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Auto wirtschaftl. Totalschaden wird vom Gutachter ohne Rückfrage in einer "Restbörse" angeboten und

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:16

verkauft.

Hallo,

folgende Frage:

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall mit meinem Audi A6. Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt. Ich habe am folgenden Tag meine Versicherung angerufen und erfragt, wie es denn nun weiter geht.

Meine Meinung war, dass ja, egal ob ich nun Schuld am Unfall habe oder mein Unfallgegner, mein KFZ je begutachtet werden muss. Entweder bekomme ich ja Geld von meiner VK-Versicherung oder halt meine Versicherung holt es sich von der Versicherung des Unfallgegners wieder. Das sah der Versicherungsmensch genauso und sagte, wer wolle einen Gutachter der Versicherung vorbei schicken.

Der kam dann auch am nächsten Tag und begutachtete meinen Wagen in der Werkstatt.

Soweit alles i.O. Alles lief zügig und problemlos.

Der Gutachter rief mich also am nächsten Tag an und sagte mir, dass mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hätte. Das hatte ich mir allerdings auch selber schon gedacht. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs läge bei 12.500€ (sogar höher als erwartet, Fahrzeug ist ein Audi A6,

3.0 TDI Quattro, Bj. 2007 mit 226 Tkm auf der Uhr.) Auch alles noch normal.

Und jetzt kommt, was mich ein wenig stutzig macht und ich wollte Euch mal fragen ob das normal so ist?

Er sagte, er hätte das FZ schon in einer Art Aufkäuferportal angeboten und auch schon einen Käufer dafür gefunden, der ein verbindliches Angebot über 4450 € für den Schrotthaufen angeboten hätte. Im Gutachten, welches mir heute zuging, steht auch die Adresse des Käufers drin und ich solle doch bitte Kontakt zu ihm aufnehmen um eine Abholung zu organisieren. 2 Fragen dazu:

1. ist das so normal? Ich meine, das Auto gehört ja immerhin noch mir. Wie kann da der Gutachter das Auto einfach so quasi verkaufen, ohne mit mir vorher darüber zu sprechen?

2. was ist das für ein Portal? Kennt das jemand? Gibts dazu eine Webadresse?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Nach 4 Jahren wird das Problem gelöst sein!

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16 Antworten

Auf diesen Portal werden nur Unfallfahrzeuge angeboten und ist nur zugängig für den gewerblichen Handel. Hier bieten nur Händler auf das eingestellte Fahrzeug.

Klar, Du kannst Dein Auto gegen Bar dem Händler verkaufen, mußt das aber nicht. Der Wert, den der Gutachter aus der Börse erhält, den gibt er in seinen Gutachten gegenüber dem Versicherer an. Du mußt aber nicht nach dorthin verkaufen, z.B. wenn ein örtlicher Händler mehr bietet, dann kannst dort verkaufen.

Klar gehört das Auto noch Dir. Die Börse dient "nur" der Ermittlung des Restwertes Deines Unfallfahrzeugs. Das ist ein normaler Vorgang.

Diesen Wert spart sich dass die Versicherung, weil es der zu verwertende Wert gilt, der auf anderen Wegen beschaffbar ist. Dieser Restwert wird dann von der Verischerungssumme abgezogen. Du hast dann zwei Möglichkeiten. Den Haufen an den Bestbieter (oder auch den zweiten oder dritten) verkaufen und keinen Ärger weiter, und die Versicherungssumme einstreichen. Dann hast Du den Wert im Gutachten. Oder selbst einen Käufer suchen. Es gibt auch Hobbyschrauber, die alles selbst auseinander bauen und alle heilen Teile (es sind wohl mehrere tausend kleine Teile bei Auktionsbörsen einzeln verkaufen.

4450 EUR scheint mir sehr hoch für den Wagen, aber der Händler wird schon wissen was er macht. Gewinn erziehlen die Händler immer, sonst würden es sie ja nicht machen.

Verkaufen musst dennoch Du, weil Du ja der Eigentumer bist.

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:16:55 Uhr:

verkauft.

Hallo,

folgende Frage:

Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall mit meinem Audi A6. Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt. Ich habe am folgenden Tag meine Versicherung angerufen und erfragt, wie es denn nun weiter geht.

Meine Meinung war, dass ja, egal ob ich nun Schuld am Unfall habe oder mein Unfallgegner, mein KFZ je begutachtet werden muss. Entweder bekomme ich ja Geld von meiner VK-Versicherung oder halt meine Versicherung holt es sich von der Versicherung des Unfallgegners wieder. Das sah der Versicherungsmensch genauso und sagte, wer wolle einen Gutachter der Versicherung vorbei schicken.

Der kam dann auch am nächsten Tag und begutachtete meinen Wagen in der Werkstatt.

Soweit alles i.O. Alles lief zügig und problemlos.

Der Gutachter rief mich also am nächsten Tag an und sagte mir, dass mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hätte. Das hatte ich mir allerdings auch selber schon gedacht. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs läge bei 12.500€ (sogar höher als erwartet, Fahrzeug ist ein Audi A6,

3.0 TDI Quattro, Bj. 2007 mit 226 Tkm auf der Uhr.) Auch alles noch normal.

Und jetzt kommt, was mich ein wenig stutzig macht und ich wollte Euch mal fragen ob das normal so ist?

Er sagte, er hätte das FZ schon in einer Art Aufkäuferportal angeboten und auch schon einen Käufer dafür gefunden, der ein verbindliches Angebot über 4450 € für den Schrotthaufen angeboten hätte. Im Gutachten, welches mir heute zuging, steht auch die Adresse des Käufers drin und ich solle doch bitte Kontakt zu ihm aufnehmen um eine Abholung zu organisieren. 2 Fragen dazu:

1. ist das so normal? Ich meine, das Auto gehört ja immerhin noch mir. Wie kann da der Gutachter das Auto einfach so quasi verkaufen, ohne mit mir vorher darüber zu sprechen?

2. was ist das für ein Portal? Kennt das jemand? Gibts dazu eine Webadresse?

Mit freundlichen Grüßen

Du kannst natürlich das Angebot ablehnen. Letztlich wird aber die Versicherung genau diesen Wert bei ihrer Entschädigungsleistung zugrunde legen. Hast Du ein besseres Angebot, nimm das.

Du bekommst Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Die 4400 Euro wurden geboten, also ist dies der Restwert.

Wenn Du mehr als die 4400 bekommst, was ich nicht glaube, dann verkaufe Dein FZG privat die Differenz ist Dein Gewinn.

Da es aber schwer ist einen Schrotthaufen selbst zu verkaufen, halte ich das Angebot von 4400 Euro für recht gut und würde mich mit dem Interessenten in Verbindung setzen. Solltest Du weniger als die 4400 Euro bekommen, wäre das Dein Risiko! ;)

Und ja, das ist ganz normal. Der Gutachter ist sogar recht nett, dass der sich so einsetzt. :)

Nett ist relativ.

Das ist das ganz normale Geschäft, wenn der Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet.

Wenn es ein Haftpflichtfall wird, ist eigentlich der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt Relevant. Wenn jetzt aber erstmal der höhere Wert vom überregionalen Sondermarkt im Raum steht, hat der Geschädigte im Fall einer fiktiven Abrechnung erstmal Scherereien.

Ebenfalls wurde offensichtlich bereits erfolgreich der Eindruck erweckt, daß Fahrzeug müsse nun verkauft werden und eine für die Versicherung teurere Reparatur wäre nicht möglich...

Zitat:

1. ist das so normal? Ich meine, das Auto gehört ja immerhin noch mir. Wie kann da der Gutachter das Auto einfach so quasi verkaufen, ohne mit mir vorher darüber zu sprechen?

Wie schon festgestellt ist es nur ein Angebot. Du kannst es annehmen oder nicht.

Das ist der Wert den der Wagen jetzt hat und der dir abgezogen wird, weil den hast du ja noch. Willst du ihn erlösen, rufst halt an und lässt das Auto abholen und bekommst das Geld...

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:51:27 Uhr:

Nett ist relativ.

Das ist das ganz normale Geschäft, wenn der Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet.

Wenn es ein Haftpflichtfall wird, ist eigentlich der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt Relevant. Wenn jetzt aber erstmal der höhere Wert vom überregionalen Sondermarkt im Raum steht, hat der Geschädigte im Fall einer fiktiven Abrechnung erstmal Scherereien.

Ebenfalls wurde offensichtlich bereits erfolgreich der Eindruck erweckt, daß Fahrzeug müsse nun verkauft werden und eine für die Versicherung teurere Reparatur wäre nicht möglich...

????????

1. Muss er den Schrotthaufen nicht verkaufen.

2. Wird die Reparatur schon die 130% überschreiten.

3. Er bekommt WB - RW. Wenn er den Schrott verkauft ist die Auszahlung immer WB egal wie hoch der RW ist.

4. Natürlich kommt es drauf an, ob er fiktiv abrechnet und dann "Günstig" repariert. Da ist ein hoher Restwert ungünstig. Aber im Normalfall nehme ich das Geld und schau, dass ich ein gleichwertiges oder besseres FZG als Ersatz bekomme. Gerade bei Allerwelts-Fahrzeug wie ein VW Polo. Er war ja selbst über den Hohen WB erstaunt. Also wird er da vielleicht einen gleichwertigen günstiger bekommen und macht da seinen Gewinn! ;)

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:51:27 Uhr:

Ebenfalls wurde offensichtlich bereits erfolgreich der Eindruck erweckt, daß Fahrzeug müsse nun verkauft werden und eine für die Versicherung teurere Reparatur wäre nicht möglich...

Verkauft werden muss sicher nicht, aber je nach Versicherungsbedingungen ist die Ersatzleistung in der Vollkasko sowieso auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt. Insofern steht die "teurere Reparatur" für die eigene Versicherung eh nicht zur Debatte.

Blöd ist es natürlich trotzdem, sich den Versicherungsgutachter aufschwatzen zu lassen (der in diesem Fall wohl wenigstens einen guten WBW ermittelt hat), wenn die Gegenseite mindestens eine Teilschuld hat. Denn dann kann man sich die Kosten für das GA beim unabhängigen Sachverständigen i.d.R. über das Quotenvorrecht bei der gegnerischen Versicherung komplett holen.

 

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:16:55 Uhr:

...

Die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt.

...

Du hast dich dafür entschieden, deine VK in Anspruch zu nehmen und daher hast du geringere Ansprüche als wenn die KH des Unfallgegners reguliert.

Du solltest dich mit den diesbezüglichen Unterschieden befassen und auch mit dem Quotenvorrecht.

Solltetst du dein Auto nach diesem Unfall für mehr als 4450€ verkaufen dann ist automatisch der höhere Preis der Restwert und muss dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.

Es kann dir also vollkommen egal sein was andere für das jetztige Auto zahlen werden.

Solltest du dein Auto für 6000€ verkaufen ist dies der Restwert, solltes du dein Auto für 2500€ verkaufen ist immernoch 4450€ der Restwert.

Alles andere wäre "bereicherung" du bekommst nur den Schaden bezahlt der dir auch entstanden ist (Wiederbeschaffungswert ).

Ob man nun der Versicherung mitteilt dass man das Auto letztendlich für einen höheren Preis verkauft hat ist deine Sache, man sollte sich nur im klaren sein, dass dies Versicherungsbetrug(?) ist.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Dezember 2015 um 13:56:00 Uhr:

Solltetst du dein Auto nach diesem Unfall für mehr als 4450€ verkaufen dann ist automatisch der höhere Preis der Restwert und muss dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.

Es kann dir also vollkommen egal sein was andere für das jetztige Auto zahlen werden.

Solltest du dein Auto für 6000€ verkaufen ist dies der Restwert, solltes du dein Auto für 2500€ verkaufen ist immernoch 4450€ der Restwert.

Alles andere wäre "bereicherung" du bekommst nur den Schaden bezahlt der dir auch entstanden ist (Wiederbeschaffungswert ).

Ob man nun der Versicherung mitteilt dass man das Auto letztendlich für einen höheren Preis verkauft hat ist deine Sache, man sollte sich nur im klaren sein, dass dies Versicherungsbetrug(?) ist.

Das ist zwar prinzipiell richtig, aber eine Versicherung hat bei mir noch nie nachgefragt, an wen und für wie viel ich den Unfallwagen verkauft hab.

Ich hatte schon 3 mal das Glück, meinen Totalschaden-Wagen für mehr als den Restwert laut Gutachten an den Mann zu bringen.

Ist doch nicht die Sache der Versicherung, wenn ich ein gutes Verkaufstalent besitze und mir hier ein kleines Plus verschaffe.

Andererseits fängt sie ja einen eventuellen Verlust durch einen Unfall auch nicht auf.

Also ich würde mir hier keinen Kopf machen und wünsche Dir viel Glück beim verkaufen.

Gruß

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. Dezember 2015 um 12:51:27 Uhr:

Nett ist relativ.

Das ist das ganz normale Geschäft, wenn der Gutachter im Auftrag der Versicherung arbeitet.

Wenn es ein Haftpflichtfall wird, ist eigentlich der Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt Relevant. Wenn jetzt aber erstmal der höhere Wert vom überregionalen Sondermarkt im Raum steht, hat der Geschädigte im Fall einer fiktiven Abrechnung erstmal Scherereien.

Ebenfalls wurde offensichtlich bereits erfolgreich der Eindruck erweckt, daß Fahrzeug müsse nun verkauft werden und eine für die Versicherung teurere Reparatur wäre nicht möglich...

Wir sind hier bei Kasko ! Und das gleiche gilt für den Held mit der 130% Regel ...

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Dezember 2015 um 13:56:00 Uhr:

Solltetst du dein Auto nach diesem Unfall für mehr als 4450€ verkaufen dann ist automatisch der höhere Preis der Restwert und muss dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen werden.

Es kann dir also vollkommen egal sein was andere für das jetztige Auto zahlen werden.

Solltest du dein Auto für 6000€ verkaufen ist dies der Restwert, solltes du dein Auto für 2500€ verkaufen ist immernoch 4450€ der Restwert.

Alles andere wäre "bereicherung" du bekommst nur den Schaden bezahlt der dir auch entstanden ist (Wiederbeschaffungswert ).

Ob man nun der Versicherung mitteilt dass man das Auto letztendlich für einen höheren Preis verkauft hat ist deine Sache, man sollte sich nur im klaren sein, dass dies Versicherungsbetrug(?) ist.

Was du schreibst ist absoluter Unfung. Das ist nicht böse gemeint.

Als Beispiel. Ich verkaufe jetzt mein Fahrzeug (nach Unfall) für mehr mehr als den WB?

Was denn dann?

Dann muss ich der Versicherung noch die Differenz bezahlen?

Das heißt die Versicherung bekommt Geld von mir?

Nochmals zur Erklärung:

1.Vor Unfall und laut Gutachten hat mein Fahrzeug (vor Unfall) einen WB von 12500€.

2.Jetzt, nach Unfall hat es einen Wert von 4500€.

3.Versicherung gibt mir eine Adresse eines Aufkäufers der mir 4500€ bezahlt (für meinen Schrotthaufen), diese Angebot KANN ich annehmen muss ich aber nicht.

4. Versicherung überweisst mir jetzt 8000€ (12500€WB - 4500€RW= 8000€ Leistung der Versicherung)

5. JETZT verkaufe ich meinen Schrotthaufen, privat und nicht an den Aufkäufer, für 7500€.

6. Jetzt muss ich 3000€ an die Versicherung zahlen?

Ich glaube nicht.

Das ist auch kein Betrug!

So wie du es beschreibst würden die Versicherungen den Restwert diktieren, dass funktioniert nicht.

Wenn ich jetzt weniger bekommen würde als die 4500€ des Aufkäufers, wenn ich privat verkaufe, z.B. für 1000€ dann zahlt mir die Versicherung noch 3500€ aus?

Ich glaube nicht!

Zitat:

@voll_Zeo schrieb am 27. Dezember 2015 um 19:06:30 Uhr:

6. Jetzt muss ich 3000€ an die Versicherung zahlen?

Ich glaube nicht.

Das ist auch kein Betrug!

Natürlich, das wäre schon Betrug da du dich in dem Fallen an dem Schaden bereichert hast. Du hast Anspruch auf den WBW um dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen zu können und nicht mehr. In dem von dir geschilderten Falle hättest du aber den WBW und noch 3000€ in der Tasche.

Ob es jemals auffällt steht auf einem anderen Blatt ...

An den Vogel mit der Kasko: Wir sind hier bei "Schuldfrage ungeklärt", also stehen noch Haftpflicht, Kasko oder Schuldteilung (Quotenvorrecht) im Raum.

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