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Autokauf - Unfallschaden verheimlicht - Finanzierung Rückabwicklung

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 2. Mai 2021 um 21:22

Hallo liebe Community,

Ich habe vor 6 Monaten ein Audi im Autohaus gekauft.

Vor ca 2 Monaten wurde festgestellt vom kollegen(Gutachter) das dass Auto ein Unfall wagen ist

Die Seitenwand links wurde komplett neu ersetzt, wenn man die Heckstoßstange abnimmt sieht man die Schweissnähte und Klebe reste.

Unterm Kofferraum wurde bis zur hälfte Lackiert(wurde aber nicht zu ende lackiert).

Also offensichtlich ein Unfallwagen... Das Auto hat jetzt 31.000KM mehr auf der Uhr...

habe es mit 24.500€ Finanziert. Da ich das Auto zurück geben möchte habe ich natürlich das Autohaus damit konfrontiert.

Aussage vom Autohaus lautet : wegen den 31.000km wird mir 5.200€ abgerechnet.

Und es fallen noch ca 3.500€ kosten an für die Finanzierung als „Strafe“

Ich bitte euch mir zu helfen und mir ein Rat zugeben

Kann mir jemand von euch sagen ob das alles so hin kommt mit den kosten ?

Weil im Endeffekt knappe 9.000€ verlangt werden...

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24 Antworten

Ohne einen Rechtsanwalt kommst du hier sicher nicht weiter. Wenn man dir schon 9.000€ abknöpfen möchte, ist es schon recht dreist und wird womöglich zu keiner friedlichen Einigung kommen. Wenn ein Autohaus Unfallfahrzeuge verkauft und die Käufer täuscht, steht hier möglicherweise gewerbsmäßiger Betrug im Raum. Ich wünsche dir Viel Erfolg, aber es sieht für mich danach aus, als müsstest diese Arschlöcher verklagen.

Wie schon erwähnt Rechtsanwalt einschalten. Wenn eine Verkehrsrechtschutzvers./ Rechtsschutzvers. besteht um so besser. Die deckt auch den Autokauf ab.

Um die Nutzungsgebühr kommst Du nicht herum. (spreche aus eigener Erfahrung).

Zitat: "Höhe der PKW-Nutzungsentschädigung:

Die Nutzungsentschädigung beträgt insoweit pro gefahrene 1.000 Kilometer: 0,67 % bei einer Gesamtfahrleistung von 150.000 Kilometern. 0,50 % bei einer Gesamtfahrleistung von 200.000 Kilometern. 0,40 % bei einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern." Zitat Ende

Bedeutet: 0,67% von 24500 = 164,15 x 31 = 5088,65€.

"Strafe" ist es nicht bei einer vorzeitig abgelösten Finanzierung, Das nennt sich Zinsausfall. Ob man den Händler für den Zinsausfall haftbar machen kann, wird dir dein Anwalt sagen. Ich denke "nein".

Was mich allerdings wundert: das ein Händler das Fahrzeug als unfallfrei verkauft, wenn der Schaden so offensichtlich zu erkennen ist. Normalerweise werden Fahrzeuge mit unklarer Historie nicht als unfallfrei verkauft.

Im Autohaus gekauft. War es ein Vertragshändler? Ist der Schaden in der Historie hinterlegt?

Themenstarteram 3. Mai 2021 um 8:25

Vielen dank! Für diese Information. @cokefreak

Habe den Audi bei Opel gekauft, die haben den wagen mal als Anzahlung genommen... da die unteranderem auch Corvette Partner sind.

Bei Audi in der History ist einiges hinterlegt worden laut Audi... leider ohne erfolg dort etwas her zu bekommen... aus Datenschutz gründen

@Milano777 mal anderen Audihändler fragen... Manche geben trotz Datenschutz Infos raus.... Eventuell hast du bei einem anderen Händler mehr Glück.

 

Ansonsten wie schon erwähnt, bist du bei einem Rechtsanwalt am besten aufgehoben!

Wirst nicht drum rum kommen....

was stand im KV drin?

Wenn es ein Unfallwagen ist, aber das Gegenteil zugesichert(!) wurde, sollte jeder gescheite Anwalt dem Händler ganz schön Dampf unterm Hintern machen können. Aber das solltest du direkt mit dem RA besprechen.

Themenstarteram 3. Mai 2021 um 10:42

@audijazzer im KV stand halt nichts davon drin.

Unfallfrei ! Heisst es laut KV

Der Verkäufer hatte mir nur eine kleine Beule gezeigt an der Tür mehr war auch nicht... die Beule wurde aber auch sofort entfernt nachdem er mich darauf aufmerksam machte.

noch mehr Grund zum Anwalt zu gehen. Die Chancen bei "unfallfrei zugesichert" stehen hervorragend. Einen Gutachter kannste ja vorweisen. Sollte damit ein Kinderspiel für deinen RA sein. Der Opel-Fritze wird sich da kaum rausreden können. Nutzungsausfall wirste abziehen müssen, Fahrz-Rückgabe und Entschädigung sollten aber kein riesen Thema sein.

Bei sowas immer zum Anwalt. Kann dein Gutachter etwas zur Verkehrstauglichkeit des Autos sagen? Falls das Auto erhebliche Mängel wegen des Unfallschadens aufweist, kannst du vielleicht was gegen die Abnutzung machen. Denn dann war das Auto nie den Kaufpreis wert und die Abnutzung würde sich verringern.

Den Zinsausfall musst du vermutlich erstmal schlucken. Du könntest höchstens versuchen den per Klage zurückzuholen. Da wird der Anwalt aber bestimmt die Erfolgschancen gut abschätzen können.

Viel Erfolg! Solche Gauner gehören dicht gemacht...

Alternativ Wagen behalten und Wertausgleich einfordern. Wenn du damit leben kannst.

Ja, was soll ich sagen? Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ab zum Anwalt. Ohne Anwalt macht der Händler mit dir, was er will. Eine friedliche Einigung ist nach deiner Schilderung ohnehin nicht mehr zu rechnen.

9000€ ? Und du fragst ob das zuviel ist. Dich hätte ich auch gerne mal als Kunden.... lol...

Sofort zum Anwalt.....

Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr darf die Vorfälligkeitsentschädigung 1% der Restsumme betragen. 3.000 Euro sind damit schon einmal nicht möglich.

 

Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob aufgrund der „Täuschung“, fehlerhaften bzw. unvollständigen Angabe des Verkäufers das Geschäft überhaupt zustande gekommen wäre, alternativ der Preis niedriger hätte ausfallen müssen.

Da die Finanzierung an den Kauf gebunden war und voraussichtlich vom Autohändlern geliefert wurde, ist auch dieses Geschäft in Verbindung mit dem Kauf in gewisser Weise anfechtbar.

 

Da hilft nur der Fachanwalt. Selbst ohne Rechtsschutz wird sich die Aktion vermutlich finanziell lohnen.

Abgesehen davon, sollte man ja Autos die man sich nicht Leisten kann, nicht Finanzieren :)

Aber vielleicht bin ich mit meinen 24 Jahren da schon zu altmodisch...

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