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Beschwerdestelle Mercedes Benz

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 7. Mai 2024 um 13:57

Ich habe seit Ende Juni 2023 eine V-Klasse (250d, extra lang).

Seit dieser Zeit hat der Wagen bereits 9 Werkstattbesuche hinter sich, auch bereits mehrfach wegen der gleichen Fehler.

Nun habe ich den Versuch der Wandlung unternommen, aber leider ohne Erfolg.

Frage: An welche Stelle kann ich mich bei Mercedes DIREKT wenden, um mein Anliegen vorzutragen?

Vielen Dank!

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9 Antworten

Hallo, das wird wohl Maastricht sein. Aber die Erfolgschancen sind laut diversen Beiträgen hier in Forum wohl relativ bescheiden. Meist wohl nur oberflächliches Bla, Bla und es kommt nichts rüber.

Gruß Jürgen und viel Glück. Im Zweifel hilft da nur ein Anwaltschreiben (Rechtsschutzversicherung? ADAC?).

Nach meinem Kenntnisstand ist MB in Maastricht für alle Garantie/Kulanz/Rechtsfälle zuständig. Interessehalber: um was für Probleme handelt es sich denn?

Wer ist denn dein Vertragspartner? Wenn es der Händler ist, erkläre die Wandlung gegenüber Ihm. Und übergebe das Thema deinem Anwalt.

Wie schon einige Vorredner empfohlen haben, wird dir am ehesten ein Rechtsanwalt helfen können.

Bei Neuwagen ist der Händler nur Vermittler, eine Rückabwicklung muss daher immer an den Hersteller gerichtet sein.

Gruß

Befner

Zitat:

@TD1973 schrieb am 7. Mai 2024 um 16:13:48 Uhr:

Wer ist denn dein Vertragspartner? Wenn es der Händler ist, erkläre die Wandlung gegenüber Ihm. Und übergebe das Thema deinem Anwalt.

Zitat:

@Befner schrieb am 7. Mai 2024 um 17:24:05 Uhr:

Bei Neuwagen ist der Händler nur Vermittler, eine Rückabwicklung muss daher immer an den Hersteller gerichtet sein.

Gruß

Befner

Zitat:

@Befner schrieb am 7. Mai 2024 um 17:24:05 Uhr:

Zitat:

@TD1973 schrieb am 7. Mai 2024 um 16:13:48 Uhr:

Wer ist denn dein Vertragspartner? Wenn es der Händler ist, erkläre die Wandlung gegenüber Ihm. Und übergebe das Thema deinem Anwalt.

Es ging aus dem Anfang nicht Hervor, ob es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtes Fahrzeug war.

@TD1973 Sonst kann man aber keine Wandlung verlangen. Wer sollte einen gleichwertigen Gebrauchten ohne Fehler liefern können? Die Frage nach den nicht abstellbaren Mängeln ist schon interessant. Es müsste schon gravierend die Nutzung beeinträchtigen damit sich der Hersteller damit beschäftigt. MM.

Egal ob Fluggesellschaft, Versicherung, Auto oder sonst was.

Über 50% der Leute geben auf und das wissen diese Firmen genau.

Es gibt sogar Berichte und Studien dazu.

Ohne Anwalt wird das nichts.

Erst wenn die merken dass es vor Gericht geht, dann geben die Firmen oft vor der Gerichtsverhandlung klein bei um ein Urteil zu vermeiden und damit auch die Gerichtskosten zu vermeiden.

Also passenden Anwalt suchen und dann soll der mal ein Schreiben aufsetzen. Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr vorteilhaft.

am 9. Mai 2024 um 20:17

Die Anwälte bewegen sich bei einer RV leider auch nur so , Erfahrungen sprechen Bände . Fachanwalt suchen u ggf einfach bezahlen . Wir sind hier in Dt Land u nicht in amiland , leider . Ich sag nur Abgas Skandal u motorsoftware staatlich verordnet oder Fahrzeug wird stillgelegt auf amtswegen .

Trotzdem schönen Himmelfahrtsabend allen

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