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bei sturm ast auf meine s-klasse geflogen

Themenstarteram 14. Juli 2010 um 17:39

Hallo habe auf meinem dach ecke c- säule oben an der tür genau an der kante eine dounat große beule mit scharfer kante :-( gutachter kommt übermorgen wo draf muss ich achten muss das dach komplet lackiert werden plus c säule bis an den kötflügeln oder kann der sagen wird rein lackiert ich habe davon keine arnung ??

das gute ist ist bei sturm passiert also übernimmt das die teilkasko

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24 Antworten
am 14. Juli 2010 um 20:55

Hallo,

 

Teilkasko ???? Hmm -bin nicht sicher ob die das übernehmen - schau mal in Deinen Versicherungsvertrag. Denke schon, aber wie gesagt: bin nicht ganz sicher.

 

Warum hast Du denn kein Vollkasko ? Kostet doch nur marginal mehr als Teilkasko.

 

Gruß 

Das sollte bei Sturm schon die Teilkasko übernehmen, die ist ja auch in einer Vollkasko enthalten.

Wenn man beides hat, ergeben sich folgende Vorteile:

1. Selbstbeteiligung ist bei TK meist 0 oder 150 €, VK meist höher.

2. Wenn man nur eine TK-leistung in Anspruch nimmt, erfolgt keine Hochstufung in eine teurere Schadensfreiheitsrabattklasse.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Wenn man beides hat, ergeben sich folgende Vorteile:

1. Selbstbeteiligung ist bei TK meist 0 oder 150 €, VK meist höher.

2. Wenn man nur eine TK-leistung in Anspruch nimmt, erfolgt keine Hochstufung in eine teurere Schadensfreiheitsrabattklasse.

 

lg Rüdiger:-)

Das sind aber beides keine Vorteile die etwas mit einer Vollkasko zu tun haben.

Wenn ich nur Teilkasko wähle kann ich genauso unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen.

Auch gibt es dann bei TK-Schaden keine Hochstufung, da die TK keine Schadenfreiheitsklassen hat.

Grüße

 

am 15. Juli 2010 um 9:57

Genauso siehts aus... Und marginal höher ist die VK auch nicht... Ob das Auto im Quartal nun 190€ mit TK kostet oder knapp 300€ mit VK ist für mich schon ein gewaltiger Preisunterschied...

Wenn der Ast direkt durch den Sturm, also in der Versicherungssprache "unmittelbar", gegen das Auto geflogen ist, ist es ein standard Beispiel für einen Sturmschaden. Die Versicherung zahlt das dann auch recht problemlos :)

VG, Patrick

am 15. Juli 2010 um 10:06

Soweit ich weiß. muss man für einen Sturmschaden in TK aber eine bestimmte Windstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort nachweisen! Das dürfte im Einzelfall schwer sein. Ich meine, es sind mindestens 120 km/h, damit ein Sturmschaden anerkannt wird,

Gruß

Jürgen

am 15. Juli 2010 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von Koenig-loewe

Soweit ich weiß. muss man für einen Sturmschaden in TK aber eine bestimmte Windstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort nachweisen! Das dürfte im Einzelfall schwer sein. Ich meine, es sind mindestens 120 km/h, damit ein Sturmschaden anerkannt wird,

Gruß

Jürgen

Klar. Aber das war ja laut DWD gegeben... Davon ab schreibt der TE, dass der Gutachter kommt, was ja heißt, dass die VS den beauftragt hat. Ergo zahlt die den Schaden auch...

Die Frage war ja eigentlich nur, worauf der TE den Gutachter hinweisen soll, falls das eine "Nase" ist, die keine Ahnung hat, was wirklich alles gemacht werden muss...

VG

Hallo Leidgeprüfte und Geschädigte!

Als Sturm gilt bei Versicherungen Wind ab Windstärke 8 d. h.17,2 bis <20,8 m/s bzw. 62-74 km pro Stunde.

(Hier nicht irritiern lassen: In der Seefahrt und der Beaufortskala wird

Windstärke 8 als "stürmischer Wind" und Windstärke 9 als "Sturm" bezeichnet.)

[> 117 km pro Stunde ist Windstärke 12 und Orkan]

Als Nachweis für die Versicherung eignet sich ggf. gut eine Auskunft oder ein Wettergutachten vom örtlichen bzw. nächstgelegenen Wetteramt. Das gibt es z. B. an Flughäfen (bzw. zumindest dort eine Wetter[meß]station). Die Wetterämter haben auch historische Winddaten bzw. Wetterdaten.

Viele Grüße von

(Käpt'n) Blau Bär ;) und [Jörg H., der - wie böse Zungen behaupten - seine Sportbootführerscheine bei Käpt'n Blaubär gemacht hat]

am 15. Juli 2010 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von CSMaverick

Die Frage war ja eigentlich nur, worauf der TE den Gutachter hinweisen soll, falls das eine "Nase" ist, die keine Ahnung hat, was wirklich alles gemacht werden muss...

Da es ein Kaskoschaden ist, kommt kein unabhängiger SV, sondern ein SV der Versicherung.

Ahnung wird die "Nase" schon haben..., und war wie man billig den Schaden repariert bekommt. Das ist das Einzige, was der Versicherung am Herzen liegt. Daher Holzauge sei wachsam.

Du hast Anspruch auf Reparatur nach Herstellervorgabe!!!

Mit dem Gutachter ist hier schon etwas schiefgelaufen!

Vorher bei der Versicherung anfragen, ob ein unabhängiger Gutachter bezahlt wird. Bei ca. ab EUR 800,- Schaden hat man darauf eigentlich Anspruch.

Wenn die Versicherung einen schickt hat man i. d. R. verloren. Die arbeiten nur zu Gunsten der Versicherung.

Nicht einfach einen Versicherungsgutachter akzeptieren!!!

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Zitat:

Original geschrieben von Blau Baer

 

Vorher bei der Versicherung anfragen, ob ein unabhängiger Gutachter bezahlt wird.

Das kann man natürlich immer tun.

Zitat:

Original geschrieben von Blau Baer

Bei ca. ab EUR 800,- Schaden hat man darauf eigentlich Anspruch.

Aber einen Anspruch hat man nicht, da im Kaskofall immer Vertragsrecht gilt und in allen mir bekannten Verträgen stehen Klauseln wie:

"Kosten eines Sachverständigen tragen wir nur, sofern wir ihn Beauftragt haben oder der Beauftragung zugestimmt haben"

Daher gilt dein geschriebenes nur für Haftpflichtschäden, da darf man dann selber einen Gutachter beauftragen.

 

Also bei einem Kaskoschaden NICHT einfach selbst einen Gutachter beauftragen, wenn man die Kosten nicht selber tragen möchte.

Grüße

 

Zitat:

Original geschrieben von seeboot

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Wenn man beides hat, ergeben sich folgende Vorteile:

1. Selbstbeteiligung ist bei TK meist 0 oder 150 €, VK meist höher.

2. Wenn man nur eine TK-leistung in Anspruch nimmt, erfolgt keine Hochstufung in eine teurere Schadensfreiheitsrabattklasse.

 

lg Rüdiger:-)

Das sind aber beides keine Vorteile die etwas mit einer Vollkasko zu tun haben.

Wenn ich nur Teilkasko wähle kann ich genauso unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen.

Auch gibt es dann bei TK-Schaden keine Hochstufung, da die TK keine Schadenfreiheitsklassen hat.

Grüße

Irgendwie habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Wenn ich Vollkasko habe, was ja nicht nur bei einer S-Klasse Sinn macht, da sie nur marginal teurer ist als die Teilkasko (außer man ist Fahranfänger oder Dauer-Crasher), ist die Teilkasko in der Vollkasko entahalten.

Wenn ich die Vollkasko in Anspruch nehme, habe ich meist höhere Selbstbeteiligung und eine Rückstufung.

Deshalb macht es Sinn, wenn die Voraussetzungen für einen Sturmschaden vorliegen, über die in der Vollkasko enthaltene Teilkasko abzurechnen, weil dann die niedrigere Selbstbeteiligung zum Tragen kommt und auch keine Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt.

Wenn man die defekte Windschutzscheibe wechseln läßt, wird man ja auch nicht hochgestuft.

Ich zahle derzeit 240 € im Vierteljahr, VK 500, TK 150 € SB, Rabattretter und freie Werkstattwahl inclusive.

Bevor ich die Versicherung gewechselt habe, hatte ich z. B. für meinen E 55 AMG (W210) 192 € im Monat bezahlt, danach 231 € im Vierteljahr.

Man muß also schon die Preise vergleichen.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Irgendwie habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Wenn ich Vollkasko habe, was ja nicht nur bei einer S-Klasse Sinn macht, da sie nur marginal teurer ist als die Teilkasko (außer man ist Fahranfänger oder Dauer-Crasher), ist die Teilkasko in der Vollkasko entahalten.

Das die TK in der VK enthalten ist da gebe ich dir natürlich vollkommen recht aber das sie nur marginal teurer ist als die TK alleine da muss ich dir widersprechen.

Ich zahle derzeit ca. 1200€ pro Jahr, VK 300€ SB, TK 150€ SB, SF 25 in Hpf und VK, freie Werkstattwahl und fahrer unter 25 Jahren.

Würde ich auf die VK verzichten würde ich ca. 600€ p.a. zahlen (hatte ich mir bei Abschluss ausrechnen lassen) und das sehe ich nicht als marginal teurer an.

Zitat:

Wenn ich die Vollkasko in Anspruch nehme, habe ich meist höhere Selbstbeteiligung und eine Rückstufung.

Deshalb macht es Sinn, wenn die Voraussetzungen für einen Sturmschaden vorliegen, über die in der Vollkasko enthaltene Teilkasko abzurechnen, weil dann die niedrigere Selbstbeteiligung zum Tragen kommt und auch keine Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt.

Wenn man die defekte Windschutzscheibe wechseln läßt, wird man ja auch nicht hochgestuft.

Richtig, aber wer rechnet über die VK ab, wenn die TK den Schaden trägt:confused:

Zitat:

 

Ich zahle derzeit 240 € im Vierteljahr, VK 500, TK 150 € SB, Rabattretter und freie Werkstattwahl inclusive.

Bevor ich die Versicherung gewechselt habe, hatte ich z. B. für meinen E 55 AMG (W210) 192 € im Monat bezahlt, danach 231 € im Vierteljahr.

Man muß also schon die Preise vergleichen.

 

lg Rüdiger:-)

Preise und vor allem die Leistung sollte man immer Vergleichen.:)

Viele Grüße

@seeboot:

Mein ursprüngliches Posting bezog sich auf carobsi, der ja meinte, das müsse eventuell über die Vollkasko abgerechnet werden.

Bei Fahrern unter 25 (=Fahranfängern) wird die Vollkasko gleich wesentlich teurer, außerdem hast Du ja auch eine niedrigere Selbstbeteiligung bei VK als ich, somit werden die Preisunterschiede zu Vollkasko natürlich größer.

Es gibt Fälle, die problematischer sind als dieser, z. B. ein Wildunfall.

Der wird normalerweise auch über die Tk abgerechnet.

Kann man allerdings den Wildunfall nicht wirklich nachweisen, weil man ausgewichen ist und somit kein Kontakt zum Wild entstanden ist, man aber vor die leitplanke oder einen Baum gefahren ist, bleibt gegebenenfalls nur die Möglichkeit, den Schaden über die Vollkasko abzurechnen.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Es gibt Fälle, die problematischer sind als dieser, z. B. ein Wildunfall.

Der wird normalerweise auch über die Tk abgerechnet.

Kann man allerdings den Wildunfall nicht wirklich nachweisen, weil man ausgewichen ist und somit kein Kontakt zum Wild entstanden ist, man aber vor die leitplanke oder einen Baum gefahren ist, bleibt gegebenenfalls nur die Möglichkeit, den Schaden über die Vollkasko abzurechnen.

 

lg Rüdiger:-)

Genau das ist einer der Gründe warum ich mich, trotz des Mehrpreises, für eine VK entschieden habe.

Ich sehe wir sind uns im Grunde einig:)

 

Grüße

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