ForumC30, S40 2, V50, C70 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. C30, S40 2, V50, C70 2
  6. Beleuchtung Schaltkulisse defekt. Neuwagengarantie zahlt nicht?

Beleuchtung Schaltkulisse defekt. Neuwagengarantie zahlt nicht?

Volvo C70 2 (M)
Themenstarteram 1. August 2012 um 9:49

Hallo,

bei mir jetzt nach ca 14 Monaten die Beleuchtung der Automatikschaltkulisse zum Teil (u.a. Buchstabe R) ausgefallen.

Laut Volvo gehört dies NICHT zum Garantieumfang. Habe ich nicht 2 Jahre Gewährleistung bzw. zusätzl. eine Neuwagengarantie ?

Das Leuchten nicht darunterfallen ist schon klar, aber gehören damit die Anzeigen mit dazu ? Sprich, fällt die Beleuchtung des

Radios aus muss ich das auch selbst bezahlen ? Die Kosten sind relativ hoch, da die Mittelkonsole abgebaut werden muss, sagt man mir.

Ähnliche Themen
14 Antworten

Es gibt doch auch immer noch die Anzeige im Display. Die Beleuchtung der Schaltkulisse ist doch so gesehen nicht zwingend notwendig.

Volvo wird mir immer unsympathischer...

Der Ausbau der Mittelkonsole dauert ca. 30 Minuten mit Handschuhfach etc. dafür benötigt man keinen Doppel-Ing.

Gibts dafür ne Sicherung?

Aber... ich würde mich da mal ganz konkret an Volvo wenden und zur Not auch mit einer E-Mail an den ADAC. Was die sich in letzter Zeit an "Kundenservice" leisten, ist kaum zu unterbieten. Bin auch schon beim ADAC eingetragen zwecks Werkstatttest.

Wenn mir nach 14 Monaten etwas ausfällt, bis auf normale Verschleißsachen, dann ist das meiner Meinung nach minderwertige Qualität oder eben ein Mangel..

 

Die Beleuchtung des Radios fällt unter Multimedia - was soweit ich weiß, nicht versichert ist... das ist überhaupt die größte Sch.. die Volvo sich da ausgedacht hat.

Bin gleich auch wieder bei Volvo und lasse mein "Multimedia" reparieren, wenn es denn überhaupt glückt.

Zur Not habe ich schon einen Kanister Benzin bereitstehen... aber wahrscheinlich brennt die Kiste nicht mal richtig :mad:

Hallo,

Das ist in deinem Fall zwar sehr ärgerlich aber bei mir gab es zu meinem neuen

Volvo C30 ein Service-und Garantieheft in dem alles aufgeführt ist.

Aber wenn du dir dein Heft durchgelesen hättest gäbe es diesen Tread nicht.

Unten die Seite 25 aus meinem Service-und Garantieheft.

Ich vermute bei dir wird es so oder ähnlich stehen.

Seelze 01

Img435

Zitat:

Original geschrieben von daniel1710

Volvo wird mir immer unsympathischer...

 

Der Ausbau der Mittelkonsole dauert ca. 30 Minuten mit Handschuhfach etc. dafür benötigt man keinen Doppel-Ing.

 

Gibts dafür ne Sicherung?

 

Aber... ich würde mich da mal ganz konkret an Volvo wenden und zur Not auch mit einer E-Mail an den ADAC. Was die sich in letzter Zeit an "Kundenservice" leisten, ist kaum zu unterbieten. Bin auch schon beim ADAC eingetragen zwecks Werkstatttest.

 

Wenn mir nach 14 Monaten etwas ausfällt, bis auf normale Verschleißsachen, dann ist das meiner Meinung nach minderwertige Qualität oder eben ein Mangel..

 

Die Beleuchtung des Radios fällt unter Multimedia - was soweit ich weiß, nicht versichert ist... das ist überhaupt die größte Sch.. die Volvo sich da ausgedacht hat.

Bin gleich auch wieder bei Volvo und lasse mein "Multimedia" reparieren, wenn es denn überhaupt glückt.

Zur Not habe ich schon einen Kanister Benzin bereitstehen... aber wahrscheinlich brennt die Kiste nicht mal richtig :mad:

Hallo,

Was ist denn das, man sollte auch mal alles lesen bevor man ein Auto kauft.

Ich habe es getan und bin ab dem 14.08.2012 im sechsten Jahr Anschlussgarantie.

Seelze 01

Hallo! Mir ist hier unklar: WERKSgarantie oder ANSCHLUSSgarantie? wenn WERKSgarantie, ist ALLES was anfällt in den 2 Jahren ab Erstzulassung (egal ob Lampe oder Sensor) eine Sache von Volvo. Die Werksgarantie trägt alles. Ist es jedoch die Anschlussgarantie, die beginnend ab dem 3. Zulassungsjahr losgeht (sprich, nach Ablauf der Werksgarantie) , so wird nicht alles im selben Umfang übernommen. Daher meine Frage: geht es hier um ein Wagen welches unter 2 Jahre alt ist oder ist das Auto älter? MfG Tom

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011

Hallo! Mir ist hier unklar: WERKSgarantie oder ANSCHLUSSgarantie? wenn WERKSgarantie, ist ALLES was anfällt in den 2 Jahren ab Erstzulassung (egal ob Lampe oder Sensor) eine Sache von Volvo. Die Werksgarantie trägt alles. Ist es jedoch die Anschlussgarantie, die beginnend ab dem 3. Zulassungsjahr losgeht (sprich, nach Ablauf der Werksgarantie) , so wird nicht alles im selben Umfang übernommen. Daher meine Frage: geht es hier um ein Wagen welches unter 2 Jahre alt ist oder ist das Auto älter? MfG Tom

Hallo,

Meine Seite 25 ist aus der Werksgarantie.

Steht aber alles im selbigen Service-und Garantieheft was wir doch alle haben oder nicht.

Seelze 01

Hallo Seelze, soweit richtig allerdings ist die Kulissenbeleuchtung nicht als Beleuchtung (Leuchtmittel) zu betrachten. Sonst wäre es wenn im Tacho das Licht ausbleibt auch schon Beleuchtung. Somit greift die "Ausnahmeregelung" nicht. MfG Tom

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011

Hallo Seelze, soweit richtig allerdings ist die Kulissenbeleuchtung nicht als Beleuchtung (Leuchtmittel) zu betrachten. Sonst wäre es wenn im Tacho das Licht ausbleibt auch schon Beleuchtung. Somit greift die "Ausnahmeregelung" nicht. MfG Tom

Hallo,

Dann sind wir unterschiedlicher Auslegungen.Würde mich aber trotzdem

interessieren was richtig ist.

Seelze 01

am 1. August 2012 um 14:44

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Unten die Seite 25 aus meinem Service-und Garantieheft.

Dort steht "Glühlampen".

Es wurde mich erstaunen wenn Volvo dort immer noch eine Glühlampe (statt LED) einbaut .

LED's sind keine Glühlampen und somit auch in dem Sinne keine Verschleißteile oder Verbrauchsmittel. Von daher wäre die Beleuchtung der Kulisse nicht von dieser Ausnahme betroffen. Volvo muss diesen Ausfall also im Rahmen der Gewährleistung / Garantie beseitigen.

 

Gruß Andreas.

am 1. August 2012 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011

Hallo Seelze, soweit richtig allerdings ist die Kulissenbeleuchtung nicht als Beleuchtung (Leuchtmittel) zu betrachten. Sonst wäre es wenn im Tacho das Licht ausbleibt auch schon Beleuchtung. Somit greift die "Ausnahmeregelung" nicht. MfG Tom

Hi! Verstehe ich das richtig: wenn im Scheinwerfer eine Lampe kaputt geht, fällt das unter die Ausnahmeregelung, wenn das Lämpchen beim Tacho kaputt geht, greift die Garantie?

MfG charles164

Themenstarteram 1. August 2012 um 21:20

Hallo,

als Threadersteller muss ich mal zur aktuellen Situation beitragen.

Volvo hat dies als Garantie nicht anerkannt, gab mit den Tip es über den Händler mit Kulanz zu probieren.

Der Händler hat Kulanzantrag gestellt und Volvo hat sich innerhalb von 6 Stunden gemeldet, daß die Kosten übernommen

werden, somit Kulanz anerkannt. Inwieweit dies als kulanz zu sehen ist oder sowieso als garantie abgewickelt werden muss ist mir

erstmal egal, solange keine Kosten entstehen. Weiteres kläre ich nach Reparatur ab, dann kann ich mit ja noch hinreichend mit Volvo zoffen.

Zitat:

Original geschrieben von charles164

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011

Hallo Seelze, soweit richtig allerdings ist die Kulissenbeleuchtung nicht als Beleuchtung (Leuchtmittel) zu betrachten. Sonst wäre es wenn im Tacho das Licht ausbleibt auch schon Beleuchtung. Somit greift die "Ausnahmeregelung" nicht. MfG Tom

Hi! Verstehe ich das richtig: wenn im Scheinwerfer eine Lampe kaputt geht, fällt das unter die Ausnahmeregelung, wenn das Lämpchen beim Tacho kaputt geht, greift die Garantie?

MfG charles164

Hallo und genau so ist es! Im Innenraum sind nur 7 Glühlampen (zumindest im C30) vorhanden. Das sind Kofferraumbeleuchtung, hintere Deckenbeleuchtung, vordere Deckenbeleuchtung, 2x Leseleuchten und 2x Fußraumleuchten. Diese fallen unter der Ausnahmeregelung da Leuchtobst. ALLES andere im Innenraum, was beleuchtet ist, wird über einer LED beleuchtet. Diese fallen in der Regel erst nach Jahrzehnten aus. Wenn also im Tacho z.B. eine Leuchtregion ausfällt, ist eine LED defekt. Wenn es hinter einem Schalter in der Radioanlage ausfällt ist auch da eine LED defekt. Somit greift noch immer die Gewährleistung/Garantie von Volvo. MfG Tom

am 2. August 2012 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Trottel2011

Zitat:

Original geschrieben von charles164

 

Hi! Verstehe ich das richtig: wenn im Scheinwerfer eine Lampe kaputt geht, fällt das unter die Ausnahmeregelung, wenn das Lämpchen beim Tacho kaputt geht, greift die Garantie?

MfG charles164

Hallo und genau so ist es! Im Innenraum sind nur 7 Glühlampen (zumindest im C30) vorhanden. Das sind Kofferraumbeleuchtung, hintere Deckenbeleuchtung, vordere Deckenbeleuchtung, 2x Leseleuchten und 2x Fußraumleuchten. Diese fallen unter der Ausnahmeregelung da Leuchtobst. ALLES andere im Innenraum, was beleuchtet ist, wird über einer LED beleuchtet. Diese fallen in der Regel erst nach Jahrzehnten aus. Wenn also im Tacho z.B. eine Leuchtregion ausfällt, ist eine LED defekt. Wenn es hinter einem Schalter in der Radioanlage ausfällt ist auch da eine LED defekt. Somit greift noch immer die Gewährleistung/Garantie von Volvo. MfG Tom

Hallo Tom!

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Gut zu wissen :)

Mit freundlichen Grüßen

charles164

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. C30, S40 2, V50, C70 2
  6. Beleuchtung Schaltkulisse defekt. Neuwagengarantie zahlt nicht?