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Auto wurde angefahren - Fahrerflucht

Themenstarteram 9. März 2010 um 17:41

Hallo

leute ihr glaubts nich, ich habe SO eine krawatte!!!!!!!

irgendso ein einzeller hat es nicht nur für nötig befunden bei einer ausreichend breiten straße mein auto anzufahren, NEIN, diese person hat es nicht mal für nötig befunden etwas zu unternehmen. es erfolgte eine fahrerflucht, genau vor meiner haustüre.

die polizei ist gekommen und hat den schaden aufgenommen. zusätzlich hat sie auf meinem lack fremde farbpartikel fest- und sichergestellt. die bearbeitung läuft.

hier nun meine fragen:

1. wie hoch ist die aufklärungsquote? wie hoch bei z.b. mit details wie sicherstellung von lackspuren?

2. habe teilkasko. wenn sich niemand meldet oder ermitteln lässt, bleibe ich dann auf dem schaden sitzen?

ich bin so sauer auf diesen trottel!

danke für eure antworten

mfg

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17 Antworten
am 9. März 2010 um 18:01

das ist richtig assi, also ich würde schauen wenn du weißt in welchen zeitraum das war , einfach mich mal die anderen tage an die straße stellen und schauen ob der öfters da vorbei kommt , auch mal ein wenig die fahrzeuge in der nachbarschaft anschauen , der kollege wird sicher auch lackspuren von dir dran haben ,

also kann man nur hoffen das du ihn bekommst ,

ich wünsch aufjeden fall viel glück.

mfg

palle

am 9. März 2010 um 18:34

Ähnliches Szenario bei mir. Jemand hat meinen Wagen beim Ausparken gestrifen. Hatte einige relativ tiefe Kratzer in der Stoßstange.

Ab zur Polizei, schaden fotografiert usw... aber nach 3 Monaten oder so kam nur die Meldung, dass niemand ermittelt werden konnte.

Blieb auf dem Schaden sitzen, habe es mit Politur aus dem Baumarkt einigermaßen unsichtbar bekommen. Trotzdem sehr ärgerlich.

Grüße!

Quote ca. 5-10%! Kenn das aus eigener Erfahrung...

Bei Teilkasko, bekommst du nicht wirklich Geld für dein Fahrzeug! Zudem würdest du in der VK hochgestuft werden, wenn du dne Schaden melden würdest. So oder so, den Schaden zahlst du selber!

Mach mal nen gutes Bild und stell es ein!

MfG

Themenstarteram 9. März 2010 um 19:05

kann ich morgen machen.

hoffe die karre des unfallverursachers ist übel zugerichtet oder erleidet morgen einen motorschaden! unfall bauen kann jedem passieren (wobei bei der straßenbreite schon selten dämlich), abhauen fällt hingegen außerhalb meines verständnisbereichs!

mfg

hatten wir vor ungefähr einem Jahr.Auto auf dem Hof von einem Fremdparker angefahren.(Totalschaden).Ja richtig gelesen Totalschaden.Hört sich krass an aber es war ein alter Micra der nicht mehr viel Wert war.1500 EUS Restwert.Konplette Tür eingedrückt und alles was mir dranhang war hin.Polizei war da.Alles aufgenommen und vermessen und Fremdlack sichergestellt.Wir hatten sogar einen verdacht wer es war.Es gab eine Beobachtung.die Polizei ist von uns aus zum eventuellen Verursacher gefahren nund hat einen Deckungsgleichen frischen Schaden festgestellt.Aufs klingeln der beamten wurde nicht geöffnet und so bekam der Besitzer kurze zeit später eine Vorladung zur Polizei.(Natürlich erstmal als Zeuge.Jetzt kommt der KNALLER.gebrauch gemacht vom Zeugnissverweigerungsrecht,und da somit kein Unfallfahrer ermittelt werden konnte war die Sache für die Polizei damit durch.AN DIESER STELLE bitte keine Komentare wie:da hätten die doch oder was weiß ich nicht.DOCH es ist so einfach als verurschaer in diesem Land ungeschoren davon zu kommen.Das Gericht sah kein Interresse daran einen Verursacher zu finden.War denen wohl zu teuer.MIR ABER NICHT:Also war die Frage was tun?Von unserem Auto habe ich ebenfalls Lack gesichert und auf eigen kosten von einem Gutachter untersuchen lassen und siehe da:der Lack war von einem Auto wie es dem verursacher gehört.das beweisst leider erst mal nichts.ALSO:Nachts hin und von der Unfallstelle Lack abgeknibbelt(ICH brauchte ja die Gegenprobe für meinen Gutachter)und ja diese Tat ist straffrei da ich kein Sachbeschädigung im Sinne des gestzes begangen habe da die Stelle ja schon kaputt war.UND SIEHE DA:der lack war identisch.Ab zum Anwalt,der den Staatsanwalt nochmal eingeschaltet und nun rollt die Lawine..........TROTZDEM bleibt so eine feige Verpissertat die letzte Sauerei.Soll sich ja keiner auf frischer Tat erwischen lassen

Kann Deinen Ärger verstehen, aber Lackproben von einem anderen Auto zu holen, ist Sachbeschädigung, egal, ob schon eine Beschädigung vorlag.

Normal dürfte diese Lackprobe vor Gericht nicht als Beweismittel genutzt werden.

Sollte aber Dein RA am besten wissen.

am 10. März 2010 um 10:24

aber er kann einen netten hinweis für die rennleitung hinterlassen und die darf dann natürlich lackspuren sichern als beweismittel! die meisten kollegen werden auf den hinweis eher genervt reagieren, aber meistens unternehmen sie was ;)

die aufklärungsqoute ist wirklich sehr gering, aber manchmal hat man glück!

die aufgeklärten fälle sind meist die, bei welchen ein zeuge sich ein kennzeichen oder zumindest ein teilkennzeichen und den pkw typ notiert hat.

nicht den kopf hängen lassen, aber wirst den schaden wohl selbst tragen müssen, so bitter es auch ist.

RA ist bei so einer sache völlig überflüssig und weggeworfenes geld. du bist geschädigt, wenn der täter eindeutig ermittelt werden sollte, dann ist das hieb und stichfest! zu einer gerichtsverhandlung wird es in der regel nicht kommen und dem verursacher wird mittels strafbehl durch den StA eine strafe zuteil...

die regulierung des schadens muss dann noch laufen mit dem verursacher, was dann aber deine sache ist.

mfg

bei meiner freundin ist es ähnlich passiert... sie striff beim ausparken ein auto.. hat sich beim Halter gemeldet.. schaden wurde von mir repariert...

5 Wochen später.. parkt der damals geschädigte aus, und beschädigt das auto meiner freundin.. und beging fahrerflucht.. und meint zu mir : naja, du kannst es ja auch selber reparieren..

ich find das halt schon krass.. er war damals dankbar dass sich meine freundin gemeldet hat, und dann macht er den scheiß und haut ab.. meldete es nicht mal der Versicherung...

sind immerhin bis zu 7 Punkte in Flensburg bei Fahrerflucht

aber diese schreiben mit "es konnte kein Täter ermittelt werden" kenn ich zur Genüge..

 

aber wie oben schon steht.. vielleicht hast Glück und der/die jenige fahren öfter vorbei!

Viel Glück bei der sache.. und kopf hoch!

am 10. März 2010 um 11:58

die sieben punkte hat der flüchtige sicher ;)

es geht nachher bei der strafe um die schadenshöhe, wenn die über 1100 € liegt, dann wird der führerhschein für min. 3 monate einkassiert ;)

wird schon werden......

Manchmal hilft Kollege Zufall:

Meine Holde kauft im Aldi ein, ich sitze gelangweilt im Auto, und sehe, wie ein Kleinwagen beim einparken sich einfach "Platz" schafft.

Wie wenn nichts ist, geht man Einkaufen, kommt raus, und fährt weg.

Minuten später kommt der Geschädigte, kein Verursacher zu sehen :mad:

Hatte aber Nummerschild und Fahrerbeschreibung, am rechtem Stoßstangeneck der Dame wurden 7 Farbabriebe sichergestellt, die jeweils Beschädigungen mit Fahrerflucht zu geordnet werden konnten.

Also, die Hoffnung stirbt zuletzt.

am 10. März 2010 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von crushed

Hallo

 

leute ihr glaubts nich, ich habe SO eine krawatte!!!!!!!

 

irgendso ein einzeller hat es nicht nur für nötig befunden bei einer ausreichend breiten straße mein auto anzufahren, NEIN, diese person hat es nicht mal für nötig befunden etwas zu unternehmen. es erfolgte eine fahrerflucht, genau vor meiner haustüre.

 

die polizei ist gekommen und hat den schaden aufgenommen. zusätzlich hat sie auf meinem lack fremde farbpartikel fest- und sichergestellt. die bearbeitung läuft.

 

hier nun meine fragen:

 

1. wie hoch ist die aufklärungsquote? wie hoch bei z.b. mit details wie sicherstellung von lackspuren?

2. habe teilkasko. wenn sich niemand meldet oder ermitteln lässt, bleibe ich dann auf dem schaden sitzen?

 

ich bin so sauer auf diesen trottel!

 

danke für eure antworten

 

mfg

Bei mir war das vor Jahren ähnlich, Fahrzeug 11 Jahre alt technischer Totalschaden , Aufklärung 0 . Eigentlich sollte man sein Auto Vollkaskoversichern damit man wenigstens nicht auf dem Schaden sitzen bleibt.

Reine Rechnungssache, kommt halt darauf an, % usw.

Meine 10 jahre alter Focus hat noch VK, bei einem Zeitwert von vielleicht 2000 Euro :D

Zitat:

Original geschrieben von crushed

1. wie hoch ist die aufklärungsquote? wie hoch bei z.b. mit details wie sicherstellung von lackspuren?

verschwindend gering.....mach dir also keine großen hoffnungen!

Zitat:

2. habe teilkasko.

die nutzt dir nichts!

Zitat:

bleibe ich dann auf dem schaden sitzen?

ja.....

Zitat:

Original geschrieben von Urgrufty

Kann Deinen Ärger verstehen, aber Lackproben von einem anderen Auto zu holen, ist Sachbeschädigung, egal, ob schon eine Beschädigung vorlag.

Normal dürfte diese Lackprobe vor Gericht nicht als Beweismittel genutzt werden.

Sollte aber Dein RA am besten wissen.

Das ist nicht ganz richtig mit der Sachbeschädigung da die Polizei bei Bedarf die Probe auch von einer Stelle nehmen würde wo es eben keine Sachbeschädigung darstellt.Und ich habe doch auch NIE behauptet das ICH die Probe besorgt habe......(grins)das hat ein NETTER Kollege getan und mir die Probe zugespielt........

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