahren ist. Nun hat das Auto wohl einen Motorschaden. Laut dem Mechaniker war der Schaden schon vor dem Verkauf vorhanden "da sowas nicht von jetzt auf gleich auftritt! Und das kann jeder Gutachter bezeugen. Die Steuerkette ist defekt, es ist ein kapitaler Motorschaden. Ich kann mit dem Auto nicht fahren."

Der Verkäufer verlangt nun von mir, dass wir eine Lösung finden müssen.

Wir haben den Kaufvertrag von ADAC genutzt, in dem folgendes vermerkt ist "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. Bestehende Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. Bestehende Garantieansprüche an den Käufer abgetreten."

Da ich auf dem Gebiet vollkommener Laie bin und von einem Motorschaden wirklich nichts wusste, stellt sich mir nun die Frage, ob ich dazu verpflichtet bin mit dem Käufer eine Lösung zu finden.

Ich kann gut verstehen, dass es für den Käufer eine blöde Situation ist, möchte das Auto aber natürlich nicht wieder haben und auch das Geld nicht zurück geben. Ich habe beim Verkauf alle Mängel, die mir bekannt waren, gezeigt und auch in den Kaufvertrag geschrieben.

Was kann ich jetzt tun?

Ich bin für alle Tipps und Ratschläge sehr dankbar!

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16 Antworten

Rein rechtlich gesehen bist du hier, durch nutzung des kaufvertrags des adac, nicht verpflichtet iwelche leistungen bzgl des motorschadens zu erbringen. Da du laie bist, konntest du vom bevorstehenden motorschaden nichts wissen. Wurde allerdings in einer vorhergehenden inspektion/wartung auf solch eine möglichkeit hingewiesen sieht es anders aus. Ich glaube dir allerdings, als laie, nichts davon gewusst zu haben. Davon abgesehen, was weißt du was die mit dem auto angestellt haben. Um sich gütlich zu einigen würde ich dem käufer evtl 100-200 € zurück geben. Dafür sollte er annähernd einen gebrauchten motor im gebrauchsfähigen zustand bekommen.

Aber das kannst nur du entscheiden, da du alle dir vorliegenden infos hast. Blöde sache sowas.

Wenn im Vertrag steht, dass ab und zu die Öllampe angeht, ist klar, dass man das so nicht fahren sollte, das steht auch in der Betriebsanleitung, somit ist der Motorschaden ein Verschulden des Käufers.

Wenn man schon die genannten Mängel schriftlich festgehalten hat ist man als Laie eigentlich raus aus einer Beteiligung. Der Preis sagt schon, das es eher ein Bastlerfahrzeug ist. Was der "Verkäufer" verlangt ist nicht relevant, er muss begründen worauf er den Anspruch geltend machen will obwohl ihm ein möglicher Motorschaden bereits durch die Ölkontrolle bekannt gemacht wurde. Wenn er dennoch fährt hat er schließlich einen kapitalen Motorschaden billigend in kauf genommen.

Vor Jahren wurde mal ein Urteil publiziert, indem es um einen Motorschaden ging. Der Käufer kam nicht mal vom Händler nach Hause als der Motor gestorben ist. Das Fahrzeug war deutlich über 10 Jahre alt und hatte viel gelaufen.

Die Urteilsbegründung lief darauf hinaus, das man bei einem alten Fahrzeug mit entsprechender Laufleistung damit rechnen kann, das der Motor jederzeit einen Schaden haben könnte.

Ich kann da nur aus meiner Sicht der Dinge sprechen, aber ich würde es darauf ankommen lassen was ggf. ein Richter dazu sagt. Der Streitwert hält sich ja zumindest in Grenzen.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast könnte man die mal vorab Kontaktieren, wie die diese Sache einschätzen.

Hat der Motor denn eine Steuerkette?

Du bist raus aus der Sache, wie es die anderen schon geschrieben haben.

Geh mal lieber, nur um auf Nummer Sicher zu gehen, zu einem Anwalt und lass dich beraten. Du kannst besser dafür einmalig etwas bezahlen, als dich von anderer Seite ewig belabern zu lassen.

@Flyiinghigh,

wenn Du es vermerkt hast, dass der Motor ein Problem im Ölkreislauf anzeigt, kann der neue Besitzer das Grkf nicht zurückverlangen. Würde hier aber trotzdem mit ihm eine gemeinsame Lösung finden wollen.

Gab es auch bei der Überfahrt Probleme mit der Ölkontrollleuchte? Hier hätte man im Vorfeld zumindest den Öldruck testen können.

Also ich würde dem Käufer das Geld zurückgeben, den Wagen darf er natürlich auch behalten und zusätzlich noch mindestens 500€ Entschädigung zahlen:D:D

@Flyiinghigh

Wenn das alles so stimmt was du geschrieben hast würde ich gar nichts machen. Alle Mängel wurden im Kaufvertrag festgehalten und waren dem Käufer bekannt.

Es gibt mittlerweile ein eigenes Forum bei MT für solche Themen. Ist unterhalb von der allgemeinen Kaufberatung ;)

 

Es wurde zuerst einmal ein gültiger Vertrag geschlossen und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dann würde ich es jetzt aussitzen und nur reagieren falls ein Schreiben vom Gericht kommt. Der Käufer ist nämlich in der vollen Beweispflicht für einen arglistig verschwiegenen Mangel.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 20. Juli 2024 um 14:10

Danke für eure Antworten! Das beruhigt mich etwas.

Der Käufer wirft mir vor, dass ich von dem Schaden gewusst haben muss. Die Steuerkette rasselt wohl und macht "heftige Geräusche" nach 20 km. Und das muss bei mir schon gewesen sein, da er nur zur Werkstatt gefahren ist. Das Auto hört sich so an seit ich es fahre (2019) und etwas ungewöhnliches ist mir vor/während dem Verkauf nicht aufgefallen.

Ich habe dem Käufer nun die rechtliche Lage geschildert und angeboten, ihm 150,- zurück zu geben.

Ob der Motor eine Steuerkette hat weiß ich nicht. Ich weiß nicht Mal was eine Steuerkette sein soll.

Wieviel PS hatte der Motor bzw. Hubraum?

Kann ja fast nur ein 1.4er sein.

Das Angebot der 150€ ist unter Umständen ein Schuldeingeständniss....

 

Die 150€ werden dem Käufer wahrscheinlich jetzt nicht mehr reichen

Sehe ich auch so, wenn man jetzt 150€ gibt und er vom Gericht zieht wird ein Schuldeingeständnis draus.

Der Käufer hat den Wagen unter Ausschluss der Sachmangelhaftung und Gewährleistung gekauft, die Mängel sind festgehalten, er hat den Wagen persönlich abgeholt (wahrscheinlich Probefahrt gemacht).

Ich würde da gar nichts machen, außer ggf wenn Rechtschutz vorhanden ist, bereits einen Anwalt kontaktieren falls was kommt.

Zur Info:

Ja richtig, eine Probefahrt wurde gemacht.

Der Verkäufer hat dem Käufer den Astra vorbeigebracht und anschließend abgemeldet.

So steht es im ersten Beitrag.

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