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CosmosDirekt droht mit Betrugs-Anzeige nach Totalschaden-Weiternutzung
Mit meinem Motorrad wurde ich von einer jungen Fahrerin, unter Verletzung der Vorfahrt, über den Haufen gefahren.
Gutachter stellte wirtschaftlichen Totalschaden an dem Motorrad (CBR Bj. 96) fest, nachdem die Verkleidung mehrfach gerissen war, und beide Räder beschädigt (Bordsteinkante).
Die Versicherung erstattete den Restwert ~2000 E und Schmerzensgeld.
Sie schickte aber dann einen Brief, wonach das Motorrad in einer Datenbank zur Betrugsvermeidung (HIS) eingetragen werde. Auf Nachfrage erklärte man, dies diene dazu, künftigen Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Diese Haltung stellte ich in einem Verbraucherschutzportal (reclabox) in Frage.
Darauf wurde ich nun von der Cosmosdirekt angerufen, man wolle "Missverständnisse vermeiden".
Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.
Hallo?
Wenn ein Fahrzeug wieder HU- und STVO-gerecht repariert wird, steht einer Weiternutzung doch nichts im Weg. Im konkreten Fall wurden die Räder erneuert und die Verkleidung durch Einzelscheinwerfer etc. ersetzt (noch nicht fertiggestellt). Dass ich das Bike reparieren/umbauen und weiter fahren will, hatte ich meinem Anwalt auch seinerzeit gesagt, und der sah darin kein Problem.
Das Vorgehen der Versicherung sieht für mich nach einem Fall von (angedrohtem) Rechtsmissbrauch aus, um Unfallopfer einzuschüchtern; vielleicht auch in (stiller) Kumpanei mit der KFZ-Wirtschaft.
Wie ist eure Meinung? Wer hat Erfahrung mit solchen Fällen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:
Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".
Ich frage mich, wieso man solchen Kindern, die offenbar zu doof sind, einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter zu folgen oder einen Post zu verstehen, der die Sachlage richtig und erschöpfend erklärt, weitere Hilfestellung geben sollte, wenn sie dazu noch pampig werden.
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68 Antworten
Das Vorgehen der Versicherung ist glaube ich noch nicht mal ungewöhnlich.
Die wollen halt schlicht und einfach verhindern, dass an einem (unreparierten) Fahrzeug derselbe Schaden mehrfach abgerechnet werden kann.
Zukünftige Probleme kannst du ganz einfach umgehen, indem du dir die sach- und fachgerechte Reparatur von (d)einem Gutachter bestätigen lässt. M.W muss die Versicherung diese Dienstleistung sogar zahlen.
Ob der Schaden repariert wurde, kann dann ja im Falle eines erneuten Unfalls der dortige Gutachter bemessen.
Und selbst wenn nicht, wenn z.B. nur die Verkleidung beschädigt war, und einfach abgeschraubt und weitergefahren würde.
Soll das dann ein Betrug sein? Wie gehen entsprechende Gerichtsprozesse aus?
Dass ein Geschädigter hier zusätzlich Zeit und Aufwand treiben soll, ist IMO ein Versuch der Versicherungen, den Spiess umzudrehen.
Also, ich hatte schon mehrfach Abrechnungen über Totalschäden da der Reparaturwert dem Zeitwert überwog.
Aber noch nie wurde mir die Rep und die weitere Nutzung untersagt.
Waren zwar alles Autos aber das dürfte keine Rolle spielen.
So ein Verhalten ist mir völlig unbekannt.
War denn die Maschine schon öfter in einen Unfall verwickelt oder wurde darauf einer abgerechnet?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 6. April 2018 um 12:47:21 Uhr:
Also, ich hatte schon mehrfach Abrechnungen über Totalschäden da der Reparaturwert dem Zeitwert überwog.
Aber noch nie wurde mir die Rep und die weitere Nutzung untersagt.
...
genausowenig wie dem TE
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 6. April 2018 um 12:47:21 Uhr:
War denn die Maschine schon öfter in einen Unfall verwickelt oder wurde darauf einer abgerechnet?
Die Versicherung sagt, dass sie jeden (wirtschaftlichen) Totalschaden in die HIS-Datenbank einträgt. Da würde also keine Statistik geführt.
Im konkreten Fall bin ich der Zweitbesitzer, und der erste sicherte Unfallfreiheit zu, scheint mir auch glaubhaft (an der Verkleidung wurde vorher nicht geschraubt).
Ob das eine neue Idee ist, ob das alle Versicherungen machen, oder vielleicht ein Versuchsballon - weiss man nicht.
Zitat:
@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 12:46:41 Uhr:
Ob der Schaden repariert wurde, kann dann ja im Falle eines erneuten Unfalls der dortige Gutachter bemessen.
Und selbst wenn nicht, wenn z.B. nur die Verkleidung beschädigt war, und einfach abgeschraubt und weitergefahren würde.
Soll das dann ein Betrug sein? Wie gehen entsprechende Gerichtsprozesse aus?
Dass ein Geschädigter hier zusätzlich Zeit und Aufwand treiben soll, ist IMO ein Versuch der Versicherungen, den Spiess umzudrehen.
"Betrug" wäre es aber dann, wenn du bei einem neuen Unfall "vergisst" dass die Verkleidung schon vorher gefehlt hat oder beschädigt war.
Und genau aus diesem Grund solltest du in deinem eigenen Interesse die Reparatur bzw. den Umfang bestätigen lassen.
Oder wurde gar nicht repariert sondern nur zusammengepfuscht?
Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".
Verlassen wir am besten den Einzelfall und nehmen der Einfachheit halber an, dass nur eine Verkleidung beschädigt und dann abgeschraubt wurde - also gar keine Reparatur.
Wenn bei einem weiteren Unfall nun eine beschädigte Verkleidung abgerechnet wird, die nicht dran war, dann ist das entweder ein Fehler des Gutachters, oder wirklich eine gezielte Manipulation.
Die Drohung lautete aber, dass Strafanzeige erstattet werde, wenn das Fahrzeug mit der Ident-Nummer wieder einer Versicherung gemeldet wird.
Das findest du okay?
Es geht hier auch nicht um "guten Rat", was man tun sollte (wenn man keine Ahnung hat).
Sondern um die sachliche und rechtliche Bewertung dieser Versicherungs-Strategie.
Zitat:
@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:
Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".
Ich frage mich, wieso man solchen Kindern, die offenbar zu doof sind, einem Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter zu folgen oder einen Post zu verstehen, der die Sachlage richtig und erschöpfend erklärt, weitere Hilfestellung geben sollte, wenn sie dazu noch pampig werden.
Zitat:
@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:
[...]
Es geht hier auch nicht um "guten Rat", was man tun sollte (wenn man keine Ahnung hat).
Sondern um die sachliche und rechtliche Bewertung dieser Versicherungs-Strategie.
Eine rechtliche Bewertung wirst du in diesem Forum nicht erhalten. Die kann dir nur ein Anwalt bieten.
Lesen und verstehen ist manchmal halt nicht so einfach
In deinem ersten Post steht nicht mal was davon das die Versicherung eine weitere Nutzung verbietet sondern nur das wenn wieder ein Schaden gemeldet wird eine Betrugsanzeige folgt. Lass dir einfach denn ordnungsgemässen Zustand von einem Gutachter bescheinigen und die ganze Story kann ad acta gelegt werden.
Betrug wäre einzig, einen bereits abgerechneten Schaden vorsätzlich und wissentlich nochmals abzurechnen.
Sprich, das unreparierte Motorrad wieder in Verkehr zu bringen und bei einem weiteren Unfall nochmals den gleichen alten Schaden geltend zu machen. Insofern ist der Eintrag in die Datenbank auch nicht zu beanstanden.
Hast du den Schaden jedoch reparieren lassen, ist das alles unproblematisch - aber du solltest die Reparatur z. B. mittels Rechnungen, Fotos o. Ä. nachweisen können. Genau, wie Gummikuh es schon sagte.
In der His-Datei werden Schäden ab einer gewissen Schadenshöhe mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer zentral hinterlegt. Bei einer neuen Schadensmeldung erfolgt meist ein Datenabgleich. Scheint dabei dieses Fahrzeug auf, so wird immer dieser Vorschaden eingewendet, in diesem Fall ein wirtschaftlicher Totalschaden. Damit muss der Geschädigte nachweisen, dass er den Vorschaden zuvor repariert hatte. Das gelingt in der Regel nur mit einer zeitnah zur Reparatur ausgefertigten Bestätigung eines Sachverständigen. Sonst schaut man in die Röhre.
Ob nun Strafanzeige wegen Betruges erstattet wird oder nicht, ist erstmal unspannend. Wenn man falsch beschuldigt wurde, dann wird die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Anhaltspunkten genauso den Verdacht der Falschbeschuldigung gegen den Anzeigenden ausermitteln, wie die vorherige Strafanzeige wegen Betruges.
Eine Strafanzeige macht einen nicht zum Straftäter. Das bewirkt nur die Straftat selbst. Wenn man das weder der Versicherungskommunikation noch dem inhaltlichen Rat des eigenen Anwalts und letztlich auch den Ausführungen von Verbraucherschutzverbänden richtig entnehmen konnte, dann liegt da irgendwo auf dem Weg zur Erkenntnis ein Problem vor. Eigentlich ist das alles recht leicht zu verstehen.
Zitat:
Sie schickte aber dann einen Brief, wonach das Motorrad in einer Datenbank zur Betrugsvermeidung (HIS) eingetragen werde. Auf Nachfrage erklärte man, dies diene dazu, künftigen Versicherungsbetrug zu vermeiden.
Diese Haltung stellte ich in einem Verbraucherschutzportal (reclabox) in Frage.
Darauf wurde ich nun von der Cosmosdirekt angerufen, man wolle "Missverständnisse vermeiden".
Im Gespräch wurde dann noch nachgelegt: Wenn das Motorrad wieder in den Verkehr gebracht wird, dann wieder ein Unfall auftreten sollte und einer Versicherung (die das HIS System auslesen kann) der Schaden berechnet - dann würde die Versicherung Betrugs-Anzeige erstatten.
Das ist alles soweit richtig, außer die Sache mit der Betrugsanzeige, dass wäre mir neu, nur, irgendwas zur Anzeige bringen kann jeder, dass ist ja nix schlimmes...
Nochmal zum Mitschreiben:
- Motorrad verunfallt (Totalschaden).
- Versicherung bezahlt das Motorrad.
*- Du reparierst es und fährst es weiter.
- Motrrad verunfallt wieder.
- Versicherung soll wieder bezahlen...
Der Punkt mit dem *chen ist der Knackpunkt.
Es geht einzig und alleine darum, dass du das Motorrad was schon einmal als Totalschaden ziemlich komplett bezahlt wurde, nicht nochmal abrechnen kannst, also den vorhandenen Schaden nicht doppelt abrechnen kannst.
Nach dem Eintrag in der HIS kann die nächste Versicherung nachweisen, dass das Motorrad schon Totalschaden war. Nun bist du dran, zu beweisen, dass du es repariert hast. Kannst du das nicht, gilt der Nachweis der Versicherung das es immernoch Totalschaden war und du kriegst 0€. Ein Versicherungsbetrug könnte dabei durchaus im Raum stehen, dass ist richtig...
Einfache Lösung:
Nach dem du das Moped repariert hast, den Sachverständigen der den Schaden aufgenommen hat um Reparaturbestätigung bitten, der Versicherung nen Brief schicken "ist wieder fertig" und verlangen, dass es dann wieder aus der HIS ausgetragen wird. Ist kein Sachverständiger mit drin, Bilder mit Tageszeitung machen. Wenn es aber schon mit Schmerzensgeld läuft, dann ist wahrscheinlich n Anwalt mit drin und der sollte sich um die Austragung kümmern.
Du kannst natürlich auch den Reparaturnachweis aufbewahren oder anderweitig führen, hauptsache im Falle eines neuen Schadens kannst du beweisen, dass der alte repariert war und das Fahrzeug dann keinen Totalschaden mehr hatte.
Alles in allem keine großartig komplizierte Sache...
Ich hatte als Werkstatt dieses Jahr den Fall, dass ich n Auto was mit Totalschaden und Restwert 800€ in der HIS stand repariert habe. Allerdings beim Vorbesitzer, Kunde wusste davon nix. Versicherung zahlt aber nicht, sondern schickte nen SV zur Nachbegutachtung. Da ich allerdings n Heckschaden repariert hatte, und dass damals n Frontschaden gewesen sein soll, das Auto aber offensichtlich grade keinen nicht reparierten Frontschade hatte, war das Thema schnell vom Tisch.
Also, bei HIS Eintragungen immer austragen lassen, wenn repariert.
Bei Fahrzeug kauf immer in den Kaufvertrag schreiben lassen, dass das KFZ keine nicht reparierten Unfallschaden hat !
Zitat:
@bvdb schrieb am 6. April 2018 um 13:03:33 Uhr:
Gummikuh, bitte unterlasse es - als Lohnschreiber der Versicherungen oder aus Streitlust - persönlich zu werden, von wegen "zusammengepfuscht".
Lohnschreiber der Versicherung, Streitlust - mitnichten
Warum du dich allerdings so vehement dagegen wehrst, die sach- und fachgerechte Reparatur bzw. evtl. auch eine Teilreparatur bestätigen zu lassen, verstehe ich nicht.
Meine Vermutung ist halt, dass die Reparatur eben nicht vollumfänglich und/oder sach- und fachgerecht durchgeführt wurde.
Das ist ja per se auch nicht schlimm, allerdings kannst du dann bei einem erneuten Unfall nicht die gleich Entschädigung erwarten wie im anderen Fall.
Zitat:
...
Wenn bei einem weiteren Unfall nun eine beschädigte Verkleidung abgerechnet wird, die nicht dran war, dann ist das entweder ein Fehler des Gutachters, oder wirklich eine gezielte Manipulation.
Die Drohung lautete aber, dass Strafanzeige erstattet werde, wenn das Fahrzeug mit der Ident-Nummer wieder einer Versicherung gemeldet wird.
Das findest du okay?
Das finde ich auch absolut nicht okay.
Allerdings war davon in deinem Ausgangspost in keinster Weise die Rede und ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Versicherung das so ausgesagt hat.
Zitat:
Es geht hier auch nicht um "guten Rat", was man tun sollte (wenn man keine Ahnung hat).
Sondern um die sachliche und rechtliche Bewertung dieser Versicherungs-Strategie.
Ausgehend von deinem Eröffnungspost, kann ich an dieser "Strategie" nichts verwerfliches erkennen.
Zudem wurde dir ja jetzt auch schon von meheren Seiten geraten, was am besten zu tun ist, um bei einem erneuten Unfall (den ich dir auf keinen Fall wünsche) nicht in die Schusslinie der Versicherung zu geraten.