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Autokauf Betrug? Strohmanngeschäft

Themenstarteram 22. April 2013 um 18:11

Hallo,

zuerst einmal Danke für die die sich das ganze schonmal durchlesen.

Ich habe im Dezember '12 ein, über mobile gefundenes Auto, gekauft.

Es war leider ein gutes Stück weg, aber ich habe beim ersten Besuch alles abgeklärt - dachte ich.

Als ich dann kam zum abholen war alles anderst.

Faktum ist das mir der "Händler" das Auto nicht ohne eine 500€ teure Versicherung, die Ihm Gewährleistungssachen abnehmen würde, nicht verkaufen wollte.

Da ich aber ohne immense Mehrkosten an dem Tag nicht mehr nach Hause gekommen wäre, habe ich das Auto eben Privat gekauft... Es stand gut da und fuhr auch ca. 3000km einwandfrei..

Jetzt ist wohl die Kupplung vom Getriebe zur Antriebswelle defekt - Kostenvoranschlag ca 720€.

Dann erzählt mir da der Mechaniker, als ich ihm die Story erzählt habe, das dass alles nicht rechtens war was der "Händler" da mit mir gemacht hat.

Also auf zum ADAC Rechtsberatung und bestätigen lassen. Der Anwalt meinte ich könne es Probieren, aber große Hoffnung hat er mir nicht gemacht.

Als ich den "Händler" darauf hingewiesen habe, kam nach laaangem Hin und Her diese Mail heute an:

Zitat:

Da wir das Fahrzeug schon einige Zeit auf unserem Hof stehen hatten und uns der Verkäufer gut bekannt ist, haben wir Ihnen ermöglicht, den Pkw von diesem direkt zu erwerben. Das haben Sie auch getan. Daraus folgt aber, dass wir mit der Sache nichts zu tun haben, auch für irgendwelche Gewährleistungsansprüche nicht einstehen müssen und können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Meine Sorge ist das der mit der Sache durchkommt und ich den Prozess verliere. Dann sinds mehr wie 720€

 

Was meint ihr?

Anwalt loslassen oder nicht?

Vielen Dank,

mfG,

muemi

Beste Antwort im Thema

Also nur damit ich es richtig verstehe und mal unabhängig von der rechtlichen Seite.

Du hast 500 Euro gespart weil du auf die Gebrauchtwagenversicherung wissentlich verzichtest hast. Und nun möchtest du noch einmal 750 Euro vom Händler haben wegen der Sachmängelhaftung die du wissentlich nicht wolltest um 500 Euro zu sparen?

Nicht alle Autohändler sind automatisch Betrüger.

Meine persönliche Meinung lautet "selbst Schuld".

Wenn ich Geld sparen möchte und deswegen ein höheres Risiko eingehe und mich dann Ärger wenn es zu meinen Ungunsten ausgeht kann ich doch nicht jemand anderen die Schuld dafür geben.

Und wenn der Wagen 3000 km lief ohne Probleme kann man jetzt auch nicht davon ausgehen das der Händler von einem Mangel wusste.

Irgendwie erinnert mich das an die Bankenkrise die Risiken eingehen und sich dann das verlorene Geld vom Staat wieder holen weil sonst alles zusammenbricht.

MfG

Mike

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31 Antworten
am 22. April 2013 um 18:17

Solange der Händler nicht zwischen dir und dem Vorbesitzer Eigentümer des Fahrzeugs war sondern nur vermittelnde Funktion ausgeübt hat wirst du keine Chancen haben.

Wichtig ist wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht und wer diesen mit dir abgeschlossen hat.

Alles weitere kann dir nur der Anwalt sagen - abgesehen davon, dass wir aufgrund der fehlenden Kenntnis einiger Faktoren keine abschließende Aussage treffen können und hier auch keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

Gesamt finde ich es aber nicht in Ordnung wissentlich von Privat zu kaufen, den niedrigeren Preis zu nehmen und dann eventuelle Kosten dem Händer draufzudrücken.

am 22. April 2013 um 18:21

Wer soll Dir eine andere oder für Dich positivere Antwort liefern, als dein Anwalt? :o

 

Ich würde mal sagen: 50/50.....:D

 

Viel Spaß noch....

Themenstarteram 22. April 2013 um 18:24

Hallo,

danke für die schnelle Antwort! :)

Naja der Händler hat beim ersten Treffen mir nicht gesagt das ich die 500€ Versicherung nehmen MUSS..

Was auch nicht fair war, zudem ich die 500€ zusätzlich nicht hatte.

Es stand im Angebot Zwischenverkauf vorbehalten aber eindeutig das es vom Händler angeboten wird.

Verkauft hat es mir ein Mitarbeiter des Händlers.

Und in den Papieren steht auch nicht der drin der es mir verkauft hat.

@Peter Clio ich dachte nur evtl. hat hier jemand mit soetwas Erfahrung und kann mir sagen: Zahls lieber selbst.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von muemi88

Da ich aber ohne immense Mehrkosten an dem Tag nicht mehr nach Hause gekommen wäre...

Was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "immensen Mehrkosten"?

Themenstarteram 22. April 2013 um 18:29

Hallo @Drahkke ,

da ich am nächsten Tag arbeiten musste hätte ich mir ein Taxi nehmen müssen um nicht im Büro einzuschlafen - und ca. 100km Taxi ist viel...

War dumm ein Auto so weit weg zu kaufen - ich weiß....

Um welchen Fahrzeugwert geht es hier überhaupt (damit man mal eine Relation zu den 500 € Versicherungsprämie bekommt)?

Zitat:

Original geschrieben von muemi88

Verkauft hat es mir ein Mitarbeiter des Händlers.

Und in den Papieren steht auch nicht der drin der es mir verkauft hat.

Wichtig ist in diesem Fall, wer im Kaufvertrag als Verkäufer drin steht.

Themenstarteram 22. April 2013 um 18:36

6000€ waren die Summe..

Als Verkäufer steht eben der Mitarbeiter des Händlers drin.

Zitat:

Original geschrieben von muemi88

Als Verkäufer steht eben der Mitarbeiter des Händlers drin.

Hier sollte dein Anwalt mal prüfen, in welcher Funktion der Mitarbeiter hier tätig geworden ist.

Also nur damit ich es richtig verstehe und mal unabhängig von der rechtlichen Seite.

Du hast 500 Euro gespart weil du auf die Gebrauchtwagenversicherung wissentlich verzichtest hast. Und nun möchtest du noch einmal 750 Euro vom Händler haben wegen der Sachmängelhaftung die du wissentlich nicht wolltest um 500 Euro zu sparen?

Nicht alle Autohändler sind automatisch Betrüger.

Meine persönliche Meinung lautet "selbst Schuld".

Wenn ich Geld sparen möchte und deswegen ein höheres Risiko eingehe und mich dann Ärger wenn es zu meinen Ungunsten ausgeht kann ich doch nicht jemand anderen die Schuld dafür geben.

Und wenn der Wagen 3000 km lief ohne Probleme kann man jetzt auch nicht davon ausgehen das der Händler von einem Mangel wusste.

Irgendwie erinnert mich das an die Bankenkrise die Risiken eingehen und sich dann das verlorene Geld vom Staat wieder holen weil sonst alles zusammenbricht.

MfG

Mike

am 23. April 2013 um 6:12

Wenn der Mitarbeiter des Händler angeblich als Privatperson verkauft hat, müsste dieser ja als Vorbesitzer in den Papieren stehen.

Bitte den Händler dir die Daten des angeblichen Verkäufers zu geben, damit du prüfen kannst, ob dieser den Händler überhaupt beauftragt hat, den Wagen in seinem Namen zu verkaufen.

@e30lion:

Hier ging es nicht darum Geld zu sparen, sondern sich nicht zusätzlich zum verhandelten Preis eine 500 Euro teure Garantie aufs Auge drücken zu lassen, damit der Händler aus der Gewährleistung ist (was er sowieso nie ist).

Komisch, dass der Verkauf - nachdem der TE die Versicherung ablehnte - plötzlich im Auftrag stattfand. Klingt für mich nach ner Masche des Händlers sich vor seinen gesetzlichen Pflichten zu drücken.

Und bevor jetzt einer mit "Der arme Händler muss sich auch absichern" kommt: Wenn ich das Risiko der Gewährleistung scheue, darf ich halt keine Gebrauchtwagen verkaufen. Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Wenn der Mitarbeiter des Händler angeblich als Privatperson verkauft hat, müsste dieser ja als Vorbesitzer in den Papieren stehen.

Die Fahrzeugpapiere machen keine Aussage zum Eigentum. Der dort aufgeführte Fahrzeughalter muss nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein.

 

Zitat:

Bitte den Händler dir die Daten des angeblichen Verkäufers zu geben, damit du prüfen kannst, ob dieser den Händler überhaupt beauftragt hat, den Wagen in seinem Namen zu verkaufen.

Das wäre nur ein Problem zwischen dem Eigentümer und dem, der das Fahrzeug ggf. unrechtmäßig verkauft hat. Gäbe es hier tatsächlich Unsauberkeiten, dann hätte der (ehemalige) Eigentümer Schadensersatzansprüche gegen den unrechtmäßigen Verkäufer. Irgendwelche Rechte des Käufer bilden sich nicht daraus.

 

Zitat:

Komisch, dass der Verkauf - nachdem der TE die Versicherung ablehnte - plötzlich im Auftrag stattfand. Klingt für mich nach ner Masche des Händlers sich vor seinen gesetzlichen Pflichten zu drücken.

Kann ja sein, aber auch daraus ergeben sich keine Gewährleistungs- oder Rückgaberechte des Käufers.

Hier hätte eine andere Möglichkeit bestanden: Wenn im Nachhinein irgendwelche den Käufer benachteiligten Dinge aufgetischt werden, dann kann man den Verkaufsvorgang abbrechen und irgendwelche zB. dann Reisekosten können dem Verkäufer als Schadensersatzforderung aufgrund einer Täuschung (nicht vollständig genannter Verkaufspreis) aufgetischt werden.

Nur zerschießt man sich das als Käufer genau diese Möglichkeit, wenn man sich mit den plötzlich veränderten Bedingungen einverstanden erklärt und einen Kaufvertrag zwar unter Protest aber dennoch abschließt.

Anhand der gemachten Angaben sehe ich hier keine Möglichkeit, in die Sachmangelhaftung/ Gewährleistung hinein zu kommen. Bedeutet aber nicht, dass es nicht doch geht. Vielleicht existiert hier etwas, welches die Haftung des Verkäufers, ehemaligen Eigentümers, ... bringt, aber durch juristische Unkenntnis des TE überhaupt nicht als solche Möglichkeit erkannt oder aufgrund falschen Wissens ausgeschlossen wird.

Hier wird man ohne Prüfung der Unterlagen und Umstände durch einen Fachanwalt keine richtige Einschätzung finden. Sollte man eine derartige Prüfung in Erwägung ziehen, dann jedoch bitte sofort und ohne weitere Arbeiten am Fahrzeug auszuführen oder zu veranlassen.

Immerhin besteht bei der Sachmangelhaftung immer ein nicht unerhebliche Risiko, durch ungeschicktes Handeln sich selbst die (eventuell doch) vorhandenen Ansprüche zu zerschießen.

Zitat:

Original geschrieben von muemi88

Als Verkäufer steht eben der Mitarbeiter des Händlers drin.

als "max mustermann" oder als "max mustermann von autohandel xy"???? wen du den wagen wie du beschrieben "von privat" gekauft hast dann hast du leider keinerlei ansprüche auf irgendwelche "garantiegeschichten" (die im übrigen gewährleistungs ansprüche sind).

die ausrede des händlers könnte ein "in kommision verkauf" sein.

ach ja...ich kann dich aber beruhigen. selbst WEN du die 500€ versicherung genommen HÄTTEST dann hättest genügen theater. den das kleingedruckte erzählt dir niemand ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen du den wagen wie du beschrieben "von privat" gekauft hast dann hast du leider keinerlei ansprüche auf irgendwelche "garantiegeschichten" (die im übrigen gewährleistungs ansprüche sind).

Nicht zwingend, nur weil es "privat" ist.

Jeder Verkäufer, auch ein "tatsächlich Privater" ist uneingeschränkt in der gesetzlichen Gewährleistung. Ein "Privater" hat allerdings die Möglichkeit, diese vollständig auszuschließen.

Macht er das nicht, zB. durch Formulierungen, die sich zwar beeindruckend lesen lassen aber juristisch dann doch kein wirksamer Ausschluss sind, dann ist das auch nicht ausgeschlossen.

 

Zitat:

die ausrede des händlers könnte ein "in kommision verkauf" sein.

Damit wäre der Händler (weil nur Vermittler) raus, aber nicht der tatsächliche Verkäufer, der ehemalige Eigentümer. Gerade bei Vermittlungen und den zugehörigen Verträgen gibt es nicht selten "Formulierungsschwächen", die dem Käufer zwar klar legen, dass der Vermittler nicht haftet, aber es fehlt dann u.U. ein rechtlich sicherer Gewährleistungsausschluss von Seiten des "tatsächlichen" Verkäufers.

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