bmw gekauft mit mängeln?
also mein onkel hat sich einen e90 325i bj 2006 gekauft von einem händler.
ich war bei ihm und merke wie die rechte hintere tür die abdeckung lose ist und die funktionen nicht gehen. als fenster rauf und zu etc..... schloss geht auch schlecht...
jetzt kommts. ich habe von ihm den KV gebeten... dort steht verkauf von privat, obwohl der händler unterschrieben hat....
geht das überhaupt? ich dachte ein händler kann die gewährleistung nicht auschliessen. also ich finde, der händler ist verpflichtet das zu reparieren, weil 6 monate liegt der verkäufer in beweispflicht, was ja nahezu unmöglich ist, zu sagen der fehler ist neu und war nicht beim verkauf.
er hat auch geschrieben, dass der käufer ein gelernter bmw mechaniker ist und sich den wagen auf herz und nieren angeguckt hat, obwohl mein onkel kein kfz mechaniker ist, sondern Dreher(CNC)
hmmm...was sagt ihr dazu?
für mich ists klar... der händler muss es fertig machen.....
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14 Antworten
ruf an, sag der motor wackelt beim anlassen!!!
was soll das bringen? bitte mal ernsthafte hilfen... der wagen ist top eigentlich... lackschichtenmesser gesprüft etc.... karosserie top, technik soweit auch sehr gut... motor,getriebe,diff furz trocken und auch sehr ruhig beim fahren, wie ein neuwagen halt.
Sprich doch einfach erstmal mit dem Händler, ruhig, sachlich und warte wie der reagiert. Mit der Dampfkeule kannst du immer noch nachlegen, aber vlt. könnt ihr euch schon vorher friedlich einigen. Für die Schäden sollte er haftend sein.
mach ich montag....
aber ist schon hammer. verkauft er einfach mal so mit seinem namen von privat an privat
Na ,ja
Erst mal selbst schuld,was unterschreibt der son Mist. Hätt er dich mal bloß als superspezial Experten mitgenommen.:D
Meiner Meinung nach kann der Onkel nicht viel machen , schließlich ist der Kv ja vorhanden und da wird sich der Händler drauf berufen. Der wird behaupten das das Sein eigenes Fahrzeug war,egal ob auf seinen Namen zugelassen war oder nicht.:cool:
Also nur kurzes Gepräch mit dem Vk und wenn keine Einigung erzielt wird ab zur Rechtsberatung,vielleicht können die was machen.
so habe mit den vorbesitzern telefoniert. der wagen wurde erst paar tage vor meinem onkels kauf verkauft.
soll heissen, nichts mit für sich gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von Corlon
was soll das bringen? bitte mal ernsthafte hilfen...
Sagt der richtige....das kannst du ja auch oft genug nicht wirklich.Mußt halt auch einstecken können,wenn du schon austeilen willst... ;)
Okay,ernsthafte Hilfen:
Man schaut sich einen Kaufvertrag als auch ein KfZ VOR Unterschrift GENAU an,bzw. im Falle des Vertrages liest man sich diesen wenigstens durch,soviel Zeit muß sein.
Und am besten immer ne zweite Person beim Kauf dabeihaben,egal ob der sich jetzt mit dem Karren auskennt oder ned,einfach so als Vernunftsstimme/-person,da diese Person ja kein Interesse am Wagen hat und das aus anderen Augen betrachtet.
Greetz
Cap
Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man NICHT als Privatverkäufer unterschreiben kann, sobald man nen Gewerbeschein besitzt - egal ob Autohändler oder Metzger.
jup das stimmt. ich habe folgendes gefunden....
http://www.frag-einen-anwalt.de/...3%A4hr-da-Sonderpreis-__f16009.html
da steht, dass der händler es trotz des privaten vertrages nicht ausschliessen kann
Zitat:
Original geschrieben von Corlon
so habe mit den vorbesitzern telefoniert. der wagen wurde erst paar tage vor meinem onkels kauf verkauft.
soll heissen, nichts mit für sich gekauft.
Das sagst auch nur du.:rolleyes:
Bewiesen ist doch dadurch gar nichts!
Son Vertrag ist doch für den Händler ein Witz, schreibt sich einfach selber noch einen Ankaufvertrag
auf sich selber.....und schon gugst du blöd aus der Wäsche.
Das sind naturlich auch nur Mutmaßungen von mir ob er so ein ganz :D ist.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man NICHT als Privatverkäufer unterschreiben kann, sobald man nen Gewerbeschein besitzt - egal ob Autohändler oder Metzger.
Ich hab ein Gewerbe und ich hab auch irgend wo gelesen das ich sehr wohl die Gewärleistung ausschließen darf, so weit ich mich erinnere bin ich ja schließlich trotzdem kein gewerblicher Autohändler,
sondern nur ein Metzger ,der mal sein Firmenauto verkauft.
Kann jetzt aber leider nicht mehr sagen wo das so stand.
Du bist ein Metzger? Ist ja geil :D
Sollen sich doch die Juristen drum kloppen...;)
Also ich unterschreibe immer gerne bei Händlern mit einem KV Privat an Privat. Ein Händler kann die Gewährleistung nur sicher umgehen, wenn er im Kundenauftrag verkauft, also nicht als Händler, sondern als Vermittler auftritt. Im Prinzip schiesst sich der Händler selber ins Bein, weil er als Händler die Gewährleistung von 2 Jahren auf 1 Jahr bei gebrauchten Gegenständen reduzieren kann (Beweistlastumkehr bleibt aber bei 6 Monaten). Hat er mit diesem KV aber nicht.
@killemann
Das selbe in Grün für den Metzger. Ein Firmenwagen gehört rechtlich der Firma, auch wenn die killeman heißt. Und damit geht ein Verkauf von Privat an Privat nicht, weil der Verkäufer die Einzelunternehmung von killeman is, nicht die Privatperson killeman (dafür kannst Du den Wagen auch abschreiben). Allerdings weiß ich im Moment nicht, ob es andere Wege gibt für den selbständigen Metzger die Gewährleistung auszuschliessen. So aber definitv nicht.
Nö, kannst du leider nicht, wenn da an privat verkaufst.
Gewerbliche Halter (auch Metzger) haben immer eine Gewährleistungspflicht, welche nicht wirksam ausgeschlossen werden kann. Egal was du in den Vertrag schreibst, egal ob der Käufer dir das zusichert.
Einzige Möglichkeit: An einen anderen Gewerbetreibenden verkaufen. Da ist die Sachmängelhaftung ausschließbar.
Das mit dem Privatverkauf wird immer wieder probiert und klappt auch in vielen Fällen. Im Ernstfall (Klage) wird er den kürzeren ziehen.
Dennoch: erstmal freundlich anfragen. Vielleicht fällt ihm ein, dass er nur vergessen hat einen Stecker anzuschließen.